Betreff
Ausbau der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) (53014-3713)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
131/21
Aktenzeichen
FB5/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße

 

 

a)   Nielandstraße (Restausbau) (Tempo 30-Zone)

 

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

 

1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

  1. Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.      betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

4.      Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten  Entwässer- 

      ungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal 

 

 

 

b)   Nielandstraße (vom Kreisverkehr bis Haus Nr. 120 ) und Bohnenkamp (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) (Verkehrsberuhigter Bereich)   

 

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus

 

a)     niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. 

         rotem Betonsteinpflaster

 

b)     Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung 
 und mit Unterpflanzung 

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem     Betonsteinpflaster 

 

 

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3. Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten  Entwässerungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal 

 

 


Begründung:

 

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

 

Im Rahmen der Offenlage wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche eingereicht:   

 

 

 

    1   Eingabe (Anlage 1):                                                                                       

 

        Wunsch auf Anlegung zweier Grünbeete vor dem Grundstück mit Integration in den Vorgarten

                                                                                                                            

Abwägung zu 1:

 

Von Anwohnerseite wird die Anlegung von 2 Grünbeeten vor dem Grundstück gewünscht, indem die Grünflächen auf dem Grundstück in den Straßenraum hinein verlängert und in die Vorgartenfläche integriert werden.

 

Verkehrlich stehen der Integration der Grünbeete nichts entgegen. Die Breite der Durchfahrten zwischen den neu angelegten Grünbeeten und dem Grünbeet des bereits bestehenden Baumes auf der Nordseite beträgt 4,00 m. 

Die Anlegung eines Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung ist in der Platzfläche vor der Mariengrotte verkehrstechnisch möglich. 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der beiden Grünbeete mit Integration in den Vorgarten und des Grünbeetes in der Platzfläche vor der Mariengrotte.

 

 

 

 

 

    2   Eingabe (Anlage 2):                                                                                       

 

Wunsch auf Verschiebung und Verkleinerung eines Grünbeetes und mit kleinwüchsiger Bepflanzung

         

Abwägung zu 2:

 

Von Anwohnerseite werden eine Verschiebung und Verkleinerung des Grünbeetes und eine kleinwüchsige Bepflanzung gewünscht. Des Weiteren soll der rote Pflasterbelag der Verkehrsfläche der Zufahrt angepasst werden.

 

Verkehrlich stehen der Verschiebung und Verkleinerung des Grünbeetes, sowie der kleinwüchsigen Bepflanzung nichts entgegen.

Die Farbwechsel der Fahrbahn dienen der Erkennung des verkehrsberuhigten Bereiches und den eingebauten Elementen. Durch die abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereiche wird eine optische Bremswirkung erzielt und, soweit möglich, auch optisch auf Einbauten hingewiesen. An dieser Stelle wechselt der rote Pflasterbelag am Beginn eines Parkstandes auf den grauen Pfasterbelag. Aufgrund der optischen Wirkung bezüglich des Parkstandes sollte die Lage des Pflasterbelages nicht der Zufahrt angepasst werden. 

 

 Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung und Verkleinerung des Grünbeets und die kleinwüchsige Bepflanzung.

 

 

 

 

 

 

   3    Eingabe (Anlage 3):                                                                                       

 

Wunsch der Beantwortung verschiedener Punkte, sowie Eingabe einer weiteren Stellungnahme zu Punkt 4 der Vorlage331/20 (Beleuchtung)

 

Abwägung zu 3:

 

Wünsche des Anliegers siehe Anlage 3 der Eingaben der Anlieger

 

Zu1.  Die Beibehaltung des Höhenniveaus im Bereich von Zufahrt und Zugang zum Haus ist nicht Gegenstand der Offenlage, wird aber bei der Ausbauplanung berücksichtigt.

Zu 2. Aufgrund der Versorgungsleitungen kommt nur eine Bepflanzung mit Sträuchern und kleinwüchsiger Bepflanzung in Frage.

Zu 3. Um eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen, sollten Elemente wie Parkstände und Grünbeete möglichst wechselseitig angelegt werden. Somit würde ein Einbau vor dem Flurstück 401 erfolgen. Auf diesem Flurstück befindet sich eine Stromversorgungseinheit der Stadtwerke für Rheine, die jederzeit frei zugänglich sein muss. Das Flurstück weist lediglich eine Länge von 4,00 m auf. Bei dieser geringen Länge sind ein Einbau eines Grünbeetes oder Parkstandes und die Aufrechterhaltung der freien Zugänglichkeit nicht realisierbar.

Ein optischer Unterschied des Abschlusses der Erschließungsanlage wie in der Vorlage der Offenlage vorgesehen (Flurstück 402)  oder der nördlichen Grenze des Flurstückes 401 wird nicht gesehen.

Zu 5. In der Vorlage zur Offenlage wurde der Bereich des Ausbaus der Nielandstraße bereits festgesetzt  (Ausbau der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3)).

           Es erfolgt der Ausbau der Nielandstraße bis zur Flurstücksgrenze des letzten bebaubaren Grundstücks (Flurstück 402).  Der Bebauungsplan schließt das Flurstück 400 (Regenrückhaltebecken) mit ein. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche. Nördlich endet die Nielandstraße an der Bundesstraße 481, an die sie keine Anbindung hat. Mit durchgehendem Verkehr ist nicht zu rechnen. Es befindet sich nur ein weiterer Anlieger am Ende der Nielandstraße. Eine Notwendigkeit eines verkehrsberuhigten Ausbaus mit Einbauten zur Geschwindigkeitsreduzierung wird nicht gesehen.

Zu 6. Die Standorte der Straßenbeleuchtung werden durch eine lichttechnische Berechnung der Stadtwerke für Rheine ermittelt, um eine optimale Ausleuchtung zu gewährleisten.

Zu 7. Ein Variantenvergleich wurde nicht durchgeführt, da für die Ausweisung der Nielandstraße als verkehrsberuhigter Bereich ein Ausbau in Pflasterbauweise im Mischsystem in rotem und grauem Betonsteinpflaster (optische Bremswirkung) und mit wechselseitigen Einbauten wie Parkständen und Grünbeeten notwendig ist. Der vorhandene Straßenunterbau wird so weit wie möglich im Endausbau genutzt.

         Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Zu: Weitere Stellungnahme Punkt 4 Vorlage Nr. 331/20 (Beleuchtung)

         

Anders als in älteren Verkehrsanlagen werden hier die Leuchten mit LED Technik eingeplant. Die Beleuchtungsanlage ist nach DIN 13201 hinsichtlich Auswahl der Beleuchtungsklasse und Berechnung  ausgelegt.

Die Straßenbeleuchtung wird auf die Verkehrsfläche ausgerichtet.

 

Der Blauanteil der LED ist grundsätzlich gegenüber Natriumdampf und Halogene geringer und damit insektenfreundlicher.

 

 

Zu: Förderfähigkeit entsprechend Kommunalrichtlinie in der aktuellen Fassung (2020)! Das BMU hat letztmalig 2010 den Einbau konventioneller Leuchten gefördert.

 

Eine Förderung nach Kommunalrichtlinie aufgrund Klimaschutz ist für dieses Vorhaben nicht aktivierbar, da dort Voraussetzung ist, dass Treibhaus­gas­ein­sparungen von mindestens 50% nachgewiesen werden. Es werden im Zuge dieser Maßnahmen zwar auch Leuchten getauscht, aber da sich die Anzahl der Leuchten erhöht, wird keine ausreichende Ersparnis erreicht. Die Maßnahmen fallen auch nicht unter den in der Kommunalrichtlinie erwähnten Passus der Behebung von Beleuchtungs­miss­ständen, da hier keine konkreten Gefahrenpunkte beleuchtet und somit entschärft werden, sondern gesamte Straßenabschnitte verbessert werden.  

 

Es gibt in den letzten Jahren immer wieder neue Innovationen auf dem Markt für Straßenbeleuchtung. Neben immer effizienteren Leuchtmitteln gibt es Bestrebungen und auch bereits erfolgreich umgesetzte Projekte, die Beleuchtung von Verkehrsflächen nutzerabhängig zu gestalten. Diese adaptive oder auch intelligente Beleuchtung hilft nicht nur dabei, Energiekosten zu senken, sie hält auch die Umwelt­belastung so gering wie möglich. Neben der Einsparung von CO2-Emissionen können hierdurch auch Pflanzen und nachtaktive Tiere geschützt werden.

Im innerstädtischen Bereich ist dieses Bestreben vor dem Hintergrund der zu leistenden Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer kritisch zu betrachten. Dennoch wird es projektbezogen möglich sein, diese Variante der Beleuchtung zu wählen. Alle anstehenden Maßnahmen werden dahingehend betrachtet.

 

 

 Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bauausschuss beschließt      zu 3. eine kleinwüchsige Bepflanzung, z.B. Sträucher

zu 1., zu 3., zu 4., zu 5. zu 6. und zu 7. die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.

 

 

 

    4 Eingabe (Anlage 4):                                                                                        

 

Wunsch auf Teilung des Grünbeetes, vor dem Grundstück,  Anlegung eines Grünbeetes vor der Mariengrotte und Wegfall eines Baumes und Anlegung eines weiteren Stellplatzes am gegenüberliegenden Grundstück

         

Abwägung zu 4:

 

Von Anwohnerseite wird eine Teilung des vor dem Haus geplanten Grünbeetes, die Anlegung eines Grünbeetes vor der Mariengrotte zur allg. Geschwindigkeitssenkung gewünscht. Des Weiteren soll ein Grünbeet mit Baumbepflanzung entfallen und stattdessen dort ein zweiter Parkplatz eingeplant werden. 

 

Verkehrlich steht der Teilung des Grünbeetes nichts entgegen. 

Die Anlegung eines Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung ist in der Platzfläche vor der Mariengrotte verkehrstechnisch möglich.

Aus verkehrstechnischen Gründen sollte die Kombination von Parkstand und Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung bestehen bleiben, da der Parkstand durch Grünbeet und Baum betont wird und zum Schutz des PKW dient. Des Weiteren trägt die Anlage von Grünbeeten und Anpflanzung von Bäumen zum Klimaschutz bei. 

 

 Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

 

Der Bauausschuss beschließt die Teilung des Grünbeetes und die Anlegung eines Grünbeetes in der Platzfläche vor der Mariengrotte

 

 

 

 

   

5      Eingabe (Anlage 5):                                                                                       

 

Wunsch auf  Anlegung eines Grünbeetes vor der Mariengrotte und Wegfall eines Baumes und Anlegen eines weiteren Stellplatzes am gegenüberliegenden Grundstück

                                                                                                                                                           

 

 

Abwägung zu 5:

 

Von Anwohnerseite wird das Anlegen eines Grünbeetes vor der Mariengrotte zur allg. Geschwindigkeitssenkung gewünscht. Des Weiteren soll ein Grünbeet mit Baumbepflanzung entfallen und stattdessen dort ein zweiter Parkplatz eingeplant werden. 

 

Das Anlegen eines Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung ist in der Platzfläche vor der Mariengrotte verkehrstechnisch möglich.

Aus verkehrstechnischen Gründen sollte die Kombination von Parkstand und Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung bestehen bleiben, da der Parkstand durch Grünbeet und Baum betont wird und zum Schutz des PKW dient. Des Weiteren trägt die Anlage von Grünbeeten und Anpflanzung von Bäumen zum Klimaschutz bei. 

 

 Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 5:

 

Der Bauausschuss beschließt das Anlegen eines Grünbeetes in der Platzfläche vor der Mariengrotte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

 

Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3)/ Verkehrsberuhigter Bereich und Tempo-30-Zone

 

 

Die Baumaßnahme Nielandstraße (von Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und Bohnenkamp (von Haus Nr.1 bis Haus Nr.3) befinden sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.286, Kennwort: „Mesum-Nord I“.  

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3)  sind bereits alle bebaut.

 

Für den Bereich von Haus Nr. 106 bis zum Kreisverkehr ist ein Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 11,00 m vorgesehen. Die Fahrbahn wird in Asphalt hergestellt und mit Rundbordsteinen eingefasst.

Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant.

Die Gehwege werden in grauen Betonsteinpflasterplatten angelegt, in den Bereichen der Zufahrten wird graues Betonsteinpflaster verwendet.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von     6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.

 

 

 

Für den Bereich vom Kreisverkehr bis Haus Nr. 120 und Bohnenkamp 1 bis 3 ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer wechselnden Breite von 11,20 m bis 7,50 m vorgesehen. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt  mindestens 4,00 m und weitet sich in der Einmündung zu der Straße Hohe Heideweg (Kreisverkehr) auf.

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird  die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt. 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 3,25 m bis 2,50 m.   

Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich  von Versorgungsleitungen wird ein Strauch eingesetzt.  

Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.  

Die 2,50 m breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind zwischen 5,00 m und 6,50 m lang.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von     6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Die Anlieger haben zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Die Maßnahme war bereits im Haushaltsplan 2020 veranschlagt. Diese Mittel sollen im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2021 übertragen werden (vgl. Vorlage 109/21).

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 

 

 

Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Nielandstraße(Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.  

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.  

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.  

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:  Eingaben der Anlieger

Anlage 2:  Lageplanverkleinerung der Abwägung