I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten
Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe
Begründung –
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der
Straße
a) Nielandstraße (Restausbau) (Tempo
30-Zone)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
- Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau
3.
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
4.
Straßenentwässerung
mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten
Entwässer-
ungsrinne mit Anschluss an den
vorhandenen Regenwasserkanal
b) Nielandstraße (vom Kreisverkehr bis Haus Nr. 120 ) und Bohnenkamp (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit
Unterbau und einer Decke aus grauem bzw.
rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit
Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung
und mit Unterpflanzung
c) Parkständen
mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3.
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne mit Anschluss an den
vorhandenen Regenwasserkanal
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche eingereicht:
1 Eingabe (Anlage 1):
Wunsch auf Anlegung zweier Grünbeete
vor dem Grundstück mit Integration in den Vorgarten
Abwägung zu 1:
Von
Anwohnerseite wird die Anlegung von 2 Grünbeeten vor dem Grundstück gewünscht,
indem die Grünflächen auf dem Grundstück in den Straßenraum hinein verlängert
und in die Vorgartenfläche integriert werden.
Verkehrlich stehen der Integration der Grünbeete nichts entgegen. Die Breite der Durchfahrten zwischen den neu angelegten Grünbeeten und dem Grünbeet des bereits bestehenden Baumes auf der Nordseite beträgt 4,00 m.
Die Anlegung eines Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung ist in der Platzfläche vor der Mariengrotte verkehrstechnisch möglich.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der beiden Grünbeete mit Integration in den Vorgarten und des Grünbeetes in der Platzfläche vor der Mariengrotte.
2 Eingabe (Anlage 2):
Wunsch auf Verschiebung und Verkleinerung
eines Grünbeetes und mit kleinwüchsiger Bepflanzung
Abwägung zu 2:
Von Anwohnerseite werden eine Verschiebung und Verkleinerung des Grünbeetes und eine kleinwüchsige Bepflanzung gewünscht. Des Weiteren soll der rote Pflasterbelag der Verkehrsfläche der Zufahrt angepasst werden.
Verkehrlich stehen der Verschiebung und Verkleinerung des Grünbeetes, sowie der kleinwüchsigen Bepflanzung nichts entgegen.
Die Farbwechsel der Fahrbahn dienen der Erkennung des verkehrsberuhigten Bereiches und den eingebauten Elementen. Durch die abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereiche wird eine optische Bremswirkung erzielt und, soweit möglich, auch optisch auf Einbauten hingewiesen. An dieser Stelle wechselt der rote Pflasterbelag am Beginn eines Parkstandes auf den grauen Pfasterbelag. Aufgrund der optischen Wirkung bezüglich des Parkstandes sollte die Lage des Pflasterbelages nicht der Zufahrt angepasst werden.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 2:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung und Verkleinerung des Grünbeets und die kleinwüchsige Bepflanzung.
3 Eingabe (Anlage 3):
Wunsch der
Beantwortung verschiedener Punkte, sowie Eingabe einer weiteren Stellungnahme
zu Punkt 4 der Vorlage331/20 (Beleuchtung)
Abwägung zu 3:
Wünsche
des Anliegers siehe Anlage 3 der Eingaben der Anlieger
Zu1. Die Beibehaltung des Höhenniveaus im Bereich von Zufahrt und Zugang zum Haus ist nicht Gegenstand der Offenlage, wird aber bei der Ausbauplanung berücksichtigt.
Zu 2. Aufgrund der Versorgungsleitungen kommt nur eine Bepflanzung mit Sträuchern und kleinwüchsiger Bepflanzung in Frage.
Zu 3. Um eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen, sollten Elemente wie Parkstände und Grünbeete möglichst wechselseitig angelegt werden. Somit würde ein Einbau vor dem Flurstück 401 erfolgen. Auf diesem Flurstück befindet sich eine Stromversorgungseinheit der Stadtwerke für Rheine, die jederzeit frei zugänglich sein muss. Das Flurstück weist lediglich eine Länge von 4,00 m auf. Bei dieser geringen Länge sind ein Einbau eines Grünbeetes oder Parkstandes und die Aufrechterhaltung der freien Zugänglichkeit nicht realisierbar.
Ein optischer Unterschied des Abschlusses der Erschließungsanlage wie in der Vorlage der Offenlage vorgesehen (Flurstück 402) oder der nördlichen Grenze des Flurstückes 401 wird nicht gesehen.
Zu 5. In der Vorlage zur Offenlage
wurde der Bereich des Ausbaus der Nielandstraße bereits festgesetzt (Ausbau
der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus
Nr. 1 bis Haus Nr. 3)).
Es erfolgt der Ausbau der
Nielandstraße bis zur Flurstücksgrenze des letzten bebaubaren Grundstücks
(Flurstück 402). Der Bebauungsplan
schließt das Flurstück 400 (Regenrückhaltebecken) mit ein. Auf der gegenüberliegenden
Seite befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche. Nördlich endet die
Nielandstraße an der Bundesstraße 481, an die sie keine Anbindung hat. Mit
durchgehendem Verkehr ist nicht zu rechnen. Es befindet sich nur ein weiterer
Anlieger am Ende der Nielandstraße. Eine Notwendigkeit eines verkehrsberuhigten
Ausbaus mit Einbauten zur Geschwindigkeitsreduzierung wird nicht gesehen.
Zu 6. Die Standorte der
Straßenbeleuchtung werden durch eine lichttechnische Berechnung der Stadtwerke
für Rheine ermittelt, um eine optimale Ausleuchtung zu gewährleisten.
Zu 7. Ein Variantenvergleich wurde
nicht durchgeführt, da für die Ausweisung der Nielandstraße als
verkehrsberuhigter Bereich ein Ausbau in Pflasterbauweise im Mischsystem in
rotem und grauem Betonsteinpflaster (optische Bremswirkung) und mit
wechselseitigen Einbauten wie Parkständen und Grünbeeten notwendig ist. Der
vorhandene Straßenunterbau wird so weit wie möglich im Endausbau genutzt.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Zu: Weitere Stellungnahme Punkt 4 Vorlage Nr. 331/20 (Beleuchtung)
Anders als in älteren Verkehrsanlagen werden hier die Leuchten mit LED Technik eingeplant. Die Beleuchtungsanlage ist nach DIN 13201 hinsichtlich Auswahl der Beleuchtungsklasse und Berechnung ausgelegt.
Die Straßenbeleuchtung wird auf die Verkehrsfläche ausgerichtet.
Der Blauanteil der LED ist grundsätzlich gegenüber Natriumdampf und Halogene geringer und damit insektenfreundlicher.
Zu: Förderfähigkeit entsprechend Kommunalrichtlinie in der aktuellen Fassung (2020)! Das BMU hat letztmalig 2010 den Einbau konventioneller Leuchten gefördert.
Eine Förderung nach Kommunalrichtlinie aufgrund Klimaschutz ist für dieses Vorhaben nicht aktivierbar, da dort Voraussetzung ist, dass Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50% nachgewiesen werden. Es werden im Zuge dieser Maßnahmen zwar auch Leuchten getauscht, aber da sich die Anzahl der Leuchten erhöht, wird keine ausreichende Ersparnis erreicht. Die Maßnahmen fallen auch nicht unter den in der Kommunalrichtlinie erwähnten Passus der Behebung von Beleuchtungsmissständen, da hier keine konkreten Gefahrenpunkte beleuchtet und somit entschärft werden, sondern gesamte Straßenabschnitte verbessert werden.
Es gibt in den letzten Jahren immer wieder
neue Innovationen auf dem Markt für Straßenbeleuchtung. Neben immer
effizienteren Leuchtmitteln gibt es Bestrebungen und auch bereits erfolgreich
umgesetzte Projekte, die Beleuchtung von Verkehrsflächen nutzerabhängig zu gestalten.
Diese adaptive oder auch intelligente Beleuchtung hilft nicht nur dabei,
Energiekosten zu senken, sie hält auch die Umweltbelastung so gering wie
möglich. Neben der Einsparung von CO2-Emissionen können hierdurch auch Pflanzen
und nachtaktive Tiere geschützt werden.
Im innerstädtischen Bereich ist dieses
Bestreben vor dem Hintergrund der zu leistenden Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer kritisch zu betrachten. Dennoch wird es projektbezogen
möglich sein, diese Variante der Beleuchtung zu wählen. Alle anstehenden
Maßnahmen werden dahingehend betrachtet.
Abwägungsbeschluss zu 3:
Der Bauausschuss beschließt zu 3. eine kleinwüchsige Bepflanzung, z.B. Sträucher
zu 1., zu 3., zu 4., zu 5. zu 6. und zu 7. die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.
4 Eingabe (Anlage 4):
Wunsch auf Teilung des Grünbeetes, vor dem
Grundstück, Anlegung eines Grünbeetes
vor der Mariengrotte und Wegfall eines Baumes und Anlegung eines weiteren
Stellplatzes am gegenüberliegenden Grundstück
Abwägung zu 4:
Von Anwohnerseite wird eine Teilung des vor dem Haus geplanten Grünbeetes, die Anlegung eines Grünbeetes vor der Mariengrotte zur allg. Geschwindigkeitssenkung gewünscht. Des Weiteren soll ein Grünbeet mit Baumbepflanzung entfallen und stattdessen dort ein zweiter Parkplatz eingeplant werden.
Verkehrlich steht der Teilung des Grünbeetes nichts entgegen.
Die Anlegung eines Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung ist in der Platzfläche vor der Mariengrotte verkehrstechnisch möglich.
Aus verkehrstechnischen Gründen sollte die Kombination von Parkstand und Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung bestehen bleiben, da der Parkstand durch Grünbeet und Baum betont wird und zum Schutz des PKW dient. Des Weiteren trägt die Anlage von Grünbeeten und Anpflanzung von Bäumen zum Klimaschutz bei.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 4:
Der Bauausschuss beschließt die Teilung des Grünbeetes und die Anlegung eines Grünbeetes in der Platzfläche vor der Mariengrotte
5 Eingabe (Anlage 5):
Wunsch auf
Anlegung eines Grünbeetes vor der Mariengrotte und Wegfall eines Baumes
und Anlegen eines weiteren Stellplatzes am gegenüberliegenden Grundstück
Abwägung zu 5:
Von Anwohnerseite wird das Anlegen eines Grünbeetes vor der Mariengrotte zur allg. Geschwindigkeitssenkung gewünscht. Des Weiteren soll ein Grünbeet mit Baumbepflanzung entfallen und stattdessen dort ein zweiter Parkplatz eingeplant werden.
Das Anlegen eines Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung ist in der Platzfläche vor der Mariengrotte verkehrstechnisch möglich.
Aus verkehrstechnischen Gründen sollte die Kombination von Parkstand und Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung bestehen bleiben, da der Parkstand durch Grünbeet und Baum betont wird und zum Schutz des PKW dient. Des Weiteren trägt die Anlage von Grünbeeten und Anpflanzung von Bäumen zum Klimaschutz bei.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 5:
Der Bauausschuss beschließt das Anlegen eines Grünbeetes in der Platzfläche vor der Mariengrotte
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Nielandstraße
(Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus
Nr. 3)/ Verkehrsberuhigter Bereich und Tempo-30-Zone
Die Baumaßnahme Nielandstraße (von
Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und Bohnenkamp (von Haus Nr.1 bis Haus Nr.3) befinden sich im rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr.286, Kennwort: „Mesum-Nord I“.
Die angrenzenden Grundstücke an der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) sind bereits alle bebaut.
Für den Bereich von Haus Nr. 106 bis zum Kreisverkehr ist ein Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 11,00 m vorgesehen. Die Fahrbahn wird in Asphalt hergestellt und mit Rundbordsteinen eingefasst.
Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant.
Die Gehwege werden in grauen Betonsteinpflasterplatten angelegt, in den Bereichen der Zufahrten wird graues Betonsteinpflaster verwendet.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
Für den Bereich vom Kreisverkehr bis Haus Nr. 120 und Bohnenkamp 1 bis 3 ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer wechselnden Breite von 11,20 m bis 7,50 m vorgesehen. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m und weitet sich in der Einmündung zu der Straße Hohe Heideweg (Kreisverkehr) auf.
Die Flächen werden in Betonsteinpflaster
in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den
Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt
durch den wechselseitigen Einbau von
Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite
von 3,25 m bis 2,50 m.
Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich
von Versorgungsleitungen wird ein Strauch
eingesetzt.
Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit
R=9 cm verwendet.
Die 2,50 m breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt
und sind zwischen
5,00 m und 6,50 m lang.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
Finanzierung:
Beim geplanten Ausbau der der Nielandstraße (Haus Nr. 106 bis Haus Nr. 120) und des
Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur Offenlage ein
Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben
hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur
Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Die Maßnahme war bereits im Haushaltsplan
2020 veranschlagt. Diese Mittel sollen im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen
in das Jahr 2021 übertragen werden (vgl. Vorlage 109/21).
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan
(Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren
angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige
Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.
Auswirkung auf den kommunalen
Klimaschutz:
Der verkehrsberuhigte Ausbau
der Nielandstraße(Haus Nr. 106 bis Haus
Nr. 120) und des Bohnenkamps (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 3) mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung
der Geschwindigkeit des
Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung
der Umwelt reduziert wird.
Ebenso trägt die
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Eingaben der Anlieger
Anlage 2: Lageplanverkleinerung der Abwägung