Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Thiestraße von Lindvennweg bis Nielandstraße (incl. Hakenbrede von Thiestraße bis zum Fuß- und Radweg) und die von ihr abzweigenden Straßen Brökers Wiese und Franz-Sievers-Straße werden bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst.
Begründung:
Die Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie eine Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend soll die Straße voraussichtlich im 3. Quartal 2021 als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr - und Gehwegfläche) ausgebaut werden.
Die Straße Brökers Wiese ist eine 71 m lange Stichstraße (Sackgasse) mit einem Wendehammer, die in westlicher Richtung von der Thiestraße abzweigt. Sie wird im 1. Quartal 2021 als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr - und Gehwegfläche) ausgebaut. Brökers Wiese ist im Sinne des Baugesetzbuchs als eine unselbständige Anlage zu bewerten.
Die Franz-Sievers-Straße ist eine 150 m lange Stichstraße (Sackgasse) mit einem Wendehammer, die ebenfalls in westlicher Richtung von der Thiestraße abzweigt. Sie soll im 1. Quartal 2021 als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr - und Gehwegfläche) ausgebaut werden. Sie ist im Sinne des Baugesetzbuches als selbständige Anlage zu bewerten.
Zudem wird ein Teil der Hakenbrede (von der Thiestraße bis zum Fuß- und Radweg in Richtung Hohe Heideweg), der als Zufahrt für mehrere erschlossene Grundstücke dient, als Anhängsel der Erschließungsanlage Thiestraße mit ausgebaut.
Grundsätzlich wird gem. § 3 der Erschließungsbeitragssatzung der beitragsfähige Erschließungsaufwand für jede einzelne Erschließungsanlage ermittelt.
Nach Prüfung der voraussichtlichen Kosten stellte sich heraus, dass nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Juni 2009 und 30. Januar 2013 die Stadt zur Bildung einer Erschließungseinheit verpflichtet ist.
Getrennte Anlagen:* Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) mit
Brökers Wiese und Teilstück Hakenbrede
* Franz-Sievers-Straße
Alle folgenden Voraussetzungen der Urteile zur Bildung einer Erschließungseinheit werden erfüllt:
1. Funktionale
Abhängigkeit:
Zwischen den
Anlagen besteht eine funktionale Abhängigkeit, weil die Thiestraße der
Franz-Sievers-Straße und der Straße Brökers Wiese ausschließlich die Anbindung
an das übrige Straßennetz vermittelt, mithin die Anlieger Franz-Sievers-Straße
und der Straße Brökers Wiese darauf angewiesen sind, die Thiestraße zu
benutzen, um das übrige Straßennetz der Stadt Rheine zu erreichen.
2. Höherbelastung
des Hauptzuges um mehr als 1/3 ohne Einheit:
Bei einer
getrennten Abrechnung der Erschließungsanlagen würden die Anlieger der
Thiestraße bei gleicher Vorteilslage, um mehr als ein Drittel höher belastet
werden, als die Anlieger der Franz- Sievers-Straße.
Vorläufige Berechnungen nach geschätzten Baukosten bzw. aufgrund des Ausschreibungsergebnisses haben folgende Beitragssätze ergeben:
Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) mit Brökers Wiese und Teilstück Hakenbrede Beitragssatz in Höhe von 22,25 €/qm
Franz-Sievers-Straße Beitragssatz in Höhe von 15,17 €/qm
1/3 (von 15,17€/qm) = 5,06 €/qm;
tatsächliche Differenz (22,25 €/qm – 15,17 €/qm)= ca. 7,08 €/qm
Die Anlieger
der Thiestraße mit Brökers Wiese und Teilstück Hakenbrede würden somit um mehr
als 1/3 höher belastet, als die Anlieger der Franz-Sievers-Straße.
3. Naher
zeitlicher Zusammenhang:
Die
Erschließungsanlagen sollen in einem nahen zeitlichen Zusammenhang (März 2021
bis November 2021) erstmalig hergestellt werden.
Der vorläufige Beitragssatz für die Erschließungseinheit beträgt 20,92 €/qm Abrechnungsfläche. Vorausleistungen wurden noch nicht erhoben.
Nach dem vorliegenden Sachverhalt ist hier eine Rechtspflicht zur gemeinsamen Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die o. g. Straßen entstanden.
Nach der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine muss der o. a. Beschluss für eine rechtmäßige Erhebung der Erschließungsbeiträge durch den Bau- und Mobilitätsausschuss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan