Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Ratsmitglieder beschließen die als Anlage beigefügte Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.
Begründung:
Der Rat kann gemäß § 41 Abs. 2 GO Entscheidungen
über bestimmte Angelegenheiten auf die Ausschüsse oder den Bürgermeister
übertragen.
Nachfolgend werden die Änderungen an der Zuständigkeitsordnung erläutert:
Laufende
Nummern 158 und 159
In der bisherigen Fassung der Zuständigkeitsordnung wird in den laufenden Nummern 158 und 159 jeweils auf § 101 GO verwiesen. Aufgrund einer Änderung in der Gemeindeordnung ist nunmehr auf § 102 GO zu verweisen.
Am Ende der Liste werden angefügt
Der in gleicher Sitzung zu bildende „Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum“ ist zuständig für das Projekt „Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Maßnahme B 5 - Funktionserweiterung, Neustrukturierung des Rathauszentrums einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek (5942-005)“. Ihm werden insbesondere folgende Aufgaben zugeordnet:
· Information über Zeitpläne und Kostenentwicklung, Förderstände
· Beratung der Anpassung der Entwurfsplanung und wesentlicher Änderung der Entwurfsplanung
· Beratung der Ausführungsplanung und Ausstattung der öffentlichkeitswirksamen Bereiche wie Bibliothek mit „Vorzone“, Multifunktionsbereich, Kantine (Zonierung, Innenausbau, Boden-, Decken- und ggf. Wandbelagspläne, Visualisierung)
Anlage:
Zuständigkeitsordnung