Betreff
Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine
Vorlage
141/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Ratsmitglieder beschließen die als Anlage beigefügte Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Der Rat kann gemäß § 41 Abs. 2 GO Entscheidungen über bestimmte Angelegenheiten auf die Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.

 

Nachfolgend werden die Änderungen an der Zuständigkeitsordnung erläutert:

 

Laufende Nummern 158 und 159

In der bisherigen Fassung der Zuständigkeitsordnung wird in den laufenden Nummern 158 und 159 jeweils auf § 101 GO verwiesen. Aufgrund einer Änderung in der Gemeindeordnung ist nunmehr auf § 102 GO zu verweisen.

 

 

Am Ende der Liste werden angefügt

Der in gleicher Sitzung zu bildende „Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum“ ist zuständig für das Projekt „Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Maßnahme B 5 - Funktionserweiterung, Neustrukturierung des Rathauszentrums einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek (5942-005)“. Ihm werden insbesondere folgende Aufgaben zugeordnet:

·         Information über Zeitpläne und Kostenentwicklung, Förderstände

·         Beratung der Anpassung der Entwurfsplanung und wesentlicher Änderung der Entwurfsplanung

·         Beratung der Ausführungsplanung und Ausstattung der öffentlichkeitswirksamen Bereiche wie Bibliothek mit „Vorzone“, Multifunktionsbereich, Kantine (Zonierung, Innenausbau, Boden-, Decken- und ggf. Wandbelagspläne, Visualisierung)

 

 


Anlage:

Zuständigkeitsordnung