Betreff
Antrag der Fraktion Bürger für Rheine - Prüfung und Erstellung eines Katasters über leerstehende Gebäude und brachliegende, bebaubare Grundstücke im innerstädtischen Bereich, die einer Wohnbebauung zugeführt werden können
Vorlage
142/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/-empfehlung

 

Beschlussvorschlag gem. Antrag der BFR:

 

Ein Kataster über leerstehende Industrie-, Gewerbe- und Geschäftsgebäude, leerstehende Wohngebäude und brachliegende bebaubare Grundstücke im innerstädtischen Bereich die einer Wohnbebauung zugeführt werden könnten wird geprüft und erstellt.

 

 

Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

 Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass der Antrag der Fraktion Bürger für Rheine (BfR) vom 24.01.2021 zur Prüfung und Erstellung eines Katasters über leerstehende Gebäude und brachliegende, bebaubare Grundstücke im innerstädtischen Bereich, die einer Wohnbebauung zugeführt werden können im Rahmen des Wohnraumversorgungskonzept beraten wird.

 


Begründung:

 

Auf den als Anlage beigefügten Antrag wird verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag:

 

Die im Antrag der Bürger für Rheine (BfR) benannten Fragestellungen, Prüf- und Arbeitsaufträge betreffen Inhalte, die zzt. im Zusammenhang mit der Erstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes der Stadt Rheine bearbeitet und geprüft werden.

 

Es ist vorgesehen, den Abschlussbericht zum Wohnraumversorgungskonzept in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz – voraussichtlich vor der Sommerpause 2021 – zwecks Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Damit die mit dem Antrag und den Untersuchungen zusammenhängenden Fragestellungen geordnet und umfassend diskutiert werden können, empfiehlt die Verwaltung, den Antrag im Zusammenhang mit einer Erörterung und Beschlussfassung zum Wohnraumversorgungskonzept zu behandeln.

 

Die Fragestellung des Antrags zum Bau – und Fertigstellung geförderter Wohneinheiten  lagen dem Zwischenbericht zum Wohnraumversorgungskonzept bereits bei und werden zur Beschlussfassung noch mal überprüft.

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

Die Fragestellungen des Antrages behandeln Aspekte wie die Wiedernutzung leerstehender Gebäude und brachliegender Grundstücke im Siedlungszusammenhang.

Folgewirkungen für den kommunalen Klimaschutz ergeben sich aus den Antragsinhalten zunächst nicht.

Eine daraus resultierende Umsetzung würde sich aufgrund damit verbundener Bau- und Versiegelungsmaßnahmen zwar kleinräumig auf die klimatischen Verhältnisse auswirken, insgesamt aber aufgrund der besseren (Aus-)Nutzung von Gebäuden und Grundstücken zugunsten einer Schonung des Freiraumbereiches einen Beitrag zum gesamtstädtischen Klimaschutz darstellen.

 


Anlage            :

 

Antrag der Fraktion Bürger für Rheine vom 24.01.2021