Beschlussvorschlag/-empfehlung
Beschlussvorschlag gem. Antrag der BFR:
Ein Kataster über
leerstehende Industrie-, Gewerbe- und Geschäftsgebäude, leerstehende
Wohngebäude und brachliegende bebaubare Grundstücke im innerstädtischen Bereich
die einer Wohnbebauung zugeführt werden könnten wird geprüft und erstellt.
Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz beschließt, dass der Antrag der Fraktion Bürger für Rheine (BfR)
vom 24.01.2021 zur Prüfung und Erstellung eines Katasters über leerstehende
Gebäude und brachliegende, bebaubare Grundstücke im innerstädtischen Bereich,
die einer Wohnbebauung zugeführt werden können im Rahmen des
Wohnraumversorgungskonzept beraten wird.
Begründung:
Auf den als Anlage
beigefügten Antrag wird verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag:
Die im Antrag der
Bürger für Rheine (BfR) benannten Fragestellungen, Prüf- und Arbeitsaufträge
betreffen Inhalte, die zzt. im Zusammenhang mit der Erstellung des
Wohnraumversorgungskonzeptes der Stadt Rheine bearbeitet und geprüft werden.
Es ist vorgesehen,
den Abschlussbericht zum Wohnraumversorgungskonzept in einer der nächsten
Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz –
voraussichtlich vor der Sommerpause 2021 – zwecks Erörterung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Damit die mit dem
Antrag und den Untersuchungen zusammenhängenden Fragestellungen geordnet und
umfassend diskutiert werden können, empfiehlt die Verwaltung, den Antrag im
Zusammenhang mit einer Erörterung und Beschlussfassung zum
Wohnraumversorgungskonzept zu behandeln.
Die Fragestellung
des Antrags zum Bau – und Fertigstellung geförderter Wohneinheiten lagen dem Zwischenbericht zum
Wohnraumversorgungskonzept bereits bei und werden zur Beschlussfassung noch mal
überprüft.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die
Fragestellungen des Antrages behandeln Aspekte wie die Wiedernutzung
leerstehender Gebäude und brachliegender Grundstücke im Siedlungszusammenhang.
Folgewirkungen für
den kommunalen Klimaschutz ergeben sich aus den Antragsinhalten zunächst nicht.
Eine daraus
resultierende Umsetzung würde sich aufgrund damit verbundener Bau- und
Versiegelungsmaßnahmen zwar kleinräumig auf die klimatischen Verhältnisse
auswirken, insgesamt aber aufgrund der besseren (Aus-)Nutzung von Gebäuden und
Grundstücken zugunsten einer Schonung des Freiraumbereiches einen Beitrag zum
gesamtstädtischen Klimaschutz darstellen.
Anlage :
Antrag der Fraktion Bürger für Rheine vom 24.01.2021