(53014-3723)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten
Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe
Begründung –
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der
Straße
a) Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis
Nielandstraße) (Tempo 30-Zone)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
- Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau
- Parkstreifen aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
- Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
5.
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
6.
Straßenentwässerung
mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten Entwässe-
rungsrinne mit Anschluss an den
vorhandenen Regenwasserkanal
b) Kreisverkehr (Hohe
Heideweg/Nielandstraße)
Es ist ein Bau eines Kreisverkehrs mit überfahrbarer Mittelinsel geplant.
1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
2. Überfahrbare Mittelinsel in Asphalt mit Unterbau
- Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
5.
Straßenentwässerung
mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten Entwässe-
rungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche eingereicht:
Wunsch auf Anlegung einer weiteren
Zufahrt
Abwägung zu 1:
Von Anwohnerseite wird die Anlegung einer
zweiten Zufahrt an der südlichen Seite des Grundstückes in einer Breite von
5,00 m gewünscht.
Verkehrlich steht der Anlegung einer zweiten Zufahrt an der gewünschten Stelle nichts entgegen.
Die Änderung wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der zweiten Zufahrt.
2 Eingabe
(Anlage 2):
Wunsch auf Verbreiterung der Zufahrt
Abwägung zu 2:
Von Anwohnerseite wird die Verbreiterung der Zufahrt um 2,00 m auf insgesamt 7,50 m gewünscht.
Verkehrlich stehen der Verbreiterung der Zufahrt nichts entgegen.
Die Änderung wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 2:
Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der Zufahrt.
3 Eingabe (Anlage 3):
Wunsch auf
Anlegung einer weiteren Zufahrt und die Verbreiterung des Grünbeetes und des
verbleibenden Parkstandes
Abwägung zu 3:
Von Anwohnerseite wird die Anlegung einer weiteren Zufahrt
mit einer Breite von 3,50 m und die Verbreiterung (hier: Verlängerung) des
Grünbeetes und des verbleibenden Parkstandes auf 5,50 m bzw. 5,60 m gewünscht.
Für die Anlegung der zweiten Zufahrt an der Südseite des Grundstückes muss ein geplanter Parkstand entfallen. Um den Raum zwischen den beiden Zufahrten neu aufzuteilen, wird das Grünbeet auf 5,50 m und der verbleibende Parkstand auf 5,60 m verlängert. Verkehrliche Gründe stehen den Änderungswünschen nicht entgegen.
Die Änderungen wurden in Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 3:
Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Parkstandes, die Anlegung einer weiteren Zufahrt und die Verlängerung des Grünbeetes und des verbleibenden Parkstandes.
4 Eingabe (Anlage 4):
Wunsch auf Versetzung einer Leuchte
Abwägung zu 4:
Von
Anwohnerseite wird die Versetzung der Straßenleuchte auf die südliche
Gebäudekante gewünscht.
Bezüglich der Versetzung der Straßenleuchte auf die Nordseite des Grünbeetes wurde eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.
Die Änderung wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 4:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Straßenleuchte.
5 Eingabe (Anlage 5):
Wunsch auf Verlängerung eines Grünbeetes in
die Fahrbahn hinein
Abwägung zu 5:
Von Anwohnerseite wird die Verlängerung eines Grünbeetes
in die Fahrbahn hinein gewünscht, um eine weitere Fahrbahneinengung zu
schaffen, da gerade im Bereich der Kita zu schnell gefahren wird.
Nördlich der Kita ist eine Fahrbahnrverengung auf eine Breite von 4,25 m eingeplant, die durch die schützenswerten Bäume zu einem Baumtor ergänzt wird. Südlich der Kita befindet sich auf der westlichen Seite der Fahrbahn im Anschluss an das Grundstück der Kita ein Grünbeet, welches die Fahrbahn auf 4,00 m einengt, so dass die Geschwindigkeits-reduzierung direkt an der Kita erfolgt. Das gewünschte Grünbeet befindet sich ebenfalls an der Westseite der Fahrbahn, 35 m von der eingeplanten Einengung entfernt, und hat auf eine Geschwindigkeitsreduzierung vor Kita keinen direkten Einfluss.
Abwägungsbeschluss zu 5:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.
6 Eingabe (Anlage 6):
Wunsch des Wegfalls der im Bereich des
Hauses geplanter Bäume und Wunsch nach Erklärung zum Hochwasserschutz
Abwägung zu 6:
Von Anwohnerseite wird der Wegfall des geplanten Baumes
vor dem Haus sowie Wegfall des Baumes im Grünbeet der Einengung. Des Weiteren
wird eine Erklärung zum Hochwasserschutz gewünscht.
Die Einplanung von Grünbeeten und Parkständen, gerade wie hier im Hohe Heideweg auch wechselseitig, und mit Fahrbahneinengungen tragen zur Geschwindigkeitsreduzierung bei und sind Elemente, die bei Einrichtung einer Tempo-30-Zone zum Standardausbau gehören.
Baumpflanzungen im Straßenraum dienen auch dem Klimaschutz. Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Vor der Kita wird ein Parkstreifen angelegt, damit Kinder sicher auf der Seite der Einrichtung aussteigen können und nicht die Fahrbahn queren müssen. Ebenso stellt die Einplanung des Grünbeetes gegenüber des Geh-/ und Radweges einen Schutz gerade für Kinder dar, die den Hohe Heideweg Richtung Kita überqueren und so daran gehindert werden ungehindert geradeaus auf den westlichen Gehweg zu fahren. Die Pflanzung eines Baumes dient zudem der Erkennbarkeit der Einengung.
Um in Falle von Starkregenereignissen das
Oberflächenwasser der Verkehrsfläche möglichst schadlos ableiten zu können, ist
westlich der Kita eine Parzelle für die Regelung des Wasserabflusses eingeplant
worden. Über diese Fläche kann das Oberflächenwasser im Starkregenfall in
Richtung Köttelbecke geleitet werden.
Abwägungsbeschluss zu 6:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.
7 Eingabe (Anlage 7):
Wunsch auf Einbau von Schwellen
Abwägung zu 7:
Von Anwohnerseite wird der Einbau von Schwellen
(Erhöhungen) an mehreren Stellen des Hohe Heideweges gewünscht.
Abwägungsbeschluss zu 7:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.
8 Eingabe (Anlage 8):
Wunsch auf Verlegung von Parkplätzen und
Bäumen auf die gegenüberliegende Straßenseite, den Einbau von Bodenschwellen.
Abwägung zu 8:
Von Anwohnerseite wird die Verlegung
der geplanten Parkplatz- und Baumreihe auf die gegenüberliegende Straßenseite
(mit geraden Hausnummern) und den Einbau von Bodenschwellen zur
Verkehrsberuhigung statt der Einplanung von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung.
Die Einplanung von Grünbeeten und Parkständen, gerade wie hier im Hohe Heideweg auch wechselseitig, und mit Fahrbahneinengungen tragen zur Geschwindigkeitsreduzierung bei und sind Elemente, die bei Einrichtung einer Tempo-30-Zone zum Standardausbau gehören.
Vor der Kita wird ein Parkstreifen angelegt, damit Kinder sicher auf der Seite der Einrichtung aussteigen können und nicht die Fahrbahn queren müssen. Ebenso stellt die Einplanung des Grünbeetes gegenüber des Geh-/ und Radweges einen Schutz gerade für Kinder dar, die den Hohe Heideweg Richtung Kita überqueren und so daran gehindert werden ungehindert geradeaus auf den westlichen Gehweg zu fahren. Eine Anordnung des Grünbeetes auf der östlichen Seite würde eine Sichtbehinderung für PKW-Fahrer auf ausfahrende Radfahrer bedeuten. Von der Einengung südlich der Kita bis zur Einengung im Einmündungsbereich des Hohe Heideweges in die Rheiner Straße erfolgen noch zwei Fahrbahnverschwenkungen, die der Verkehrsberuhigung dienen. Bei einer Verlegung von Parkstreifen und Grünbeeten in dem gewünschten Bereich auf die Südseite des Hohe Heideweges würden die Fahrbahneinengung und der Parkstreifen vor der Kita, sowie eine Fahrbahnverschwenkung entfallen.
Die Geschwindigkeitsreduzierung in Tempo-30-Zonen wird durch Fahrbahnverengungen in Form von in die Fahrbahn hineinragenden Grünbeeten realisiert, wie auch auf der Nielandstraße und dem Lindvennweg. Die Anlegung von sogenannten Schwellen führt durch die Brems- und Beschleunigungsvorgänge vor und nach den Aufpflasterungen zu Lärmbelästigungen und vermehrtem Abgasausstoß.
Baumpflanzungen im Straßenraum dienen auch dem Klimaschutz. Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Abwägungsbeschluss zu 8:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Hohe
Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße)/Tempo-30-Zone
Die Baumaßnahme Hohe Heideweg
(Rheiner Straße bis Nielandstraße) befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.286, Kennwort:
„Mesum-Nord I“.
Die angrenzenden Grundstücke an der Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) sind bis auf eines bebaut.
Für die Straße Hohe Heideweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße) ist ein Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 11,00 m bis 12,00 m vorgesehen.
Die Fahrbahn wird in Asphalt, Bauklasse Bk 1,0 (nach RStO 12), hergestellt durch eine Rinne und mit Rundbordsteinen r=5 cm eingefasst, der im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.
Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant.
Die Gehwege werden in grauen Betonsteinpflasterplatten, d=8 cm, angelegt, in den Bereichen der Zufahrten wird graues Betonsteinpflaster, d=8 cm, verwendet.
Zur Verkehrsberuhigung
werden wechselseitig Parkflächen in anthrazitfarbenem Pflaster, d=8 cm, die
durch Grünbeete begrenzt oder unterbrochen werden. Durch die Verbreiterung der
Grünbeete wird die Fahrbahn ebenfalls verengt.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
Für den überfahrbaren Kreisverkehr ist eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk 1,0(nach RStO 12), in einer Breite von 4,50 m vor gesehen, die durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst wird, der in den Einmündungen zur Querung der Fußgänger auf 2 cm abgesenkt wird.. Die Mittelinsel wird ebenfalls in Asphaltbauweise in der Bauklasse Bk 1,0 (nach RStO 12), angelegt. Sie weist einen Durchmesser von 11,00 m auf. Eingefasst wird die Mittelinsel mit einem Rundbord r=4,0 cm.
Der umlaufende Gehweg wird in Breiten zwischen 1,75 m und ca. 3,00 m und in grauem Betonsteinpflaster, d=8,0 cm, angelegt, in den Bereichen der Zufahrten wird graues Betonsteinpflaster, d=8 cm, verwendet.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
Finanzierung:
Beim geplanten Ausbau der Straße Hohe
Heideweg (von Rheiner Straße bis
Nielandstraße) handelt es sich
um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den
Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur Offenlage ein
Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben
hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur
Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Die Maßnahme war bereits im Haushaltsplan
2020 veranschlagt. Diese Mittel sollen im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen
in das Jahr 2021 übertragen werden (vgl. Vorlage 109/21).
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan
(Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren
angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige
Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.
Auswirkung auf den kommunalen
Klimaschutz:
Der durch die
Anordnung der Tempo-30-Zone geschwindigkeitsreduzierte Ausbau
der Straße Hohe Heideweg mit den geplanten
Einengungen der Fahr-
bahn und den
Verschwenkungen führt zu einer
Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch
die Belastung der Umwelt reduziert wird.
Ebenso
trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Eingaben der Anlieger
Anlage 2: Lageplanverkleinerung der Abwägung ohne Maßstab