Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung
für den Medienentwicklungsplan im Jahr 2021 zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Voraussetzungen zur
Beanspruchung von Mitteln aus dem Digitalpakt zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen für den Mittelabruf zu erfüllen.
Begründung:
Die Stadt Rheine hat im Jahr 2010 bereits den
ersten Medienentwicklungsplan beschlossen. Mit Beschluss des Schulausschusses
vom 28.6.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, diesen konzeptionell
fortzuschreiben. Der fortgeschriebene Medienentwicklungsplan (Vorlage 257/17)
berücksichtigt alle Teilbereiche der Schulen, insbesondere die in Unterricht,
schulischer Verwaltung sowie an Lehrerarbeitsplätzen genutzten Komponenten und
Abläufe.
Folgende Eckpunkte werden dort beschrieben:
· Berücksichtigung der Kosten für Erst- und
Folgebeschaffung, sowie Wiederbeschaffung, als auch Kosten für Schulungs-,
Betriebs-, Reparaturbedarfen unter Einbeziehung der dem Schulträger vorgelegten
Medienkonzepte der Schulen
· Einführung von einheitlichen, schulformbezogenen,
technischen und organisatorischen Standards als Grundlage für Beschaffung und
Betrieb der EDV-Umgebung für das pädagogische und Verwaltungsnetz an allen
Schulen der Stadt Rheine
· Schaffung der digitalen Infrastruktur durch ggf.
bauliche Maßnahmen an allen Schulen der Stadt Rheine
· Überführung der vorhandenen Ressourcen in ein
zeitgemäßes, zukunftssicheres und die gesamte schulische EDV-Ausstattung
umfassendes Gesamtkonzept
· Bündelung der Beschaffungen, so dass ein
wirtschaftliches Ergebnis zu erwarten ist.
· Standardisierung und Optimierung zeitaufwändiger
Beschaffungs- und Betreuungsprozesse sowie deren Verlagerung von der
Schulleitung hin zur Schulverwaltung.
· Einrichtung von Glasfaser-Internetzugängen für
alle Schulen der Stadt Rheine
· Wartungs- und Support Konzept
· Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes ist
die Schaffung der baulichen Voraussetzungen in den Schulen der Stadt Rheine
zwingend. Dieses bedeutet, dass die vorhandene Verkabelung in den Schulgebäuden
unabdingbar zu erweitern ist, um alle Unterrichtsräume mit Internetanschlüssen
und weiteren Stromanschlüssen für elektronische Tafeln, WLAN-Sender sowie
Dokumentenkameras auszurüsten. Diese Ausrüstung wurde als Standard eines
multimedialen Klassenraums definiert. Unter Einbeziehung der Schulleitungen
werden notwendige Maßnahmen für jedes Schulgebäude. Weitere notwendige
Arbeiten, wie z.B. Brandschutzverbesserungen, Energiespar- und
Schallschutzmaßnahmen werden zeitgleich durchgeführt. Bei Neubauten werden die
Standards bereits in den Planungen berücksichtigt. Eine Projektgruppe ist mit
der Durchführungsplanung für alle Rheiner Schulen beauftragt. In dieser
Arbeitsgruppe wurde ein jährlicher Zeitplan für die Umsetzung an den jeweiligen
Schulen erstellt. Bauliche Arbeiten in den Schulgebäuden sind nur in den
unterrichtsfreien Zeiten möglich.
Im Jahr 2020 wurden 118 Klassenräume technisch
ausgestattet.
Schule |
Anzahl |
Edith-Stein-Schule |
9 |
Ludgerusschule
Schotthock |
10 |
Johannesschule
Eschendorf |
12 |
Emsland-Gymnasium |
1 |
Nelson-Mandela-Schule |
18 |
Paul-Gerhardt-Schule
(am Standort Meisenstraße 30) |
12 |
Abendrealschule |
13 |
Gymnasium
Dionysianum |
3 |
Elsa-Brändström-Realschule |
4 |
Kopernikus-Gymnasium |
21 |
Canisiusschule |
1 |
Bodelschwinghschule |
1 |
Annetteschule |
7 |
Johannesschule
Mesum/Elte |
6 |
Gesamt: |
118 |
Die Ausstattung von 16 Räumen der Euregio
Gesamtschule wurde, um diese in die Fördermaßnahme Digitalpakt einzubinden, in
das Jahr 2021 verschoben. Die Ausstattung ist verbindlich für die Osterferien
2021 geplant.
Außerdem wurde im Rahmen der Corona-bedingten
Förderprogramme mit der Anschaffung von schulgebundenen Tablets und Notebooks
begonnen. Trotz der angespannten Marktlage konnte die Stadt Rheine bereits
einen großen Teil der bestellten Ware in Empfang nehmen, für die Weitergabe
technisch vorbereiten und im Rahmen der entsprechenden Förderrichtlinien an die
Schulen, und somit an die bedürftigen Schülerinnen und Schüler sowie anteilig
an Lehrerinnen und Lehrer ausliefern.
Schüler-Leihgeräte:
Derzeit werden ca. 700 Geräte von Schülerinnen und
Schülern genutzt, die bedarfsorientiert von den Schulen ausgeliefert werden.
Ca. 1.000 IPads wurden bereits durch die Schul-IT
an die Schulen ausgeliefert. Weitere Bedarfsmeldungen gehen laufend in der
Schulverwaltung ein und werden zeitnah erfüllt, so dass derzeit noch ca. 300
Geräte aus dem Sofortausstattungsprogramm des Digitalpakts zur Verfügung
stehen. Insgesamt stehen 1.300 Leihgeräte zur Verfügung. Für Schadensfälle
wurde eine städtische Versicherung abgeschlossen, die Kosten hierfür betragen
16.000 EUR jährlich. Im Schadensfall fällt ein Eigenanteil von 50,00 € an.
Lehrer-Endgeräte:
Für die Ausstattung der Lehrerendgeräte im Rahmen
der entsprechenden Zusatzvereinbarung des Digitalpakts wurde den Schulen der
Stadt Rheine die Möglichkeit gegeben, zwischen einem Notebook und einem Tablet
zu wählen.
8 Grundschulen entschieden sich für die Ausstattung
mit Notebooks (123 Stück)
15 Grund- und weiterführende Schulen wählten das Tablet. (605 Stück)
Die Notebooks konnten aufgrund der kürzeren
Lieferzeit bereits im Februar 2021 ausgegeben werden. Die Tablets werden
derzeit technisch vorbereitet und noch vor Ostern an die Schulen verteilt.
Derzeit erfolgen werden fortlaufend Hinweise zur Inbetriebnahme (Anschluss
eigener Drucker etc.) zur Verfügung gestellt, die sich aus Alltags- und
schulspezifischen Fragen der Nutzung ergeben.
Support und IT-Administration
Mit der steigenden Menge an Medienausstattung in
den Schulen steigt auch der zeitliche Aufwand der Beratung, Betreuung und
Wartung (Support). Hier ist der Schulträger Stadt Rheine aufgrund einer
Vereinbarung zwischen Land NRW und dem Städte und Gemeindebund für den Second-
und Third-Level-Support zuständig. Diese Aufgabe für die 26 Schulstandorte der
Stadt Rheine wird zurzeit von drei Systemadministratoren ausgeübt, ein
Auszubildender der Schul-IT unterstützt. Darüber hinaus wurde ein externer
Dienstleister beauftragt. Im Jahr 2020 hat die Schulverwaltung der Stadt Rheine
einen externen Dienstleister mit der Erstellung eines Kurzgutachtens zur
Organisationsstruktur und Stellenbemessung in der Schul-IT der Stadt Rheine
beauftragt. Das Ergebnis wird ebenfalls in der aktuellen Schulausschusssitzung
präsentiert. Mit Beschluss des Haupt- Digital- und Finanzausschusses vom
02.03.2021 wurde die Schulverwaltung der Stadt Rheine beauftragt, weiteres
Personal für den Support der IT-Infrastruktur und der Endgeräte sowie für die
weitere Planung und Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes einzustellen.
Mit der
Förderrichtlinie über die Förderung von IT-Administration gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe der Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO in der jeweils
geltenden Fassung Zuwendungen für die Ausbildung und Finanzierung von
IT-Administrierenden für Schulen in Nordrhein-Westfalen auf Basis der
Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis
2024 zwischen dem Bund und den Ländern vom 4. November 2020.
Übersicht
Personalaufwendungen Schul-IT |
|||||||||||
|
2020
gesamt |
2021
gesamt |
2021
förderfähig |
2022
gesamt |
2022
förderfähig |
2023
gesamt |
2023
förderfähig |
2024
gesamt |
2024
förderfähig |
2025
gesamt |
2025
förderfähig |
IT-Technik |
82.794 |
85.700 |
42.850 |
87.843 |
43.921 |
90.039 |
45.019 |
92.290 |
46.145 |
94.597 |
47.298 |
IT-Technik |
53.437 |
54.800 |
27.400 |
56.170 |
28.085 |
57.574 |
28.787 |
59.014 |
29.507 |
60.489 |
30.244 |
Ausbildung |
17.515 |
17.900 |
8.950 |
18.348 |
9.174 |
18.806 |
9.403 |
19.276 |
9.638 |
19.758 |
9.879 |
Support |
5.891 |
55.100 |
55.100 |
56.478 |
56.478 |
57.889 |
57.889 |
59.337 |
59.337 |
60.820 |
60.820 |
NN
EG 8 |
0 |
51.261 |
25.631 |
52.543 |
52.543 |
53.856 |
53.856 |
55.202 |
55.202 |
56.583 |
56.583 |
NN
EG 9a |
0 |
62.989 |
31.495 |
64.564 |
64.564 |
66.178 |
66.178 |
67.832 |
67.832 |
69.528 |
69.528 |
NN
EG 9a |
0 |
62.898 |
31.449 |
64.470 |
64.470 |
66.082 |
66.082 |
67.734 |
67.734 |
69.428 |
69.428 |
NN
EG 9b |
0 |
68.900 |
34.450 |
70.623 |
70.623 |
72.388 |
72.388 |
74.198 |
74.198 |
76.053 |
76.053 |
NN EG 11 PV |
0 |
80.700 |
|
82.718 |
|
84.785 |
|
86.905 |
|
89.078 |
|
PK
gesamt |
159.636 |
540.248 |
257.324 |
553.754 |
389.857 |
567.598 |
399.603 |
581.788 |
409.593 |
596.333 |
419.833 |
Fördermittel
im HH veranschlagt |
228.600 |
|
114.300 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
||
erwartete
Fördermittel gesamt 342.845,40 € |
|
Bund und Land erkennen mit der
Zusatzförderrichtlinie den immens steigenden Supportbedarf an. Somit kann ein
Teil der entstehenden Personalkosten in den Haushaltsjahren 2021 und 2022
refinanziert werden. Trotz dieser finanziellen Unterstützung darf auch der
Verwaltungsanteil für die zusätzlichen (Ersatz-)Beschaffungen, das
Leihvertragsmanagement, das Versicherungsmanagement etc. nicht außer Acht
gelassen werden.
Planungen 2021
Für das Jahr 2021 sind folgende Beschaffungen
geplant:
Beschaffung |
Menge |
Betrag in € |
Elektronische
Tafel |
72 |
360.837,75 |
Schulung für
elektr. Tafel |
1 |
2.260,00 |
Dokumentenkamera |
150 |
85.305,00 |
WLAN-System |
165 |
62.898,00 |
Tablets |
748 |
368.510,00 |
Schulung für
Tablets |
1 |
1.130,00 |
Schulung
Systemadministratoren |
3 |
1.071,00 |
Apple TV |
190 |
26.679,80 |
3re Level Support |
|
11.988,00 |
Telefonanlagen
Schulen |
6 |
60.000,00 |
Lizenzen |
|
59.279,00 |
Kopierer |
7 |
24.182,20 |
SSD Speicher |
500 |
31.000,00 |
I-Serv |
26 |
230.000,00 |
Stundenplananzeigen |
6 |
52.800,00 |
Glasfaser
Bestandserweiterung Zentrale |
|
9.600,00 |
Glasfaser
Bestandserweiterung |
|
4.500,00 |
Klassensätze
PC/Laptops |
360 |
190.800,00 |
Internetauftritt
der Schulen |
|
14.700,00 |
Kleinstbeschaffungen
(Kabel, Geräte, Werkzeug, Schulvernetzung, Ersatzteile) |
|
59.000,00 |
Versicherungsbeiträge
für Endgeräte |
|
16.000,00 |
Die Installation von elektronischen Tafeln hängt
von dem baulichen Fortschritt (Verkabelung/Umsetzung MEP) ab. Die Planungen
sehen zunächst 72 Tafelsysteme vor. Sofern die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit
den Förderprogrammen eine weitere Installation ermöglichen, wird der
Schulausschuss hierüber informiert.
Als Verwendungsorte für elektronische Tafelsysteme
sind zunächst folgende Schulgebäude vorgesehen: Euregio-Gesamtschule,
Kopernikus-Gymnasium, Bodelschwinghschule, Gymnasium Dionysianum,
Emsland-Gymnasium, Elsa-Brändström-Realschule.
Zu den materiellen Beschaffungen sind Schulungen
für die Systemadministratoren und Lehrer im Bereich der elektronischen Tafeln
und Tablets durch die jeweiligen Hersteller geplant. Bereits im Jahr 2018 haben
die ersten Herstellerschulungen für elektronische Tafeln und Tablets
stattgefunden. Zusätzlich werden seit September 2019 für alle Lehrkräfte an den
städtischen Schulen Fortbildungen zur technischen Anwendung von interaktiven
Whiteboards an der VHS angeboten. Diese sind in der oben dargestellten
Übersicht nicht enthalten. Gleiches gilt für die geplanten Elternschulungen zum
Thema Distanzlernen. Dazu erfolgt eine gesonderte Berichterstattung im
Schulausschuss.Ein Bestandteil des Medienentwicklungsplanes ist auch der
Anschluss aller Schulen an das Glasfasernetz. Im Jahr 2018 wurden alle
weiterführenden Schulen an das Netz angeschlossen. Die Bandbreite wurde im Jahr
2020 erneut erhöht und somit an den steigenden Ansprüchen in den Schulen
angepasst. In den Jahren 2021-2022 sollen auch alle Grundschulen im Rahmen des
digitalen Breitbandausbaus an Glasfaser angeschlossen werden. Die baulichen
Kosten werden über ein Förderprogramm abgedeckt.
Ein weiterer Punkt in einer zukunftsfähigen
Lernstruktur der Schulen ist das Lernen auf Distanz /Homeschooling. Die Stadt
Rheine hat sich daher zur Nutzung der Plattformen Schoolfox und IServ
entschieden. Mit diesen Produkten lassen sich die Kommunikation sowie die
Schul-- und Unterrichtsorganisation der Schule digitalisieren. Die Funktionen
werden dabei auf die aktuellen Anforderungen der Schulen zugeschnitten. So
können mithilfe des Videokonferenz-Moduls virtuelle Klassen- oder
Besprechungsräume eröffnet werden. Darüber hinaus wird beispielsweise das
Kommunizieren per E-Mail oder Messenger, das gemeinschaftliche Bearbeiten von
Text-Dokumenten, das Stellen von Aufgaben sowie der Austausch von Dateien über
den digitalen Weg ermöglicht.
Um eine konstante Nutzung der erworbenen Lizenzen
zu ermöglichen wird neben der notwendigen Breitbandstärke auch eine
ausreichende datenschutzkonforme Serverlandschaft zur Verfügung gestellt.
DigitalPakt
Der DigitalPakt Schule ist ein bundesweites
Förderprogramm, welches im Jahr 2019 beschlossen wurde. In Nordrhein-Westfalen
werden mit Unterstützung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der
Schulen in Nordrhein-Westfalen für Maßnahmen an Schulen und Regionen
Fördermittel gewährt. Die Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur
dienen dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher
digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen, sowie der
Optimierung vorhandener Strukturen. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält aus dem
DigitalPakt Schule Fördermittel in Höhe von 1,054 Milliarden Euro. Auf die
Stadt Rheine entfallen 2.958.346 €. Ein Großteil der Mittel wird für die
Schaffung der Infrastruktur (Verkabelung, etc.) verwendet und über die Zentrale
Gebäudewirtschaft abgewickelt.
Für die Beschaffung von Endgeräten, etc. sind im
Haushalt für konsumtive Maßnahmen Erträge in Höhe von rd. 219 TEUR eingeplant
worden. Für investive Maßnahmen, wie z. B. interaktive Tafeln, sind im Haushalt
2021 Einzahlungen in Höhe von 400 TEUR berücksichtigt worden. Projekte
innerhalb des Digitalpaktes können zu 90% gefördert und finanziert werden. Eine
entsprechende Zuweisung durch das Land Nordrhein Westfalen ist bis zum
31.12.2021 möglich.
Zu den zuwendungsfähigen Förderbereichen gehören
entsprechend den Förderrichtlinien:
· IT-Grundstruktur
· Digitale Arbeitsgeräte
· Schulgebundene mobile Endgeräte (max. 20% der
Fördersumme)
· Regionale Maßnahmen
Für die Antragstellung hat der Schulträger
technisch-pädagogische Einsatzkonzepte, eine Investitionsplanung sowie eine
Bestandsaufnahme einzureichen. Ebenso ist ein Nachweis über einen
bedarfsgerechten Qualifizierungsplan der Lehrkräfte, ein Konzept zur
Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support zu erbringen. Bei mobilen
Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN
vorliegen. Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept einer Schule soll den
Ist-Zustand und den Soll Zustand der Digitalisierung einer Schule abbilden.
Anhand der Ausbildungsrichtlinien und Curricula muss der Soll Zustand begründet
werden. Ebenso soll der bedarfsgerechte Qualifizierungsplan erörtert werden.
Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und
ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen,
das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches
Qualifizierungskonzept enthält.
Bei der Erstellung des Medienkonzeptes übernimmt
der Schulträger eine beratende Funktion. Alle Schulen der Stadt Rheine haben
ein Medienkonzept erstellt und der Schulverwaltung vorgelegt. Die Stadt Rheine
stellt den förderzweckgebundenen Abruf der Mittel sicher.
Übersicht über die Förderprogramme des Digitalpakts
für die Stadt Rheine
|
Digitalpakt |
Ergänzung
Schülerendgeräte |
Ergänzung
Lehrerendgeräte |
IT-Administration |
|
RL DigitalPakt
NRW |
|
|
|
Erlass vom |
11.09.2019 |
21.07.2020 |
28.07.2020 |
05.02.2021 |
Maßnahmenzeitraum
bis |
31.12.2024 |
31.07.2021 |
31.07.2021 |
31.12.2025 |
Fördersumme: |
2.958.346,00 € |
440.153,94 € |
355.500,00 € |
342.845,40 € |
Eigenanteil |
20% (nur bei
Endgeräten) |
ohne |
ohne |
10% |
Ausblick
Der Schulträger, die Stadt Rheine, hat in den letzten Jahren mit einer fundierten und definierten Grundausstattung das Fundament für die Digitalisierung der Schulen geschaffen. Im Weiteren sind aufbauend auf dieser Grundlage die schulformspezifischen Bedarfe zu konkretisieren und in der weiteren Planung aufzunehmen. Ebenso bedarf es eines Prozesses, die individuellen schulspezifischen Anforderungen einzubinden. Ein fortlaufender Prozess zur Weiterentwicklung der Medienkonzepte sowie die sich daraus ergebende Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes sind zwingend erforderlich. Dazu stellt die Schulverwaltung die Schul-IT derzeit personell und strukturell auf.