Betreff
Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 2021
Vorlage
147/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung für den Medienentwicklungsplan im Jahr 2021 zur Kenntnis.

2. Der Schulausschuss nimmt die Voraussetzungen zur Beanspruchung von Mitteln aus dem Digitalpakt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen für den Mittelabruf zu erfüllen.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat im Jahr 2010 bereits den ersten Medienentwicklungsplan beschlossen. Mit Beschluss des Schulausschusses vom 28.6.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, diesen konzeptionell fortzuschreiben. Der fortgeschriebene Medienentwicklungsplan (Vorlage 257/17) berücksichtigt alle Teilbereiche der Schulen, insbesondere die in Unterricht, schulischer Verwaltung sowie an Lehrerarbeitsplätzen genutzten Komponenten und Abläufe.

Folgende Eckpunkte werden dort beschrieben:

· Berücksichtigung der Kosten für Erst- und Folgebeschaffung, sowie Wiederbeschaffung, als auch Kosten für Schulungs-, Betriebs-, Reparaturbedarfen unter Einbeziehung der dem Schulträger vorgelegten Medienkonzepte der Schulen

· Einführung von einheitlichen, schulformbezogenen, technischen und organisatorischen Standards als Grundlage für Beschaffung und Betrieb der EDV-Umgebung für das pädagogische und Verwaltungsnetz an allen Schulen der Stadt Rheine

· Schaffung der digitalen Infrastruktur durch ggf. bauliche Maßnahmen an allen Schulen der Stadt Rheine

· Überführung der vorhandenen Ressourcen in ein zeitgemäßes, zukunftssicheres und die gesamte schulische EDV-Ausstattung umfassendes Gesamtkonzept

· Bündelung der Beschaffungen, so dass ein wirtschaftliches Ergebnis zu erwarten ist.

· Standardisierung und Optimierung zeitaufwändiger Beschaffungs- und Betreuungsprozesse sowie deren Verlagerung von der Schulleitung hin zur Schulverwaltung.

· Einrichtung von Glasfaser-Internetzugängen für alle Schulen der Stadt Rheine

· Wartungs- und Support Konzept

· Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

 

 

Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes ist die Schaffung der baulichen Voraussetzungen in den Schulen der Stadt Rheine zwingend. Dieses bedeutet, dass die vorhandene Verkabelung in den Schulgebäuden unabdingbar zu erweitern ist, um alle Unterrichtsräume mit Internetanschlüssen und weiteren Stromanschlüssen für elektronische Tafeln, WLAN-Sender sowie Dokumentenkameras auszurüsten. Diese Ausrüstung wurde als Standard eines multimedialen Klassenraums definiert. Unter Einbeziehung der Schulleitungen werden notwendige Maßnahmen für jedes Schulgebäude. Weitere notwendige Arbeiten, wie z.B. Brandschutzverbesserungen, Energiespar- und Schallschutzmaßnahmen werden zeitgleich durchgeführt. Bei Neubauten werden die Standards bereits in den Planungen berücksichtigt. Eine Projektgruppe ist mit der Durchführungsplanung für alle Rheiner Schulen beauftragt. In dieser Arbeitsgruppe wurde ein jährlicher Zeitplan für die Umsetzung an den jeweiligen Schulen erstellt. Bauliche Arbeiten in den Schulgebäuden sind nur in den unterrichtsfreien Zeiten möglich.

 

Im Jahr 2020 wurden 118 Klassenräume technisch ausgestattet.

Schule

Anzahl

Edith-Stein-Schule

9

Ludgerusschule Schotthock

10

Johannesschule Eschendorf

12

Emsland-Gymnasium

1

Nelson-Mandela-Schule

18

Paul-Gerhardt-Schule (am Standort Meisenstraße 30)

12

Abendrealschule

13

Gymnasium Dionysianum

3

Elsa-Brändström-Realschule

4

Kopernikus-Gymnasium

21

Canisiusschule

1

Bodelschwinghschule

1

Annetteschule

7

Johannesschule Mesum/Elte

6

Gesamt:

118

 

Die Ausstattung von 16 Räumen der Euregio Gesamtschule wurde, um diese in die Fördermaßnahme Digitalpakt einzubinden, in das Jahr 2021 verschoben. Die Ausstattung ist verbindlich für die Osterferien 2021 geplant.

 

Außerdem wurde im Rahmen der Corona-bedingten Förderprogramme mit der Anschaffung von schulgebundenen Tablets und Notebooks begonnen. Trotz der angespannten Marktlage konnte die Stadt Rheine bereits einen großen Teil der bestellten Ware in Empfang nehmen, für die Weitergabe technisch vorbereiten und im Rahmen der entsprechenden Förderrichtlinien an die Schulen, und somit an die bedürftigen Schülerinnen und Schüler sowie anteilig an Lehrerinnen und Lehrer ausliefern.

 

Schüler-Leihgeräte:

Derzeit werden ca. 700 Geräte von Schülerinnen und Schülern genutzt, die bedarfsorientiert von den Schulen ausgeliefert werden.

Ca. 1.000 IPads wurden bereits durch die Schul-IT an die Schulen ausgeliefert. Weitere Bedarfsmeldungen gehen laufend in der Schulverwaltung ein und werden zeitnah erfüllt, so dass derzeit noch ca. 300 Geräte aus dem Sofortausstattungsprogramm des Digitalpakts zur Verfügung stehen. Insgesamt stehen 1.300 Leihgeräte zur Verfügung. Für Schadensfälle wurde eine städtische Versicherung abgeschlossen, die Kosten hierfür betragen 16.000 EUR jährlich. Im Schadensfall fällt ein Eigenanteil von 50,00 € an.

 

Lehrer-Endgeräte:

Für die Ausstattung der Lehrerendgeräte im Rahmen der entsprechenden Zusatzvereinbarung des Digitalpakts wurde den Schulen der Stadt Rheine die Möglichkeit gegeben, zwischen einem Notebook und einem Tablet zu wählen.

8 Grundschulen entschieden sich für die Ausstattung mit Notebooks (123 Stück)
15 Grund- und weiterführende Schulen wählten das Tablet. (605 Stück)

Die Notebooks konnten aufgrund der kürzeren Lieferzeit bereits im Februar 2021 ausgegeben werden. Die Tablets werden derzeit technisch vorbereitet und noch vor Ostern an die Schulen verteilt. Derzeit erfolgen werden fortlaufend Hinweise zur Inbetriebnahme (Anschluss eigener Drucker etc.) zur Verfügung gestellt, die sich aus Alltags- und schulspezifischen Fragen der Nutzung ergeben.


 

Support und IT-Administration

Mit der steigenden Menge an Medienausstattung in den Schulen steigt auch der zeitliche Aufwand der Beratung, Betreuung und Wartung (Support). Hier ist der Schulträger Stadt Rheine aufgrund einer Vereinbarung zwischen Land NRW und dem Städte und Gemeindebund für den Second- und Third-Level-Support zuständig. Diese Aufgabe für die 26 Schulstandorte der Stadt Rheine wird zurzeit von drei Systemadministratoren ausgeübt, ein Auszubildender der Schul-IT unterstützt. Darüber hinaus wurde ein externer Dienstleister beauftragt. Im Jahr 2020 hat die Schulverwaltung der Stadt Rheine einen externen Dienstleister mit der Erstellung eines Kurzgutachtens zur Organisationsstruktur und Stellenbemessung in der Schul-IT der Stadt Rheine beauftragt. Das Ergebnis wird ebenfalls in der aktuellen Schulausschusssitzung präsentiert. Mit Beschluss des Haupt- Digital- und Finanzausschusses vom 02.03.2021 wurde die Schulverwaltung der Stadt Rheine beauftragt, weiteres Personal für den Support der IT-Infrastruktur und der Endgeräte sowie für die weitere Planung und Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes einzustellen.

Mit der Förderrichtlinie über die Förderung von IT-Administration gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe der Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden für Schulen in Nordrhein-Westfalen auf Basis der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zwischen dem Bund und den Ländern vom 4. November 2020.

Übersicht Personalaufwendungen Schul-IT

 

2020 gesamt

2021 gesamt

2021 förderfähig

2022 gesamt

2022 förderfähig

2023 gesamt

2023 förderfähig

2024 gesamt

2024 förderfähig

2025 gesamt

2025 förderfähig

IT-Technik

82.794

85.700

42.850

87.843

43.921

90.039

45.019

92.290

46.145

94.597

47.298

IT-Technik

53.437

54.800

27.400

56.170

28.085

57.574

28.787

59.014

29.507

60.489

30.244

Ausbildung

17.515

17.900

8.950

18.348

9.174

18.806

9.403

19.276

9.638

19.758

9.879

Support

5.891

55.100

55.100

56.478

56.478

57.889

57.889

59.337

59.337

60.820

60.820

NN EG 8

0

51.261

25.631

52.543

52.543

53.856

53.856

55.202

55.202

56.583

56.583

NN EG 9a

0

62.989

31.495

64.564

64.564

66.178

66.178

67.832

67.832

69.528

69.528

NN EG 9a

0

62.898

31.449

64.470

64.470

66.082

66.082

67.734

67.734

69.428

69.428

NN EG 9b

0

68.900

34.450

70.623

70.623

72.388

72.388

74.198

74.198

76.053

76.053

 NN EG 11 PV

0

80.700

 

82.718

 

84.785

 

86.905

 

89.078

 

PK gesamt

159.636

540.248

257.324

553.754

389.857

567.598

399.603

581.788

409.593

596.333

419.833

Fördermittel im HH veranschlagt

228.600

 

114.300

 

0

 

0

 

0

erwartete Fördermittel gesamt 342.845,40 €

 

 

Bund und Land erkennen mit der Zusatzförderrichtlinie den immens steigenden Supportbedarf an. Somit kann ein Teil der entstehenden Personalkosten in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 refinanziert werden. Trotz dieser finanziellen Unterstützung darf auch der Verwaltungsanteil für die zusätzlichen (Ersatz-)Beschaffungen, das Leihvertragsmanagement, das Versicherungsmanagement etc. nicht außer Acht gelassen werden.

 

Planungen 2021

Für das Jahr 2021 sind folgende Beschaffungen geplant:        

Beschaffung

Menge

Betrag in €

Elektronische Tafel

72

360.837,75

Schulung für elektr. Tafel

1

2.260,00

Dokumentenkamera

150

85.305,00

WLAN-System

165

62.898,00

Tablets

748

368.510,00

Schulung für Tablets

1

1.130,00

Schulung Systemadministratoren

3

1.071,00

Apple TV

190

26.679,80

3re Level Support

 

11.988,00

Telefonanlagen Schulen

6

60.000,00

Lizenzen

 

59.279,00

Kopierer

7

24.182,20

SSD Speicher

500

31.000,00

I-Serv

26

230.000,00

Stundenplananzeigen

6

52.800,00

Glasfaser Bestandserweiterung Zentrale

 

9.600,00

Glasfaser Bestandserweiterung

 

4.500,00

Klassensätze PC/Laptops

360

190.800,00

Internetauftritt der Schulen

 

14.700,00

Kleinstbeschaffungen (Kabel, Geräte, Werkzeug, Schulvernetzung, Ersatzteile)

 

59.000,00

Versicherungsbeiträge für Endgeräte

 

16.000,00

 

Die Installation von elektronischen Tafeln hängt von dem baulichen Fortschritt (Verkabelung/Umsetzung MEP) ab. Die Planungen sehen zunächst 72 Tafelsysteme vor. Sofern die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit den Förderprogrammen eine weitere Installation ermöglichen, wird der Schulausschuss hierüber informiert.

 

Als Verwendungsorte für elektronische Tafelsysteme sind zunächst folgende Schulgebäude vorgesehen: Euregio-Gesamtschule, Kopernikus-Gymnasium, Bodelschwinghschule, Gymnasium Dionysianum, Emsland-Gymnasium, Elsa-Brändström-Realschule.

Zu den materiellen Beschaffungen sind Schulungen für die Systemadministratoren und Lehrer im Bereich der elektronischen Tafeln und Tablets durch die jeweiligen Hersteller geplant. Bereits im Jahr 2018 haben die ersten Herstellerschulungen für elektronische Tafeln und Tablets stattgefunden. Zusätzlich werden seit September 2019 für alle Lehrkräfte an den städtischen Schulen Fortbildungen zur technischen Anwendung von interaktiven Whiteboards an der VHS angeboten. Diese sind in der oben dargestellten Übersicht nicht enthalten. Gleiches gilt für die geplanten Elternschulungen zum Thema Distanzlernen. Dazu erfolgt eine gesonderte Berichterstattung im Schulausschuss.Ein Bestandteil des Medienentwicklungsplanes ist auch der Anschluss aller Schulen an das Glasfasernetz. Im Jahr 2018 wurden alle weiterführenden Schulen an das Netz angeschlossen. Die Bandbreite wurde im Jahr 2020 erneut erhöht und somit an den steigenden Ansprüchen in den Schulen angepasst. In den Jahren 2021-2022 sollen auch alle Grundschulen im Rahmen des digitalen Breitbandausbaus an Glasfaser angeschlossen werden. Die baulichen Kosten werden über ein Förderprogramm abgedeckt.

Ein weiterer Punkt in einer zukunftsfähigen Lernstruktur der Schulen ist das Lernen auf Distanz /Homeschooling. Die Stadt Rheine hat sich daher zur Nutzung der Plattformen Schoolfox und IServ entschieden. Mit diesen Produkten lassen sich die Kommunikation sowie die Schul-- und Unterrichtsorganisation der Schule digitalisieren. Die Funktionen werden dabei auf die aktuellen Anforderungen der Schulen zugeschnitten. So können mithilfe des Videokonferenz-Moduls virtuelle Klassen- oder Besprechungsräume eröffnet werden. Darüber hinaus wird beispielsweise das Kommunizieren per E-Mail oder Messenger, das gemeinschaftliche Bearbeiten von Text-Dokumenten, das Stellen von Aufgaben sowie der Austausch von Dateien über den digitalen Weg ermöglicht.

Um eine konstante Nutzung der erworbenen Lizenzen zu ermöglichen wird neben der notwendigen Breitbandstärke auch eine ausreichende datenschutzkonforme Serverlandschaft zur Verfügung gestellt.

DigitalPakt

Der DigitalPakt Schule ist ein bundesweites Förderprogramm, welches im Jahr 2019 beschlossen wurde. In Nordrhein-Westfalen werden mit Unterstützung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen für Maßnahmen an Schulen und Regionen Fördermittel gewährt. Die Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur dienen dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen, sowie der Optimierung vorhandener Strukturen. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält aus dem DigitalPakt Schule Fördermittel in Höhe von 1,054 Milliarden Euro. Auf die Stadt Rheine entfallen 2.958.346 €. Ein Großteil der Mittel wird für die Schaffung der Infrastruktur (Verkabelung, etc.) verwendet und über die Zentrale Gebäudewirtschaft abgewickelt.

Für die Beschaffung von Endgeräten, etc. sind im Haushalt für konsumtive Maßnahmen Erträge in Höhe von rd. 219 TEUR eingeplant worden. Für investive Maßnahmen, wie z. B. interaktive Tafeln, sind im Haushalt 2021 Einzahlungen in Höhe von 400 TEUR berücksichtigt worden. Projekte innerhalb des Digitalpaktes können zu 90% gefördert und finanziert werden. Eine entsprechende Zuweisung durch das Land Nordrhein Westfalen ist bis zum 31.12.2021 möglich.

Zu den zuwendungsfähigen Förderbereichen gehören entsprechend den Förderrichtlinien:

· IT-Grundstruktur
· Digitale Arbeitsgeräte
· Schulgebundene mobile Endgeräte (max. 20% der Fördersumme)
· Regionale Maßnahmen

Für die Antragstellung hat der Schulträger technisch-pädagogische Einsatzkonzepte, eine Investitionsplanung sowie eine Bestandsaufnahme einzureichen. Ebenso ist ein Nachweis über einen bedarfsgerechten Qualifizierungsplan der Lehrkräfte, ein Konzept zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support zu erbringen. Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen. Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept einer Schule soll den Ist-Zustand und den Soll Zustand der Digitalisierung einer Schule abbilden. Anhand der Ausbildungsrichtlinien und Curricula muss der Soll Zustand begründet werden. Ebenso soll der bedarfsgerechte Qualifizierungsplan erörtert werden. Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält.

Bei der Erstellung des Medienkonzeptes übernimmt der Schulträger eine beratende Funktion. Alle Schulen der Stadt Rheine haben ein Medienkonzept erstellt und der Schulverwaltung vorgelegt. Die Stadt Rheine stellt den förderzweckgebundenen Abruf der Mittel sicher.

Übersicht über die Förderprogramme des Digitalpakts für die Stadt Rheine

 

Digitalpakt

Ergänzung Schülerendgeräte

Ergänzung Lehrerendgeräte

IT-Administration

 

RL DigitalPakt NRW

 

 

 

Erlass vom

11.09.2019

21.07.2020

28.07.2020

05.02.2021

Maßnahmenzeitraum bis

31.12.2024

31.07.2021

31.07.2021

31.12.2025

Fördersumme:

        2.958.346,00 €

      440.153,94 €

      355.500,00 €

      342.845,40 €

Eigenanteil

20% (nur bei Endgeräten)

ohne

ohne

10%

 

Ausblick

Der Schulträger, die Stadt Rheine, hat in den letzten Jahren mit einer fundierten und definierten Grundausstattung das Fundament für die Digitalisierung der Schulen geschaffen. Im Weiteren sind aufbauend auf dieser Grundlage die schulformspezifischen Bedarfe zu konkretisieren und in der weiteren Planung aufzunehmen. Ebenso bedarf es eines Prozesses, die individuellen schulspezifischen Anforderungen einzubinden. Ein fortlaufender Prozess zur Weiterentwicklung der Medienkonzepte sowie die sich daraus ergebende Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes sind zwingend erforderlich. Dazu stellt die Schulverwaltung die Schul-IT derzeit personell und strukturell auf.