Betreff
Ausbau der Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63 (53014-3577) - Änderung des Bauprogrammes
Vorlage
150/21
Aktenzeichen
-meyo-
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63:

 

 

A.           Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)      Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m

è     In Bereichen von Einmündungs- und Kreuzungsbereichen:

Herstellung einer Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Betonsteinpflaster in einer Breite von 4,50 m bis 5,50 m

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m bis 4,50 m

 

b)      Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

c)      Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in einer Breite von 2,0 m

 

d)     Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkflächen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 2,0 m

 

e)      Zufahrten/ Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

f)       Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

g)      Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten mit einer LPH von 6 m

 



 

Begründung:

 

Es haben seit Beschlussfassung im Rat am 31.3.2020 keine Veränderungen in der Planung oder Finanzierung stattgefunden. Als Anlage wird dieser Vorlage zur Information die auch der Vorlage 124/20 beigefügte Lageplanverkleinerung (Anlage 5) angehängt.

 

Inhalt dieser Vorlage ist lediglich eine Ergänzung des bereits beschlossenen Bauprogrammes um den Punkt Parken. Dieser wurde in der damaligen Vorlage zwar in der Begründung erwähnt (s. folgenden Auszug), im Bauprogramm allerdings nicht berücksichtigt. Das soll mit dem Beschluss des geänderten Bauprogrammes in dieser Vorlage korrigiert werden.

 

 

Aus Vorlage 124/20:

Die Nienbergstraße ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort:  „Wohnpark Dutum – Teil E“ (2013).

Dort ist die Straßenparzelle mit einer Breite von 11,50 m vorgesehen.

Die anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind weitestgehend bebaut, so dass nun ein Endausbau dieses Straßenabschnittes erfolgen sollte. Die Nienbergstraße fungiert als Wohnsammelstraße für das Wohnquartier und soll laut den Festsetzungen im Bebauungsplan im Separationsprinzip hergestellt werden. Neben der asphaltierten Verkehrsfläche für den Fahrverkehr erhält sie separate Gehwege und wechselseitig angelegte Parkflächen. Die Planung sieht einen Ausbau als Tempo-30-Zone vor.

An mehreren Stellen sind Fahrbahneinengungen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen. Diese Einengungen auf 3,50 bis 4,50 m Fahrbahnbreite werden als Grünbeete mit Baumbepflanzung ausgebildet.

Am westlichen Ausbauende kreuzt der Radweg, der den Grünzug im Bebauungsplangebiet durchzieht, die Nienbergstraße. Diese Querungsstelle wird dem Verkehrsteilnehmer auf der Nienbergstraße durch eine leichte Erhöhung der Fahrbahn und eine Belagsänderung (rotes Betonsteinpflaster) verdeutlicht, damit dort eine erhöhte Aufmerksamkeit erreicht wird.

Eine baugleiche Fahrbahnveränderung (leicht erhöhtes rotes Betonsteinpflaster) wird auch im Einmündungsbereich der Gisèle-Freund-Straße vorgenommen.

Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 


Anlagen:

Lageplanverkleinerung (Anlage 5 aus Vorlage 124/20)