Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der
Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus Nr. 63:
A.
Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis Haus
Nr. 63
Es ist ein Ausbau
als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m
è
In
Bereichen von Einmündungs- und Kreuzungsbereichen:
Herstellung
einer Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Betonsteinpflaster in einer Breite
von 4,50 m bis 5,50 m
è
In
Bereichen von Einengungen:
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m bis
4,50 m
b) Begrünung
è
Anlegen von Grünbeeten z. T. mit
Baumbepflanzung und Unterpflanzung
c) Gehweg
è
Pflasterung
von plattierten Gehwegen in einer Breite von 2,0 m
d) Parken
è Pflasterung von Pkw-Parkflächen in
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von
2,0 m
e) Zufahrten/ Einmündungen
è
Pflasterung
in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grundstücken
in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
f) Entwässerung
è
Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne
è
Einbau
von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation
g) Straßenbeleuchtung
è
Aufstellen
von Leuchten mit einer LPH von 6 m
Begründung:
Es haben seit
Beschlussfassung im Rat am 31.3.2020 keine Veränderungen in der Planung oder
Finanzierung stattgefunden. Als Anlage wird dieser Vorlage zur Information die
auch der Vorlage 124/20 beigefügte Lageplanverkleinerung (Anlage 5) angehängt.
Inhalt dieser
Vorlage ist lediglich eine Ergänzung des bereits beschlossenen Bauprogrammes um
den Punkt Parken. Dieser wurde in der damaligen Vorlage zwar in der
Begründung erwähnt (s. folgenden Auszug), im Bauprogramm allerdings nicht
berücksichtigt. Das soll mit dem Beschluss des geänderten Bauprogrammes in
dieser Vorlage korrigiert werden.
Aus Vorlage
124/20:
Die Nienbergstraße
ist im hier betrachteten Bereich Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 298,
Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil E“
(2013).
Dort ist die
Straßenparzelle mit einer Breite von 11,50 m vorgesehen.
Die anliegenden
Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind weitestgehend bebaut, so
dass nun ein Endausbau dieses Straßenabschnittes erfolgen sollte. Die
Nienbergstraße fungiert als Wohnsammelstraße für das Wohnquartier und
soll laut den Festsetzungen im Bebauungsplan im Separationsprinzip hergestellt
werden. Neben der asphaltierten Verkehrsfläche für den Fahrverkehr erhält sie
separate Gehwege und wechselseitig angelegte Parkflächen. Die
Planung sieht einen Ausbau als Tempo-30-Zone vor.
An mehreren
Stellen sind Fahrbahneinengungen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen. Diese
Einengungen auf 3,50 bis 4,50 m Fahrbahnbreite werden als Grünbeete mit
Baumbepflanzung ausgebildet.
Am westlichen Ausbauende
kreuzt der Radweg, der den Grünzug im Bebauungsplangebiet durchzieht, die
Nienbergstraße. Diese Querungsstelle wird dem Verkehrsteilnehmer auf der
Nienbergstraße durch eine leichte Erhöhung der Fahrbahn und eine Belagsänderung
(rotes Betonsteinpflaster) verdeutlicht, damit dort eine erhöhte Aufmerksamkeit
erreicht wird.
Eine baugleiche
Fahrbahnveränderung (leicht erhöhtes rotes Betonsteinpflaster) wird auch im
Einmündungsbereich der Gisèle-Freund-Straße vorgenommen.
Der Belag, die
Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen
Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung
erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den
vorhandenen Kanal.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung (Anlage 5 aus Vorlage 124/20)