Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt, die Verwaltung der Stadt Rheine mit einer
Prüfung der Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08. Februar 2021 zu
beauftragen.
Die
Verwaltung soll gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt überprüfen, ob bzw. welche
Optimierungsmöglichkeiten für nachfolgende Punkte umgesetzt werden können:
1.
Installation
einer Lichtzeichenanlage für die Kreisstraße K 66 Rheiner Straße in Höhe der
Einmündungen zu den Straßen Hohe Heideweg / Am Flöddert / Lindvennweg,
2.
Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße K 66 (Rheiner
Straße) in Höhe der Einmündungen Hohe Heideweg / Am Flöddert / Lindvennweg in
beide Fahrtrichtungen,
3.
Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße K 66 (Rheiner
Straße) auf dem Streckenabschnitt ab Einmündung Thiestraße bis zur Rheiner
Straße, Hausnummer 11 in beide Fahrtrichtungen.
Begründung:
Bei der Kreisstraße K 66 Rheiner Straße handelt es sich um eine Hauptsammelstraße. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine ist zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Gebiet der Stadt Rheine. Bei Straßen der Klassifikation „Kreisstraße“ geschieht dies im Einvernehmen mit dem Kreis Steinfurt, da dieser Träger der Straßenbaulast ist.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag 1 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.02.2021
Anlage 2: Antrag 2 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.02.2021