Betreff
Sachstandsbericht Winterdienst 2020/2021
Vorlage
162/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ nimmt den Sachstandsbericht Winterdienst 2020/2021 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Grundsätzliches

Bei Schnee und Glätte räumt und streut die Winterwartung der TBR gefährliche Stellen auf verkehrswichtigen Straßen und Plätzen. Wichtige Voraussetzung für den rechtzeitigen Einsatz der Winterwartung sind aktuelle Wettermeldungen. Die enge Zusammenarbeit mit dem städtischen Ordnungsamt, den Verkehrsbetrieben und der Feuerwehr sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Um den verkehrssicheren Zustand der Fahrbahnen bis zum Beginn des Berufsverkehrs zu gewährleisten, beginnt die Arbeit der Straßenmeister je nach Wetterlage schon in der Nacht bzw. in den frühen Morgenstunden.

Prioritäten

Wenn es glatt wird oder schneit, arbeitet unsere Winterwartung nach 4 Prioritäten:

1       Alle Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen inklusive Geh- und Radwege nach Verkehrsentwicklungsplan sowie Haupteinkaufsstraßen, Gefälle­strecken und Fußgängerüberwege.

2       ÖPNV-Routen und verkehrswichtige Sammelstraßen inklusive Geh- und Radwege.

3       Sonstige Sammel- und Anliegerstraßen mit besonderen Gefahrenpunkten (z. B. Steigungen) inklusive Geh- und Radwege.

4       Sonstige Sammel- und Anliegerstraßen inklusive Geh- und Radwege.

Eigenständige Radwege, die nicht den oben genannten Prioritäten zugeordnet sind, werden im Bedarfsfall geräumt und gestreut.

Die Prioritäten sind dem Straßenverzeichnis, das als Anlage zur Reinigungs- und Gebührensatzung veröffentlicht ist, zu entnehmen.

Mit der von uns durchgeführten Winterwartung wird die gesetzlich vorgeschriebene Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht der Kommune eingehalten. Das Straßen- und Wegegesetz NRW verpflichtet die Kommunen jedoch nur zur Winterwartung der verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen. Deshalb werden für den Winterwartungseinsatz Prioritäten festgelegt, nach denen die Straßen abgearbeitet werden. Die Straßen in den Prioritäten 2 bis 4 können nur nachrangig gestreut werden, wenn es die Kapazitäten zulassen. Bei sehr vielen Straßen in Rheine besteht weder ein gesetzlicher Anspruch noch die Möglichkeit, eine Winterwartung durchzuführen. Ein Blick in das Straßenverzeichnis verdeutlicht dem jeweiligen Anlieger, ob er mit einer Winterwartung zu rechnen hat oder selbstständig eine Räumung vornehmen muss. Nur in besonderen Ausnahmefällen der Feuer- und Rettungswache kann Hilfe geleistet werden. Es werden dann wichtige Kräfte von anderen Straßen abgezogen, um dort die Arbeiten fortzusetzen.


Pflichten des Eigentümers

Nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 bis 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist die Winterwartung auf fast allen Gehwegen den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen worden. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke, Zugänge zu Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie Hydranten und Depotcontainerstandplätzen sind ebenfalls von Eis und Schnee zu räumen und zu streuen. In Straßen mit Anliegerreinigung müssen auch die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und gefährlichen Stellen gestreut werden. In Mehrfamilienhäusern werden die einzelnen Parteien oft vom Eigentümer und Verwalter per Mietvertrag oder Hausordnung zum Schneeräumen verpflichtet und eingeteilt.

Vorbereitung des Winterdienstes

Zur Vorbereitung des Winterdienstes gehört es, eine volle Salzhalle mit ca. 1.000 t Salz vorzuhalten. Eine weitere Reserve von ca. 500 t kann jederzeit neu dazu geordert werden. Sie wird als Depot außerhalb des Stadtgebietes bevorratet. Zur Ausstattung gehört auch eine Soleanlage. Hier wird das feste Salz mit Wasser gemischt, um durch die Aufbringung auf die Fahrbahn eine bessere Bodenhaftung zu erzielen und die Salzmenge zu reduzieren. Aus Umweltschutzgründen wird das Salz in Rheine nur sehr sparsam eingesetzt.

Während der Wintermonate steht eine Rufbereitschaft für den Winterdienst zur Verfügung. Außerdem werden bei besonderen Anlässen und hohen Schneemengen bereits die Räumschilder am Vortag vor die einzelnen Groß- und Kleinfahrzeuge montiert. Insgesamt stehen ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere aus dem Fachbereich Straße, Bau und Grün sowie 5 Großfahrzeuge mit Räumschild und Streuer, 2 Großtraktoren mit Räumschild, 2 Radlader, 8 Kleinschlepper mit Räumschild und Streuer, 20 Transporter zur Verfügung. Bei Bedarf werden externe Lohnunternehmen und Firmen mit Radladern, Baggern und Lkw aus Rheine und Umgebung mit Aufgaben belegt.

Wintereinbruch mit Schnee Anfang Februar 2021

Bei diesem kräftigen Schneefall mit starkem Wind bestand die Strategie darin, vorrangig –wie immer- die Hauptverkehrsstraßen freizuräumen und frei zu halten. Aufgrund des starken Windes und des anhaltenden Schneefalls war die Winterdienstmannschaft hiermit vollständig beschäftigt. In der Priorität 2 wurden auch die ÖPNV-Routen vom Schnee geräumt. Dieses musste im Bereich der Bushaltestellen teilweise mit Hand durchgeführt werden. Nach der Räumung wurden die einzelnen Bereiche abgestreut. Durch den konzentrierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Fremdunternehmen konnten sämtliche Buslinien wieder in Betrieb genommen werden.

Nach der Räumung begann man damit, die Straßen nach Priorität 3 freizuräumen. Aufgrund der kleineren Straßenbreiten bestand vielfach die Schwierigkeit, diese freizuräumen. Die Räumfahrzeuge mussten leider die Einfahrten der bereits geräumten Gehwege teilweise zuschieben, um die Straßen ordnungsgemäß zu räumen. Vielfach war dieses Problem dem geschuldet, dass die Bürgerinnen und Bürger den Schnee der Gehwege auf die Fahrbahn geschoben hatten. Das Platzproblem ist bei diesen Schneemengen nicht aus den Augen zu verlieren. Hier müssen die Bürgerinnen und Bürger die Vorgärten und freien Grünflächen für die Ablage der Schneemassen nutzen. Die Schneeräumfahrzeuge haben keine Möglichkeit, die Fahrt zu unterbrechen, um Einfahrten freizuhalten. Bei diesen Schneemassen waren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Technischen Betriebe im Zweischichtsystem von 04:00 bis 23:00 Uhr im Einsatz.


Danach begab man sich an die Priorität 4. Auch diese wurden durchgeschoben. Hier gab es die Schwierigkeit, dass die Schneedecke mittlerweile schon festgefroren und durch die enge Beparkung nur eine schwierige Räumung möglich war.

Innenstadt und Buslinien

Im Bereich der Innenstadt fand ein Abfahren des Schnees durch Lkw statt. Dieser Schnee wurde zu den Kirmesplätzen Osnabrücker Straße und Elisabethplatz gebracht. Teilweise wurde diese Vorgehensweise auch bei den Busbuchten angewandt. Hier musste der Schnee aufgrund des geringen Platzes abgeräumt werden. Teilweise musste der Schnee sogar auf Buslinien abgeräumt werden, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. All diese Maßnahmen banden wichtige Kräfte. In enger Abstimmung mit der VSR wurden nach und nach alle Buslinien wieder freigegeben.

Ergebnis

Insgesamt wurden 500 t Streusalz verbraucht. Dieses Streusalz wurde sparsam und effektiv eingesetzt. So effektiv, wie das Salz für den Straßenverkehr ist, so schädlich ist es für das Grundwasser und die Pflanzenwelt. Daher ist ein umsichtiger Einsatz von Streusalz immer erforderlich. Der gesamte Einsatz ist von den technischen Betrieben umsichtig abgearbeitet worden. Zu keiner Zeit ist ein Chaos ausgebrochen. Als wichtige Stütze zur Verstärkung des Winterdienstes waren 7 Fremdfirmen ein guter Beitrag. Für die Fremdfirmen war dies in einer Zeit, in der bei ihnen Stillstand herrschte, eine wichtige Einnahmequelle. Somit entstand für beide Seiten eine Win-Win-Situation. Andere Städte hatten bereits hier den Katastrophenalarm ausgelöst und THW und Bundeswehrkräfte eingesetzt. Von diesem Szenario war Rheine weit entfernt, und es wäre unredlich gewesen, hier Kräfte abzuziehen und zu binden. Es hat sich als richtig erwiesen, TBR-Mitarbeiter/innen und Fremdfirmen effektiv einzusetzen, um die Schneemassen zu bewältigen.