Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ nimmt den
Sachstandsbericht Winterdienst 2020/2021 zur Kenntnis.
Begründung:
Grundsätzliches
Bei
Schnee und Glätte räumt und streut die Winterwartung der TBR gefährliche
Stellen auf verkehrswichtigen Straßen und Plätzen. Wichtige Voraussetzung für
den rechtzeitigen Einsatz der Winterwartung sind aktuelle Wettermeldungen. Die
enge Zusammenarbeit mit dem städtischen Ordnungsamt, den Verkehrsbetrieben und
der Feuerwehr sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Um den verkehrssicheren
Zustand der Fahrbahnen bis zum Beginn des Berufsverkehrs zu gewährleisten, beginnt
die Arbeit der Straßenmeister je nach Wetterlage schon in der Nacht bzw. in den
frühen Morgenstunden.
Prioritäten
Wenn es glatt wird oder schneit, arbeitet unsere Winterwartung
nach 4 Prioritäten:
1 Alle Hauptverkehrs- und
Hauptsammelstraßen inklusive Geh- und Radwege nach Verkehrsentwicklungsplan
sowie Haupteinkaufsstraßen, Gefällestrecken und Fußgängerüberwege.
2 ÖPNV-Routen und verkehrswichtige
Sammelstraßen inklusive Geh- und Radwege.
3 Sonstige Sammel- und Anliegerstraßen mit
besonderen Gefahrenpunkten (z. B. Steigungen) inklusive Geh- und Radwege.
4 Sonstige Sammel- und Anliegerstraßen
inklusive Geh- und Radwege.
Eigenständige
Radwege, die nicht den oben genannten Prioritäten zugeordnet sind, werden im
Bedarfsfall geräumt und gestreut.
Die Prioritäten sind dem Straßenverzeichnis,
das als Anlage zur Reinigungs- und Gebührensatzung veröffentlicht ist, zu
entnehmen.
Mit der von uns durchgeführten Winterwartung
wird die gesetzlich vorgeschriebene Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht
der Kommune eingehalten. Das Straßen- und Wegegesetz NRW verpflichtet die
Kommunen jedoch nur zur Winterwartung der verkehrswichtigen und gefährlichen
Straßen. Deshalb werden für den Winterwartungseinsatz Prioritäten festgelegt,
nach denen die Straßen abgearbeitet werden. Die Straßen in den Prioritäten 2
bis 4 können nur nachrangig gestreut werden, wenn es die Kapazitäten zulassen.
Bei sehr vielen Straßen in Rheine besteht weder ein gesetzlicher Anspruch noch
die Möglichkeit, eine Winterwartung durchzuführen. Ein Blick in das
Straßenverzeichnis verdeutlicht dem jeweiligen Anlieger, ob er mit einer
Winterwartung zu rechnen hat oder selbstständig eine Räumung vornehmen muss.
Nur in besonderen Ausnahmefällen der Feuer- und Rettungswache kann Hilfe
geleistet werden. Es werden dann wichtige Kräfte von anderen Straßen abgezogen,
um dort die Arbeiten fortzusetzen.
Pflichten
des Eigentümers
Nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 bis 4 der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist die Winterwartung auf fast allen
Gehwegen den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke
übertragen worden. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke, Zugänge zu
Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie Hydranten und
Depotcontainerstandplätzen sind ebenfalls von Eis und Schnee zu räumen und zu
streuen. In Straßen mit Anliegerreinigung müssen auch die für den
Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und gefährlichen Stellen gestreut
werden. In Mehrfamilienhäusern werden die einzelnen Parteien oft vom Eigentümer
und Verwalter per Mietvertrag oder Hausordnung zum Schneeräumen verpflichtet
und eingeteilt.
Vorbereitung
des Winterdienstes
Zur Vorbereitung des Winterdienstes gehört es,
eine volle Salzhalle mit ca. 1.000 t Salz vorzuhalten. Eine weitere Reserve von
ca. 500 t kann jederzeit neu dazu geordert werden. Sie wird als Depot außerhalb
des Stadtgebietes bevorratet. Zur Ausstattung gehört auch eine Soleanlage. Hier
wird das feste Salz mit Wasser gemischt, um durch die Aufbringung auf die
Fahrbahn eine bessere Bodenhaftung zu erzielen und die Salzmenge zu reduzieren.
Aus Umweltschutzgründen wird das Salz in Rheine nur sehr sparsam eingesetzt.
Während der Wintermonate steht eine
Rufbereitschaft für den Winterdienst zur Verfügung. Außerdem werden bei
besonderen Anlässen und hohen Schneemengen bereits die Räumschilder am Vortag
vor die einzelnen Groß- und Kleinfahrzeuge montiert. Insgesamt stehen ca. 60
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere aus dem Fachbereich Straße, Bau
und Grün sowie 5 Großfahrzeuge mit Räumschild und Streuer, 2 Großtraktoren mit
Räumschild, 2 Radlader, 8 Kleinschlepper mit Räumschild und Streuer, 20
Transporter zur Verfügung. Bei Bedarf werden externe Lohnunternehmen und Firmen
mit Radladern, Baggern und Lkw aus Rheine und Umgebung mit Aufgaben belegt.
Wintereinbruch
mit Schnee Anfang Februar 2021
Bei diesem kräftigen Schneefall mit starkem
Wind bestand die Strategie darin, vorrangig –wie immer- die
Hauptverkehrsstraßen freizuräumen und frei zu halten. Aufgrund des starken
Windes und des anhaltenden Schneefalls war die Winterdienstmannschaft hiermit
vollständig beschäftigt. In der Priorität 2 wurden auch die ÖPNV-Routen vom
Schnee geräumt. Dieses musste im Bereich der Bushaltestellen teilweise mit Hand
durchgeführt werden. Nach der Räumung wurden die einzelnen Bereiche abgestreut.
Durch den konzentrierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der
Fremdunternehmen konnten sämtliche Buslinien wieder in Betrieb genommen werden.
Nach der Räumung begann man damit, die Straßen
nach Priorität 3 freizuräumen. Aufgrund der kleineren Straßenbreiten bestand
vielfach die Schwierigkeit, diese freizuräumen. Die Räumfahrzeuge mussten
leider die Einfahrten der bereits geräumten Gehwege teilweise zuschieben, um
die Straßen ordnungsgemäß zu räumen. Vielfach war dieses Problem dem geschuldet,
dass die Bürgerinnen und Bürger den Schnee der Gehwege auf die Fahrbahn
geschoben hatten. Das Platzproblem ist bei diesen Schneemengen nicht aus den
Augen zu verlieren. Hier müssen die Bürgerinnen und Bürger die Vorgärten und
freien Grünflächen für die Ablage der Schneemassen nutzen. Die
Schneeräumfahrzeuge haben keine Möglichkeit, die Fahrt zu unterbrechen, um
Einfahrten freizuhalten. Bei diesen Schneemassen waren die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Technischen Betriebe im Zweischichtsystem von 04:00 bis
23:00 Uhr im Einsatz.
Danach begab man sich an die Priorität 4. Auch
diese wurden durchgeschoben. Hier gab es die Schwierigkeit, dass die
Schneedecke mittlerweile schon festgefroren und durch die enge Beparkung nur
eine schwierige Räumung möglich war.
Innenstadt
und Buslinien
Im Bereich der Innenstadt fand ein Abfahren
des Schnees durch Lkw statt. Dieser Schnee wurde zu den Kirmesplätzen
Osnabrücker Straße und Elisabethplatz gebracht. Teilweise wurde diese
Vorgehensweise auch bei den Busbuchten angewandt. Hier musste der Schnee
aufgrund des geringen Platzes abgeräumt werden. Teilweise musste der Schnee
sogar auf Buslinien abgeräumt werden, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. All
diese Maßnahmen banden wichtige Kräfte. In enger Abstimmung mit der VSR wurden
nach und nach alle Buslinien wieder freigegeben.
Ergebnis
Insgesamt wurden 500 t Streusalz verbraucht.
Dieses Streusalz wurde sparsam und effektiv eingesetzt. So effektiv, wie das
Salz für den Straßenverkehr ist, so schädlich ist es für das Grundwasser und
die Pflanzenwelt. Daher ist ein umsichtiger Einsatz von Streusalz immer
erforderlich. Der gesamte Einsatz ist von den technischen Betrieben umsichtig
abgearbeitet worden. Zu keiner Zeit ist ein Chaos ausgebrochen. Als wichtige
Stütze zur Verstärkung des Winterdienstes waren 7 Fremdfirmen ein guter
Beitrag. Für die Fremdfirmen war dies in einer Zeit, in der bei ihnen
Stillstand herrschte, eine wichtige Einnahmequelle. Somit entstand für beide
Seiten eine Win-Win-Situation. Andere Städte hatten bereits hier den
Katastrophenalarm ausgelöst und THW und Bundeswehrkräfte eingesetzt. Von diesem
Szenario war Rheine weit entfernt, und es wäre unredlich gewesen, hier Kräfte
abzuziehen und zu binden. Es hat sich als richtig erwiesen, TBR-Mitarbeiter/innen
und Fremdfirmen effektiv einzusetzen, um die Schneemassen zu bewältigen.