Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss der TBR stimmt der vorgezogenen Umsetzung
der Revision der Blockheizkraftwerke auf der Kläranlage sowie gemäß § 4 (2) a)
der Betriebssatzung dem hierzu erforderlichen Abschluss des Vertrages zur Erhöhung
der Material- und Fremd-leistungskosten
für das Wirtschaftsjahr 2021 in Höhe von 97 T€ zu.
Begründung:
Die TBR verstromt seit 1995 anfallendes
Klärgas der Abwasserreinigung. Seit 2016 betreibt die TBR auf der Kläranlage
Nord zwei eigene Blockheizkraftwerke mit einer Größe von insgesamt 500 kWh
elektrischer Leistung. Mit den neuen Blockheizkraftwerken wurde 2015 u. a. auch
ein größerer Faulbehälter gebaut, der ein sehr gutes Klärgas- und somit
Strommanagement ermöglicht. Der im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
prognostizierte Eigenstromversorgungsgrad von rd. 48 % wurde weit übertroffen.
Heute werden mit rd. 3 Mio. kWh über 70 % des Kläranlagenstrombedarfs (rd. 4
Mio. kWh) auf der Kläranlage Nord produziert (s. auch Energiebericht
Entwässerung 2018/2019).
Zur Sicherstellung des BHKW-Betriebs besteht
ein Wartungsvertrag mit der Herstellerfirma 2g, Heek und eine Maschinenbruch-
und Ertragsausfallversicherung. Grundlage der Versicherung ist nicht nur die
Durchführung der regelmäßigen Wartung (Zylinderkopfreinigung, Ölwechsel,
Filterwechsel, Kühlmittel etc.), sondern auch die betriebsstundenabhängige
Revision (Maschinenzerlegung mit Austausch von Bauteilen wie
Zylinderlaufbuchsen, Kolben etc.) beider Maschinen. Die Wartung der
Blockheizkraftwerke steht im Sommer 2021 an.; die Wartungskosten i. H. von rd.
40 T € wurden im Wirtschaftsplan 2021 berücksichtigt.
Bei 32.000 Betriebsstunden ist eine Revision
der Aggregate notwendig. Die Revisionskosten i. H. von 97 T€ waren für 2022
vorgesehen. Aufgrund der sehr guten Laufzeiten werden die Betriebsstunden
jedoch bereits im Frühherbst 2021 erreicht, sodass die Revision früher
notwendig wird.
Da die Wartung bereits im Sommer 2021 und die
Revision voraussichtlich im Herbst notwendig wird, sollen beide Maßnahmen
zusammen veranlasst werden. Das Vorziehen der Revision reduziert somit die
BHKW-Stillstandzeiten. Die nächste Revision ist bei 60.000 Betriebsstunden und
somit in ca. vier bis fünf Jahren erforderlich.
Aufgrund der Abweichung vom Wirtschaftsplan
2021 mit einem Wert von größer 50 T€ ist gemäß § 4 (2) a) der Betriebssatzung
der TBR zur Beauftragung der Revision in Höhe von 97 T€ die Zustimmung durch
den Betriebsausschuss erforderlich.