Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss beschließt für die Monate Februar und März 2021 einen Zuschuss von i. H. v. 50 % zu den Elternbeiträgen für die Grundschulbetreuung zu gewähren.
Begründung:
Am 22.02.2021 ist der
Unterricht an Grundschulen im Wechselmodell angelaufen. Parallel dazu konnte
auch die reguläre Schulbetreuung im Nachmittagsbereich wieder angeboten werden.
Zur Kontaktreduzierung wurde jedoch empfohlen, die Betreuung soweit möglich im
häuslichen Bereich zu ermöglichen.
Ausstehend ist in diesem
Zusammenhang eine Rückmeldung des Landes, wie mit den Elternbeiträgen zu
verfahren ist. Im Januar 2021 beschloss das MSB NRW, den Eltern eine
Beitragsfreiheit für die nicht-stattgefundene Schulbetreuung zu ermöglichen.
Konkret wurde dabei die Erstattung der Elternbeiträge hälftig vom Ministerium
für Schule und Bildung (MSB) und hälftig von den Kommunen übernommen. Der Rat
der Stadt Rheine beschloss am 07.01.2021 wie folgt:
„Der Rat beschließt für den Monat Januar 2021 einen Zuschuss von 100 % zu den Elternbeiträgen für Kita/Tagespflege/Schulbetreuung zu gewähren. Dieser Beschluss gilt auch für die Folgemonate, solange das Land NRW die hälftigen Kosten für die Kita/Tagespflege/Schulbetreuung erstattet“ (vgl. Vorlage Nr. 036/21).
Bislang liegt der Verwaltung
keine Rückmeldung des MSB zum Umgang mit den Elternbeiträgen im Februar vor,
daher wurden die Beiträge durch die Stadt Rheine eingezogen.
Seitens der Elternschaft
wurde die Anfrage an die Schulverwaltung gerichtet, ob die Beitragspflicht in
voller Höhe bestehen bleibt, während die Betreuungsangebote nur teilweise zu
nutzen waren.
Der JHA beschloss in seiner Sitzung vom 09.03.2021, einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50 % zu den Elternbeiträgen für den Bereich Kita/Tagespflege für Februar und März 2021 leisten. Durch diese Maßnahme sollen die Eltern entlastet werden. Ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses würde die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns ermöglichen.
Die Einnahmeausfälle in Höhe von rund 68.300 Euro sind im Budget 8512 nicht eingeplant. Diese würden als coronabedingte Mehraufwendungen im Berichtswesen kenntlich gemacht werden.
Dieser Beschluss steht einer möglichen späteren Entscheidung des MSB über einen Zuschuss zu Elternbeiträgen nicht entgegen.