Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung,
die
Satzung „Benutzung der öffentlichen
Spielanlagen“ und die
„Ordnungsrechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung“ dahingehend anzupassen, dass für Hunde ein
Betretungsverbot auf öffentlichen Spielplätzen gilt und dem Rat (bzw. dem HDF)
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
In den Sitzungen
des Unterausschuss Kinderspielplatz im Januar 2020 und März 2021wurde der
Auftrag an die Verwaltung erteilt, ein Betretungsverbot von Hunden auf
Spielflächen zu prüfen. Begründet wurde dieser Auftrag mit zunehmenden
Beschwerden von Anwohnern(innen). Diese Beschwerden und Auffälligkeiten wurden
ebenfalls von den Spielplatzpaten bestätigt. Durch diese Verunreinigungen sind
das Wohl und die Gesundheit der Kinder beeinträchtigt. In anderen vergleichbaren Kommunen gilt ein
Betretungsverbot für Hunde auf
Spielflächen.
Ein Verbot ist
durch eine Änderung der Satzung „Benutzung der öffentlichen Spielanlagen“
möglich. Hier wären die Benutzungsregeln und Ordnungswidrigkeiten entsprechend
anzupassen. Ausgenommen von dieser Regelung wären jedoch Blinden- und
Begleithunde. In diesem Zusammenhang sollte zusätzlich geprüft werden, ob die
Benutzung von Rad- und Fußwegen, die über eine Spielfläche führen, von Personen
mir angeleinten Hunden, erlaubt werden soll.
Ebenfalls sollt
der § 5 Halten und Mitführen von Tieren in der Satzung „Ordnungsrechtliche
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“
entsprechend geändert werden.
Durch die
Änderungen der Satzungen wird das Mitführen von Hunden auf Spielflächen zu
einer Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend geahndet werden. Die vorhandenen
Hinweisschilder könnten mit einem weiteren Symbol ergänzt werden, welches das
Betretungsverbot von Hunden deutlich macht.
Ob zusätzlich bauliche Maßnahmen wie z. B. Zäune oder Bodengitter vorgenommen
werden sollen, müsste geprüft werden.
Hier wären die zusätzlichen Kosten, die durch die Baumaßnahmen notwendig
werden würden, zu ermitteln und im Bereich der Haushaltplanungen zu
berücksichtigen (124 Spiel- und Bolzplätze).