Betreff
Verbot von Hunden auf Spielflächen
Vorlage
187/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung,

 

die Satzung  „Benutzung der öffentlichen Spielanlagen“ und die  „Ordnungsrechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ dahingehend anzupassen, dass für Hunde ein Betretungsverbot auf öffentlichen Spielplätzen gilt und dem Rat (bzw. dem HDF) zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Begründung:

 

In den Sitzungen des Unterausschuss Kinderspielplatz im Januar 2020 und März 2021wurde der Auftrag an die Verwaltung erteilt, ein Betretungsverbot von Hunden auf Spielflächen zu prüfen. Begründet wurde dieser Auftrag mit zunehmenden Beschwerden von Anwohnern(innen). Diese Beschwerden und Auffälligkeiten wurden ebenfalls von den Spielplatzpaten bestätigt. Durch diese Verunreinigungen sind das Wohl und die Gesundheit der Kinder beeinträchtigt.  In anderen vergleichbaren Kommunen gilt ein Betretungsverbot für Hunde  auf Spielflächen.

 

Ein Verbot ist durch eine Änderung der Satzung „Benutzung der öffentlichen Spielanlagen“ möglich. Hier wären die Benutzungsregeln und Ordnungswidrigkeiten entsprechend anzupassen. Ausgenommen von dieser Regelung wären jedoch Blinden- und Begleithunde. In diesem Zusammenhang sollte zusätzlich geprüft werden, ob die Benutzung von Rad- und Fußwegen, die über eine Spielfläche führen, von Personen mir angeleinten Hunden, erlaubt werden soll.

Ebenfalls sollt der § 5 Halten und Mitführen von Tieren in der Satzung „Ordnungsrechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ entsprechend geändert werden.

 

Durch die Änderungen der Satzungen wird das Mitführen von Hunden auf Spielflächen zu einer Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend geahndet werden. Die vorhandenen Hinweisschilder könnten mit einem weiteren Symbol ergänzt werden, welches das Betretungsverbot von Hunden deutlich macht.  Ob zusätzlich bauliche Maßnahmen wie z. B. Zäune oder Bodengitter vorgenommen werden sollen, müsste geprüft werden.  Hier wären die zusätzlichen Kosten, die durch die Baumaßnahmen notwendig werden würden, zu ermitteln und im Bereich der Haushaltplanungen zu berücksichtigen (124 Spiel- und Bolzplätze).