Betreff
Anschaffung von Luftfilteranlagen in Schulen
Vorlage
189/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt:

 

1.        Im Rahmen der Direktvergabe werden Luftfilter für die in der Vorlage dargestellten Räumlichkeiten der Kategorie 0 und 1 beschafft.

2.        Als nächster Schritt sollen über den Rahmenvertrag der KoPart die Räumlichkeiten der Kategorie 2 (Räume mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern) ausgestattet werden.

3.        Sollte die Beschaffung über KoPart nicht möglich sein, weil die dort angebotenen Geräte nicht den technischen Anforderungen der aus der Direktvergabe vorgesehenen Geräte entsprechen, wird die Verwaltung beauftragt, einen eigenen Rahmenvertrag auszuschreiben.

4.        Über die Ausstattung der Räumlichkeiten nach Kategorie 3, 4 und 5 sind im Schulausschuss gesonderte Beschlüsse zu fassen, sobald Erfahrungen und Ergebnisse der Anschaffung aus den vorhergehenden Kategorisierungen ableitbar sind.

 


Begründung:

 

Mit Datum vom 15.03.2021 hat die UWG folgendes beantragt:

 

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den Einsatz von Raumlüftern an allen Schulen zu entwickeln,

2.        zeitgleich Gespräche mit den Trägern aller KiTas in Rheine zu führen mit dem Ziel, Raumlüfter in den Einrichtungen zu installieren,

3.        die technischen Voraussetzungen und finanziellen Auswirkungen für den Schulträger zu ermitteln,

4.        einen Förderantrag beim Land NRW zu stellen und

5.        1 Mio. Euro in den Haushalt 2021, sowie in die Finanzplanung für 2022 einzustellen. Damit soll gewährleistet sein, dass die finanziellen Mittel zur Umsetzung eines entsprechenden politischen Beschlusses vorhanden sind.

 

Am 16.3.2021 sind im Rahmen des Beschlusses zum  Haushalt 2021 1,3 Mio € für die Beschaffung im Haushalt 2021 bereit gestellt worden.

 

 

Ergänzend zu diesem Antrag haben Bündnis 90/Die Grünen, UWG, Die Linken und BfR folgenden Antrag während der Schulausschusssitzung am 24.3. gestellt:

Die UWG Rheine, die Grünen, die Linke und die BfR beantragen im Vorgriff auf den vom Rat in seiner Sitzung am 16.03.2021 gefassten einstimmigen Beschluss, ein Stufenkonzept für den Einsatz von Raumlüftern an allen Schulen zu entwickeln, die Installation von Raumlüftern in allen Klassenräumen der Rheiner Grundschulen umgehend, also in den Osterferien, auf den Weg zu bringen.

 

Auch wenn über diesen Antrag formal nicht abgestimmt werden konnte, hat es ein eindeutiges Signal aus dem Ausschuss gegeben, das Konzept vorzulegen.

 


 

In den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen der Stadt Rheine angestiegen. Die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzregelungen werden inzwischen ergänzt durch Impfangebote für bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie die Anwendung von Schnell- und Selbsttests.

 

Nach wie vor gelingt es jedoch nicht in ausreichendem Maße, Infektionsketten zu durchbrechen und weitere Ansteckungen zu verhindern. Hinzu kommt eine deutliche Dynamik des Infektionsgeschehens durch die Virusmutation (vor allem durch B.1.1.7).

 

Nach den Osterferien sollen Schülerinnen und Schüler seitens des Landes NRW zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Die bisherige Regelung für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal, sich zweimal wöchentlich kostenlos testen lassen zu können, wird ebenfalls in eine Selbsttestmöglichkeit überführt.

 

Für Schulen gelten die in folgenden Regelungen:

 

-          Coronaschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung

-          Coronabetreuungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung

-          Regelungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW für den Schulbetrieb in der jeweils aktuellsten Fassung,

 

definierten Anforderungen u. a. an den Hygiene- und Infektionsschutz.

 

 

Ausstattung der Schulen

 

In gemeinsamer Verantwortung mit den Schulen stellt der Schulträger die Einhaltung der geltenden Regelungen sicher, z. B. durch die Bereitstellung von Hygienematerialien oder die Anpassung der Reinigungsintervalle. Darüber hinaus gelten für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens die Aha+L-Regeln bzw. in Bezug auf Alltagsmasken die je nach Altersgruppe spezifizierten Anforderungen an das Tragen von medizinischen Masken in definierten Bereichen.

 

Entsprechend eines politischen Beschlusses wurden den Schulen im Januar 2021 für alle 650 Klassen- und Fachräume sowie Betreuungsräume CO²-Ampeln zur Verfügung gestellt, um die notwendigen regelmäßigen Lüftungsintervalle zu flankieren. Erfahrungsberichte aus den Schulen zeigen, dass die Ampeln bei regelmäßiger Lüftung mehrheitlich auf „grün“ stehen. Einschränkend sei die in Teilen reduzierte Klassengröße aufgrund des Wechselunterrichts angemerkt.

 

 

Kategorisierung der Klassen- und Fachräume

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2021 beauftragt, sinnvolle Kategorien für die sukzessive Beschaffung der Raumluftfilter zu definieren.

 


 

 

Kategorie

Beschreibung

Anzahl

Aufschlüsselung nach Schulen

Räume

 

0

 

Räume, die aufgrund ihrer Größe in Kombination mit einer unzureichenden Belüftung zunächst für die schulische Nutzung ausgeschlossen wurden

 

Für diese Geräte werden Fördermittel entsprechend der Richtlinie (FRL-Luft) beantragt.

 

10

 

Franziskusschule Mesum

Ludgerusschule Schotthock

Elsa-Brändström-Realschule

Emsland-Gymnasium

Kopernikus-Gymnasium

 

4

1

1

1

3

 

1

Unterrichtsräume, die kleiner als 55 m² sind

78

Annetteschule

Bodelschwinghschule

Canisiusschule

Teilstandort Rodde

Edith-Stein-Schule

Franziskusschule Mesum

Gertrudenschule

Johannesschule Eschendorf

Johannesschule Mesum

Teilstandort Elte

Kardinal-von-Galen-Schule

Ludgerusschule Schotthock

Marienschule Hauenhorst

Michaelschule

Paul-Gerhardt-Schule

Südeschschule

Nebengebäude Konradschule

 

Elsa-Brändström-Realschule

Abendrealschule

Nelson-Mandela-Schule

Alexander-von-Humboldt-Schule

Gymnasium Dionysianum

Emsland-Gymnasium

Kopernikus-Gymnasium

Euregio-Gesamtschule

 

0

2

0

0

0

2

0

3

1

0

0

0

0

1

0

0

2

 

4

3

8

3

18

13

13

5

2

Klassen mit einer Stärke von mehr als 25 SuS

131

Annetteschule

Bodelschwinghschule

Canisiusschule

Teilstandort Rodde

Edith-Stein-Schule

Franziskusschule Mesum

Gertrudenschule

Johannesschule Eschendorf

Johannesschule Mesum

Teilstandort Elte

Kardinal-von-Galen-Schule

Ludgerusschule Schotthock

Marienschule Hauenhorst

Michaelschule

Paul-Gerhardt-Schule

Südeschschule

Nebengebäude Konradschule

 

Elsa-Brändström-Realschule

Abendrealschule

Nelson-Mandela-Schule

Alexander-von-Humboldt-Schule

Gymnasium Dionysianum

Emsland-Gymnasium

Kopernikus-Gymnasium

Euregio-Gesamtschule

 

5

1

0

0

0

1

1

7

2

0

4

1

0

0

2

2

0

 

25

3

9

4

8

11

15

30

3

Unterrichtsräume, die kleiner als 60 m² sind

75

Annetteschule

Bodelschwinghschule

Canisiusschule

Teilstandort Rodde

Edith-Stein-Schule

Franziskusschule Mesum

Gertrudenschule

Johannesschule Eschendorf

Johannesschule Mesum

Teilstandort Elte

Kardinal-von-Galen-Schule

Ludgerusschule Schotthock

Marienschule Hauenhorst

Michaelschule

Paul-Gerhardt-Schule

Südeschschule

Nebengebäude Konradschule

 

Elsa-Brändström-Realschule

Abendrealschule

Nelson-Mandela-Schule

Alexander-von-Humboldt-Schule

Gymnasium Dionysianum

Emsland-Gymnasium

Kopernikus-Gymnasium

Euregio-Gesamtschule

2

2

1

1

0

0

1

6

7

0

1

6

8

1

0

8

4

 

0

0

2

0

9

5

4

7

4

Bis dahin noch nicht ausgestattete Unterrichtsräume in Grundschulen

 

 

 

5

Alle übrigen bis dahin noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an weiterführenden Schulen

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

Kategorie 0:

Hierbei handelt es sich um Räume, die aufgrund ihrer Größe in Kombination mit einer unzureichenden Belüftungsmöglichkeit in Abstimmung mit dem Schulträger zunächst für die schulische Nutzung ausgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei nicht um Klassen- oder Fachräume, sondern um ergänzende Räumlichkeiten, die je nach Schultyp für die Umsetzung der pädagogischen Konzepte und einer schrittweisen Rückkehr zum Präsenzunterricht erforderlich sind und wieder zur Nutzung freigegeben werden müssen. Umfängliche bauliche Maßnahmen sind gegenüber der Nutzungsintensität nicht wirtschaftlich.

 

Daher sollen für diese Räumlichkeiten unter Beantragung der entsprechenden Fördermittel mobile Raumluftfilter angeschafft werden.

 

Kategorie 1:

Je kleiner der Raum, umso höher das Risiko einer Ansteckung. Daher sollen Klassen- und Fachräume, die kleiner als 55 m² sind, in erster Priorität ausgestattet werden.

 

Kategorie 2:

Je mehr Menschen im Raum, umso höher das Risiko einer Ansteckung. Daher sollen für die Klassen, die mehr als 25 SuS haben, mobile Luftreinigungsgeräte zur Verfügung gestellt werden.

 

Kategorie 3:

Im Nachgang zur Kategorie 1 und 2 sollen Klassen- und Fachräume, die kleiner als 60 m² sind, in der weiteren Priorität ausgestattet werden, wenn ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses gefasst wird.

 

Kategorie 4:

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule ist gegenüber den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen der Präsenzunterricht von besonderer Bedeutung. Die zeigt sich auch in der intensiveren Betreuung einzelner Schülerinnen und Schüler. Daher sollen in der nächsten Priorität zunächst die bis dahin noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an den Grundschulen mit einem mobilen Luftfilter versorgt werden.

 

Kategorie 5:

Im letzten Schritt zur Komplettausstattung werden dann die bis dahin noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an den weiterführenden Schulen mit mobilen Raumfiltern bestückt.

 

Es verbleiben dann noch 381 Klassen- und Fachräume, die noch nicht über die Ausstattung mit einem mobilen Luftreinigungsgerät verfügen.

 

Erkenntnisse aus der Testphase

 

An 10 Grund- und weiterführenden Schulen in Rheine hat in der 12. KW eine Testphase mit einem Gerätetyp eines mobilen Luftreinigungsgerätes stattgefunden. Die Testphase hatte lediglich zum Ziel, einen subjektiven Eindruck der Nutzerinnen und Nutzer aufzunehmen. 8 von 10 der teilnehmenden Schulen meldeten sich zurück und gaben übereinstimmend an, bei einer möglichen Beschaffung auf die Lautstärke sowie auf den Platzbedarf des Geräts zu achten

Eine eindeutige Stellungnahme der Schulleitungen für die Anschaffung von Luftfiltergeräten ist nicht formuliert worden.

 

 

Leistungsverzeichnis für mobile Luftreinigungsgeräte

 

Das Leistungsverzeichnis für die Beschaffung im Rahmen der Direktvergabe ist als Anlage beigefügt.

 

 

Beschaffung

 

Die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte der Kategorien 0 - 1 erfolgt im Wege der Direktvergabe. (88 Geräte) Bei einem ermittelten möglichen Einkaufspreis von bis zu 2.400 €/Stück (netto) bleibt der Beschaffungswert bei unter 214.000 € und somit unter dem Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung.

 

Die Sofortausstattung der Räume entsprechend der Kategorien 0-1 hat im Sinne des Gesundheits- und Infektionsschutzes höchste Priorität.

 

Für die weiteren auszustattenden Räume soll der Rahmenvertrag der KoPart (als Kommunale Einkaufsgemeinschaft) genutzt werden. Durch die KoPart wurde ein Rahmenvertrag ausgeschrieben für mobile Luftfilter. Das Leistungsverzeichnis orientiert sich an der Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft).

 

Lt. Mitteilung der KoPart ist der Vertragsabschluss für den 01.05.2021 geplant.

 

Da das Leistungsverzeichnis sich an die Anforderungen an den mobilen Raumluftfilter definiert welche in den Förderrichtlinien genannt werden, wird es als nachrangig angesehen, dass ggf. Geräte von zwei verschiedenen Anbietern im Einsatz sind.

 

Sollte dennoch die Beschaffung über KoPart nicht möglich sein, hat die Verwaltung alternativ schon einen eigenen Rahmenvertrag vorbereitet, so dass ohne große Zeitverzögerung die ergänzenden Beschaffungen getätigt werden könnten.

 

Dabei ist es sinnvoll und notwendig, die Beschaffung in 2 Chargen zu tätigen, da zunächst unter Umständen technische Voraussetzungen für die Installation zu schaffen.

 

Zusammenfassung und Fazit:

 

Die Beschaffung der Geräte ist demnach in folgender Reihenfolge geplant:

 

1.      Im Rahmen der Direktvergabe:                88  Luftfilter              Zeitraum im April

2.      Kategorie 2                                              131 Luftfilter              Zeitraum Mai

gesamt                                                    219 Luftfilter

 

 

Vom Gesamtvolumen geht die Verwaltung von 525.600 € (Netto) bzw. 625.464 € Beschaffungskosten aus.

 

 

Nach Einschätzung der Verwaltung kann unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage (soweit bekannt) davon ausgegangen werden, dass Luftreinigungsgeräte (mit der entsprechenden technischen Ausstattung) grundsätzlich geeignet sind, die Aerosolkonzentration in den Klassenräumen zu reduzieren. Die Beschaffung der Geräte nach der o. g. Priorisierung ist deshalb vertretbar.  

 

Das Infektionsgeschehen in der Stadt Rheine bei Kindern und Jugendlichen sieht aktuell wie folgt aus:

 

 

 

Die der Verwaltung bekannten Studien treffen jeweils Aussagen zur möglichen Aerosolreduzierung in den Testräumen. Da nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang der Virus tatsächlich (auch) in den Klassenräumen übertragen wird, kann es sein, dass trotz Anschaffung mobiler Luftreinigungsanlagen kein oder nur ein geringer Effekt auf die Infektionsrate bei Kindern und Jugendlichen erzielt wird.

 

Unbestritten ist, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Dominanz der Virusmutation B.1.1.7 Kinder und Jugendliche eine erhöhte Prävalenz aufweisen. Über den Ansteckungsort gibt es aber nach dem Kenntnisstand der Verwaltung keine eindeutigen wissenschaftliche Erkenntnisse (was auch der Tatsache geschuldet ist, dass der Großteil der Neuinfektionen nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann). 

 

Da mit einem Schulbesuch ebenfalls auch Frequenzen und Begegnungen auf Nebenflächen im Innen- und Außenbereich der Schulanlage (Schulhof, Flur, Pausenhalle, Sporthalle und Umkleideräume) erzeugt werden, ist es wahrscheinlich, dass ein Teil der Infektionen auch auf diese Bereiche zurückzuführen sein wird, ebenso wie auf den Bereich des Schülerverkehrs oder den privaten Bereich der Schülerinnen und Schüler. Zudem ist es nach wie vor so, dass es bei der großen Mehrheit der infizierten Kinder und Jugendlichen nicht zu schweren Krankheitsverläufen kommt, gleichwohl tragen sie das Virus bei einer entsprechenden Infektion weiter.   

 

Vermutlich aus diesem Grund gibt es bislang auch keine entsprechende Empfehlung zur flächendeckenden Ausstattung von Klassenräumen mit Luftreinigungsgeräten. Bund und Länder sehen deshalb aktuell in Ihrer Strategie vor allem folgende Mittel (neben den aktuellen Hygieneanforderungen in den Schulen wie Maske, Abstand usw.) vor, um das Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren:

 

-          Schulschließungen und Distanzunterricht

-          Wechselunterricht

-          (verpflichtende) Schnelltests von Schülerinnen und Schülern

-          Impfung (Aktuell laufen mehrere klinische Studien zu Wirkung und Sicherheit der Impfung bei Kindern und Jugendlichen. Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass es in Deutschland zum Jahresende einen Corona-Impfstoff für Kinder gibt.)

 

Zudem sind die bereits in der Vorlage 552/20 benannten Nachteile mit in die Abwägung einzubeziehen.

 


Anlage:

Leistungsverzeichnis Luftfiltergerät Direktvergabe