Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
beschließt:
1.
Im
Rahmen der Direktvergabe werden Luftfilter für die in der Vorlage dargestellten
Räumlichkeiten der Kategorie 0 und 1 beschafft.
2.
Als
nächster Schritt sollen über den Rahmenvertrag der KoPart die Räumlichkeiten
der Kategorie 2 (Räume mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern) ausgestattet
werden.
3.
Sollte
die Beschaffung über KoPart nicht möglich sein, weil die dort angebotenen
Geräte nicht den technischen Anforderungen der aus der Direktvergabe
vorgesehenen Geräte entsprechen, wird die Verwaltung beauftragt, einen eigenen
Rahmenvertrag auszuschreiben.
4.
Über die
Ausstattung der Räumlichkeiten nach Kategorie 3, 4 und 5 sind im Schulausschuss
gesonderte Beschlüsse zu fassen, sobald Erfahrungen und Ergebnisse der
Anschaffung aus den vorhergehenden Kategorisierungen ableitbar sind.
Begründung:
Mit Datum vom
15.03.2021 hat die UWG folgendes beantragt:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den Einsatz von Raumlüftern an
allen Schulen zu entwickeln,
2.
zeitgleich
Gespräche mit den Trägern aller KiTas in Rheine zu führen mit dem Ziel,
Raumlüfter in den Einrichtungen zu installieren,
3.
die
technischen Voraussetzungen und finanziellen Auswirkungen für den Schulträger
zu ermitteln,
4.
einen
Förderantrag beim Land NRW zu stellen und
5.
1 Mio.
Euro in den Haushalt 2021, sowie in die Finanzplanung für 2022 einzustellen.
Damit soll gewährleistet sein, dass die finanziellen Mittel zur Umsetzung eines
entsprechenden politischen Beschlusses vorhanden sind.
Am 16.3.2021 sind
im Rahmen des Beschlusses zum Haushalt
2021 1,3 Mio € für die Beschaffung im Haushalt 2021 bereit gestellt worden.
Ergänzend zu
diesem Antrag haben Bündnis 90/Die Grünen, UWG, Die Linken und BfR folgenden
Antrag während der Schulausschusssitzung am 24.3. gestellt:
Die UWG Rheine, die Grünen, die Linke und die
BfR beantragen im Vorgriff auf den vom Rat in seiner Sitzung am 16.03.2021
gefassten einstimmigen Beschluss, ein Stufenkonzept für den Einsatz von
Raumlüftern an allen Schulen zu entwickeln, die Installation von Raumlüftern in
allen Klassenräumen der Rheiner Grundschulen umgehend, also in den Osterferien,
auf den Weg zu bringen.
Auch wenn über
diesen Antrag formal nicht abgestimmt werden konnte, hat es ein eindeutiges
Signal aus dem Ausschuss gegeben, das Konzept vorzulegen.
In den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen der Stadt Rheine angestiegen. Die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzregelungen werden inzwischen ergänzt durch Impfangebote für bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie die Anwendung von Schnell- und Selbsttests.
Nach wie vor gelingt es jedoch nicht in ausreichendem Maße, Infektionsketten zu durchbrechen und weitere Ansteckungen zu verhindern. Hinzu kommt eine deutliche Dynamik des Infektionsgeschehens durch die Virusmutation (vor allem durch B.1.1.7).
Nach den Osterferien sollen
Schülerinnen und Schüler seitens des Landes NRW zwei Selbsttests pro Woche zur
Verfügung gestellt werden. Die bisherige Regelung für Lehrkräfte und sonstiges
schulisches Personal, sich zweimal wöchentlich kostenlos testen lassen zu
können, wird ebenfalls in eine Selbsttestmöglichkeit überführt.
Für Schulen gelten die in folgenden Regelungen:
- Coronaschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung
- Coronabetreuungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung
- Regelungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW für den Schulbetrieb in der jeweils aktuellsten Fassung,
definierten Anforderungen u. a. an den Hygiene- und Infektionsschutz.
Ausstattung der Schulen
In gemeinsamer Verantwortung mit den Schulen stellt der Schulträger die Einhaltung der geltenden Regelungen sicher, z. B. durch die Bereitstellung von Hygienematerialien oder die Anpassung der Reinigungsintervalle. Darüber hinaus gelten für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens die Aha+L-Regeln bzw. in Bezug auf Alltagsmasken die je nach Altersgruppe spezifizierten Anforderungen an das Tragen von medizinischen Masken in definierten Bereichen.
Entsprechend eines politischen Beschlusses wurden den Schulen im Januar 2021 für alle 650 Klassen- und Fachräume sowie Betreuungsräume CO²-Ampeln zur Verfügung gestellt, um die notwendigen regelmäßigen Lüftungsintervalle zu flankieren. Erfahrungsberichte aus den Schulen zeigen, dass die Ampeln bei regelmäßiger Lüftung mehrheitlich auf „grün“ stehen. Einschränkend sei die in Teilen reduzierte Klassengröße aufgrund des Wechselunterrichts angemerkt.
Kategorisierung der Klassen- und Fachräume
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2021 beauftragt, sinnvolle Kategorien für die sukzessive Beschaffung der Raumluftfilter zu definieren.
Kategorie |
Beschreibung |
Anzahl |
Aufschlüsselung nach Schulen |
Räume |
0 |
Räume, die aufgrund ihrer Größe in Kombination mit einer unzureichenden Belüftung zunächst für die schulische Nutzung ausgeschlossen wurden Für diese Geräte werden
Fördermittel entsprechend der Richtlinie (FRL-Luft) beantragt. |
10 |
Franziskusschule Mesum Ludgerusschule Schotthock Elsa-Brändström-Realschule Emsland-Gymnasium Kopernikus-Gymnasium |
4 1 1 1 3 |
1 |
Unterrichtsräume, die kleiner
als 55 m² sind |
78 |
Annetteschule Bodelschwinghschule Canisiusschule Teilstandort Rodde Edith-Stein-Schule Franziskusschule Mesum Gertrudenschule Johannesschule Eschendorf Johannesschule Mesum Teilstandort Elte Kardinal-von-Galen-Schule Ludgerusschule Schotthock Marienschule Hauenhorst Michaelschule Paul-Gerhardt-Schule Südeschschule Nebengebäude Konradschule Elsa-Brändström-Realschule Abendrealschule Nelson-Mandela-Schule Alexander-von-Humboldt-Schule Gymnasium Dionysianum Emsland-Gymnasium Kopernikus-Gymnasium Euregio-Gesamtschule |
0 2 0 0 0 2 0 3 1 0 0 0 0 1 0 0 2 4 3 8 3 18 13 13 5 |
2 |
Klassen mit einer Stärke von
mehr als 25 SuS |
131 |
Annetteschule Bodelschwinghschule Canisiusschule Teilstandort Rodde Edith-Stein-Schule Franziskusschule Mesum Gertrudenschule Johannesschule Eschendorf Johannesschule Mesum Teilstandort Elte Kardinal-von-Galen-Schule Ludgerusschule Schotthock Marienschule Hauenhorst Michaelschule Paul-Gerhardt-Schule Südeschschule Nebengebäude Konradschule Elsa-Brändström-Realschule Abendrealschule Nelson-Mandela-Schule Alexander-von-Humboldt-Schule Gymnasium Dionysianum Emsland-Gymnasium Kopernikus-Gymnasium Euregio-Gesamtschule |
5 1 0 0 0 1 1 7 2 0 4 1 0 0 2 2 0 25 3 9 4 8 11 15 30 |
3 |
Unterrichtsräume, die kleiner
als 60 m² sind |
75 |
Annetteschule Bodelschwinghschule Canisiusschule Teilstandort Rodde Edith-Stein-Schule Franziskusschule Mesum Gertrudenschule Johannesschule Eschendorf Johannesschule Mesum Teilstandort Elte Kardinal-von-Galen-Schule Ludgerusschule Schotthock Marienschule Hauenhorst Michaelschule Paul-Gerhardt-Schule Südeschschule Nebengebäude Konradschule Elsa-Brändström-Realschule Abendrealschule Nelson-Mandela-Schule Alexander-von-Humboldt-Schule Gymnasium Dionysianum Emsland-Gymnasium Kopernikus-Gymnasium Euregio-Gesamtschule |
2 2 1 1 0 0 1 6 7 0 1 6 8 1 0 8 4 0 0 2 0 9 5 4 7 |
4 |
Bis dahin noch nicht
ausgestattete Unterrichtsräume in Grundschulen |
|
|
|
5 |
Alle übrigen bis dahin noch
nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an weiterführenden Schulen |
|
|
|
Erläuterungen:
Kategorie 0:
Hierbei handelt es sich um Räume, die aufgrund ihrer Größe in Kombination mit einer unzureichenden Belüftungsmöglichkeit in Abstimmung mit dem Schulträger zunächst für die schulische Nutzung ausgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei nicht um Klassen- oder Fachräume, sondern um ergänzende Räumlichkeiten, die je nach Schultyp für die Umsetzung der pädagogischen Konzepte und einer schrittweisen Rückkehr zum Präsenzunterricht erforderlich sind und wieder zur Nutzung freigegeben werden müssen. Umfängliche bauliche Maßnahmen sind gegenüber der Nutzungsintensität nicht wirtschaftlich.
Daher sollen für diese Räumlichkeiten unter Beantragung der entsprechenden Fördermittel mobile Raumluftfilter angeschafft werden.
Kategorie 1:
Je kleiner der Raum, umso höher das Risiko einer Ansteckung. Daher sollen Klassen- und Fachräume, die kleiner als 55 m² sind, in erster Priorität ausgestattet werden.
Kategorie 2:
Je mehr Menschen im Raum, umso höher das Risiko einer Ansteckung. Daher sollen für die Klassen, die mehr als 25 SuS haben, mobile Luftreinigungsgeräte zur Verfügung gestellt werden.
Kategorie 3:
Im Nachgang zur Kategorie 1 und 2 sollen Klassen- und Fachräume, die kleiner als 60 m² sind, in der weiteren Priorität ausgestattet werden, wenn ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses gefasst wird.
Kategorie 4:
Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule ist gegenüber den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen der Präsenzunterricht von besonderer Bedeutung. Die zeigt sich auch in der intensiveren Betreuung einzelner Schülerinnen und Schüler. Daher sollen in der nächsten Priorität zunächst die bis dahin noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an den Grundschulen mit einem mobilen Luftfilter versorgt werden.
Kategorie 5:
Im letzten Schritt zur Komplettausstattung werden dann die bis dahin noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an den weiterführenden Schulen mit mobilen Raumfiltern bestückt.
Es verbleiben dann noch 381 Klassen- und Fachräume, die noch nicht über die Ausstattung mit einem mobilen Luftreinigungsgerät verfügen.
Erkenntnisse aus der Testphase
An 10 Grund- und weiterführenden Schulen in Rheine hat in der 12. KW eine Testphase mit einem Gerätetyp eines mobilen Luftreinigungsgerätes stattgefunden. Die Testphase hatte lediglich zum Ziel, einen subjektiven Eindruck der Nutzerinnen und Nutzer aufzunehmen. 8 von 10 der teilnehmenden Schulen meldeten sich zurück und gaben übereinstimmend an, bei einer möglichen Beschaffung auf die Lautstärke sowie auf den Platzbedarf des Geräts zu achten
Eine eindeutige Stellungnahme der Schulleitungen für die Anschaffung von Luftfiltergeräten ist nicht formuliert worden.
Leistungsverzeichnis für mobile Luftreinigungsgeräte
Das Leistungsverzeichnis für die Beschaffung im Rahmen der Direktvergabe ist als Anlage beigefügt.
Beschaffung
Die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte der Kategorien 0 - 1 erfolgt im Wege der Direktvergabe. (88 Geräte) Bei einem ermittelten möglichen Einkaufspreis von bis zu 2.400 €/Stück (netto) bleibt der Beschaffungswert bei unter 214.000 € und somit unter dem Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung.
Die Sofortausstattung der Räume entsprechend der Kategorien 0-1 hat im Sinne des Gesundheits- und Infektionsschutzes höchste Priorität.
Für die weiteren auszustattenden Räume soll der Rahmenvertrag der KoPart (als Kommunale Einkaufsgemeinschaft) genutzt werden. Durch die KoPart wurde ein Rahmenvertrag ausgeschrieben für mobile Luftfilter. Das Leistungsverzeichnis orientiert sich an der Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft).
Lt. Mitteilung der KoPart ist der Vertragsabschluss für den 01.05.2021 geplant.
Da das Leistungsverzeichnis sich an die Anforderungen an den mobilen Raumluftfilter definiert welche in den Förderrichtlinien genannt werden, wird es als nachrangig angesehen, dass ggf. Geräte von zwei verschiedenen Anbietern im Einsatz sind.
Sollte dennoch die Beschaffung über KoPart nicht möglich sein, hat die Verwaltung alternativ schon einen eigenen Rahmenvertrag vorbereitet, so dass ohne große Zeitverzögerung die ergänzenden Beschaffungen getätigt werden könnten.
Dabei ist es sinnvoll und notwendig, die Beschaffung in 2 Chargen zu tätigen, da zunächst unter Umständen technische Voraussetzungen für die Installation zu schaffen.
Zusammenfassung und Fazit:
Die Beschaffung der Geräte ist demnach in folgender Reihenfolge geplant:
1. Im Rahmen der Direktvergabe: 88 Luftfilter Zeitraum im April
2. Kategorie 2 131 Luftfilter Zeitraum Mai
gesamt 219 Luftfilter
Vom Gesamtvolumen geht die Verwaltung von 525.600 € (Netto) bzw. 625.464 € Beschaffungskosten aus.
Nach Einschätzung
der Verwaltung kann unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage (soweit
bekannt) davon ausgegangen werden, dass Luftreinigungsgeräte (mit der
entsprechenden technischen Ausstattung) grundsätzlich geeignet sind, die
Aerosolkonzentration in den Klassenräumen zu reduzieren. Die Beschaffung der
Geräte nach der o. g. Priorisierung ist deshalb vertretbar.
Das
Infektionsgeschehen in der Stadt Rheine bei Kindern und Jugendlichen sieht
aktuell wie folgt aus:
Die der Verwaltung
bekannten Studien treffen jeweils Aussagen zur möglichen Aerosolreduzierung in
den Testräumen. Da nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang der Virus
tatsächlich (auch) in den Klassenräumen übertragen wird, kann es sein, dass
trotz Anschaffung mobiler Luftreinigungsanlagen kein oder nur ein geringer
Effekt auf die Infektionsrate bei Kindern und Jugendlichen erzielt wird.
Unbestritten ist,
dass aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Dominanz der Virusmutation
B.1.1.7 Kinder und Jugendliche eine erhöhte Prävalenz aufweisen. Über den
Ansteckungsort gibt es aber nach dem Kenntnisstand der Verwaltung keine
eindeutigen wissenschaftliche Erkenntnisse (was auch der Tatsache geschuldet
ist, dass der Großteil der Neuinfektionen nicht mehr eindeutig zugeordnet werden
kann).
Da mit einem
Schulbesuch ebenfalls auch Frequenzen und Begegnungen auf Nebenflächen im
Innen- und Außenbereich der Schulanlage (Schulhof, Flur, Pausenhalle,
Sporthalle und Umkleideräume) erzeugt werden, ist es wahrscheinlich, dass ein
Teil der Infektionen auch auf diese Bereiche zurückzuführen sein wird, ebenso
wie auf den Bereich des Schülerverkehrs oder den privaten Bereich der
Schülerinnen und Schüler. Zudem ist es nach wie vor so, dass es bei der großen
Mehrheit der infizierten Kinder und Jugendlichen nicht zu schweren
Krankheitsverläufen kommt, gleichwohl tragen sie das Virus bei einer
entsprechenden Infektion weiter.
Vermutlich aus
diesem Grund gibt es bislang auch keine entsprechende Empfehlung zur
flächendeckenden Ausstattung von Klassenräumen mit Luftreinigungsgeräten. Bund
und Länder sehen deshalb aktuell in Ihrer Strategie vor allem folgende Mittel
(neben den aktuellen Hygieneanforderungen in den Schulen wie Maske, Abstand
usw.) vor, um das Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen zu
reduzieren:
-
Schulschließungen
und Distanzunterricht
-
Wechselunterricht
-
(verpflichtende)
Schnelltests von Schülerinnen und Schülern
-
Impfung
(Aktuell laufen mehrere klinische Studien zu Wirkung und Sicherheit der Impfung
bei Kindern und Jugendlichen. Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission
(STIKO) hat sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass es in Deutschland zum
Jahresende einen Corona-Impfstoff für Kinder gibt.)
Zudem sind die
bereits in der Vorlage 552/20 benannten Nachteile mit in die Abwägung
einzubeziehen.
Anlage:
Leistungsverzeichnis Luftfiltergerät Direktvergabe