Betreff
Bebauungsplan Nr. 351, Kennwort: "Hauenhorster Straße / Staelskottenweg", der Stadt Rheine
I. Abwägungsbeschluss
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
190/21
Aktenzeichen
PG 5.1 - ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.       Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Beschlossene Abwägungsempfehlungen zur frühz. Beteiligung – aus Vorlage Nr. 066/21) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 351 , Kennwort: "Hauenhorster Straße / Staelskottenweg", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Begründung:

 

Die vorliegende Planung hat als wesentliches Ziel die Absicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers. Hierzu soll das Gebiet mit dem vorliegenden Bebauungsplan planungsrechtlich als sog. Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt und für die Zukunft gesichert werden. Gleichzeitig beschränkt die vorliegende Planung die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten wie im Plan festgesetzt auf ein gebietsverträgliches Maß und wird als Maß der baulichen Nutzung die festgesetzte Versiegelungs-Obergrenze (GRZ 0,4 mit maximal 50 % Überschreitungsmöglichkeit durch Nebenanlagen) bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 14. April 2021 bis einschließlich 28. Mai 2021 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden; dieser bedarf demzufolge keiner Anpassung im Wege der Berichtigung.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf des Bebauungsplanes liegen dieser Vorlage bei (Anlage 3). Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind den textlichen  Festsetzungen und Hinweisen (Anlage 4) sowie der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 5) und zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind. Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:             Abwägungsvorschläge zu den Eingaben aus der Entwurfsoffenlage

Anlage 2:             Beschlossene Abwägungsempfehlungen zur frühz. Beteiligung

Anlage 3:             Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf des Bebauungsplanes

Anlage 4:             Textliche Festsetzungen und Hinweise

Anlage 5:             Begründung zum Bebauungsplan