Betreff
Schulen - Einsatz von Lüftungsanlagen
Vorlage
207/21
Aktenzeichen
I-5.21-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss beschließt, dass der Einsatz von Lüftungsanlagen in Klassenräumen exemplarisch an der Michaelschule und an der Canisiusschule untersucht werden soll.

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass der Einsatz von Lüftungsanlagen in Klassenräumen exemplarisch an der Michaelschule und an der Canisiusschule untersucht werden soll.

 


Begründung:

Seit Jahren wird die Diskussion über den sinnvollen Einsatz von Lüftungsanlagen in Klassenräumen geführt. Bisher wurden an 2 Schulstandorten Lüftungsanlagen eingebaut:

Die Klassenräume der Erweiterung der kaufmännischen Schulen an der Kreuzung Bahnhofstraße/Lindenstraße wurden mit Lüftungsanlagen ausgestattet, weil der Verkehrslärm von der Kreuzung einen Unterricht bei geöffneten Fenstern nicht erlaubte.

Die letzte Erweiterung an der Euregio-Gesamtschule wurde ebenfalls mit einer Lüftungsanlage ausgestattet, weil die Erweiterung relativ nahe an die benachbarte Wohnbebauung heranrückte.

 

Wenn Lüftungsanlagen in Klassenräumen eingebaut werden, wäre die logische technische Konsequenz, die Fenster so auszubilden, dass sie nicht mehr zu öffnen sind. Die Fenster können dann nicht mehr nach gefühltem Bedarf durch die Nutzer geöffnet werden. Denn dadurch wird das regulierte Raumklima erheblich gestört. Im Winter gelangt so z. B. nicht temperaturaufbereitete, kalte Luft in die Klassenräume und bringt das durch die Technik aufbereitete Raumklima gänzlich durcheinander.

Das bedeutet, dass Fenster eingebaut werden, die nicht geöffnet werden sollen und können.

 

 

Kosten Fenstereinbau

Fenster mit einer Festverglasung bedeuten deutlich geringere Baukosten als Fenster mit öffenbaren Flügeln.

 

 

Fensterreinigung:

Nicht öffenbare Fenster bedeuten für die Reinigung der Fenster, dass die Außenseite der Fenster nicht von innen gereinigt werden können, sondern dass eine Außenreinigung vorgenommen werden muss. Bei höheren Gebäuden bedeutet dieses den Einsatz von Hubsteigern.

 

 

Gesundheitliche Folgen

Allgemein besteht ein Vorbehalt gegen „klimatisierte“ Räume. Hier werden Bedenken vorgebracht bezüglich einer erhöhten Erkältungsgefahr, etc. Dabei sollte bedacht werden, dass eine Lüftungsanlage keine Klimatisierung mit einer starken Herabsenkung der Raumtemperatur bedeutet. Es wird lediglich eine aufbereitete Luft in die Klassenräume geleitet.

 

 

 

 

Psychologischer Aspekt/Akzeptanz

Der psychologische Aspekt von nicht zu öffnenden Fenstern wird häufig als negativ eingeschätzt. Man will das Gefühl haben, frische Luft in den Raum hineinzulassen, auch wenn dieses bei einer Lüftungsanlage konsequenter und dauerhafter gewährleistet werden kann als durch zu öffnende Fenster. Die Akzeptanz von einfachem Lüften ist gegenüber Lüftungsanlagen subjektiv höher.

Im Wohnungsbau, gerade im Mietwohnungsbau findet eine Zwangsbelüftung mittlerweile sehr viel konsequenter statt.

 

 

Bestand / Erweiterung

In Neubauten, bzw. Erweiterungsbauten sind Lüftungsanlagen zwar insofern problemloser umsetzbar, da die Technik von Beginn der Planung mit erfasst werden kann.

Beim Einbau von Lüftungsanlagen sind jedoch die Raumhöhen zu beachten. Dieses betrifft sowohl die Raumhöhen im Bestand, aber auch von Erweiterungen, da diese aufgrund der Barrierefreiheit die Raum- und Geschosshöhen des Bestandes mit übernehmen sollen.

Geeignete technische Lösungen sind dafür zu suchen.

Eine „Zweiklassengesellschaft“ in Form von nicht belüfteten Bestandsklassen und belüfteten Klassen in einem Erweiterungsbau bleibt abzuwägen.

 

 

Vor diesem Hintergrund soll bereits in der Planungsphase an zwei Grundschulen untersucht werden, ob der Einsatz von Lüftungsanlagen sowohl in den Bestandsklassenräumen, als auch in Erweiterungsbauten umsetzbar und sinnvoll ist.

Da sich die Michaelschule und die Canisiusschule in der Planungsphase befinden, in der eine Untersuchung bezüglich des Einsatzes von Lüftungsanlagen sinnvoll ist, soll diese grundsätzliche Untersuchung an diesen beiden Schulen durchgeführt werden.

Das Ergebnis soll hinsichtlich der Vor- und Nachteile bzw. Kosten aufbereitet und dem Schul- sowie dem Bau- und Mobilitätsausschuss vorgelegt werden. Ziel ist es, eine Vorgabe festzulegen, die –solange nicht Sonderfälle vorliegen- für alle künftigen Neu- und Erweiterungsmaßnahmen gelten.