Betreff
Schülerfahrtkosten: Erfahrungsbericht und Grundsatzbeschluss "Geld statt Busfahrkarte"
Vorlage
215/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Projekt „Geld statt Busfahrkarte zur Kenntnis. Der Schulausschuss beschließt, das Projekt „Geld statt Busfahrkarte“ für einen Zeitraum von 6 Jahren fortzuführen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen.

 

 


Begründung:

 

Gem. § 97 Abs. 4 Schulgesetz in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung werden für Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen nach dem Schulträgerprinzip unter bestimmten Bedingungen Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen. Die Übernahme erfolgt für Schülerinnen und Schüler, die eine städtische Schule der Stadt Rheine besuchen, in der Regel in Form eines SchulwegMonatsTickets für den ÖPNV.

 

Die Stadt Rheine ist Schulträger für 14 Grundschulen und 8 weiterführende Schulen und 1 Schule für Kranke.

 

In 2017 wurde in der Schulverwaltung der Stadt Rheine das Projekt „Geld statt Busfahrkarte“ eingeführt. Hintergrund war seinerzeit die Erkenntnis, dass Schülerinnen und Schüler in den Sommermonaten bzw. bei angemessener Wetterlage gerne das Fahrrad für den Weg zur Schule nutzen. Neben einem Plus an Flexibilität ergeben sich so für viele Schülerinnen und Schüler geringere Fahrzeiten. Zudem ergibt sich ein nachhaltiger Effekt zum Schutz der Umwelt und der Gesundheitsförderung.

 

Die von dem Schulträger zur Verfügung gestellte Fahrkarte (das SchulwegMonatsTicket) wird in diesen Fällen nicht genutzt, muss seitens der Stadt Rheine dennoch bezahlt werden.

 

Mit der Verzichtserklärung durch die Erziehungsberechtigten auf die Ausstellung des SchulwegMonatsTickets kann im Rahmen des Projektes je nach Anspruch auf eine Jahreskarte oder Winterkarte (Oktober-März) ein Pauschalbetrag beantragt werden.

Der Pauschalbetrag beläuft sich bei einem Anspruch auf ein Jahresticket auf 200 € und bei einem Winterticket auf 120 € im Jahr. Der Betrag wird jeweils in zwei gleichen Raten zu je 100 € bzw. 60 € zum 15.10. und den darauf folgenden 15.03. im Schuljahr ausgezahlt.

 

Aus den der Schulverwaltung mitgeteilten Erfahrungen ist bekannt, dass die Schülerinnen und Schüler an Schultagen mit besonders schlechter Wetterlage auch das Angebot des ÖPNV nutzen. Hierzu ist ein gültiges Tagesticket erforderlich.

 

Die Kosten für ein SchulwegMonatsTicket belaufen sich für das ganze Schuljahr derzeit auf 490 € (zu Projektbeginn betrugen die Kosten 420 €/Schuljahr).

 

Bei der Auszahlung des Pauschalbetrages handelt es sich um eine freiwillige kommunale Leistung, die den städtischen Haushalt aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit ca. 15.000 € im Jahr belasten. Da jedoch gleichzeitig Einsparungen bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe: Ausstellung eines SchulwegMonatsTicket in Höhe von ca. 32.000 € erzielt werden, wird durch das Projekt zugleich der städtische Haushalt mit ca. 17.000 € jährlich entlastet.

 

Da es sich hier um eine Leistung handelt, die von der gesetzlichen Landesregelung der Schülerfahrkostenverordnung abweicht, ist für die weitere Fortführung ein Beschluss durch das zuständige kommunale Gremium erforderlich.

 

Das Projekt wurde dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 06.09.2017 vorgestellt und erläutert.

Es läuft seit dem Schuljahr 2017/18 aktuell im vierten Schuljahr erfolgreich und soll daher auf Dauer fortgeführt werden.

 

Angeschrieben werden die Erziehungsberechtigten aller Schulformen inklusive der Grundschulen, deren Kinder einen Schulweg von unter 5 Kilometern haben. Erfahrungen aus der Projektphase haben gezeigt, dass das Angebot bei größeren Entfernungen nicht angenommen wird.

 

Kurzübersicht: Projektauswertung:

           

Schuljahr

Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler

Einsparung*

2017/2018

55

15.000 €

2018/2019

78

18.500 €

2019/2020

81

16.000 €

 

*die geringeren Einsparungen für das Schuljahr 2019/2020 trotz der höheren Schülerzahl ergeben sich aufgrund der Verteilung von Verzichtserklärungen für das ganze Schuljahr bzw. für die Wintermonate.

 

Dem Schulausschuss wird rechtzeitig vor Ablauf des Grundsatzbeschlusses ein erneuter Bericht vorgelegt.