Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Inklusion bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam
unterrichtet werden und nicht zwischen Kindern mit und ohne Behinderung
unterschieden wird. In der Folge gibt es keinen verpflichtenden Schulbesuch in
einer Regel- oder Förderschule. Die Zahl der Kinder mit Behinderungen, die eine
allgemeine Schule in NRW besuchen, ist in den vergangenen Jahren stetig
gestiegen. Inzwischen nehmen mehr als 40 Prozent der Schüler(innen) mit
Förderbedarf am gemeinsamen Lernen in den Regelschulen teil.
Laut Erlass des
Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018 wird
empfohlen den Klassenfrequenzwert nach § 46 Abs. 4 SchulG bei Schulen des
gemeinsamen Lernens auf 25 Schüler(innen) zu reduzieren. Im Durchschnitt
sollten an diesen Schulen 3 Schüler(innen) mit sonderpädagogischen Förderbedarf
auf jede Eingangsklasse entfallen. Sofern diese Kapazitäten ausgeschöpft sind,
können weitere Schulen des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden.
Gymnasien können
nur Schulen des gemeinsamen Lernens bleiben, wenn diese bereits Schüler(innen)
mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den letzten Jahren kontinuierlich an
ihrer Schule unterrichtet und gefördert haben. Zielgleiche Förderung ist immer
möglich.
Die Übergänge von Schüler(inne)n mit sonderpädagogischen Förderbedarf der Grundschulen zur weiterführenden Schule stellen sich bisher wie folgt dar:
|
Alexander-von-Humboldt-Schule |
Nelson-Mandela-Schule |
Euregio |
Gymnasium Dionysianum |
Emsland-Gymnasium |
Schuljahr 2016/17 |
5 |
7 |
8 |
0 |
1 |
Schuljahr 2017/18 |
8 |
7 |
8 |
0 |
1 |
Schuljahr 2018/19 |
5 |
10 |
9 |
1 |
0 |
Schuljahr 2019/20 |
9 |
8 |
11 |
4 |
0 |
Schuljahr 2020/21 |
4 |
6 |
7 |
3 |
0 |
Schuljahr 2021/22 |
8 |
9 |
15 |
1 |
0 |
Im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl steigen in den letzten Jahren die Zahlen von Schüler(inne)n mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Schulen des gemeinsamen Lernens.
AOSF Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes werden häufig bereits in den Grundschulen initiiert. Es gibt aber auch Verfahren, die in den weiterführenden Schulen begonnen werden. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf mit Übergang in die Klasse 5 ist daher nicht abschließend.
Vorausschauende Betrachtung:
Zum Zeitpunkt Oktober 2020 ist die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Rheiner Grundschulen folgend festzustellen:
Im Durchschnitt haben 3,8 % der Grundschüler(innen) einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Betrachtet man nur die 3. und 4. Klassen (häufigste Phase der Einleitung von AOSF) sind es 4,8 % der Schüler.
Aufgrund der Geburtenzahlen können die kommenden Einschulungsjahrgänge prognostiziert werden:
Einschulungsjahrgang |
Anzahl der SuS |
2017/18 |
724 |
2018/19 |
693 |
2019/20 |
719 |
2020/21 |
683 |
2021/22 |
751 |
2022/23 |
748 |
2023/24 |
803 |
2024/25 |
803 |
Aus den Anmeldezahlen in den Grundschulen (Klasse 1-4) und den bekannten Quoten ergeben sich folgende zu erwartende Übergänge von SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf an weiterführenden Schulen in den kommenden Jahren.
Einschulungsjahrgang (Schuljahr) |
Übergang weiterführende Schule
(Schuljahr) |
Prognostizierte Anzahl SuS mit
sonderpädagogischen Förderbedarf |
2018/19 |
SJ
2022/23 |
34 |
2019/20 |
SJ
2023/24 |
35 |
2020/21 |
SJ
2024/25 |
33 |
2021/22 |
SJ
2025/26 |
37 |
2022/23 |
SJ
2026/27 |
36 |
2023/24 |
SJ 2027/28 |
39 |
2024/25 |
SJ 2028/29 |
39 |
In Rheine sind zurzeit folgende Schulen als Schulen des gemeinsamen Lernens im weiterführenden Bereich definiert:
· Alexander-von-Humboldt-Schule
· Nelson-Mandela-Schule
· Euregio Gesamtschule
Die Elsa-Brändström-Realschule soll nach dem Bezug des Neubaus ab dem Jahr 2024/25 ebenfalls Schule des gemeinsamen Lernens werden.
Laut Erlass des
Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018 sollten an
diesen Schulen im Durchschnitt 3 Schüler(innen) mit sonderpädagogischen
Förderbedarf auf jede Eingangsklasse entfallen.
Nach dem Erlass
stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung:
Alexander-von-Humboldt-Schule 9
Nelson-Mandela-Schule 9
Euregio Gesamtschule 15
Insgesamt stehen zurzeit 33 Plätze für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung. Zum Schuljahr 2021/22 kann allen Schüler(inne)n mit sonderpädagogischen Förderbedarf ein Platz an Ihrer Wunschschule angeboten werden. Ergänzend zu den zur Verfügung stehenden Plätzen an den Schulen des gemeinsamen Lernens in Rheine hat die Emmy-Nöther-Schule sich bereit erklärt, den Elternwünschen entsprechend, Kinder aus Rheine aufzunehmen. Ebenso findet Einzelintegration an einem Gymnasium statt.
Um perspektivisch den Schüler(inne)n mit Förderbedarfen das
gemeinsame Lernen an den städtischen Schulen der Stadt Rheine vollumfänglich
anbieten zu können, werden derzeit Lösungskonzepte erarbeitet, die nach Beratung
im Arbeitskreis Schulstruktur dem Schulausschuss vorgelegt werden.