Betreff
Übergang der GL-Kinder von der Grundschule zur weiterführenden Schule
Vorlage
218/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Inklusion bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam unterrichtet werden und nicht zwischen Kindern mit und ohne Behinderung unterschieden wird. In der Folge gibt es keinen verpflichtenden Schulbesuch in einer Regel- oder Förderschule. Die Zahl der Kinder mit Behinderungen, die eine allgemeine Schule in NRW besuchen, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Inzwischen nehmen mehr als 40 Prozent der Schüler(innen) mit Förderbedarf am gemeinsamen Lernen in den Regelschulen teil.

 

Laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018 wird empfohlen den Klassenfrequenzwert nach § 46 Abs. 4 SchulG bei Schulen des gemeinsamen Lernens auf 25 Schüler(innen) zu reduzieren. Im Durchschnitt sollten an diesen Schulen 3 Schüler(innen) mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf jede Eingangsklasse entfallen. Sofern diese Kapazitäten ausgeschöpft sind, können weitere Schulen des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden.

 

Gymnasien können nur Schulen des gemeinsamen Lernens bleiben, wenn diese bereits Schüler(innen) mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den letzten Jahren kontinuierlich an ihrer Schule unterrichtet und gefördert haben. Zielgleiche Förderung ist immer möglich.

 

 

Die Übergänge von Schüler(inne)n mit sonderpädagogischen Förderbedarf der Grundschulen zur weiterführenden Schule stellen sich bisher wie folgt dar:

 

 

Alexander-von-Humboldt-Schule

Nelson-Mandela-Schule

Euregio
Gesamtschule

Gymnasium Dionysianum

Emsland-Gymnasium

Schuljahr 2016/17

5

7

8

0

1

Schuljahr 2017/18

8

7

8

0

1

Schuljahr 2018/19

5

10

9

1

0

Schuljahr 2019/20

9

8

11

4

0

Schuljahr 2020/21

4

6

7

3

0

Schuljahr 2021/22

8

9

15

1

0

 

 

Im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl steigen in den letzten Jahren die Zahlen von Schüler(inne)n mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Schulen des gemeinsamen Lernens.

 

 

AOSF Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes werden häufig bereits in den Grundschulen initiiert. Es gibt aber auch Verfahren, die in den weiterführenden Schulen begonnen werden. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf mit Übergang in die Klasse 5 ist daher nicht abschließend.

 

Vorausschauende Betrachtung:

Zum Zeitpunkt Oktober 2020 ist die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Rheiner Grundschulen folgend festzustellen:

 

 

Im Durchschnitt haben 3,8 % der Grundschüler(innen) einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Betrachtet man nur die 3. und 4. Klassen (häufigste Phase der Einleitung von AOSF) sind es 4,8 % der Schüler.

 

Aufgrund der Geburtenzahlen können die kommenden Einschulungsjahrgänge prognostiziert werden:

 

Einschulungsjahrgang

Anzahl der SuS

2017/18

724

2018/19

693

2019/20

719

2020/21

683

2021/22

751

2022/23

748

2023/24

803

2024/25

803

 

Aus den Anmeldezahlen in den Grundschulen (Klasse 1-4) und den bekannten Quoten ergeben sich folgende zu erwartende Übergänge von SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf an weiterführenden Schulen in den kommenden Jahren.

 

Einschulungsjahrgang (Schuljahr)

Übergang weiterführende Schule (Schuljahr)

Prognostizierte Anzahl SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf

2018/19

SJ 2022/23

34

2019/20

SJ 2023/24

35

2020/21

SJ 2024/25

33

2021/22

SJ 2025/26

37

2022/23

SJ 2026/27

36

2023/24

SJ 2027/28

39

2024/25

SJ 2028/29

39

 

In Rheine sind zurzeit folgende Schulen als Schulen des gemeinsamen Lernens im weiterführenden Bereich definiert:

 

·         Alexander-von-Humboldt-Schule

·         Nelson-Mandela-Schule

·         Euregio Gesamtschule

 

Die Elsa-Brändström-Realschule soll nach dem Bezug des Neubaus ab dem Jahr 2024/25 ebenfalls Schule des gemeinsamen Lernens werden.

 

Laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018 sollten an diesen Schulen im Durchschnitt 3 Schüler(innen) mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf jede Eingangsklasse entfallen.

 


 

Nach dem Erlass stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung:

 

Alexander-von-Humboldt-Schule                  9

Nelson-Mandela-Schule                                9

Euregio Gesamtschule                                15

 

Insgesamt stehen zurzeit 33 Plätze für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung. Zum Schuljahr 2021/22 kann allen Schüler(inne)n mit sonderpädagogischen Förderbedarf ein Platz an Ihrer Wunschschule angeboten werden. Ergänzend zu den zur Verfügung stehenden Plätzen an den Schulen des gemeinsamen Lernens in Rheine hat die Emmy-Nöther-Schule sich bereit erklärt, den Elternwünschen entsprechend, Kinder aus Rheine aufzunehmen. Ebenso findet Einzelintegration an einem Gymnasium statt.

 

Um perspektivisch den Schüler(inne)n mit Förderbedarfen das gemeinsame Lernen an den städtischen Schulen der Stadt Rheine vollumfänglich anbieten zu können, werden derzeit Lösungskonzepte erarbeitet, die nach Beratung im Arbeitskreis Schulstruktur dem Schulausschuss vorgelegt werden.