Betreff
Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund eingeschränkter Schulbetreuung
Vorlage
219/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

der Antragsteller:

Der Schulausschuss beschließt, dass für den Monat April und Mai 2021 und dann jeweils für die folgenden Monate des laufenden Jahres einen Zuschuss von jeweils 50% zu den Elternbeiträgen für Schulbetreuung gewährt wird. Deshalb sollen im Monat Mai, Juli, September und November keine Elternbeiträge eingezogen werden, sodass die zweimal 50% alle zwei Monate ausgeglichen werden. Dieser Beschluss endet vorzeitig, wenn die Betreuungsangebote keinen eingeschränkten Pandemiebetrieb mehr vorsehen; ansonsten automatisch zum Ende des Jahres zur weiteren Beratung.

 

der Verwaltung:

Der Schulausschuss beschließt für die Monate Mai und Juli 2021 einen Zuschuss von i. H. v. 100 % zu den Elternbeiträgen für die Grundschulbetreuung zu gewähren. Dieser Beschluss endet vorzeitig, wenn die Betreuungsangebote keinen eingeschränkten Pandemiebetrieb mehr vorsehen. Ansonsten wird dieser Sachverhalt dem Schulausschuss zum Ende des Schul- und Kitajahres (31.07.2021) zur weiteren Beratung wieder vorgelegt.


Begründung:

Inhaltlich wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen sowie auf die Vorlage Nr. 168/21. Im Rahmen dieser Vorlage beschloss der Schulausschuss in seiner Sitzung vom 24.03.2021 den hälftigen Zuschuss zu den Elternbeiträgen für die Monate Februar und März.

 

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens sowie der zusätzlichen Hygienemaßnahmen in Schulen und Kitas (etwa Selbsttests, Luftfiltergeräte etc.) und dem NRW-weiten Impffortschritt, wird eine Befristung des Beschlusses bis vorerst zum Ende des Schul- und Kitajahres (31.07.2021) vorgeschlagen. Ein weitergehender Beschluss könnte dann in der Schulausschusssitzung am 25.08.2021 aufgrund des nach den Sommerferien vorliegenden Infektionsgeschehens gefasst werden.

 

Monatlich werden etwa 68.300 Euro an Elternbeiträgen eingenommen. Der Zuschuss zu den Monaten Mai und Juli beträgt insofern 136.600 Euro.

 

Diese zusätzlichen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2021 im Budget 8512 nicht eingeplant und würden daher als Corona bedingte Mehraufwendungen im Berichtswesen kenntlich gemacht. Da das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) bislang keine konkreten Regelungen zum Jahresabschluss 2021 enthält, sind die weiteren Entwicklungen zur Isolierung von Corona bedingten Mehrbelastungen des Jahres 2021 noch abzuwarten.


Anlage:

Antrag der Fraktionen CDU und FDP auf Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund eingeschränkter Schulbetreuung