Rahmenplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die dieser Vorlage beigefügten
Ausarbeitungen zur Flächenentwicklung des Areals im Bereich der ehem. Weberei
Hermann Kümpers, Walshagenstraße – Rahmenplanung - zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine Beteiligung der Öffentlichkeit
durchzuführen.
Die Ergebnisse der Beteiligung
sind zu dokumentieren, zu bewerten und abwägungsgerecht in die weiteren
Prozesse und Verfahrensschrittfolgen der Entwicklung einzubinden.
Begründung:
A. Hintergründe,
Rahmenbedingungen und Grundsatzbeschluss Entwicklung
Die ca. 12 ha
umfassenden Flächen im Bereich der ehem. Weberei Hermann Kümpers an der
Walshagenstraße („up Kuba“ bzw. „bi Söhne“) waren seit Aufgabe der
betrieblichen Nutzung durch das Textilunternehmen in den späten 70er Jahren
sowohl in Bezug auf das Betriebsgelände mit Gebäudebestand im Norden als auch
hinsichtlich der südlich gelegenen Flächen bis zum Wohngebiet an der
Bayernstraße (mit landwirtschaftlicher Prägung und früherer „Pufferfunktion“
zwischen gewerblich-industrieller Nutzung und der Wohnbebauung) immer wieder
Bestandteil von Entwicklungsüberlegungen und -szenarien.
Aufgrund der
Gemengelage aus eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen (GbR mit vielen
Gesellschaftern) und wirtschaftlichen Anforderungen (v. a. bezüglich des
Denkmals Spinnereigebäude) kam eine Entwicklung bisher nicht zustande.
Durch einen
Eigentümerwechsel (Erwerb durch eine Investoren-/Projektentwicklungsgruppe aus
Nordhorn) der zentralen Flächen im Gebiet hat sich nun eine neue Chance
eröffnet, die Flächen einer stadt-, standort- und umfeldgerechten Entwicklung
zuzuführen.
Im Regionalplan
ist der gesamte Bereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt, der
Flächennutzungsplan unterscheidet gewerbliche (im Norden) und
landwirtschaftliche Flächen (im Süden.)
Seitens der Stadt
wurde vorgegeben, dass eine Entwicklung nur auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes
für das Areal und einer Verfügbarkeit aller Flächen für die Entwicklung in
Frage kommt. Zudem sind belastbare Zukunftskonzepte für den Gebäudebestand und
insbesondere das unter Denkmalschutz stehende Spinnereigebäude zu entwickeln.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung vom 16.12.2020
beschlossen, dass unter anderem auf Grundlage der in der Vorlage 534/20
aufgeführten Ziele und der Wortmeldungen und Ziele der CDU und SPD Fraktionen
ein Einstieg in die Entwicklung des Areals im Bereich der ehem. Weberei Hermann
Kümpers, Walshagenstraße erfolgen soll und hat die Verwaltung beauftragt,
Grundlagen für eine Verfahrenseinleitung mit dem Ziel einer
Planungsrechtsschaffung für das Areal im Bereich der ehem. Weberei Hermann
Kümpers, Walshagenstraße zu erarbeiten.
B. Sachstand
und erste Planungskonzepte - Rahmenplanung
Seitens des
Projektentwicklers wurden nun erste Überlegungen im Sinne des Gesamtkonzeptes
als „Rahmenplanung“ in Varianten erarbeitet und mit der Verwaltung
vorabgestimmt.
Zudem wurde der
Gebäudebestand näher betrachtet, hier haben sich Chancen für eine
standortgerechte Entwicklung und Nutzung sowohl für das Spinnereigebäude als
auch für den Bereich der Shedhallen ergeben.
Parallel erfolgte
seitens der Eigentümer ein Einstieg in die Untersuchungen zu umweltbezogenen
Fragestellungen und Rahmenbedingungen (u. a. Biotopkartierung).
B.I Varianten
Rahmenplanung Gesamtareal „Ems-Auen-Quartier“
Es wurden vier
Varianten einer möglichen Entwicklung des Areals vorgelegt (Anlage 1). Dem
Ansatz einer „Rahmenplanung“ für das Gesamtareal folgend werden die Ziele,
Flächengliederungen, Nutzungsschwerpunkte und Erschließungsüberlegungen dargestellt.
Vertiefungen im Sinne genauerer Festlegungen z. B. der möglichen baulichen
Strukturen wurden noch nicht eingearbeitet, da zunächst zu diskutieren ist, ob
die grundsätzlichen Überlegungen so mitgetragen werden können.
Die Abgrenzung
zwischen den für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen und den von
jeglicher Bebauung freizuhaltenden Bereichen an der Ems ist in allen Varianten
weitestgehend identisch, die Unterschiede liegen v. a. in den
Erschließungskonzepten und z. T. daraus resultierenden Flächenaufteilungen.
Auch die innergebietlichen Grünstrukturen und Wegeführungen sind
unterschiedlich ausgeprägt.
Ergänzend zu den
vier Plänen hat der Projektentwickler eine kurze Erläuterung erstellt, diese
ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Nach Auffassung
der Verwaltung bieten die Varianten „Rahmenplanung“ eine gute Grundlage, um
eine erste Erörterung und Bewertung der zukünftigen Entwicklungsschwerpunkte
durchzuführen. Sie sind konkret genug, um erste Entscheidungen zu treffen,
dabei aber offen genug, um im Abgleich mit den sachlichen und fachlichen
Erfordernissen des weiteren Planungsprozesses angepasst und vertieft werden zu
können.
B.II Ideen und
Entwicklungsansätze für den Gebäudebestand
Wie u. a. in der
Ausschusssitzung im Dezember 2020 eingefordert ist es wichtig und richtig,
bereits jetzt erste Überlegungen und Zielsetzungen für den Gebäudebestand im
Norden des Geländes zu entwickeln.
Zum einen betrifft
dies das unter Denkmalschutz stehende Spinnereigebäude an der Ems, für das – selbstverständlich
vorbehaltlich genauerer Planungen, Prüfungen und Abstimmungen – die Idee
„Seniorengerechtes Wohnen“ sowohl gebäude- als auch umfeldbezogen einen guten
Ansatz darstellt.
Begrüßenswert ist
unseres Erachtens auch, dass – anders als in der Vergangenheit – ernsthafte
Überlegungen für eine Nachnutzung bzw. Einbindung der Shedhallen in das
Gesamtkonzept bestehen. Dies zeigt, dass sich die Entwicklung hier angemessen
mit dem Ort und seinen Prägungen auseinandersetzt.
Daher wird auch
eine aktuelle, über die Bundesanstalt für Immobilien (Bima) ins Feld geführte
Überlegung, hier Flächen für eine Unterbringung des Studienganges
„Verwaltungsinformatik“ der Zollverwaltung einzurichten, als große Chance für
eine nachhaltige und standortadäquate Nutzung bewertet.
Den
diesbezüglichen Stand und die Erfordernisse hat der Projektentwickler in einem
Vermerk (Anlage 3) zusammengefasst, erste Skizzen für eine solche Entwicklung
sind ebenfalls beigefügt (Anlage 4).
B.III Stand der
fachplanerischen Untersuchungen – insbesondere Umweltbelange
Wie bereits bei
der Ortsbegehung im letzten Jahr angekündigt, ist im Hinblick auf die
umweltbezogenen Belange durch das vom Projektentwickler beauftragte Büro ein
Einstieg in die verschiedenen Untersuchungen erfolgt, dies betrifft u. a. auch
den Artenschutz, der sowohl im Bereich der Freiflächen und Grünstrukturen als
auch bei Gebäudebestand einen nicht unerheblichen Belang darstellt.
Aktuell wurde eine
erste Biotopkartierung des Bestandes erarbeitet, die diese Vorlage zur Information
als Anlage 5 beigefügt ist.
B.IV Konzeption
zur Einbindung der Öffentlichkeit
Die Anfragen und
Rückmeldungen aus dem Gebietsumfeld und auch aus der Politik haben deutlich
gemacht, dass die frühzeitige Information und Einbindung der interessierten
Öffentlichkeit - über das vorgeschriebene Maß der Beteiligung in einem
Bauleitplanverfahren hinaus – und ein transparenter, offener Umgang mit den
Entwicklungsüberlegungen sinnvoll und zielführend ist.
Daher schlägt die
Verwaltung vor, ergänzend zu den Beteiligungsschritten der Bauleitplanung, zu
den vorgelegten Unterlagen und insbesondere zu den Varianten der Rahmenplanung
eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Es wird empfohlen,
die Varianten seitens des Ausschusses ohne (Vor-)Entscheidung zunächst für eine
Erörterung mit der Öffentlichkeit freizugeben und die sich daraus ergebenden
Anregungen in den weiteren Planungsprozess mit aufzunehmen.
Der
Projektentwickler trägt diesen Vorschlag ausdrücklich mit und hat seine
Bereitschaft erklärt, an diesem Schritt aktiv mitzuwirken.
Unter Beachtung
der derzeitigen Coronaauflagen und unter Nutzung der in den letzten Monaten
gemachten Erfahrungen mit diesbezüglich durchführbaren Beteiligungsformaten
schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:
B.IV.1 Digitale
öffentliche Auslegung
Die dieser Vorlage
beigefügten Pläne und Erläuterungen
werden der allgemeinen Öffentlichkeit über die Internetseite der Stadt Rheine
zugänglich gemacht. Wesentliche Erfahrungen aus einer in der StUK-Sitzung am
12.05.2021 stattfindenden Diskussion
werden im Sinne von sich bereits offensichtlich h herauskristallisierenden
Schwerpunkten und Fragen bei Bedarf eingearbeitet. Ggf. werden – wie z. B. bei
der Damloup-Entwicklung – erläuternde Videos eingebunden.
B.IV.2 Informationsveranstaltung
als Videokonferenz
Etwas zeitversetzt
zum Beginn der öffentlichen Auslegung (ca. 14 Tage) wird eine Video-Konferenz
durchgeführt, in deren Rahmen alle Planungsbeteiligten persönlich die von ihnen
vertretenen Aspekte erläutern.
Eine allgemeine
Diskussion wird angesichts der zu erwartenden Vielzahl von Nutzern zwar nicht
möglich sein, über eine Chat- bzw. Kommentarfunktion werden aber Fragen
gesammelt und soweit leistbar beantwortet.
Sämtliche Fragen
werden in jedem Fall dokumentiert und in die weiteren Prozesse aufgenommen.
B.IV.3 Laufzeit
der Beteiligung und Umgang mit den eingehenden Anregungen
Die Durchführung
der Auslegung und die Terminierung der Informationsveranstaltung werden
frühzeitig über die üblichen Kanäle öffentlich bekannt gemacht, die Auslegung
soll insgesamt vier Wochen dauern. Neben o. g. Chat-Beteiligung können in
diesem Zeitraum selbstverständlich auch Anregungen über Email, Schreiben oder
Telefon gegeben werden.
Der
Projektentwickler hat zudem angeboten, dass je nachdem, wie sich die Coronalage
entwickelt, zu einem späteren Termin Ortsbegehungen in kleinen Gruppen, von
einzelnen Experten geführt, durchgeführt werden können. Aktuell wird das nicht
möglich sein. Wir schlagen jedoch vor, bei Bedarf und Möglichkeit zu einem
späteren Zeitpunkt auf dieses Angebot zurückzukommen. Da wir uns insgesamt am
Beginn eines Entwicklungsprozesses befinden, könnte dies auch im weiteren
Verfahren eine gute Ergänzung der Beteiligungsschritte und
–formate darstellen.
C. Beschlussempfehlung
und weiteres Vorgehen
Entsprechend
empfehlen wir dem Ausschuss, die Unterlagen für die Durchführung der oben
beschriebenen Beteiligung freizugeben. Wir werden den gesamten Prozess dann
dokumentieren und in die Entwicklung einbinden.
Nicht Bestandteil
dieser Vorlage – sondern in diesbezüglich gesondert erstellten Vorlagen – soll
auch der formale Planungsprozess – Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung
Bebauungsplan – eingeleitet werden, da nur so sachgerecht und mit angemessenem
Aufwand alle eingehenden Anregungen behandelt, geprüft und für Ihre
Abwägungsentscheidungen aufbereiten werden kann.
D. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Die beabsichtigte
Entwicklung stellt insbesondere im
Bereich der bisher landwirtschaftlich genutzten Freiflächen aufgrund der
geplanten baulichen Entwicklung und (Teil-)Versiegelung eine Veränderung
(zumindest der mikro-)klimatischen Bedingungen dar.
Aufgrund der
integrierten Lage der Flächen im Siedlungszusammenhang und bei Beachtung
insbesondere der Belange der westlich angrenzenden Ems mit ihrem Umfeld
erscheint eine klimagerechte Entwicklung möglich, wenn v. a. folgenden Aspekten
Rechnung getragen wird:
·
Bestandteil
der im weiteren Verfahren zu erarbeitenden Planunterlagen wird ein
Umweltbericht sein, der sämtliche umwelt- und klimarelevanten Belange
beinhaltet. Wo erforderlich, werden entsprechende Untersuchungen durchgeführt
(z. B. Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung, Artenschutzuntersuchungen usw.) und
Festlegungen getroffen.
Eine erste
Biotopkartierung wurde bereits durchgeführt, die Ergebnisse sind diese Vorlage
als Anlage 5 beigefügt. Untersuchungen zum Artenschutz wurden seitens des
Projektträgers eingeleitet.
·
Zur
Schonung des Außenbereiches wird eine in den Stadtzusammenhang integrierte z.
T. bereits bauliche geprägte Fläche entwickelt.
·
Im
weiteren Verfahren werden Vorgaben und Kenndaten für eine angemessene,
standortentsprechende Nutzung entwickelt, die insbesondere Fragen des
Versiegelungsgrades und der Freiflächenanteile klärt und regelt.
·
Der in
eine Entwicklung integrierbare, schützenswerte Altbaumbestand soll soweit
möglich erhalten und in die Konzeption eingebunden werden.
·
Bestandteil
eines Festsetzungskataloges für einen aufzustellenden Bebauungsplan werden
Vorgaben für Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen sowie Dachbegrünungs- und ggf.
auch Fassadenbegrünungsfestsetzungen sein.
·
Energetische
Ziele und Prüfungsaufträge, z. B. eine Nutzung erneuerbarer Energien, werden
frühzeitig in den Planungsprozess integriert und dokumentiert.
Anlagen: 1. Varianten Rahmenplanung
2. Erläuterungen zu den Varianten
3. Erläuterungen zur Umnutzung Shedhallen
4. Skizzen zur Umnutzung Shedhallen
5. Erste Biotopkartierung, Büro Ökon
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