Betreff
Elternbeiträge in Kitas und in der Kindertagespflege ab April 2021
Vorlage
226/21
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

der Antragsteller:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass für den Monat April und Mai 2021 und dann jeweils für die folgenden Monate des laufenden Jahres einen Zuschuss von jeweils 50% zu den Elternbeiträgen für Betreuung in der Kita bzw. Kindertagespflege gewährt wird. Deshalb sollen im Monat Mai, Juli, September und November keine Elternbeiträge eingezogen werden, sodass die zweimal 50% alle zwei Monate ausgeglichen werden. Dieser Beschluss endet vorzeitig, wenn die Betreuungsangebote keinen eingeschränkten Pandemiebetrieb mehr vorsehen; ansonsten automatisch zum Ende des Jahres zur weiteren Beratung.

 

der Verwaltung:

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die Monate April, Mai, Juni und Juli einen Zuschuss von i. H. v. 50 % zu den Elternbeiträgen für die Betreuung in einer Kita bzw. in der Tagespflege  zu gewähren. Dieser Beschluss endet vorzeitig, wenn die Betreuungsangebote keinen eingeschränkten Pandemiebetrieb mehr vorsehen. Ansonsten wird dieser Sachverhalt dem Jugendhilfeausschuss zum Ende des Betreuungsjahres (31.07.2021) zur weiteren Beratung wieder vorgelegt.

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, bei einer Regelung des Landes für eine Entlastung der Beiträge diese Regelung bis zu einem Zuschuss von 100 % anzuwenden.

 

 


Begründung:

 

Die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung stellen die Eltern vor große Herausforderungen. Einerseits müssen sie die Kinderbetreuung trotzdem sicherstellen, andererseits sind die Eltern nach der Elternbeitragssatzung aber verpflichtet, weiterhin den vollen Elternbeitrag zu zahlen. Der Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst selber zu betreuen, um so die Anzahl der Kontakte zu minimieren, steht im Widerspruch zur vollen Beitragspflicht.

 

Vor diesem Hintergrund hatte es mit finanzieller Unterstützung des Landes für den Monat Januar 2021 eine 100%ige Freistellung von den Elternbeitragskosten gegeben.

 

Für die Monate Februar/März hatte der Jugendhilfeausschuss am 9. März 2021 beschlossen, einen monatlichen Zuschuss von jeweils 50 % zu den Elternbeitragsgebühren zu gewähren.

 

Der nun vorliegende Antrag der CDU und FDP-Fraktionen (vgl. Anlage) greift die Thematik für die Zeit ab April auf.

 

Abweichend von diesem Antrag schlägt die Verwaltung vor, zunächst nur einen Beschluss für dieses Betreuungsjahr zu fassen und dann nach der Sommerpause aufgrund des dann vorliegenden Infektionsgeschehens in der Jugendhilfeausschusssitzung am 26. August 2021 gegebenenfalls einen weiteren Beschluss zu fassen.

 

Da die Sitzung des Jugendhilfeausschusses erst nach der Fälligkeit der Elternbeiträge zum 15. Mai stattfindet, werden die Elternbeiträge unter Vorbehalt dieser Beschlussfassung am 20. Mai zunächst nicht abgebucht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Monatlich werden etwa 200.000 Euro an Elternbeiträgen eingenommen. Der Zuschuss zu den Monaten April bis Juni  beträgt insofern 400.000 Euro.

 

Diese zusätzlichen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2021 im Budget 2102 nicht eingeplant und würden daher als coronabedingte Mehraufwendungen im Berichtswesen kenntlich gemacht. Da das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) bislang keine konkreten Regelungen zum Jahresabschluss 2021 enthält, sind die weiteren Entwicklungen zur Isolierung von Corona bedingten Mehrbelastungen des Jahres 2021 noch abzuwarten.

 

Allerdings kann nach den jüngsten Mitteilungen vom zuständigen Landesminister Herrn Stamp noch mit einer Kostenbeteiligung des Landes NRW gerechnet werden. Die genaue Höhe der avisierten Landesbeteiligung steht jedoch noch nicht fest. Über den aktuellen Stand zum möglichen Anteil des Landes NRW wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Aktuell liegt ein Vorschlag des Ministeriums vor, die Monate Mai und Juni beitragsfrei zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen diesen Vorschlag ab, da für die Monate Februar bis einschl. April nur eingeschränkte Betreuungsangebote für die Kinder zur Verfügung standen. Die Entwicklung gilt es abzuwarten.

 

Um jedoch kurzfristig reagieren zu können, schlägt die Verwaltung unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages die dargestellte Regelung vor.

 

 

 

Anlage:

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP auf Bezuschussung der Elternbeiträge