Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.         Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Angebote der Jugendhilfe, das Vorgehen im Kinderschutz und den Soll/Ist-Vergleich bezüglich der Empfehlungen der Landesjugendämter zur Kenntnis.

2.                     Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund der neuen Empfehlungen und aufgrund der dargestellten Sachverhalte die Auswirkungen auf den Stellenplan und den Ergebnis- und Finanzplan darzustellen.

 


Begründung:

 

Sachdarstellung

 

In der Jahresarbeitsplanung des Jugendhilfeausschusses für 2021 ist vereinbart worden, dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auch unter Berücksichtigung der Corona Pandemie thematisch Rechnung zu tragen. Einen Fokus ausschließlich auf den „Interventionsauftrag“ des Jugendamtes zu richten, greift schnell zu kurz und ließe viele Fragen nach den fördernden und stabilisieren Leistungen der Jugendhilfe von freien und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) offen.

Insofern ist in der Vorbereitung auf diese thematisch orientierte Sitzung des Jugendhilfeausschusses Wert darauf gelegt worden, die Möglichkeiten der Jugendhilfe aus dem Blickwinkel der leistungsberechtigten Eltern und der Kinder und Jugendlichen zu betrachten.

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland und das LWL-Landesjugendamt Westfalen haben 2020 ihre Empfehlungen „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ und „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft“ aktualisiert. Die Empfehlungen wurden von den Landesjugendhilfeausschüssen beschlossen und sollen den örtlichen Jugendämtern als fachliche Orientierung dienen. Der Beschluss des LJHA enthielt ausdrücklich die Anregung die Empfehlungen in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen zu beraten und als Grundlage für die Arbeit zu implementieren.  Die Empfehlungen der Landesjugendämter enthalten erstmalig auch Empfehlungen zur Strukturqualität der Arbeit des Jugendamts.

Auf der Basis der Empfehlungen wurden die Strukturen und Prozesse im Jugendamt der Stadt Rheine analysiert und ein Soll/Ist-Vergleich erstellt. Aus diesem Soll/Ist-Vergleich  hat die Verwaltung nun abgeleitet, in welchen Bereichen die Inhalte der Empfehlung bereits gut umgesetzt werden und in welchen einzelnen Punkten noch Handlungsbedarfe im Rahmen der stetigen Qualitätsentwicklung bestehen.

 

In der Sitzung wird dem Jugendhilfeausschuss anhand einer Power-Point-Präsentation zu den folgenden Punkten berichtet:

          Angebote der Beratung und Förderung der Familien in Rheine

          Hilfeangebot der Sozialen Dienste

          Kooperationsvereinbarungen

          Definition Kindeswohlgefährdung

          Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung

          Daten zum Kinderschutz

          Bericht zur Durchführung der Hilfen unter Corona-Bedingungen

            (durch die Sprecherin der AG 78 Frau Wälz, Pädagogische Leitung der Evangelischen   Jugendhilfe)

          Soll-Ist Abgleich (Handlungsempfehlungen)

          Notwendige Handlungsschritte

 

 


Anlagen:

 

-          Empfehlung der Landesjugendämter „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“

 

-          Empfehlung der Landesjugendämter „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft“