Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss nimmt das Ergebnis des Prüfauftrags zum Thema „Zuwegung
Bauernhaus / Druckwerkstätten“ zur Kenntnis.
Begründung:
Wortlaut des
Prüfauftrags:
Die Verwaltung
wird gebeten, welche Kosten und welcher Zeitaufwand bei der Erstellung einer
befestigten und tragfähigen Zufahrt zu den beiden Werkstätten der
Druckvereinigung Bentlage entstehen. dabei sollte ein Ausgleich des
Höhenunterschiedes vor den Eingängen beider Werkstätten erreicht werden.“
Als Anlass für den Prüfauftrag wurde u.a.
angegeben, dass in der aktuellen Situation das Einbringen von schweren
Maschinen in die Druckwerkstatt nicht bzw. beschwerlich möglich ist. Die
Werkstätten werden von der Druckvereinigung Bentlage e. V. betrieben.
Aufbau und Umfang der Prüfung
1. Beschreibung der Ausgangssituation
2. Anforderung der Druckvereinigung an
die Zuwegung
3. Beschreibung möglicher Bauarten
4. Kostenschätzung
5. Stellungnahme Denkmalbehörde
Räumliche
Ausgangssituation:
Bauernhaus Kloster Bentlage.
Zugang zur „großen Druckwerkstatt“ (ca. 14,4 m²)
Der Eingang befindet auf der nördlichen Giebelseite des
Hauses
Bis zur Torschwelle sind es von der befestigten Straße ca.
12 Meter
Der Bodenbelag besteht in diesem Bereich aus gestampftem Schotter.
Die Zuwegung ist sehr uneben aber durch KFZ befahrbar, der Höhenunterschied
durch die Torschwelle beträgt ca. 50 mm:
Zugang
„Wagenremise“ (ca. 30 m²)
Dieser Werkstattraum hat den Zugang über die südliche Giebelseite des
Bauernhauses.
Bis zur Torschwelle sind es von der Befestigten Straße ca. 24 Meter.
Der Bodenbelag der Zuwegung besteht teilweise aus einer wassergebundenen
Wegedecke aus Sandsteinschotter, direkt vor dem Tor auch als gewachsener Boden.
Vor dem Tor sind Überreste eine ehemaligen eines Wegepflasters aus großen
Flusskieseln/Findlingen im Boden erkennbar.
Die Zuwegung ist nur zu Fuß begehbar, Fahrrad oder
Rollator/Rollstuhl nur eingeschränkt. PKW hinterlassen tiefe Furchen im Boden.
Der Höhenunterschied durch die Torschwelle beträgt ca. 50 mm
Anforderung
der Druckvereinigung an die Zuwegung:
Aus dem Prüfauftrag ergibt sich, dass die Wegeführung
befestigt“ , tragfähig“ sein soll und die Höhenunterscheide ausgleichen soll.
Des Weiteren sollen Kosten und Zeitaufwand der Erstellung ermittelt werden.
Um die Zielsetzung einer geänderten Wegesituation, vor
allem auf die zu Bauart präziser definieren zu können wurden an die
Druckvereinigung folgende Fragen gerichtet.
(Emailanfrage vom 21.01.2021)
„- Wie häufig müssen größere Maschinen /
Einrichtungsteile über die Wege in die Werkstätten gebracht werden?
Antwort: Ca
5-7x / Jahr
- Welches
Gewicht wird hierbei bewegt (ca)?
Antwort: ca.
50-700 kg
- Welche
Transport/Hebemittel werden hierfür benutzt?
Antwort:
Palettenhubwagen / Rollbrett / Transportwagen
- Erforderliche
Breite der Zuwegung:
Antwort:
mindestens die Breite einer Europalette, wenn möglich auch PKW Zufahrt
Prüfung
möglicher Bauarten:
Geprüft wurden
Zuwegungen in den Bauarten:
1)
wassergebundene Wegedecke
2)
Pflasterung
3)
Asphaltdecke
1)
Wassergebundene Wegedecken mit einer Deckschicht aus Sandsteinbruch werden
rund um das Kloster Bentlage für Wege mit Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer verwendet.
Als Bauart für die genannten Anforderungen sind sie nicht geeignet.
Besonders bei feuchter Witterung können Sie nicht mit schweren Lasten befahren
werden.
2)
Gepflasterte Wege können die genannten Lasten tragen, gibt es bisher rund um das Kloster
Bentlage nicht.
Da es sich dann hierbei um eine neue , ortsuntypische Bauart handeln würde,
sollte von einer Pflasterung abgesehen werden. (s.a. denkmalpflegerische
Stellungnahme)
Des Weiteren sind Pflasterwege grundsätzlich wartungsintensiv in Bezug auf
Reparaturen und Reinhaltung, besonders unter Bäumen.
Grundsätzlich ist die Bauart eines Pflasterweges von der Einbautiefe und der
erforderlichen Gründung gleich mit der Bauart eines Weges mit Asphaltschicht.
Die Erstellungskosten sind ähnlich denen einer Asphaltdecke, abhängig vom
Material des Deckpflasters
3)
Asphaltierte Wege erfüllen ebenfalls die Anforderungen an die durch die Druckvereinigung
genannten Belastungen.
In Anlage 1 ist ein möglicher Wegeentwurf in 3 m Breite dargestellt. Die
Höhendifferenz vom Fahrweg zu den Torschwellen ist von 5 cm auf 1cm reduziert
worden. Um eine Aufstauung von Oberflächenwasser im Bereich der Tore und
Fahrwege zu verhindern, wäre der Einbau von zwei Abläufen zu empfehlen mit
Anschluss an eine Sickerleitung bzw. an den Kanal.
Die Lage von Stromleitungen usw. ist
noch nicht geprüft worden.
Auch liegt hier kein Bodengutachten von den Abschnitten vor.
Der
vorliegende Entwurf wurde in Bezug auf die Einwirkung auf den vorhandenen
Baumbestand geprüft.
Kostenschätzung:
Gemäß den in Anlage 2 aufgeführten Aufstellungen werden die Kosten
einer asphaltieren Zuwegung wie folgt geschätzt:
Bauernhaus Nordseite: 10.899 €
Bauernhaus Südseite: 14.715 €
Stellungnahme
der Denkmalbehörde:
Mit Schreiben vom 23.4.2021 nahm die untere Denkmalbehörde, nach Rücksprache
mit dem LWL Amt für Denkmalpflege zu der
vorliegenden Musterplanung wie folgt Stellung:
„Aus denkmalfachlicher Sicht ist
es wünschenswert, wenn die Zuwegung in der bisherigen Form erhalten bleibt.
Falls eine Befestigung der Zuwegung dennoch umgesetzt werden muss, sollte eine
Asphaltierung entsprechend den bereits befestigten Flächen gewählt werden.
Es müsste in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob diese an beiden Zugängen
erforderlich ist oder ob dies für einen Zugang ausreichend wäre.
Aus Sicht der Denkmalpflege sollte jedoch vor einer Entscheidung zur
Asphaltierung der Zuwegung recherchiert werden, ob das Problem nicht eher bei
den Zugängen zu den beiden Toren liegt und somit das Ziel besser z. B. über
mobile Rampen zur Überwindung der Türschwellen erreicht werden kann. Auch bei
einer Asphaltierung bliebe das Problem mit den Schwellen bestehen. Diese sollte
man mit einer Asphaltierung nicht angleichen.
Sollte eine mobile Rampe nicht zielführend sein, wäre der
Einsatz anderweitiger technischer Möglichkeiten, z. B. geländegängige
Transportgeräte*, zu prüfen, die den Eingriff in das Denkmal so gering wie
möglich halten.“
*Alternative Transportgeräte:
Aufgrund des letztgenannten Hinweises der Denkmalbehörde
hat die Betriebsleitung die Möglichkeit alternativer Hebe- und Transportmittel
recherchiert:
Der Handel bietet geländegängige Handhubwagen an, mit denen z.B. auf Baustellen
Lasten bis zu 1200kg auf unebener Gründung bewegt werden können.
Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 1.200 €
Für die Überwindung der Türschwellen könnte eine sog. „Schwellenbrücke“ aus
Metall dienen. Anschaffungskosten ca. 250 €.
Anlagen:
Anlage 1: Plan Zuwegung Bauernhaus
Anlage 2: Kostenschätzung Zuwegung Bauernhaus