Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 2 –
Produktgruppe Jugendamt – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2021 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte
der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen
ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche
Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die
Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf
Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der
Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner
Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf
den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der
Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende
nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden
Abweichungen vorliegen:
- 2101 Förderung
junger Menschen und Familien
- 2103 Gesetzliche
Vertretung für Minderjährige und Erwachsene
- 2104 Kinder- und
Jugendarbeit
- 2105 Öffentliche
Spielplätze
- 2106
Unterhaltsvorschussleistungen
Gegenüber der
Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den
Sonderbereich 2, Produktgruppe Jugendamt voraussichtlich Verschlechterungen in
Höhe von 700.000 EUR.
Im Finanzplan
ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Folgende
Abweichungen in dem Sonderbereich sind dabei insbesondere auf die
Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produkt:
2102 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
2 |
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen |
Zuwendung
des Landes als Ausgleich für die im Januar entgangenen Elternbeiträge |
+ 100.000 € |
4 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
Mindererträge
durch Verzicht der Elternbeiträge in den Monaten Januar bis Juli 2021 |
- 800.000 € |
|
|
|
|
Für nachfolgende
Produkte sind zum Stichtag 31.05.2021 Abweichungen aufgrund der Corona-Pandemie
noch nicht konkret in Zahlen zu fassen. Zum Berichtswesen Oktober 2021 können
voraussichtlich konkretere Angaben gemacht werden.
2101 - Förderung junger Menschen und Familien
Im Bereich der
Eingliederungshilfe ist die Fallzahl im stationären Bereich leicht angestiegen.
In den Hilfen zur
Erziehung zeichnet sich ebenfalls eine steigende Tendenz ab. Coronabedingt ist
nicht abzusehen, wie sich die Hilfeverläufe entwickeln werden. Die Verwaltung
schließt nicht aus, dass ein Mehraufwand zwischen 1.000 TEUR bis 2.000 TEUR entstehen
könnte.
2104 - Kinder- und Jugendarbeit
Zum Stichtag 31.05.2021 sind noch keine Abweichungen aufgrund der Corona-Pandemie feststellbar, da noch nicht klar ist, ob Projekte coronabedingt ausfallen müssen oder aber Mehraufwendungen für Stornierungskosten oder umfangreichere bzw. aufwendigere Organisation anfallen.
Anlage:
Bericht zum Stichtag 31.05.2021