Beschlussvorschlag/Empfehlung
der Antragsteller
Um die
Klimaschutzziele der Stadt Rheine bis 2050 zu erreichen, beauftragt der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz die Verwaltung,
1. unter
Berücksichtigung der folgenden Ziele einen Vorschlag für ein Konzept einerseits
zum konsequenten Ausbau von
Photovoltaikanlagen und andererseits für die Realisierung
hoher Energiestandards in unserer Stadt
vorzulegen. Die Verwaltung legt dieses Konzept
dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung zur
Beschlussfassung vor. Ziele sind:
a. die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen für
Neubauten von Wohn- und
Nichtwohngebäuden und bei genehmigungspflichtigen Umbauten und
b. die
energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrags muss immer
mindestens
der Förderstufe KfW 40 entsprechen, Abweichungen können (z.B. aufgrund von
Heizsystemen mit erneuerbaren Energien) begründen werden.
Diese Ziele
sollen umgesetzt werden mittels entsprechender Vorgaben in Bebauungsplänen für
Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden und durch städtebauliche Verträge
auch bei genehmigungspflichtigen Umbauten. Die rechtlichen Spielräume werden
dabei genutzt. Zu regeln sind die Einzelheiten wie z.B. Mindestanteil der
Photovoltaiknutzung an der gesamten Dachfläche, Vorgaben für eine optimierte
Dachausrichtung, welche Umbauten die Pflicht auslösen oder wann eine Ausnahme
vom 40er Standard möglich ist.
Die
gleichzeitige Nutzung von Solaranlagen und Dachbegrünung ist möglich.
2. Die Verwaltung
überprüft ihr Informations- und Beratungskonzept, um zu ergründen
warum im Baugebiet Eschendorfer Aue das
Ausbauziel nur zu 20% erreicht wurde und
überarbeitet es mit dem Ziel, einer
besseren Reichweite.
3. Außerdem
verpflichtet sich die Stadt Rheine eigene Neu- und Bestandsbauten mit
Photovoltaikanlagen auszustatten. Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten
Sitzung den Status Quo vorzustellen und
einen Plan vorzulegen, wie und bis wann (ggf. in
Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen)
die vorhandenen kommunalen Bauten
entsprechend ausgestattet werden können.
4. Die Verwaltung
prüft, wie erhöhte Kosten durch hohen energetischen Standards und die
Nutzung regenerativer Energien im Rahmen
der städtischen Wohnbauförderung oder auf
anderen Wegen für Familien mit mehreren
Kindern abgemildert werden können.
der Verwaltung
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen
der Stadtverwaltung zur Kenntnis.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die
Verwaltung mit der Aufbereitung von Regelungen zu Energiestandards und der
Errichtungspflicht von Photovoltaik-Anlagen in städtebaulichen Verträgen.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die
Stadtverwaltung mit der Erstellung einer PV-Gebäudeübersicht, welche den
aktuellen Ausbaustand und weitere Planungen abbildet.
Begründung:
der Antragsteller:
Auf den als Anlage
1 beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.05.2021 wird
verwiesen.
Der Verwaltung:
Die
Stadtverwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1.
A)
Bauleitplanung: Die Verwaltung verweist auf die Vorlage 118/21. Seit der
Sitzung vom 17.03.2021 hat sich die Rechtsgrundlage nicht geändert, so dass die
Ausführungen der Verwaltung weiterhin Bestand haben. Die Verwaltung wird die
Rechtslage kontinuierlich beobachten und bei Änderungen entsprechend
informieren.
B) Städtebauliche Verträge: Nach dem § 11 Abs. 1 S. 2 Nr.4 und 5 können in Städtebaulichen Verträgen
Vereinbarungen über die Errichtung und Nutzung von PV-Anlagen sowie zur
energetischen Qualität von Gebäuden getroffen werden. Dabei sind die
Rahmenbedingungen der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Verwaltung muss
aufbereiten bei welchen Konstellationen eine Aufnahme in städtebaulichen
Verträgen sinnvoll ist und welche Ausnahmen zu definieren sind.
2.
Die
Verwaltung verweist auf die Vorlagen 166/17 und 166/17/1 zur Beschlussfassung
über die Energiestandards in der Eschendorfer Aue. Die Kaufinteressierten
erhalten mit der Informationsmappe der Eschendorfer Aue auch Informationen zum
Thema Photovoltaik. Eine Fachberatung findet nicht statt und würde erhebliche
Stellenanteile binden. Die Stadt Rheine verweist hier auf Fachplaner und
Förderprogramme Dritter (z.B. kfw-Bank, energieland2050 e.V.). Die Verwaltung
bewirbt die Informationsangebote des Energieland2050 e.V. in dem die Stadt
Rheine Mitglied ist. Weitere Informationsangebote, z.B. der Verbraucherzentrale
werden ebenfalls über die städtischen Informationsplattformen publiziert.
3.
Die
Stadt Rheine prüft bereits alle Gebäude bei Neu- und Anbauten auf die Einsatzmöglichkeiten
von Photovoltaik und Begrünung. Bei der Sanierung von Dachflächen wird
ebenfalls geprüft, ob die Errichtung einer Photovoltaikanlage technisch machbar
und wirtschaftlich ist. Eine detaillierte Gebäudeliste inkl. Sanierungsplanung
liegt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.
Aktuell wurde auf einem Dach der Edith-Stein-Schule eine
Photovoltaikanlage realisiert. Für die Baumaßnahmen „Rathauszentrum“,
„Südeschschule“ und „Begegnungszentrum Dorenkamp“ werden ebenfalls
Photovoltaikanlagen geplant, welche im Zuge der Baumaßnahmen realisiert werden
sollen. Ein Gründach wurde auf der Radstation am Bahnhofsausgang West
realisiert.
4.
Die
Stadt Rheine bietet bereits Zuschüsse für energetische Maßnahmen bei
Neubauprojekten in Form einer Wohnbauförderung an. Das Förderobjekt muss in
einem Gebiet liegen, in dem der Sozialbeitrag nach dem Wohnbaulandkonzept der
Stadt Rheine erhoben wurde. Die Stadt Rheine fördert Maßnahmen die die
Folgekosten reduzieren, wie z.B. die Nutzung von Solarenergie, den Einbau einer
Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, die Regenwassernutzung und die
fachliche Beratung. Weitere Informationen finden sich in der „Richtlinie für
die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung
von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen“ (Ortsrecht A64-01 und
A64-04).
Anlagen:
Antrag Bündnis90/Grüne vom 11.05.2021