Betreff
Antrag B90/Grüne zum Thema Baustandards vom 11.05.2021: Aufnahme besserer Energiestandards in alle Bebauungspläne zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Rheine bis 2050
Vorlage
262/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung

 

der Antragsteller

Um die Klimaschutzziele der Stadt Rheine bis 2050 zu erreichen, beauftragt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz die Verwaltung,

 

1. unter Berücksichtigung der folgenden Ziele einen Vorschlag für ein Konzept einerseits

    zum konsequenten Ausbau von Photovoltaikanlagen und andererseits für die Realisierung

    hoher Energiestandards in unserer Stadt vorzulegen. Die Verwaltung legt dieses Konzept

    dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vor. Ziele sind:

 

    a.     die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen für Neubauten von Wohn-        und Nichtwohngebäuden und bei genehmigungspflichtigen Umbauten und

    b.     die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrags muss immer

mindestens der Förderstufe KfW 40 entsprechen, Abweichungen können (z.B. aufgrund von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien) begründen werden.

Diese Ziele sollen umgesetzt werden mittels entsprechender Vorgaben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden und durch städtebauliche Verträge auch bei genehmigungspflichtigen Umbauten. Die rechtlichen Spielräume werden dabei genutzt. Zu regeln sind die Einzelheiten wie z.B. Mindestanteil der Photovoltaiknutzung an der gesamten Dachfläche, Vorgaben für eine optimierte Dachausrichtung, welche Umbauten die Pflicht auslösen oder wann eine Ausnahme vom 40er Standard möglich ist.

 

Die gleichzeitige Nutzung von Solaranlagen und Dachbegrünung ist möglich.

 

2. Die Verwaltung überprüft ihr Informations- und Beratungskonzept, um zu ergründen

    warum im Baugebiet Eschendorfer Aue das Ausbauziel nur zu 20% erreicht wurde und

    überarbeitet es mit dem Ziel, einer besseren Reichweite.

 

3. Außerdem verpflichtet sich die Stadt Rheine eigene Neu- und Bestandsbauten mit

    Photovoltaikanlagen auszustatten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten

    Sitzung den Status Quo vorzustellen und einen Plan vorzulegen, wie und bis wann (ggf. in

    Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen) die vorhandenen kommunalen Bauten

    entsprechend ausgestattet werden können.

 

4. Die Verwaltung prüft, wie erhöhte Kosten durch hohen energetischen Standards und die

    Nutzung regenerativer Energien im Rahmen der städtischen Wohnbauförderung oder auf

    anderen Wegen für Familien mit mehreren Kindern abgemildert werden können.

 

 

der Verwaltung

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Stadtverwaltung zur Kenntnis.

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung mit der Aufbereitung von Regelungen zu Energiestandards und der Errichtungspflicht von Photovoltaik-Anlagen in städtebaulichen Verträgen.

3.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erstellung einer PV-Gebäudeübersicht, welche den aktuellen Ausbaustand und weitere Planungen abbildet.

 


Begründung:

 

der Antragsteller:

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.05.2021 wird verwiesen.

 

 

Der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

1.      A) Bauleitplanung: Die Verwaltung verweist auf die Vorlage 118/21. Seit der Sitzung vom 17.03.2021 hat sich die Rechtsgrundlage nicht geändert, so dass die Ausführungen der Verwaltung weiterhin Bestand haben. Die Verwaltung wird die Rechtslage kontinuierlich beobachten und bei Änderungen entsprechend informieren.

B) Städtebauliche Verträge: Nach dem § 11 Abs. 1 S. 2 Nr.4 und 5 können in Städtebaulichen Verträgen Vereinbarungen über die Errichtung und Nutzung von PV-Anlagen sowie zur energetischen Qualität von Gebäuden getroffen werden. Dabei sind die Rahmenbedingungen der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Verwaltung muss aufbereiten bei welchen Konstellationen eine Aufnahme in städtebaulichen Verträgen sinnvoll ist und welche Ausnahmen zu definieren sind.

2.      Die Verwaltung verweist auf die Vorlagen 166/17 und 166/17/1 zur Beschlussfassung über die Energiestandards in der Eschendorfer Aue. Die Kaufinteressierten erhalten mit der Informationsmappe der Eschendorfer Aue auch Informationen zum Thema Photovoltaik. Eine Fachberatung findet nicht statt und würde erhebliche Stellenanteile binden. Die Stadt Rheine verweist hier auf Fachplaner und Förderprogramme Dritter (z.B. kfw-Bank, energieland2050 e.V.). Die Verwaltung bewirbt die Informationsangebote des Energieland2050 e.V. in dem die Stadt Rheine Mitglied ist. Weitere Informationsangebote, z.B. der Verbraucherzentrale werden ebenfalls über die städtischen Informationsplattformen publiziert.

3.      Die Stadt Rheine prüft bereits alle Gebäude bei Neu- und Anbauten auf die Einsatzmöglichkeiten von Photovoltaik und Begrünung. Bei der Sanierung von Dachflächen wird ebenfalls geprüft, ob die Errichtung einer Photovoltaikanlage technisch machbar und wirtschaftlich ist. Eine detaillierte Gebäudeliste inkl. Sanierungsplanung liegt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.

Aktuell wurde auf einem Dach der Edith-Stein-Schule eine Photovoltaikanlage realisiert. Für die Baumaßnahmen „Rathauszentrum“, „Südeschschule“ und „Begegnungszentrum Dorenkamp“ werden ebenfalls Photovoltaikanlagen geplant, welche im Zuge der Baumaßnahmen realisiert werden sollen. Ein Gründach wurde auf der Radstation am Bahnhofsausgang West realisiert.

4.      Die Stadt Rheine bietet bereits Zuschüsse für energetische Maßnahmen bei Neubauprojekten in Form einer Wohnbauförderung an. Das Förderobjekt muss in einem Gebiet liegen, in dem der Sozialbeitrag nach dem Wohnbaulandkonzept der Stadt Rheine erhoben wurde. Die Stadt Rheine fördert Maßnahmen die die Folgekosten reduzieren, wie z.B. die Nutzung von Solarenergie, den Einbau einer Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, die Regenwassernutzung und die fachliche Beratung. Weitere Informationen finden sich in der „Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen“ (Ortsrecht A64-01 und A64-04).

 


Anlagen:

 

Antrag Bündnis90/Grüne vom 11.05.2021