Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zu den Furtmarkierungen an der
Neuenkirchener Straße zur Kenntnis und beschließt folgende Einmündungen
umzubauen:
-
Neuenkirchener
Straße / Beethovenstraße
-
Neuenkirchener
Straße / Im Winkel
-
Neuenkirchener
Straße / Friedenstraße
Begründung:
A.
Anlass
Der Rat der Stadt
Rheine hat am 31.03.2020 (Vorlage 053/20) dem im StuK gefassten Beschluss vom
05.02.2020 dem vorgelegten Radverkehrskonzept zugestimmt, und beschlossen, das
Konzept als Grundlage für künftige Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen
und die Verwaltung beauftragt, die benannten Maßnahmen umzusetzen bzw. soweit
erforderlich die
Planungen dazu den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.
Eine Maßnahme aus
diesem Konzept bezieht sich auf Furtmarkierungen entlang der Neuenkirchener
Straße.
Im Zuge der
Bearbeitung dieses Maßnahmenpunktes hat sich gezeigt, dass Rot-Markierungen
allein an einigen Einmündungen die Situation nicht grundsätzlich verbessern, da
hier die Sichtbeziehung auf die Neuenkirchener Straße nicht optimal ist.
In diesen Fällen
wird der Kraftfahrer, um eine bessere Sicht zu erhalten, die bestehende Radfurt
blockieren. Dies führt zu Konfliktsituationen mit Radfahrern – insbesondere in
Fahrtrichtung Innenstadt, da hier durch die Gefällelage höhere
Geschwindigkeiten bei den Radfahrern zu beobachten sind.
Um diese Situation
zu verbessern, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, an drei Einmündungen
die Radfahrerfurt in Richtung des Fahrbahnrandes der Neuenkirchener Straße zu
verschwenken. So haben Kraftfahrer, ohne den Radweg zu blockieren eine bessere
Sicht auf die Neuenkirchener Straße.
Durch das
Verschwenken der Radwegefurt werden bestehende Bäume und Parkplätze überplant.
Während die Parkplätze ersatzlos wegfallen, können die Baumstandorte
entsprechend der Baumschutzsatzung vor Ort 1 zu 1 neu eingeplant werden.
Für folgende
Einmündungen sind neben dem Aufbringen einer Rot-Markierung zusätzliche
Umbaumaßnahmen erforderlich:
1.
Neuenkirchener
Straße / Beethovenstraße
o 1 Baum entfällt
o 1 Baumstandort kann neu eingeplant werden
o 1 Leuchte muss versetzt werden
2.
Neuenkirchener
Straße / Im Winkel
o 2 Bäume entfallen
o 2 Baumstandorte können neu eingeplant werden
o 3 Parkplätze entfallen
3.
Neuenkirchener
Straße / Friedenstraße
o 1 Baum entfällt
o 1 Baumstandort kann neu eingeplant werden
o 2 Parkplätze entfallen
B.
Finanzierung
Die Maßnahme kann
nicht vollständig aus dem Budget 53014-846 (Kleine Radverkehrsmaßnahmen)
finanziert werden, da hier für 2021 bereits Maßnahmen verplant sind. Weitere
Mittel werden aus dem Budget 53014 „Baustraßen, Radwege, kleine Abschnitte“
finanziert.
C.
Auswirkungen auf den kommunalen
Klimaschutz
Durch die Umsetzung
der Maßnahmen kann durch Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum
Klimaschutz geleistet werden.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Schwedenstraße
Anlage 2: Lageplan Beethovenstraße
Anlage 3: Lageplan Hohe Straße
Anlage 4: Lageplan Unterstraße, Sprickmannstraße
Anlage 5: Lageplan Sentkersweg, Heinrichstraße
Anlage 6: Lageplan Im Winkel
Anlage 7: Lageplan Friedenstraße