Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Antrag
der Fraktionen Die Linke, UWG Rheine und BfR:
1. Erfolgt die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage (Straße, Gehweg,
Radweg, Entwässerung, ...) erst Jahrzehnte
nach Erstellung der Bebauung, so ist für
jedes Jahrzehnt eine Reduzierung des
Anliegeranteils vorzunehmen. Die Verwaltung
wird beauftragt eine Beschlussvorlage zu
erstellen mit dem Ziel, die
Erschließungssatzung im diesem Sinne zu
ändern.
2. Bei Gebühren für Erschließungsmaßnahmen
ist eine Ratenzahlung, analog zu den
Gebühren für
Straßenausbaumaßnahmen, vorzusehen.
II.
Alternativer
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke, UWG
Rheine und BfR vom 17.5.2021 auf Änderung der Beitragsbemessung für
Erschließungsmaßnahmen zur Kenntnis (siehe Anlage 1) und beauftragt die
Verwaltung, den Sachverhalt zu prüfen und im Rahmen einer Vorlage in einer der
nächsten Sitzungen darzustellen.
Begründung:
Der Antrag erfordert
eine umfassende rechtliche Prüfung und Würdigung, die Darstellung hierzu
erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
Anlage 1: Antrag der
Fraktionen Die Linke, UWG Rheine und BfR vom 17.5.2021 auf Änderung der Beitragsbemessung
für Erschließungsmaßnahmen