Betreff
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung - Antrag der Fraktionen DIE LINKE, UWG Rheine und BfR vom 17.05.2021
Vorlage
277/21
Aktenzeichen
5.80 - stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.                    Antrag der Fraktionen Die Linke, UWG Rheine und BfR:

 

1. Erfolgt die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straße, Gehweg,

Radweg, Entwässerung, ...) erst Jahrzehnte nach Erstellung der Bebauung, so ist für

jedes Jahrzehnt eine Reduzierung des Anliegeranteils vorzunehmen. Die Verwaltung

wird beauftragt eine Beschlussvorlage zu erstellen mit dem Ziel, die

Erschließungssatzung im diesem Sinne zu ändern.

2. Bei Gebühren für Erschließungsmaßnahmen ist eine Ratenzahlung, analog zu den

Gebühren für Straßenausbaumaßnahmen, vorzusehen.

 

II.                  Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke, UWG Rheine und BfR vom 17.5.2021 auf Änderung der Beitragsbemessung für Erschließungsmaßnahmen zur Kenntnis (siehe Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, den Sachverhalt zu prüfen und im Rahmen einer Vorlage in einer der nächsten Sitzungen darzustellen.

 


Begründung:

 

Der Antrag erfordert eine umfassende rechtliche Prüfung und Würdigung, die Darstellung hierzu erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

 

 

Anlage 1: Antrag der Fraktionen Die Linke, UWG Rheine und BfR vom 17.5.2021 auf Änderung der Beitragsbemessung für Erschließungsmaßnahmen