Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die im Sachstandsbericht zum
Gewerbeflächenkonzept dargestellte Bestandsanalyse, die Bedarfsermittlung
Gewerbeflächenentwicklung bis 2040 zur Kenntnis. Der Ausschuss stimmt zu, dass
auf Grundlage der Bedarfsermittlung und
der damit verbundenen Ziele und Handlungsempfehlungen das Gewerbeflächenkonzept
weiter erarbeitet wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz ist im weiteren Verfahren zu beteiligen.
Begründung:
Um die
Handlungsfähigkeit von Stadt und Wirtschaftsförderung im strategisch wichtigen
Aufgabenfeld der Wirtschaftsflächenentwicklung und -vermarktung zu sichern bzw.
zu erhöhen, hat sich die EWG
Rheine in Abstimmung mit der Stadtverwaltung dazu entschlossen – analog zur
perspektivischen Wohnflächenentwicklung durch das zzt. in Bearbeitung
befindliche Wohnraumversorgungskonzept der Stadt - ein Gewerbeflächenkonzept zu erarbeiten, das auf Grundlage einer Analyse des
Ist-Zustandes, der Entwicklungen der letzten Jahre und einer Abschätzung der
zukünftigen Bedarfe und Notwendigkeiten konkrete Handlungsempfehlungen und
–optionen aufzeigt, die eine stadtentwicklungsgerechte Perspektive zur
Aktivierung gewerblicher Flächenpotenziale
am Standort Rheine ermöglichen. Als Zeithorizont ist das Jahr 2040 vorgegeben.
Neben der
Wohnbaunutzung ist die Gewerbeflächennutzung die flächenintensivste Nutzung und
darum für die Stadtentwicklung besonders relevant.
Für eine
strategische Stadtentwicklung ist darum eine zielgerichtete bedarfsgerechte
Gewerbeflächenentwicklung erforderlich, die andere Belange mit berücksichtigt.
Am Anfang dieses
Prozesses stehen eine Bedarfsbetrachtung sowie Zielsetzungen zur
Gewerbeflächenentwicklung. Daraus folgen Handlungsfelder und Maßnahmen, die im
Einklang mit weiteren Zielen der Stadtentwicklung gebracht werden müssen.
Ein
Gewerbeflächenkonzept muss darum notwendigerweise auch in dem dazugehörigen
Ausschuss beraten werden.
Das auf dieser
Grundlage erstellte Gewerbeflächenkonzept wurde im Auftrag der EWG Rheine vom
Dortmunder Beratungsbüro LennardtundBirner GmbH (ehemals Moduldrei
Standortstrategie GmbH) ausgearbeitet.
Das Büro hat den
Wirtschaftsstandort Rheine ausführlich analysiert, den Bedarf an zu
entwickelnden Gewerbeflächen mit Zeithorizont bis zum Jahr 2040 ermittelt und
umfangreiche Empfehlungen zu Zielen, Handlungsfeldern und Maßnahmen abgeleitet.
Im Ergebnis steht
dem nur noch geringen, vermarktbaren Wirtschaftsflächenbestand (aktuell 6,1 ha)
ein hoher Bedarf an zu entwickelnden Wirtschaftsflächen (142,96 ha) gegenüber.
Zur Deckung dieses
Deltas von 136,86 ha hat das Büro in Zusammenarbeit mit EWG und Stadtverwaltung
Ziele definiert und untergliedert nach Handlungsfeldern Unterziele und daraus
resultierende Handlungsempfehlungen herausgearbeitet. Diese Ergebnisse wurden
im Rahmen mehrerer Workshops unter Beteiligung von Stadtverwaltung, Technischen
Betrieben, Stadtwerke sowie der EWG im „Konzern Stadt“ intensiv abgestimmt und
weiter konkretisiert. Sie sind in der als Anlage 1 zu dieser Vorlage
beigefügten Präsentation zu entnehmen und sollten Grundlage des weiteren
Vorgehens hinsichtlich der Rheiner Wirtschaftsflächenentwicklung sein.
In einem nächsten
Schritt wird das Büro die Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammenfassen,
der auch konkrete Vorschläge hinsichtlich möglicher Flächenpotentiale
beinhalten wird.
Es ist vorgesehen,
diesen Abschlussbericht Gewerbeflächenkonzept in einer der nächsten Sitzungen
des Ausschusses mit der Zielsetzung vorzustellen, die dort enthaltenen
Ergebnisse als Grundlage für die zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in
Rheine zu beschließen.
Aufgrund des
langfristig angelegten Zeithorizonts des Gewerbeflächenkonzepts bis 2040 ergibt
sich zudem die Notwendigkeit, dieses in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Daher ist seitens
der Verwaltung und der EWG geplant, die Politik zukünftig einmal pro Jahr im
StUK über die dann aktuellen Entwicklungen bezüglich der Aktivierung
vorhandener Flächenpotenziale am Standort Rheine zu informieren und ggf.
erforderliche Änderungen am Konzept zum Beschluss vorzulegen.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Das
Gewerbeflächenkonzept als solches und die darin enthaltenen
Handlungsempfehlungen beinhalten noch keine konkreten Umsetzungsmaßnahmen zur
Gewerbeflächenentwicklung.
Es ist
nachvollziehbar , dass der Umfang des ermittelten Gewerbeflächenbedarfs und die
grundlegende Zielsetzung, diesen bis 2040 zu decken, aufgrund der auf dieser
Basis möglichen baulichen Maßnahmen und Versiegelungen sowie den daraus
resultierenden nutzungsbedingten Folgen potentiell nicht unerhebliche
Auswirkungen auf die örtlichen Klimaverhältnisse haben können.
EWG und
Stadtverwaltung beabsichtigen vor diesem Hintergrund, die Belange des
Klimaschutzes im weiteren Prozess insbesondere bei der Entwicklung von
Vergabekriterien, welche zukünftig für neu aktivierte Flächenpotenziale und in
enger Abstimmung mit der Politik, erarbeitete werden sollen, zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sollen vorhandene Spielräume bzgl. Festsetzung
in B-Plänen genutzt werden, um Ansiedlungen von außen bzw. Erweiterungen von
Bestandsunternehmen möglichst nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten.
Anlage:
Präsentation „Zusammenfassung des Gewerbeflächenkonzeptes“
Büro LennardtundBirner, Juni 2021