Betreff
Mobile Raumsysteme Nelson-Mandela-Schule und Alexander-von-Humboldt-Schule
Vorlage
317/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Bereitstellung von mobilen Raumsystemen an den Sekundarschulen zur Kenntnis.

 

2.      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, bis zur Ertüchtigung der Sekundarschulen als 4-zügige Schulen des gemeinsamen Lernens, die Schulen entsprechend des in der Vorlage dargestellten Zeitplans mit mobilen Raumsystemen auszustatten.

 

3.      Der Schulausschuss stimmt zu, die benötigten Mittel zur Bereitstellung des mobilen Raumsystems an der Nelson-Mandela-Schule durch die Umschichtung für dieses Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Mittel aus den veranschlagten Kosten Umbau Michaelschule herbeizuführen. (1.500.000 € investive Kosten für 2021).

 

4.      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die benötigten Mittel für die Bereitstellung des mobilen Raumsystems an der Alexander-von-Humboldt-Schule im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. einzuplanen.

Konsumtive Kosten:

2023:   178.000 €        -           120.000 € Ertüchtigung + 58.000 € Miete

2024:   116.000 €        -           116.000 € Miete

2025:   103.000 €        -             45.000 € Rückbau + 58.000 € Miete

 

 


Begründung:

 

1.)    Ertüchtigung der Sekundarschulen als 4 zügige Schulen des gemeinsamen Lernens

2.)    Hinweise zur Klassenbildung

3.)    Zeitliche und räumliche Aspekte zur Umsetzung

4.)    Umsetzung

5.)    Finanzielle Auswirkungen

 

 

Zu 1.)

In seiner Sitzung am19.06.2019 hat der Schulausschuss der Stadt Rheine und in seiner Sitzung am 09.07.2019 hat der Rat der Stadt Rheine die Zügigkeiten aller weiterführenden Schulen der Stadt Rheine beschlossen. (Vorlage 216/19)

 

Die Sekundarschulen starten häufig mit kleinen Klassen, durch Zuzüge oder Schulformwechsler sind die Klassen ab Jahrgang 7 meist ausgelastet und in Jahrgang 9 der Klassenfrequenzwert aufgrund der möglichen Wiederholung des Jahrgangs an beiden Schulen überschritten wird, wurde für die Sekundarschulen die Zügigkeit ab dem Schuljahr 2022/2023 wie folgt festgelegt:

 

Nelson-Mandela-Schule:                   4-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Alexander-von-Humboldt-Schule:    4-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

 

Mit der Vorlage 180/20 hat der Schulausschuss der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 19.05.2020 das Musterraumprogramm für die Sekundarschulen als 4-zügige Schulen des gemeinsamen Lernens beschlossen.

 

Da beide Schulen im Bestand erweitert werden, ist in weiteren Schritten der Abgleich des Musterraumprogramms mit den gegebenen Möglichkeiten erforderlich und in eine entsprechende Planung zu überführen.

 

Im Rahmen der Planungen wurde die Fertigstellung der Erweiterung der Sekundarschulen zum Schuljahresbeginn 2025/2026 festgelegt.

 

 

Zu 2.)              Hinweise zur Klassenbildung

 

I.)           Klassenbildung unter dem Aspekt „Gemeinsames Lernen“

„Gemeinsames Lernen“ bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam unterrichtet werden und nicht zwischen Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarfe unterschieden wird. In der Folge gibt es keinen verpflichtenden Schulbesuch in einer Regel- oder Förderschule.

Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeine Schule in NRW besuchen, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Inzwischen nehmen mehr als 40 Prozent der Schüler*innen mit Förderbedarf am gemeinsamen Lernen in den Regelschulen teil.

Laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018 wird empfohlen den Klassenfrequenzwert nach § 46 Abs. 4 SchulG bei Schulen des gemeinsamen Lernens auf 25 Schüler/innen zu reduzieren. Im Durchschnitt müssen an diesen Schulen 3 Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf jede Eingangsklasse entfallen. Sofern diese Kapazitäten ausgeschöpft sind, können weitere Schulen des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden. Gymnasien können nur Schulen des gemeinsamen Lernens bleiben, wenn bereits Schüler/innen mit sonderpaedagogischen Förderbedarf an der Schule unterrichtet und gefördert werden. Zielgleiche Förderung ist immer möglich.

 

 

Die Übergänge von Schülern/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf der Grundschulen zur weiterführenden Schule stellen sich bisher wie folgt dar:

 

 

Alexander-von-Humboldt-Schule

Nelson-Mandela-Schule

Euregio-Gesamtschule

Gymnasium Dionysianum

Emsland-Gymnasium

Schuljahr 2016/17

5

7

8

0

1

Schuljahr 2017/18

8

7

8

0

1

Schuljahr 2018/19

5

10

9

1

0

Schuljahr 2019/20

9

8

11

4

0

Schuljahr 2020/21

4

6

7

3

0

Schuljahr 2021/22

8

9

15

1

0

 

Im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl steigen in den letzten Jahren die Zahlen, von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Schulen des gemeinsamen Lernens.

 

 

 

 

 

AOSF Verfahren zu Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes werden häufig bereits in den Grundschulen initiiert. Es gibt aber auch Verfahren, die in den weiterführenden Schulen begonnen werden. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf mit Übergang in die Klasse 5 ist daher nicht abschließend.

 

Zum Zeitpunkt Oktober 2020 ist die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Rheiner Grundschulen folgend festzustellen

 

 

Im Durchschnitt haben 3,8 % der Grundschüler einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Betrachtet man nur die 3. Und 4. Klassen (häufigste Phase der Einleitung von AOSF) sind es 4,8 % der Schüler.

 

Aufgrund der Geburtenzahlen können die kommenden Einschulungsjahrgänge prognostiziert werden:

 

Einschulungsjahrgang

Anzahl der SuS

2017/18

724

2018/19

693

2019/20

719

2020/21

683

2021/22

751

2022/23

748

2023/24

803

2024/25

803

 

Aus den Anmeldezahlen in den Grundschulen (Klasse 1-4) und den bekannten Quoten ergeben sich folgende zu erwartende Übergänge von SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf an weiterführenden Schulen in den kommenden Jahren.

 

Einschulungsjahrgang (Schuljahr)

Übergang weiterführende Schule (Schuljahr)

Prognostizierte Anzahl SuS mit sonderpaedagogischen Förderbedarf

2018/19

SJ 2022/23

34

2019/20

SJ 2023/24

35

2020/21

SJ 2024/25

33

2021/22

SJ 2025/26

37

2022/23

SJ 2026/27

36

2023/24

SJ 2027/28

39

2024/25

SJ 2028/29

39

 

In Rheine sind zurzeit folgende Schulen als Schulen des gemeinsamen Lernens im weiterführenden Bereich definiert:

 

Alexander-von-Humboldt-Schule

Nelson-Mandela-Schule

Euregio-Gesamtschule

 

Die Elsa-Brändström-Realschule soll nach dem Bezug des Neubaus ab dem Jahr 2024/25 ebenfalls Schule des gemeinsamen Lernens werden.

 

Laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018 sollten an diesen Schulen im Durchschnitt 3 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf jede Eingangsklasse entfallen.

 

Nach dem Erlass stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung:

 

Alexander-von-Humboldt-Schule                       9

Nelson-Mandela-Schule                          9

Euregio-Gesamtschule                             15

 

Insgesamt stehen zurzeit 33 Plätze für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung. Zum Schuljahr 2021/22 kann nur allen Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf ein Platz an Ihrer Wunschschule angeboten werden, da die Emmy-Nöther-Schule sich bereit erklärt hat, aufgrund des Elternwunsches Kinder aus Rheine aufzunehmen. Ebenso findet Einzelintegration an einem Gymnasium statt.

Die Prognosen zeigen, dass die vorhandenen Kapazitäten für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf an den bisherigen vorgesehenen Schulen für die Stadt Rheine nicht ausreichend sind.

 

Laut Erlass vom 15.10.2018 können, sofern diese Kapazitäten ausgeschöpft sind, weitere Schulen des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden.

Die Einrichtung eines Gymnasiums als Schule des gemeinsamen Lernens ist nur möglich, sofern bislang mindestens 6 Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf pro Eingangsjahrgang aufgenommen und ein entsprechendes Konzept zur Integration vorweisen. In Rheine findet an den Gymnasien in der Regel eine zielgleiche Einzelintegration statt.

 

 

II.)         Klassenbildung unter dem Aspekt „Überhangklassen/Mehrklassenbildung“

Zur Sicherstellung, dass Schulformwechsler und die Schülerinnen und Schüler aus Sprachklassen auch nach dem Schulformwechsel wohnortnah ihrer Schulpflicht nachkommen können, ist es möglich, Überhangklassen einzurichten.

 

Im Zuge der stattgefundenen Konferenz der Erprobungsstufenkoordinator/innen der weiterführenden Schulen wurde die Schulverwaltung im April dieses Jahres informiert, dass nach Klasse 7 und 8 insgesamt voraussichtlich je 52 Schülerinnen und Schüler die Schulform zum kommenden Schuljahr 2021/22 wechseln, sprich “abgeschult“ werden, müssen.

 

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich wie folgt zusammen:

 

Schulformwechsler Klasse 7

(16.04.2021)

Gymnasium

Dionysianum

Kopernikus-

Gymnasium

Emsland-

Gymnasium

Elsa-Brändström- Realschule

26

2

10

8

6

 

Schulformwechsler Klasse 8

(16.04.2021)

Gymnasium

Dionysianum

Kopernikus-

Gymnasium

Emsland-

Gymnasium

Elsa-Brändström- Realschule

Sprach-klasse

26

2

17

1

4

2

 

 

Im gegliederten System (Elsa-Brändström-Realschule) besteht keine Möglichkeit die große Anzahl der Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Die räumlichen Ressourcen ermöglichen keine Bildung von Überhangklassen. Sofern eine Klassenbildung im gegliederten System nicht möglich ist, kann eine Überhangklasse im integrierten System gebildet werden.

 

Ein entsprechender Antrag wurde durch die Schulverwaltung an die Bezirksregierung Münster gestellt. Dem Antrag wurde mit Schreiben der Bezirksregierung vom 23.04.2021 zugestimmt.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig erweiterte Nachprüfungs- und Wiederholungsmöglichkeiten geschaffen. Nach Einschätzung der Schulen werden viele Schülerinnen und Schüler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um nach diesem durch Corona geprägtem Jahr nicht zu einem Schulformwechsel gezwungen zu sein. Seitens der Schulleitungen wurde jedoch darauf hingewiesen, dass unterjährig mit vermehrten Anfragen zum Schulformwechsel zu rechnen ist.

 

Anhand der Anlagen zur Vorlage 180/20 zum Abgleich des Musterraumprogramms an den Sekundarschulen wird deutlich, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der 3-Zügigkeit beide Schulen die vorhandenen Räumlichkeiten vollumfänglich in Anspruch nehmen müssen. Insbesondere liegt ein Mangel an Fachräumen vor. Die Aufnahme weiterer Schülerinnen und Schüler sowie die Bildung weiterer Klassen an den Sekundarschulen erfordert die Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten.

 

Zu 3.) Zeitliche und räumliche Aspekte zur Umsetzung

 

Wie eingangs erwähnt, soll die bauliche Maßnahme zur Ertüchtigung als 4-zügige Schule des gemeinsamen Lernens zum Schuljahresbeginn 2025/2026 abgeschlossen sein.

 

Für eine Auslagerung von Teilbereichen stehen keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung.

 

Kurz- und Mittelfristige Lösungen können daher nur über die Einrichtung mobiler Raumsysteme geschaffen werden. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass diese mobilen Räume auch während der Bauzeit im Einsatz wären und der Aufstellplatz bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Einrichtung möglicher Baufelder berücksichtigen soll.

 

Grundsätzlich werden seitens des Schulträgers folgende Möglichkeiten bestätigt:

 

a.)    Alexander-von-Humboldt-Schule

 

Hier wäre grundsätzlich die Errichtung einer Container-Anlage bis max. zweistöckig mit 8 Unterrichtsräumen + 2 Differenzierungsräumen sowie WC-Anlage und Verkehrsflächen möglich.

 

b.)    Nelson-Mandela-Schule

 

Hier wäre grundsätzlich die Errichtung einer Container-Anlage bis max. zweistöckig mit 8 Unterrichtsräumen + 2 Differenzierungsräumen sowie WC-Anlage und Verkehrsflächen an der rot markierten Stelle möglich. (An der blau eingezeichneten Fläche wurde bereits eine mobile Raumeinheit für den Unterricht der Bodelschwinghschule (langfristig) errichtet.

 

Unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften ist einer Bereitstellung unabhängig vom Standort zum Ende der Osterferien 2022 wahrscheinlich.

 

 

4.)        Umsetzung

 

Die Erarbeitung von Möglichkeiten, bereits unterjährig im Schuljahr 2021/2022 weitere Schülerinnen und Schüler an den Sekundarschulen aufzunehmen erfolgte im vertrauensvollen Zusammenwirken mit den Schulleitungen.

 

Favorisiert wird eine stufenweise Einführung der 4-Zügigkeit an den Sekundarschulen.

 

In Abstimmung mit den Schulleiterinnen wird vorgeschlagen, zunächst am Standort der Nelson-Mandela-Schule die Errichtung einer Anlage mobiler Raumsysteme mit 8 Unterrichts und zwei Differenzierungsräumen sowie WC-Anlage und Verkehrsflächen zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen.

 

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die unterjährig die Schulform wechseln wäre an diesem Standort gesichert, da die Schulleitung für einen kurzen Übergangszeitraum Kapazitäten in den vorhandenen Räumlichkeiten sieht.

 

Zum Schuljahresbeginn 2022/2023 würden die geschaffenen Räumlichkeiten genutzt, um sowohl eine zusätzliche vierte Eingangsklasse wie auch sich abzeichnende Überhangklassen unterzubringen.

 

Für die Aufnahme weiter Eingangsklassen in den beiden folgenden Jahren wären die Kapazitäten ebenso vorhanden wie für einen weiteren Fachraum, der sich aus dem Zuwachs an Klassen ergibt.

 

Ergänzend zur Erstellung der mobilen Raumeinheit an der Nelson-Mandela-Schule würde zum Schuljahresbeginn 2023/2024 an der Alexander-von-Humboldt-Schule ein System mit 5 Unterrichtsräumen sowie einem Differenzierungsraum, WC-Anlage und Verkehrsfläche geplant werden.

 

Ab diesem Schuljahr würde die Überhang-/Mehrklasse an der Alexander-von-Humboldt-Schule gebildet und die dort auch die vierte Eingangsklasse gebildet. Ebenso stünde dem System ein zusätzlicher Fachraum zur Verfügung.

 

Eine graphische Übersicht des Zeitplanes wird als Anlage beigefügt.

 

 

1.        Finanzielle Auswirkungen

 

Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von mobilen Raumsystemen für unterrichtliche Zwecke wird für den langen Nutzungszeitraum der Kauf der Einheit favorisiert. Bei der relativ kurzen Nutzungsdauer an der Alexander-von-Humboldt-Schule ist eine Anmietung die wirtschaftliche Variante.

 

a.)    Nelson-Mandela-Schule

Kauf:

8 Klassen

2 Differenzierungsräume

WC D+H

PuMi/Anschl.

Kauf Gesamt: ~ 880 m²:                                        1.404.000 €

Erdarbeiten /Fundamente / Leitungswege, etc.                60.000 €

Elektro / Daten                                                             10.000 €

Heiz-System                                                                 26.000 €

Gesamt:                                                                    1.500.000 €

 

Kosten ohne Innenausstattung / active-board / etc.

 

Die Mittel für den Kauf des mobilen Raumsystems werden zunächst aus den für den Bau der Michaelschule veranschlagten Kosten genommen. Aufgrund der Bildung von Bauabschnitten, stehen diese Mittel aus dem dortigen Budget (Produkt: 5202-110113) in diesem Jahr zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2022 wird der Betrag für das kommende Jahr wieder eingestellt.

           

b.)   Alexander-von-Humboldt-Schule

Miete:

5 Klassen

1 Differenzierungsraum

WC D+H

PuMi/Anschl.

Miete Gesamt: ~ 540 m²:      (24 Monate)                232.000 €

Erdarbeiten/Fundamente/Leitungswege etc.              80.000 €

(inkl. Elektroarbeiten)

An- und Ablieferung, Montage, Demontage,             

Rückbau etc.                                                              85.000 €

Gesamt:                                                                    397.000 €

 

Kosten ohne Innenausstattung / active-board / etc.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Zeitstrahl Ertüchtigung Sekundarschulen mit Raumprovisorien