Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Bereitstellung von
mobilen Raumsystemen an den Sekundarschulen zur Kenntnis.
2.
Der
Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, bis zur Ertüchtigung der Sekundarschulen
als 4-zügige Schulen des gemeinsamen Lernens, die Schulen entsprechend des in
der Vorlage dargestellten Zeitplans mit mobilen Raumsystemen auszustatten.
3.
Der
Schulausschuss stimmt zu, die benötigten Mittel zur Bereitstellung des mobilen
Raumsystems an der Nelson-Mandela-Schule durch die Umschichtung für dieses
Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Mittel aus den veranschlagten Kosten Umbau
Michaelschule herbeizuführen. (1.500.000 € investive Kosten für 2021).
4.
Der
Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die benötigten Mittel für die
Bereitstellung des mobilen Raumsystems an der Alexander-von-Humboldt-Schule im
Haushaltsplanentwurf 2022 ff. einzuplanen.
Konsumtive
Kosten:
2023: 178.000 € - 120.000 € Ertüchtigung + 58.000 €
Miete
2024: 116.000 € - 116.000 € Miete
2025: 103.000 € -
45.000 € Rückbau + 58.000 € Miete
Begründung:
1.) Ertüchtigung der Sekundarschulen als 4 zügige Schulen des gemeinsamen Lernens
2.) Hinweise zur Klassenbildung
3.) Zeitliche und räumliche Aspekte zur Umsetzung
4.) Umsetzung
5.) Finanzielle Auswirkungen
Zu 1.)
In seiner Sitzung am19.06.2019 hat der Schulausschuss der Stadt Rheine und in seiner Sitzung am 09.07.2019 hat der Rat der Stadt Rheine die Zügigkeiten aller weiterführenden Schulen der Stadt Rheine beschlossen. (Vorlage 216/19)
Die Sekundarschulen starten häufig mit kleinen Klassen, durch Zuzüge oder Schulformwechsler sind die Klassen ab Jahrgang 7 meist ausgelastet und in Jahrgang 9 der Klassenfrequenzwert aufgrund der möglichen Wiederholung des Jahrgangs an beiden Schulen überschritten wird, wurde für die Sekundarschulen die Zügigkeit ab dem Schuljahr 2022/2023 wie folgt festgelegt:
Nelson-Mandela-Schule: 4-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens
Alexander-von-Humboldt-Schule: 4-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens
Mit der Vorlage 180/20 hat der Schulausschuss der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 19.05.2020 das Musterraumprogramm für die Sekundarschulen als 4-zügige Schulen des gemeinsamen Lernens beschlossen.
Da beide Schulen im Bestand erweitert werden, ist in weiteren Schritten der Abgleich des Musterraumprogramms mit den gegebenen Möglichkeiten erforderlich und in eine entsprechende Planung zu überführen.
Im Rahmen der Planungen wurde die Fertigstellung der Erweiterung der Sekundarschulen zum Schuljahresbeginn 2025/2026 festgelegt.
Zu 2.) Hinweise zur Klassenbildung
I.)
Klassenbildung
unter dem Aspekt „Gemeinsames Lernen“
„Gemeinsames Lernen“ bedeutet, dass alle Kinder
und Jugendlichen gemeinsam unterrichtet werden und nicht zwischen Kindern mit
und ohne sonderpädagogischen Förderbedarfe unterschieden wird. In der Folge gibt
es keinen verpflichtenden Schulbesuch in einer Regel- oder Förderschule.
Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine
allgemeine Schule in NRW besuchen, ist in den vergangenen Jahren stetig
gestiegen. Inzwischen nehmen mehr als 40 Prozent der Schüler*innen mit
Förderbedarf am gemeinsamen Lernen in den Regelschulen teil.
Laut Erlass
des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018 wird
empfohlen den Klassenfrequenzwert nach § 46 Abs. 4 SchulG bei Schulen des gemeinsamen
Lernens auf 25 Schüler/innen zu reduzieren. Im Durchschnitt müssen an diesen
Schulen 3 Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf jede
Eingangsklasse entfallen. Sofern diese Kapazitäten ausgeschöpft sind, können
weitere Schulen des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden. Gymnasien können
nur Schulen des gemeinsamen Lernens bleiben, wenn bereits Schüler/innen mit
sonderpaedagogischen Förderbedarf an der Schule unterrichtet und gefördert
werden. Zielgleiche Förderung ist immer möglich.
Die Übergänge von Schülern/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf der Grundschulen zur weiterführenden Schule stellen sich bisher wie folgt dar:
|
Alexander-von-Humboldt-Schule |
Nelson-Mandela-Schule |
Euregio-Gesamtschule |
Gymnasium Dionysianum |
Emsland-Gymnasium |
Schuljahr 2016/17 |
5 |
7 |
8 |
0 |
1 |
Schuljahr 2017/18 |
8 |
7 |
8 |
0 |
1 |
Schuljahr 2018/19 |
5 |
10 |
9 |
1 |
0 |
Schuljahr 2019/20 |
9 |
8 |
11 |
4 |
0 |
Schuljahr 2020/21 |
4 |
6 |
7 |
3 |
0 |
Schuljahr 2021/22 |
8 |
9 |
15 |
1 |
0 |
Im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl steigen in den letzten Jahren die Zahlen, von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Schulen des gemeinsamen Lernens.
AOSF Verfahren zu Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes werden häufig bereits in den Grundschulen initiiert. Es gibt aber auch Verfahren, die in den weiterführenden Schulen begonnen werden. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf mit Übergang in die Klasse 5 ist daher nicht abschließend.
Zum Zeitpunkt Oktober 2020 ist die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Rheiner Grundschulen folgend festzustellen
Im Durchschnitt haben 3,8 % der Grundschüler einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Betrachtet man nur die 3. Und 4. Klassen (häufigste Phase der Einleitung von AOSF) sind es 4,8 % der Schüler.
Aufgrund der Geburtenzahlen können die kommenden Einschulungsjahrgänge prognostiziert werden:
Einschulungsjahrgang |
Anzahl der SuS |
2017/18 |
724 |
2018/19 |
693 |
2019/20 |
719 |
2020/21 |
683 |
2021/22 |
751 |
2022/23 |
748 |
2023/24 |
803 |
2024/25 |
803 |
Aus den Anmeldezahlen in den Grundschulen (Klasse 1-4) und den bekannten Quoten ergeben sich folgende zu erwartende Übergänge von SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf an weiterführenden Schulen in den kommenden Jahren.
Einschulungsjahrgang
(Schuljahr) |
Übergang weiterführende
Schule (Schuljahr) |
Prognostizierte Anzahl
SuS mit sonderpaedagogischen Förderbedarf |
2018/19 |
SJ 2022/23 |
34 |
2019/20 |
SJ 2023/24 |
35 |
2020/21 |
SJ 2024/25 |
33 |
2021/22 |
SJ 2025/26 |
37 |
2022/23 |
SJ 2026/27 |
36 |
2023/24 |
SJ 2027/28 |
39 |
2024/25 |
SJ 2028/29 |
39 |
In Rheine sind zurzeit folgende Schulen als Schulen des gemeinsamen Lernens im weiterführenden Bereich definiert:
Alexander-von-Humboldt-Schule
Nelson-Mandela-Schule
Euregio-Gesamtschule
Die Elsa-Brändström-Realschule soll nach dem Bezug des Neubaus ab dem Jahr 2024/25 ebenfalls Schule des gemeinsamen Lernens werden.
Laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom
15.10.2018 sollten an diesen Schulen im Durchschnitt 3 Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf jede Eingangsklasse entfallen.
Nach dem Erlass stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung:
Alexander-von-Humboldt-Schule 9
Nelson-Mandela-Schule 9
Euregio-Gesamtschule 15
Insgesamt stehen zurzeit 33 Plätze für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung. Zum Schuljahr 2021/22 kann nur allen Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf ein Platz an Ihrer Wunschschule angeboten werden, da die Emmy-Nöther-Schule sich bereit erklärt hat, aufgrund des Elternwunsches Kinder aus Rheine aufzunehmen. Ebenso findet Einzelintegration an einem Gymnasium statt.
Die Prognosen zeigen, dass die vorhandenen Kapazitäten für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf an den bisherigen vorgesehenen Schulen für die Stadt Rheine nicht ausreichend sind.
Laut Erlass vom 15.10.2018
können, sofern diese Kapazitäten
ausgeschöpft sind, weitere Schulen des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden.
Die Einrichtung eines Gymnasiums als Schule des gemeinsamen Lernens ist nur möglich, sofern bislang mindestens 6 Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf pro Eingangsjahrgang aufgenommen und ein entsprechendes Konzept zur Integration vorweisen. In Rheine findet an den Gymnasien in der Regel eine zielgleiche Einzelintegration statt.
II.)
Klassenbildung unter dem Aspekt
„Überhangklassen/Mehrklassenbildung“
Zur Sicherstellung, dass Schulformwechsler und die Schülerinnen und Schüler aus Sprachklassen auch nach dem Schulformwechsel wohnortnah ihrer Schulpflicht nachkommen können, ist es möglich, Überhangklassen einzurichten.
Im Zuge der stattgefundenen Konferenz der
Erprobungsstufenkoordinator/innen der weiterführenden Schulen wurde die
Schulverwaltung im April dieses Jahres informiert, dass nach Klasse 7 und 8
insgesamt voraussichtlich je 52 Schülerinnen und Schüler die Schulform zum
kommenden Schuljahr 2021/22 wechseln, sprich “abgeschult“ werden, müssen.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich wie
folgt zusammen:
Schulformwechsler Klasse 7 (16.04.2021) |
Gymnasium Dionysianum |
Kopernikus- Gymnasium |
Emsland- Gymnasium |
Elsa-Brändström- Realschule |
26 |
2 |
10 |
8 |
6 |
Schulformwechsler Klasse 8 (16.04.2021) |
Gymnasium Dionysianum |
Kopernikus- Gymnasium |
Emsland- Gymnasium |
Elsa-Brändström- Realschule |
Sprach-klasse |
26 |
2 |
17 |
1 |
4 |
2 |
Im gegliederten System
(Elsa-Brändström-Realschule) besteht keine Möglichkeit die große Anzahl der
Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Die räumlichen Ressourcen ermöglichen
keine Bildung von Überhangklassen. Sofern eine Klassenbildung im gegliederten
System nicht möglich ist, kann eine Überhangklasse im integrierten System
gebildet werden.
Ein entsprechender Antrag wurde durch die
Schulverwaltung an die Bezirksregierung Münster gestellt. Dem Antrag wurde mit
Schreiben der Bezirksregierung vom 23.04.2021 zugestimmt.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Land
Nordrhein-Westfalen kurzfristig erweiterte Nachprüfungs- und
Wiederholungsmöglichkeiten geschaffen. Nach Einschätzung der Schulen werden
viele Schülerinnen und Schüler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um nach
diesem durch Corona geprägtem Jahr nicht zu einem Schulformwechsel gezwungen zu
sein. Seitens der Schulleitungen wurde jedoch darauf hingewiesen, dass
unterjährig mit vermehrten Anfragen zum Schulformwechsel zu rechnen ist.
Anhand der Anlagen zur Vorlage 180/20 zum
Abgleich des Musterraumprogramms an den Sekundarschulen wird deutlich, dass
bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der 3-Zügigkeit beide
Schulen die vorhandenen Räumlichkeiten vollumfänglich in Anspruch nehmen
müssen. Insbesondere liegt ein Mangel an Fachräumen vor. Die Aufnahme weiterer
Schülerinnen und Schüler sowie die Bildung weiterer Klassen an den
Sekundarschulen erfordert die Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten.
Zu 3.) Zeitliche und räumliche
Aspekte zur Umsetzung
Wie eingangs erwähnt, soll die bauliche
Maßnahme zur Ertüchtigung als 4-zügige Schule des gemeinsamen Lernens zum
Schuljahresbeginn 2025/2026 abgeschlossen sein.
Für eine Auslagerung von Teilbereichen stehen
keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung.
Kurz- und Mittelfristige Lösungen können
daher nur über die Einrichtung mobiler Raumsysteme geschaffen werden. Bei der
Planung ist zu berücksichtigen, dass diese mobilen Räume auch während der
Bauzeit im Einsatz wären und der Aufstellplatz bereits zum jetzigen Zeitpunkt
die Einrichtung möglicher Baufelder berücksichtigen soll.
Grundsätzlich werden seitens des Schulträgers folgende Möglichkeiten bestätigt:
a.) Alexander-von-Humboldt-Schule
Hier wäre grundsätzlich die Errichtung einer Container-Anlage bis max. zweistöckig mit 8 Unterrichtsräumen + 2 Differenzierungsräumen sowie WC-Anlage und Verkehrsflächen möglich.
b.) Nelson-Mandela-Schule
Hier wäre grundsätzlich die Errichtung einer Container-Anlage bis max. zweistöckig mit 8 Unterrichtsräumen + 2 Differenzierungsräumen sowie WC-Anlage und Verkehrsflächen an der rot markierten Stelle möglich. (An der blau eingezeichneten Fläche wurde bereits eine mobile Raumeinheit für den Unterricht der Bodelschwinghschule (langfristig) errichtet.
Unter Berücksichtigung vergaberechtlicher
Vorschriften ist einer Bereitstellung unabhängig vom Standort zum Ende der
Osterferien 2022 wahrscheinlich.
4.) Umsetzung
Die Erarbeitung von Möglichkeiten, bereits
unterjährig im Schuljahr 2021/2022 weitere Schülerinnen und Schüler an den
Sekundarschulen aufzunehmen erfolgte im vertrauensvollen Zusammenwirken mit den
Schulleitungen.
Favorisiert wird eine stufenweise Einführung
der 4-Zügigkeit an den Sekundarschulen.
In Abstimmung mit den Schulleiterinnen wird
vorgeschlagen, zunächst am Standort der Nelson-Mandela-Schule die Errichtung
einer Anlage mobiler Raumsysteme mit 8 Unterrichts und zwei
Differenzierungsräumen sowie WC-Anlage und Verkehrsflächen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt umzusetzen.
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern,
die unterjährig die Schulform wechseln wäre an diesem Standort gesichert, da
die Schulleitung für einen kurzen Übergangszeitraum Kapazitäten in den
vorhandenen Räumlichkeiten sieht.
Zum Schuljahresbeginn 2022/2023 würden die
geschaffenen Räumlichkeiten genutzt, um sowohl eine zusätzliche vierte
Eingangsklasse wie auch sich abzeichnende Überhangklassen unterzubringen.
Für die Aufnahme weiter Eingangsklassen in
den beiden folgenden Jahren wären die Kapazitäten ebenso vorhanden wie für
einen weiteren Fachraum, der sich aus dem Zuwachs an Klassen ergibt.
Ergänzend zur Erstellung der mobilen
Raumeinheit an der Nelson-Mandela-Schule würde zum Schuljahresbeginn 2023/2024
an der Alexander-von-Humboldt-Schule ein System mit 5 Unterrichtsräumen sowie
einem Differenzierungsraum, WC-Anlage und Verkehrsfläche geplant werden.
Ab diesem Schuljahr würde die
Überhang-/Mehrklasse an der Alexander-von-Humboldt-Schule gebildet und die dort
auch die vierte Eingangsklasse gebildet. Ebenso stünde dem System ein
zusätzlicher Fachraum zur Verfügung.
Eine graphische Übersicht des Zeitplanes wird
als Anlage beigefügt.
1.
Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund der Erfahrungen
im Zusammenhang mit der Anschaffung von mobilen Raumsystemen für
unterrichtliche Zwecke wird für den langen Nutzungszeitraum der Kauf der
Einheit favorisiert. Bei der relativ kurzen Nutzungsdauer an der
Alexander-von-Humboldt-Schule ist eine Anmietung die wirtschaftliche Variante.
a.) Nelson-Mandela-Schule
Kauf:
8 Klassen
2 Differenzierungsräume
WC D+H
PuMi/Anschl.
Kauf Gesamt: ~ 880 m²: 1.404.000
€
Erdarbeiten /Fundamente / Leitungswege, etc. 60.000 €
Elektro / Daten 10.000 €
Heiz-System 26.000 €
Gesamt: 1.500.000
€
Kosten ohne Innenausstattung / active-board / etc.
Die Mittel für
den Kauf des mobilen Raumsystems werden zunächst aus den für den Bau der
Michaelschule veranschlagten Kosten genommen. Aufgrund der Bildung von
Bauabschnitten, stehen diese Mittel aus dem dortigen Budget (Produkt:
5202-110113) in diesem Jahr zur Verfügung. Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2022 wird der Betrag für das kommende Jahr
wieder eingestellt.
b.)
Alexander-von-Humboldt-Schule
Miete:
5 Klassen
1 Differenzierungsraum
WC D+H
PuMi/Anschl.
Miete Gesamt: ~ 540 m²: (24
Monate) 232.000 €
Erdarbeiten/Fundamente/Leitungswege etc. 80.000 €
(inkl. Elektroarbeiten)
An- und Ablieferung, Montage, Demontage,
Rückbau etc. 85.000 €
Gesamt: 397.000
€
Kosten ohne Innenausstattung / active-board / etc.
Anlagen:
Zeitstrahl Ertüchtigung Sekundarschulen mit Raumprovisorien