Betreff
Stärkung der Schulen des gemeinsamen Lernens durch Ausbau der Schulsozialarbeit in Kooperation mit der Jugendsozialarbeit
Vorlage
320/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Aufbau der Koordinationsstelle „Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit“ zur Kenntnis.

2.      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Konzept „Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens“ zu entwickeln.

3.      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die finanziellen und personellen Auswirkungen des Rahmenkonzeptes „Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens“ zu ermitteln und dem Schulausschuss im Rahmen der Beratungen zum Haushalts- und Stellenplan 2022 f. zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


Begründung:

 

Koordinationsstelle „Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit“

Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit zu entwickeln. Weiterhin soll die personelle Aufstockung der Alexander von Humboldt Schule, der Nelson-Mandela-Schule und der Euregio-Gesamtschule geprüft werden.

 

Zum 1. Februar 2021 wurde die Koordinationsstelle „Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit“, ausgestattet mit 19,5 Personalstunden, eingerichtet. Die Stelle ist organisatorisch angebunden an das Jugendamt, arbeitet allerdings in enger Kooperation mit der Schulverwaltung und dem multiprofessionellen Team im Schotthock.

 

Ziel ist es, ein Konzept für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu entwickeln, dass eine Bestandsaufnahme der bereits getroffenen Maßnahmen darstellt und in einem partizipativen Prozess weitergehende Ziele und Maßnahmen formuliert. Ziel der Koordinierungsstelle ist, die übergreifenden Bedarfe der Schulen für zusätzliche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren und ein Handlungskonzept zu erarbeiten. Die individuellen schulspezifischen Konzepte bleiben davon unberührt.

 

Die Ziele und Maßnahmen wurden in der Sitzung des Arbeitskreis Schulstruktur am 12.05.2021 vorgestellt. Die Präsentation ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Arbeitskreis hat die weitere Umsetzung empfohlen und zugleich darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf eine Unterstützung der weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens kurzfristig Handlungsbedarf besteht. Dem trägt die Verwaltung durch den Arbeitsauftrag Rechnung, die finanziellen und personellen Auswirkungen für die Haushalts- und Stellenberatungen 2022 f. aufzuarbeiten.

 

Zugleich haben die Leitungen der weiterführenden Schulen noch Klärungsbedarfe hinsichtlich der Rolle und dauerhaften Finanzierung der Koordinierungsstelle deutlich gemacht. Diese Fragen wird die Verwaltung mit den Schulleitungen in projektbegleitenden Gesprächen erörtern. Die Projektstruktur besteht aus einer Arbeits- und einer Steuerungsgruppe.

Die Arbeitsgruppe arbeitet auf der operativen Ebene. Sie dient der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Aufbereitung des Prozesses. Sie koordiniert sämtliche Partizipationsprozesse und arbeitet auf Basis der Ergebnisse Handlungsempfehlungen aus. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die Mitarbeiterin der Koordinationsstelle und jeweils eine Mitarbeiterin aus der Schulverwaltung und dem multiprofessionellen Team.

 

Die Steuerungsgruppe arbeitet auf beratender Ebene. Sie begleitet den konzeptionellen Prozess durch das Einbringen von Fachwissen und Fachkompetenzen. Die Mitglieder beraten in der Entwicklung und Priorisierung von Handlungsempfehlungen und unterstützen die Umsetzung. Durch die Einbindung der Experten innerhalb der Steuerungsgruppe ist die Konzeptentwicklung Gegenstand eines Willens- und Aushandlungsprozesses und wichtige Grundlage für die Entscheidungen der Kommunalpolitik. Aktuell besteht die Steuerungsgruppe aus den Mitgliedern der Arbeitsgruppe, der Jugendamtsleitung und der Fachbereichsleitung FB 8 der Stadtverwaltung. Für den weitergehenden Prozess soll die Steuerungsgruppe erweitert werden durch eine Vertretung der Schulleitungen, Vertretung der Schulsozialarbeit und Vertretung aus dem Schulausschuss.

Für die Umsetzungsphase der Rahmenkonzeption sollte ein weiterer Arbeitskreis eingerichtet werden, der auf Mitarbeiterebene angesiedelt ist und sich mit der praktischen Arbeit vor Ort beschäftigt. 

Zur Erarbeitung der Rahmenkonzeption erfolgt zunächst eine Bestands- und Bedarfsfeststellung. Es soll ermittelt werden, welche Leistungen und Angebote derzeit vorgehalten werden, welche Strukturen in den Schulen vorhanden sind und welche externen Anbieter bereits involviert sind. Es soll eine Strukturanalyse stattfinden auf Basis von Sozialdaten und Ergebnissen von Umfragen und Datenanalysen. Zusätzlich sollen in den drei betreffenden Schulen sowie mit Anbietern der Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit qualitative Interviews durchgeführt werden.

Auf Basis der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung werden Handlungsziele und formuliert. Das Konzept „Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens“ wird dem Schulausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich zunächst um einen Arbeitstitel handelt. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Bedarfsanalyse kann sich z. B. auch ein Bedarf für zusätzliche Sprachförderung oder motorische Förderungen ergeben. Daher ist die Ausgestaltung der Konzeption nicht allein auf soziale Arbeit begrenzt.

Erste Schritte der Umsetzung des Konzepts sollen zum 2. Halbjahr 2021/2022 beginnen. Daher ist eine Beratung und Entscheidung der Politik zu den finanziellen und personellen Auswirkungen im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen 2022 ff. notwendig.

Darüber hinaus soll bis zum Schuljahr 2022/2023 die Bestands- und Bedarfsermittlung auf alle städtischen Schulen der Stadt Rheine erweitert werden. Insgesamt soll ein Rahmenkonzept für die Soziale Arbeit an Schulen für alle städtischen Schulen der Stadt Rheine entstehen.

 

Anlage: Präsentation Koordination Schulsozialarbeit