Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Öffentlich-Rechtlichen Zuwendungsvertrag zur Musikschuloffensive Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.

 


Begründung:

Musikschuloffensive zur Stärkung der öffentlichen Musikschularbeit

 

 

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW) Frau Pfeiffer-Poensgen stellte im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Musikschulen in NRW (LVdM) am 15. November 2019 zum ersten Mal die „Musikschuloffensive zur Stärkung der öffentlichen Musikschularbeit“ vor. Dies ist die erste umfassende und auf Dauer ange-legte Qualitäts- und Strukturoffensive zur Zukunftssicherung der musikalischen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Sie informierte dabei über die Planung und grundsätzliche finanzielle Aufstellung des Programms.

 

Im Juni 2020 wurde seitens des LVdM eine Abfrage zur Bereitschaft der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in Festanstellung durchgeführt, welche seitens der Musikschule der Stadt Rheine positiv beantwortet wurde. Die Musikschuloffensive soll durch eine Erhöhung des Anteils der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den öffentlichen Musikschulen qualitätssteigernd wirken. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände wollen daher vermehrt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer pauschalen Festbetragsfinanzierung kommunal getragener Musik-schulen mit einem Personalkostenzuschuss (für die Musikschule der Stadt Rheine in Höhe von 17 Unterrichtsstunden, entspricht 56,67 Prozent) für sozialversicherungspflichtige Stel-len über einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag (siehe Anlage). Der Schulaus-schuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 25. November 2020 der Einrichtung einer vorerst als Projekt auf zwei Jahre befristeten Stelle für den Aufbau und die Leitung eines Blasorchesters an der Musikschule zugestimmt.

 

Der Zuwendungsvertrag ist seitens der Bezirksregierung Münster Mitte April 2021 zugesandt worden. Dieser beginnt am 01. Mai 2021. Die Einstellung einer Lehrkraft ist bereits erfolgt. Die Laufzeit ist zunächst einmal bis zum 31.07.2024 (Bewilligungs- und Durchführungszeit-raum) befristet. Da eine langfristige Zusammenarbeit beabsichtigt ist, verlängert sich der vorliegende Vertrag bis zum 31.07.2026, sofern nicht eine der Vertragsparteien bis zum 30.09.2023 schriftlich die Kündigung erklärt. Ab dem 01.08.2026 verlängert sich der vorlie-gende Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien bis zum Ablauf des vorausgegangenen Kalenderjahres schriftlich die Kündigung erklärt.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage:                Vertrag Landesförderung JWS 17 Stunden Mai 2021

Anlage 1:             Vertrag Landesförderung JWS 17 Stunden Mai 2021 Anlage 1 (Leitlinien und Hinweise für Musikschulen)

Anlage 2:             Vertrag Landesförderung JWS 17 Stunden Mai 2021 Anlage 2 (Strukturplan des VdM)

Anlage 3:             Vertrag Landesförderung JWS 17 Stunden Mai 2021 Anlage 3 (Verteilungsplan)

Anlage 4:             Vertrag Landesförderung JWS 17 Stunden Mai 2021 Anlage 4 (VDM-Berichtsbogen 2019 Nummern 4.3 plus 8.6)

Anlage 5:             Vertrag Landesförderung JWS 17 Stunden Mai 2021 Anlage 5 (Verwendungs-

                               nachweis Musikschuloffensive)