Betreff
Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2022/23 bis 2025/26
Vorlage
324/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2022/23 bis 2025/26

zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

1.             Variablen in der Bedarfsplanung

 

Der hiesigen Angebots- und Bedarfsplanung liegen die folgenden Variablen zugrunde:

 

·           Die Bedarfsquote

·           Die Geburtenentwicklung

·           Der Wanderungssaldo

 

Die Bedarfsquote ergibt sich, wenn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen der Gesamtzahl der Ü3 bzw. U3/U2-Kinder gegenübergestellt wird.

Die Geburten entwickeln sich seit einigen Jahren in Rheine insgesamt positiv, wobei im letzten Jahr ein Rückgang gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen war. Zudem sinkt die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter (15-45 Jahre) in den Folgejahren geringfügig. Daher wurde die Geburtenentwicklung entsprechend neu berechnet und gegenüber den vorangegangenen Jahren angepasst.

 

Auch im letzten Jahr hat die Stadt Rheine einen positiven Wanderungssaldo zu verzeichnen. Da der Wanderungssaldo von Jahr zu Jahr schwankt, wird auf Basis der letzten fünf Jahre der Durchschnittswert als Wanderungsgewinn in die weitere Bedarfsplanung eingerechnet.

 

 

 

2.             Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3- Kinder

 

Der Ausbau der Kindertageseinrichtungen setzt sich auch in Zukunft fort. Allerdings liegt der Fokus auf die durch den Jugendhilfeausschuss bereits beschlossenen Ausbauplänen:

 

Rechts der Ems:

·                Erweiterung der Kita Herz-Jesu zum 01.08.2022.

·                Bau einer weiteren Einrichtung in der Eschendorfer Aue (Am Feldrain) zum 01.08.2022.

 

Links der Ems:

·                Bau einer weiteren Einrichtung im Wohnpark Dutum (Ecke Kollwitzstr./Neuenkirchener Str.) zum 01.08.2022.

 

Südraum:

·                Für das Planungsgebiet Südraum liegen zurzeit keine weiteren Ausbaupläne vor.

 

Gesamtstädtisch betrachtet erreicht die Jugendhilfeplanung ihr Ziel, Überbelegungen dauerhaft abzubauen. Rein rechnerisch besteht zum Teil ein geringer Überhang an Ü3-Plätzen. Dennoch besteht kein Grund zur Sorge, denn der Landschaftsverband Westfalen Lippe hat bereits erste Veränderungen in der Gruppenstärke angekündigt, die, wenn sie so eintreten, wieder zu einem Engpass an Plätzen führen.

 

 

 

3.         Angebots- und Bedarfsplanung für U3-Kinder in Kindertageseinrichtungen

 

Die Betreuungsquoten im U3-Bereich zeigen Schwankungen an. Während die Betreuungsquote zum Stichtag 31.12.2020 bei den 2-jährigen Kindern im U3-Bereich im Verhältnis zum Vorjahr von 78,3% auf 71,9% abnahm, stieg bei den jüngeren Kindern 0-1 Jahr im U2-Bereich die Betreuungsquote von 12,5% auf 14,8% an. In diesem Bericht werden die Betreuungs- und Bedarfsquoten für die 2-jährigen Kinder und die Kinder, die jünger sind, differenziert dargestellt. Dieser starke Rückgang ist auf die pandemiebedingte Situation zurückzuführen.

In der Darstellung und weiteren Berechnung differenziert die Jugendhilfeplanung zwischen den Kindern im U3- und U2- Bereich. Eine fehlende Differenzierung nach den Gruppenformen I und II wäre zurzeit nicht zielführend.

 

 

 

4.         Kindertagespflege

 

Nicht alle Eltern erhalten für ihr U3-Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesein-richtung. Daher muss der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung durch die Kinderta-gespflege sichergestellt werden.

 

Als ein alternatives Angebot besteht in Rheine die Möglichkeit, das freiwillige Angebot der Spielgruppen zu nutzen, um den Betreuungsbedarf zu decken.

 

 

5.         Heranwachsender Jahrgang

 

In diesem Bericht wird ebenfalls auf den heranwachsenden Jahrgang eingegangen. Für diese Kinder wurde der Ausdruck „Winterkinder‘“ geprägt. Es handelt sich um die Kinder, die im laufenden Kitajahr das 1. Lebensjahr vollenden und zunächst auf die Tagespflege verwiesen werden, da unterjährig in der Regel keine freien Plätze in den Kitas vorhanden sind.

 


Anlage:

 

Angebots- und Bedarfsplanung 2022/23 bis 2025/26