Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
nimmt den aktuellen Stand zum Vergabeverfahren mobiler Luftfiltergeräte zur
Kenntnis.
Begründung:
Der Schulausschuss
hat die Verwaltung in der Sitzung vom 16.04.2021 mit der Beschaffung von
mobilen Luftfilteranlagen für Klassenräume beauftragt. Die Beschaffung sollte
schnellstmöglich erfolgen. Sofern es sich anbieten würde, wäre aus Gründen der
Zeitersparnis die Beschaffung über die kommunale Einkaufsgemeinschaft KoPart zu
wählen. Alternativ wurde die Verwaltung beauftragt, ein eigenes
Vergabeverfahren vorzubereiten für den Fall, dass die Vergabe über die KoPart
sich verzögert oder die über den KoPart zu beziehenden Geräte nicht den
Qualitätsansprüchen des Leistungsverzeichnisses der Stadt Rheine entsprechen.
Mit der
Auslieferung sollte spätestens zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 begonnen
worden sein.
Die kommunale
Einkaufsgemeinschaft teilte nun auf erneute Anfrage mit, dass sich die Vergabe
noch weiter verzögert. Eine Lieferung in den oder kurz nach den Sommerferien
mit dem dort anhängigen Ausschreibungsverfahren erscheint somit nicht im
Bereich des Möglichen.
Daraufhin wurde
durch die Stadt Rheine ein europaweites Ausschreibungsverfahren angestoßen.
Aufgrund der Auslastung der eigenen Vergabestelle, erfolgt die Ausschreibung im
Rahmen der Amtshilfe über die Vergabestelle des Kreises Steinfurt.
Unter Einhaltung
der gesetzlichen Fristen ist eine Auftragsvergabe spätestens am 30.07.2021
vorgesehen. Die Lieferung aus dem Rahmenvertrag hat in einem Umfang von 131
Geräten bis Schulbeginn zu erfolgen.
Für weitere
Nachbeschaffungen ohne aufwendiges Vergabeverfahren, wurde die Lieferleistung
als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Eine Mindestabnahmemenge besteht für 254
Geräte, die maximale Abgabemenge beträgt 562 Geräte. Inklusive der bereits
beschafften 88 mobilen Luftfilteranlagen ergibt sich somit ein gesamtes Volumen
von 650 Stück.
Das
Leistungsverzeichnis wurde entsprechend einer ersten Evaluation der bereits
beschafften Geräte aufgrund von Rückmeldungen aus den Schulen und eigenen
Erkenntnissen angepasst. Geändert wurden die Anforderungsvoraussetzungen in
Bezug einer Timerfunktion, der wandseitigen Aufstellmöglichkeit und die
Berücksichtigung der Kosten der Austauschfilter für ein Kalenderjahr. Das
Bundesumweltamt hat zwischenzeitlich keine neuen oder aktualisierten
Empfehlungen hinsichtlich mobiler Luftfiltergeräten in Schulen herausgegeben,
d.h. es hält den Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten nur ausnahmsweise für
sinnvoll.
Die aktuelle
Fassung des Leistungsverzeichnisses ist Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Mit Beschluss vom
16.04.2021 wurde eine Kategorisierung für die Beschaffung von Luftfiltergeräte
für Schulen vorgenommen.
Kategorie 0:
Hierbei handelt es sich um Räume, die aufgrund ihrer Größe in Kombination mit einer unzureichenden Belüftungsmöglichkeit in Abstimmung mit dem Schulträger zunächst für die schulische Nutzung ausgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei nicht um Klassen- oder Fachräume, sondern um ergänzende Räumlichkeiten, die je nach Schultyp für die Umsetzung der pädagogischen Konzepte und einer schrittweisen Rückkehr zum Präsenzunterricht erforderlich sind und wieder zur Nutzung freigegeben werden müssen. Umfängliche bauliche Maßnahmen sind gegenüber der Nutzungsintensität nicht wirtschaftlich.
(10 Räume)
Kategorie 1:
Je kleiner der Raum, umso höher das Risiko einer Ansteckung. Daher sollen Klassen- und Fachräume, die kleiner als 55 m² sind, in erster Priorität ausgestattet werden.
(78 Räume)
Aufgrund der Dringlichkeit, die sich aus der Entwicklung der Corona-Pandemie mit ihren Mutanten geben hatte, konnten diese 88 Geräte aus den Kategorien 0 und 1 bereits vorab beschafft werden und sind mittlerweile im Einsatz.
Kategorie 2:
Je mehr Menschen im Raum, umso höher das Risiko einer Ansteckung. Daher sollen für die Klassen, die mehr als 25 SuS haben, mobile Luftreinigungsgeräte zur Verfügung gestellt werden.
(131 Räume)
Kategorie 3:
Im Nachgang zur Kategorie 1 und 2 sollen Klassen- und Fachräume, die kleiner als 60 m² sind, in der weiteren Priorität ausgestattet werden, wenn ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses gefasst wird.
(75 Räume)
Kategorie 4:
Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule ist gegenüber den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen der Präsenzunterricht von besonderer Bedeutung. Die zeigt sich auch in der intensiveren Betreuung einzelner Schülerinnen und Schüler. Daher sollen in der nächsten Priorität zunächst die bis dahin noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an den Grundschulen mit einem mobilen Luftfilter versorgt werden.
(die Bedarfe ergeben sich in Abhängigkeit von den zuvor in Absprachen mit den Schulleitungen ausgestatteten Räumen)
Kategorie 5:
Im letzten Schritt zur Komplettausstattung werden dann die bis dahin noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an den weiterführenden Schulen mit mobilen Raumfiltern bestückt.
(in diesem letzten
Schritt erfolgt die komplette Ausstattung aller Unterrichtsräume)
Die Beschaffung im
Rahmen der Kategorie 4 und 5 gilt, wie bei Kategorie 3, vorbehaltlich der Beschlussfassung im Schulausschuss.
Anlagen:
Leistungsverzeichnis des Rahmenvertrages über die Beschaffung von mobilen Luftfiltergeräten für Rheiner Schulen.