Betreff
Antrag der Fraktionen CDU und FDP zur Stärkung der Außenbereiche vom 26.04.2021
Vorlage
339/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

der Antragsteller:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt:

 

1.         Die Aufstellung oder Aktualisierung von Dorfentwicklungsplänen für die Stadtteile Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde.

 

2.         Die Aufstellung von Bebauungsplänen für Innenentwicklung und Baulanderweiterungen für Mehr- und Einfamilienhäuser in den unter Nr. 1 genannten Stadtteilen.

 

der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt:

 

1.         die Aufstellung von Dorfentwicklungsplänen für die Stadtteile Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde.
Die Erarbeitung soll als Gesamtpaket mit Unterstützung eines diesbezüglich fachlich versierten Büros erfolgen.
Ein Einstieg in die Bearbeitung ist ab Jahresmitte 2023 einzuplanen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die externen Leistungen entsprechende Mittel in den Haushalt 2023 f. einzustellen.

 

2.         dass Punkt 2. des Antrages der Fraktionen CDU und FDP vom 26.04.2021 zur Aufstellung von Bebauungsplänen für Innenentwicklung und Baulanderweiterungen für Mehr- und Einfamilienhäuser in den unter Nr. 1 genannten Stadtteilen im Rahmen des Wohnraumversorgungskonzeptes beraten wird.

 

 


Begründung:

 

der Antragsteller:

 

Die Begründung zur Antragstellung „Stärkung der Außenbereiche“ der Fraktionen CDU und FDP vom 26.04.2021 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Auf diese wird verwiesen.

 

 

der Verwaltung:

 

A.        Zu Punkt 1. Dorfentwicklungspläne

 

Eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung hat die Erfordernisse und Möglichkeiten des gesamten Stadtgebietes zu berücksichtigen. Entsprechend sind in Rheine nicht nur die Anforderungen des (Innen-)Stadtbereiches sondern auch die der solitären Ortslagen angemessen und vorausschauend in die Entwicklungsprozesse und daraus resultierenden Planungen und Maßnahmen einzubinden.

Dabei sind die örtlich und z. T. auch dörflich vorhandenen Strukturen und Zusammenhänge als Chance zu begreifen, diese Ortsteile nachhaltig zu stärken, ohne dass diese ihren jeweiligen Charakter verlieren.

 

Zentrales Ziel einer solchen Orts- bzw. Dorfentwicklung und damit in der Regel auch Ziel von Dorfentwicklungsplänen ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der Attraktivität und Funktionalität ländlicher Siedlungen als Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturraum.

 

Thematische Schwerpunkte liegen entsprechend regelmäßig in den Bereichen:

 

·         Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse,

·         Gestaltung öffentlicher Plätze, Frei- und Grünflächen,

·         Erhaltung des dörflichen Charakters und ortsbildprägender bzw. landschaftstypischer Gebäude, z. B. durch Um- und Nachnutzung, Anpassung oder Sanierung von Gebäuden und Hofräumen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,

·         Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,

·         Stärkung des innerörtlichen Gemeinschaftslebens, etwa durch Neu-, Aus- und Umbau bzw. Gestaltung ländlicher Grundversorgungseinrichtungen sowie von Begegnungsstätten für die ländliche Bevölkerung.

 

Hinzu kommen – gerade in Zeiten des städtischen Wachstums und bestehender Nachfragen hinsichtlich Grundstücksangeboten in den Ortsteilen  – Fragestellungen einer ortsteilgerechten (Wohn-)Baulandentwicklung, die im Einklang sowohl mit den jeweiligen örtlichen Strukturen und ihres Erhalts bzw. ihrer Stärkung, als auch mit den gesamtstädtischen Erfordernissen und Möglichkeiten steht.

 

Das Instrument des Dorfentwicklungsplanes ist für diese Fragestellungen grundsätzlich gut geeignet. Aufgrund der gesamtstädtischen Zusammenhänge schlägt die Verwaltung vor, entsprechende Untersuchungen und Bearbeitungen im Gesamtpaket der einzelnen Ortsteile durchzuführen, auch um eine „Schieflage“ bezüglich der Ergebnisse im Vergleich der Ortsteile zu vermeiden.

 

Bestandteil dieser Prozesse muss eine umfassende Einbindung der jeweiligen Akteure und Bürgerinnen und Bürger sein. Nur so können alle Belange sachgerecht in die Zielfindung eingestellt werden.

 

Um dieses Gesamtpaket seriös und nachhaltig bearbeiten zu können, wird die Verwaltung die Unterstützung eines externen Fachbüros benötigen, um sowohl die inhaltliche Bearbeitung als auch die Beteiligungen zielgerichtet sicherzustellen.

 

Dennoch wird ein Gutteil der Arbeiten von der Fachverwaltung und insbesondere der Stadtplanung zu leisten sein. Im Abgleich mit den insgesamt anstehenden Projekten und Leistungen der Stadtplanung schlägt die Verwaltung vor, die Prozesse ab Sommer 2023 zu starten, damit die Aufwendungen arbeitsadäquat in das Arbeitsprogramm und die Prioritäten eingebunden werden können.

Im Zusammenhang mit diesen Aufwendungen sind für die externen Leistungen entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2023 ff. einzustellen. Eine erste – nicht durch konkrete Leistungsbeschreibungen oder Aufwandsermittlungen unterfütterte – Grobabschätzung geht hier von einem Volumen von ca. 150.000 € aus. Auch das ist in der Vorbereitung weiter zu prüfen und zu ermitteln. Fördermittel für Konzepte gibt es nach dem aktuellen Förderprogramm Dorferneuerung nicht, die Verwaltung wird dies zum gegebenen Zeitpunkt noch einmal überprüfen.

 

B.        zu Punkt 2. Aufstellung von Bebauungsplänen EFH/MFH

 

Die unter Punkt 2. des Antrags formulierte Zielsetzung zur „Aufstellung von Bebauungsplänen für Innenentwicklung und Baulanderweiterungen für Mehr- und Einfamilienhäuser in den …………. Stadtteilen“ ist integraler Bestandteil des zzt. in Endbearbeitung befindlichen Wohnraumversorgungskonzeptes der Stadt Rheine und der damit im Zusammenhang stehenden Vorschläge zum Arbeitsprogramm und zur Prioritätensetzung in der Stadtplanung.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, diese Fragestellung im Zusammenhang mit einer Beschlussfassung zu diesen Erarbeitungen zu behandeln.

 

 

 

C.        Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der kommunale Klimaschutz und die im Zusammenhang mit einer Dorfentwicklung zu bearbeitenden diesbezüglichen Fragen sind geeignet, auch Hinweise und Anforderungen an eine klimagerechte Dorfentwicklung einzubinden.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Antrag der Fraktionen CDU und FDP
                        zur Stärkung der Außenbereiche vom 26.04.2021