Beschlussvorschlag/Empfehlung:
der Antragsteller:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt:
1. Die Aufstellung oder
Aktualisierung von Dorfentwicklungsplänen für die Stadtteile Altenrheine, Elte,
Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde.
2. Die Aufstellung von
Bebauungsplänen für Innenentwicklung und Baulanderweiterungen für Mehr- und
Einfamilienhäuser in den unter Nr. 1 genannten Stadtteilen.
der Verwaltung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt:
1. die Aufstellung von
Dorfentwicklungsplänen für die Stadtteile Altenrheine, Elte, Gellendorf,
Hauenhorst, Mesum und Rodde.
Die Erarbeitung soll als Gesamtpaket mit Unterstützung eines diesbezüglich
fachlich versierten Büros erfolgen.
Ein Einstieg in die Bearbeitung ist ab Jahresmitte 2023 einzuplanen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die externen Leistungen entsprechende
Mittel in den Haushalt 2023 f. einzustellen.
2. dass Punkt 2. des
Antrages der Fraktionen CDU und FDP vom 26.04.2021 zur Aufstellung von
Bebauungsplänen für Innenentwicklung und Baulanderweiterungen für Mehr- und
Einfamilienhäuser in den unter Nr. 1 genannten Stadtteilen im Rahmen des
Wohnraumversorgungskonzeptes beraten wird.
Begründung:
der Antragsteller:
Die Begründung zur
Antragstellung „Stärkung der Außenbereiche“ der Fraktionen CDU und FDP vom
26.04.2021 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Auf diese wird verwiesen.
der Verwaltung:
A. Zu Punkt
1. Dorfentwicklungspläne
Eine nachhaltige
und zukunftsfähige Stadtentwicklung hat die Erfordernisse und Möglichkeiten des
gesamten Stadtgebietes zu berücksichtigen. Entsprechend sind in Rheine nicht
nur die Anforderungen des (Innen-)Stadtbereiches sondern auch die der solitären
Ortslagen angemessen und vorausschauend in die Entwicklungsprozesse und daraus
resultierenden Planungen und Maßnahmen einzubinden.
Dabei sind die
örtlich und z. T. auch dörflich vorhandenen Strukturen und Zusammenhänge als
Chance zu begreifen, diese Ortsteile nachhaltig zu stärken, ohne dass diese
ihren jeweiligen Charakter verlieren.
Zentrales Ziel
einer solchen Orts- bzw. Dorfentwicklung und damit in der Regel auch Ziel von
Dorfentwicklungsplänen ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der Attraktivität
und Funktionalität ländlicher Siedlungen als Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und
Kulturraum.
Thematische Schwerpunkte liegen entsprechend regelmäßig in den Bereichen:
·
Verbesserung
innerörtlicher Verkehrsverhältnisse,
·
Gestaltung
öffentlicher Plätze, Frei- und Grünflächen,
·
Erhaltung
des dörflichen Charakters und ortsbildprägender bzw. landschaftstypischer
Gebäude, z. B. durch Um- und Nachnutzung, Anpassung oder Sanierung von Gebäuden
und Hofräumen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,
·
Verbesserung
und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
·
Stärkung
des innerörtlichen Gemeinschaftslebens, etwa durch Neu-, Aus- und Umbau bzw.
Gestaltung ländlicher Grundversorgungseinrichtungen sowie von Begegnungsstätten
für die ländliche Bevölkerung.
Hinzu kommen –
gerade in Zeiten des städtischen Wachstums und bestehender Nachfragen
hinsichtlich Grundstücksangeboten in den Ortsteilen – Fragestellungen einer ortsteilgerechten
(Wohn-)Baulandentwicklung, die im Einklang sowohl mit den jeweiligen örtlichen
Strukturen und ihres Erhalts bzw. ihrer Stärkung, als auch mit den
gesamtstädtischen Erfordernissen und Möglichkeiten steht.
Das Instrument des
Dorfentwicklungsplanes ist für diese Fragestellungen grundsätzlich gut
geeignet. Aufgrund der gesamtstädtischen Zusammenhänge schlägt die Verwaltung
vor, entsprechende Untersuchungen und Bearbeitungen im Gesamtpaket der
einzelnen Ortsteile durchzuführen, auch um eine „Schieflage“ bezüglich der
Ergebnisse im Vergleich der Ortsteile zu vermeiden.
Bestandteil dieser
Prozesse muss eine umfassende Einbindung der jeweiligen Akteure und
Bürgerinnen und Bürger sein. Nur so können alle Belange sachgerecht in die
Zielfindung eingestellt werden.
Um dieses
Gesamtpaket seriös und nachhaltig bearbeiten zu können, wird die Verwaltung die
Unterstützung eines externen Fachbüros benötigen, um sowohl die
inhaltliche Bearbeitung als auch die Beteiligungen zielgerichtet
sicherzustellen.
Dennoch wird ein
Gutteil der Arbeiten von der Fachverwaltung und insbesondere der Stadtplanung
zu leisten sein. Im Abgleich mit den insgesamt anstehenden Projekten und
Leistungen der Stadtplanung schlägt die Verwaltung vor, die Prozesse ab
Sommer 2023 zu starten, damit die Aufwendungen arbeitsadäquat in das
Arbeitsprogramm und die Prioritäten eingebunden werden können.
Im Zusammenhang
mit diesen Aufwendungen sind für die externen Leistungen entsprechende Haushaltsmittel
für das Jahr 2023 ff. einzustellen. Eine erste – nicht durch
konkrete Leistungsbeschreibungen oder Aufwandsermittlungen unterfütterte –
Grobabschätzung geht hier von einem Volumen von ca. 150.000 € aus. Auch das ist
in der Vorbereitung weiter zu prüfen und zu ermitteln. Fördermittel für
Konzepte gibt es nach dem aktuellen Förderprogramm Dorferneuerung nicht, die
Verwaltung wird dies zum gegebenen Zeitpunkt noch einmal überprüfen.
B. zu Punkt
2. Aufstellung von Bebauungsplänen EFH/MFH
Die unter Punkt 2.
des Antrags formulierte Zielsetzung zur „Aufstellung von Bebauungsplänen für
Innenentwicklung und Baulanderweiterungen für Mehr- und Einfamilienhäuser in
den …………. Stadtteilen“ ist integraler Bestandteil des zzt. in Endbearbeitung
befindlichen Wohnraumversorgungskonzeptes der Stadt Rheine und der damit im
Zusammenhang stehenden Vorschläge zum Arbeitsprogramm und zur
Prioritätensetzung in der Stadtplanung.
Die Verwaltung
empfiehlt daher, diese Fragestellung im Zusammenhang mit einer Beschlussfassung
zu diesen Erarbeitungen zu behandeln.
C. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Der kommunale
Klimaschutz und die im Zusammenhang mit einer Dorfentwicklung zu bearbeitenden
diesbezüglichen Fragen sind geeignet, auch Hinweise und Anforderungen an eine
klimagerechte Dorfentwicklung einzubinden.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
der Fraktionen CDU und FDP
zur Stärkung der
Außenbereiche vom 26.04.2021