Grundsatzbeschlüsse zu den Themen:
1. Städtebauliche Entwicklung
2. Mobilitätskonzept
3, Energetisches Konzept
4. Entwässerungskonzept
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
A) Der Ausschuss
beschließt einen Namen unter dem das Quartier entwickelt wird:
1.
Damloup
Karree
2.
Grünes Z
im Dorenkamp
3.
Wohnpark
am Waldhügel
4.
(…)
Kombinationsmöglichkeit: z. B. Wohnpark Waldhügel, Waldhügel Karree sind ebenfalls denkbar.
B) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt:
1.
Das städtebauliche Konzept (Anlage 1) ist
Grundlage für die weitere Planung. Die Verwaltung wird beauftragt zu
erarbeiten, mit welchen Instrumenten (z.B. Gestaltungshandbuch,
Konzeptvergaben,…) die städtebaulichen, architektonischen und funktionalen
Qualtitäten des Konzeptes gesichert werden können.
2.
a. Das
Mobilitätskonzept ist Grundlage für
die weiteren Planungen.
Gemäß des
städtebaulichen Konzeptes sollen von Beginn an drei Mobilitätshubs erstellt
werden. Abweichend von der Empfehlung der Verfasserin des Mobilitätskonzeptes,
die einen Stellplatzschlüssel von 0,5 je Einheit vorschlägt, soll ein
Stellplatzschlüssel von 0,8 -0,9 Stellplätzen je Einheit, inklusive eines
Anteil von öffentlichen Stellplätzen in den Mobilitästhubs, vorgesehen werden.
b. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser
Grundlage ein Bau- und Betriebskonzept zu erarbeiten, dass die Belange der
künftigen Bewohner und Anwohner berücksichtigt. Dazu sind auch erste
schalltechnische Untersuchungen auf den Weg zu geben.
3. Energetisches Konzept:
a. Das Energetische Konzept mit dem geplanten Nahwärmenetz soll weiter verfolgt werden.
b. Der energetische Standard aller im Quartier zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäude hat mindestens den Anforderungen des kfw-Effizienzhauses 40 zu entsprechen.
c. Die Wärmeversorgung aller im Quartier zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäude ist durch fossilfreie Energien zu realisieren. Eine Ausnahme stellen Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis dar.
4.
Die weitere
Planung der Entwässerung erfolgt auf
Grundlage der vom Fachbüro PFI vorgeschlagenen Vorzugsvariante „Semindezentrale
Erdbecken“. (Anlage 3)
Begründung:
Zu A)
Im Zuge des
Konversionsprozesses soll, nach der ehem. General-Wever-Kaserne (GWK), nun auf
der ehem. Damloup Kaserne eine Nachnutzung erfolgen.
Während des Entwicklungsprozesses
wurde für die GWK zur Identifizierung der Name „Eschendorfer Aue“ gewählt. Für
die „Damloup“ soll hier analog vorgegangen werden.
Zu berücksichtigen
ist allerdings, dass im Gegensatz zur GWK die von 1956-1960 erbaut wurde, die
Damloup Kaserne eine längere und vor allem bewegtere Geschichte durchlebt hat.
Historie:
„Damloup“ ist eine
kleine Gemeinde die etwa 8 km Nordöstlich von Verdun liegt.
Im Jahr 1916 ist
die Gemeinde Damloup im Zuge der Schlacht im Verdun völlig zerstört worden. (Quelle:
Wikipedia)
Aus einem
historischen Kartenausschnitt lässt sich die Namensgebung der ehem. Kaserne
herleiten:
Mit der
Damloup-Kaserne wurde Rheine im Jahr 1935 zur Garnisonsstadt. Im Zuge des 2.
Weltkrieges wurde die Kaserne erheblich zerstört. Nach einer vorübergehenden
Nutzung für Geflüchtete übernahm die Bundeswehr im Jahr 1958 die Kaserne wieder
für militärische Zwecke. Im weiteren Verlauf entwickelte sich Rheine zeitweise
zur zweitgrößten Garnisonsstadt in Deutschland.
Zukünftiger
Name:
Die Verwaltung hat
folgende Namensvorschläge ausgearbeitet. Für die nun anstehende
Nachfolgenutzung ist es wichtig dem neuen Wohnquartier einen Namen zu geben mit
dem sich die Menschen der Stadt Rheine identifizieren.
Die Verwaltung hat
bewusst auch einen Vorschlag unterbreitet in dem der alte Name „Damloup“
vorkommt. Auch aufgrund des Leids welches das Dorf im Jahre 1916 erfahren
musste. Dieses kann zur Mahnung und zugleich auch die erfolgreiche
Bundeswehrzeit aufrechterhalten.
Die Vorschläge im
Einzelnen:
1.
Damloup
Karree
2.
Grünes
Z im Dorenkamp
3.
Wohnpark
am Waldhügel
Kombinationsmöglichkeit: z. B. Wohnpark
Waldhügel, Waldhügel Karree sind ebenfalls denkbar.
Nächste
Schritte:
Nach der Übernahme
der Liegenschaft durch die Stadt soll sich für das folgende Marketing und die
Vermarktung einer professionellen Werbeagentur bedient werden.
Zu B:
Auf die
Ursprungsvorlage 312/21 wird verwiesen.