Bestandsaufnahme zu Sanierungsnotwendigkeiten aller Sportanlagen
Beschlussvorschläge/Empfehlungen:
Vorschlag der
Antragstellerin:
Der Sportausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen
1. eine
Bestandsaufnahme der Sanierungsnotwendigkeiten aller Sportanlagen in Rheine zu
erstellen,
2. eine
Priorisierung der Ergebnisse nach Dringlichkeit vorzunehmen,
3. eine
Abschätzung der Kosten vorzunehmen und einen Finanzierungsvorschlag zu
erarbeiten und
4. einen
Vorschlag, in welchem zeitlichen Rahmen der Sanierungsbedarf gedeckt werden
soll, vorzulegen.
Vorschlag der Verwaltung:
1. Der
Sportausschuss empfiehlt, keine umfassende Bestandsaufnahme der Sportanlagen in
Rheine zu Sanierungsnotwendigkeiten vorzunehmen, die in den
Zuständigkeitsbereich der Sportförderung fallen.
2. Bezüglich der
baulichen und technischen Unterhaltung der städtischen Sportanlagen wird die
weitere Beratung an den Bau- und Mobilitätsausschuss verwiesen.
Begründung:
Sportanlagen im
Zuständigkeitsbereich der Sportförderung
Vereinseigene
Sportanlagen
Im Gebiet der Stadt Rheine befindet sich der überwiegende Teil der Sportanlagen in der Bewirtschaftung der Sportvereine. Dieses Konzept wurde bereits vor vielen Jahren umgesetzt und bietet sowohl für die Vereine sowie für die Stadt Rheine erhebliche Vorteile:
Die Vereine können selbstständig Nutzungsdauer und -art sowie Belegungen bestimmen und erhalten so eine größtmögliche Eigenständigkeit in der Vereinsausübung. Die Stadt Rheine profitiert von diesem hohen ehrenamtlichen Engagement, weil Personal- und Finanzressourcen eingespart werden können.
Für die Bewirtschaftung ihrer Anlagen erhalten die Vereine neben pauschalen Zuschüssen auch bedarfsgerechte Unterstützungen für notwendige Erweiterungen und Renovierungen. Anspruchsvoraussetzungen und -umfänge sind abschließend in den Sportförderrichtlinien geregelt. Ein Antrag mit Begründung und Kostenvoranschlägen wird eingereicht und nach politischer Beratung im Sportausschuss entschieden.
Daneben stehen für besondere Projekte, die durch die Förderrichtlinien nicht erfasst werden, zusätzliche Mittel zur Verfügung, die nach Beratung im Sportausschuss auch den Vereinen zu Gute kommen können.
Die Erfahrungen der mindestens letzten 20 Jahre hat gezeigt, dass das zur Verfügung stehende jährlichen Zuschussbudget von über 220.000 € ausreicht, um alle Anträge zu befriedigen. Im Rahmen dieser Förderpraxis, die Vereine müssen einen Eigenbeitrag (je nach Jugendquote) leisten, konnten wir anhand der gestellten Anträge feststellen, dass die Vereine verantwortungsvoll handeln und besonders Maßnahmen planen, die einen Mehrwert zum Erhalt der Sportanlagen darstellen.
Hinweis
zum Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“:
Über dieses Programm wurde bereits mehrfach im Sportausschuss berichtet (Vorlagen 488/20 und 038/21). Über das Förderprogramm, das sich ausschließlich an Vereine wendet und den Stadtsportverband als Koordinierungsstelle vorsieht, werden in 2021 und 2022 für Instandsetzungsmaßnahmen Rheiner Sportvereine Fördermittel von ca. 1.000.000 € ausgeschöpft.
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung keinen Bedarf, bei den vereinseigenen Anlagen eine Bestandsaufnahme mit einer Maßnahmenpriorisierung durchzuführen.
Städtische
Sportanlagen
Mit dem Emslandstadion, dem Jahnstadion und dem Sportzentrum Dorenkamp befinden sich lediglich drei Sportanlagen in städtischer Hand. Für diese Sportanlagen wird im Rahmen von jährlichen Begehungen sowie bei kurzfristigen Problemen der Sanierungsbedarf festgestellt und sukzessive nach Priorität abgearbeitet. Ein Sanierungsstau besteht hier aktuell nicht.
Für die Turn- und Sporthallen an den Schulen ist die Zuständigkeit zweigeteilt: Für die feste und lose Sporteinrichtung kümmert sich der Sportservice, dies gilt auch für den Schulsportbedarf. Die Gebäude wiederum werden in der Zuständigkeit der Zentralen Gebäudewirtschaft verwaltet.
Einmal jährlich findet zusammen mit einer Fachfirma eine Begehung aller städt. Turn- und Sporthallen statt, um notwendige Reparaturen und Austausche an der festen und losen Sporteinrichtung festzustellen. Diese werden unmittelbar veranlasst. Dies geschieht natürlich bei entsprechender Meldung durch die Schulen und Verein im Einzelfall auch individuell und bedarfsgerecht. Dadurch ist ein Sanierungsstau ausgeschlossen.
Für den Zuständigkeitsbereich des Sportausschusses wird auch bei den städtischen Sportanlagen kein Bedarf an einer Bestandserhebung mit einer Maßnahmenpriorisierung gesehen.
Städtische Sportanlagen in
Zuständigkeit der Zentralen Gebäudewirtschaft
Die
bauliche und technische Unterhaltung der städtischen Sportanlagen obliegt der
Zentralen Gebäudewirtschaft (ZGW). Die Sportanlagen werden regelmäßig begangen,
Sanierungsbedarfe festgelegt und in die Budgetplanung aufgenommen. Mit Ausnahme
der Sanierung der Kopernikus-Sporthalle werden die Sportstätten in der Regel
nicht umfänglich, sondern lediglich in Einzelmaßnahmen saniert (z. B.
Erneuerung Sporthallenboden, Austausch von Fenstern, Erneuerung des Daches,
Erneuerung der Heizungs- und/oder Lüftungsanlagen, Sanierung der sanitären
Einrichtungen).
Mit
der Vorlage der Maßnahmen- und Budgetplanung der ZGW für das Jahr 2022 im Bau-
und Mobilitätsausschuss wird eine Liste über die kurzfristig (in den nächsten 5
Jahren) geplanten Sanierungsmaßnahmen an den städtischen Sportstätten
vorgelegt.
Im Laufe des Jahres 2022 wird eine Übersicht über den Zustand aller Sportstätten mit allen technischen und baulichen Anlagen von Seiten der ZGW erarbeitet, die dann den politischen Gremien zur Verfügung gestellt wird.
Anlage: Antrag Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Sportstättensanierung