Betreff
Vorstellung der in der AG § 78 vertretenen Institutionen
Vorlage
363/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorstellungen der in der AG § 78 Kinder- und Jugendarbeit vertretenen Institutionen zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

In der AG § 78 Kinder- und Jugendarbeit sind aktuell sechs Institutionen vertreten:

 

Ø  Katholisches Jugendwerk Rheine e.V.

Ø  Katholisches Jugendwerk Mesum e.V.

Ø  Evangelische Kirchengemeinde Jakobi

Ø  Stadtjugendring Rheine e.V.

Ø  Jugend- und Familiendienst Rheine e.V.

Ø  Caritasverband Rheine, Abteilung Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit

Ø  Jugendkunstschule

Diese Institutionen halten verschiedene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit vor, wie z.B. offene Kinder- und Jugendarbeit, kulturelle Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Jugendsozialarbeit, internationale Jugendarbeit, Jugendreisen, Projektarbeit, Angebote zur Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit und vieles mehr.

Auch die Jugendkunstschule wird hier zukünftig vertreten sein.

 

Das Grundprinzip der Kinder- und Jugendarbeit ist im offenen bzw. freien Zugang für alle interessierten Kinder und Jugendlichen zu sehen. Kinder- und Jugendarbeit soll die Entwicklung junger Menschen fördern und gesellschaftliche Mitverantwortung sowie soziales Engagement anregen.

Zu den wesentlichen Leitgedanken der Kinder- und Jugendarbeit zählen:

 

·           die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendarbeit

·           die Freiwilligkeit der Teilnahme

·           die Offenheit für alle interessierten Kinder und Jugendlichen

·           das Prinzip der demokratischen Organisation, Mitsprache und Selbstorganisation

·           die Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten

·           das Prinzip der vorrangigen Unterstützung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen

 

Es wird deutlich, dass die Kinder- und Jugendarbeit ein außerschulisches Bildungsangebot darstellt, das den besonderen Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Gerade in der Coronazeit, in der soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert wurden, war diese Aufgabe sehr herausfordernd.

 

Vertreter/innen der in der AG § 78 Kinder- und Jugendarbeit vertretenen Institutionen werden ihre Einrichtungen und Angebote im Jugendhilfeausschuss präsentieren und stehen für Fragen zur Verfügung.