Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung der Standardisierung des Raumprogramms für Grundschulen zur Kenntnis und beschließt die dargestellten Anpassungen.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.04.2017 die räumlichen Mindeststandards für Schulstandorte der Primarstufe festgelegt (vgl. Vorlage 096/17). In diesen Standards werden die baulichen Voraussetzungen wie Raumgröße, Raumanzahl und ggf. die Lage im Gebäude festgelegt. Eine Ausstattung der Räume wird hier nicht definiert.
Das erstellte Standardraumprogramm wurde mit dem Schwerpunkt Offener Ganztag und Inklusion für die städtischen Grundschulen in Rheine erarbeitet und beschlossen.
Raumprogramm für Grundschulen der Stadt
Rheine (Standardisierung)
Schule hat in den letzten Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen
Wandel vollzogen. Neben der reinen Wissensvermittlung muss Schule auf die sich
stetig verändernden Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag
zunehmend auch den Bedürfnissen an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer
der Kinder an den Schulen sowie zu Veränderungen der Pädagogik der
Wissensvermittlung. Gleichzeitig gilt es, den sozialpolitischen Ansatz auf
Chancengleichheit sowie gleichberechtigter Teilhabe an Bildung zu stärken. Auch
der demographische Wandel erfordert die Stärkung der Potentiale aller Kinder.
Jedes einzelne Kind braucht die bestmögliche Förderung, um seine
Bildungschancen zu erhöhen, aber auch um zu einer Persönlichkeit zu reifen, die
es ihm erlaubt, später ein eigenverantwortliches, selbstständiges Leben zu
führen. Diese ganzheitliche Förderung zu erreichen ist – neben der Familie –
insbesondere eine Aufgabe der Schulen. Darüber hinaus wird die Öffnung und
Verankerung von Schulen in dem jeweiligen Sozialraum als Qualitätsmerkmal von
Schulen gefordert. Um dieser Palette neuer Anforderungen genügen zu können, brauchen
Schulen Zeit und Raum. Schule als Lern- und Lebensort braucht ein
gestalterisches Umfeld, in dem Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen
und Lehrer sich gerne aufhalten und abwechslungsreiche Möglichkeiten haben, den
Bildungsauftrag zu erfüllen.
Bestandsaufnahme
Die Stadt Rheine verfügt derzeit über 14 Grundschulen an 17 Standorten.
Die Canisiusschule als Grundschulverbund verfügt neben dem Hauptstandort in
Altenrheine über einen Teilstandort in Rodde. Die Südeschschule betreibt in der
ehemaligen Konradschule einen Nebenstandort und die Johannesschule Mesum/Elte
als weiterer Grundschulverbund hat neben dem Hauptstandort in Mesum den
Teilstandort in Elte.
Fünf Grundschulen im Stadtgebiet sind als Schulen des gemeinsamen
Lernens festgelegt und eingerichtet worden. Hierdurch soll eine wohnortnahe,
integrative Förderung, Prävention und eine Bündelung von
Unterstützungsangeboten für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf
sichergestellt werden.
Darüber hinaus wird an 12 der 14 Grundschulen im Stadtgebiet die
außerunterrichtliche Betreuungsform des Offenen Ganztages, teilweise ergänzt um
eine zusätzliche Übermittagsbetreuung, angeboten. Lediglich an der
Canisiusschule und der Kardinal-von-Galen-Schule ist eine Betreuung bis um
maximal 14:00 Uhr im Rahmen der „Schule von 8 -1“ möglich. Alle angebotenen
Betreuungsplätze sind nahezu belegt.
Ab dem Schuljahr 2026 soll der Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen
Ganztag eingeführt werden.
Geplant ist, dass der Rechtsanspruch zum 1. August 2026 in Kraft tritt.
Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den
Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August
2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf
ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an
fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch
angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es nicht.
Die Verwaltung und der Schulausschuss haben in ihrem Beschluss vom
26.04.2017 unter anderen einen Schwerpunkt in Bereich Inklusion gesetzt.
Insbesondere sollen
-
zusätzlichen
Differenzierungsräume im Unterrichtsbereich berücksichtigt werden
-
alle
Schulen eine räumliche Ausstattung für den Ganztags-/Betreuungsbetrieb erhalten
-
für
individuelle Angebote im Rahmen des inklusiven Unterrichts Räume vorgesehen
werden.
Das Raumprogramm
soll – sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen - bei allen künftigen
Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung finden
und so sukzessive eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller
Schulgebäude/Schulstandorte mit dem Ziel der Entwicklung möglichst
„schulformneutraler Schulstandorte“ im Sinne „einer Schule für alle“ bewirken.
Der Ausbau aller Schulstandorte der Primarstufe zur Ermöglichung der
Durchführung des Konzeptes „Gemeinsames Lernen“ entspricht dem Runderlass des
Ministeriums für Schule und Bildung vom 12.03.2021, wonach alle Grundschulen
zukünftig das gemeinsame Lernen ermöglichen sollen.
Entsprechend der vom Schulausschuss beschlossenen Priorisierung wurden bisher die Schulgebäude der Johannesschule Eschendorf, die Edith-Stein-Schule und die Gertrudenschule nach dem Musterraumprogramm umgebaut. Die Paul-Gerhardt-Schule befindet sich in der Bauphase. Bei der Michaelschule und der Canisiusschule sind die Planungsphasen abgeschlossen.
Die abgeschlossenen und geplanten Baumaßnahmen zeigen, dass die festgelegten Schwerpunkte eingehalten werden konnten und auch beibehalten werden sollen. Die Eckpunkte werden nochmals kurz beschrieben:
Klassenräume
Um zukünftig auf
sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können, sollen im
Primarbereich jedem Schüler 2,5 qm Raumbedarf vorgehalten werden. Ausgehend von
einer durchschnittlichen Schülerzahl von 25 Kindern pro Klasse im Stadtgebiet
Rheine, wird eine Klassenraumgröße von 62,5 qm zu Grunde gelegt (25 Schüler x
2,5 qm). Dieses Raummaß lässt alternative Sitzordnungen zu. Stuhlkreise,
PC-Plätze und Leseecken können einen Platz finden. Die Einrichtung soll mit dem
pädagogischen Konzept der Schule in Einklang stehen. Jeder Klassenraum ist
zeitgemäß entsprechend den Vorgaben des Medienentwicklungsplanes auszustatten.
Eine Nutzung im Nachmittagsbereich für die Bildung von Kleingruppen für
Hausaufgabenbetreuung wird ermöglicht.
Differenzierungsflächen
Für je 2 Klassen soll zukünftig ein Gruppenraum á 36 qm zur
Differenzierung vorgehalten werden. Die Bestimmung und Nutzung dieser Räume ist
abhängig von den Bedürfnissen der jeweils beschulten Kinder. Daher ist eine
multifunktionale Ausrichtung erforderlich, um einen größtmöglichen Nutzwert zu
erzielen. So dienen diese Räume z.B. als Erweiterungsflächen für Arbeit in
Kleingruppen, als Selbstlernorte zur Aufbereitung von Informationen oder bieten
die Möglichkeit zur individuellen (Einzel-)Förderung. Dem Grundgedanken des
inklusiven Ansatzes (Index für Inklusion) folgend, bezieht sich die
individuelle Förderung dabei nicht nur auf die Ertüchtigung der Schüler/innen
mit sonderpädagogischen Förderbedarfen oder zum Ausgleich von Sprachdefiziten,
sondern bezieht z.B. auch Angebote zur individuellen Förderung besonders
begabter Schüler/innen ein. Je nach Ausstattung dieser zur Differenzierung
vorgesehenen Gruppenräume können hier auch „Lernwerkstätten“ eingerichtet
werden. Diese dienen dem praktischen Lernen zur Ausbildung handwerklicher
Fähigkeit und bieten eine Basis, um lebenspraktische Grundfertigkeiten einüben
zu können.
Auch im Nachmittagsbereich ist eine Nutzung für Betreuungsangebote
vorgesehen.
Mehrzweckräume
Die Mehrzweckräume werden in Anwendung der Vorgaben gem. BASS 1.0.4. und
4.0.6 im Primarbereich mit einer Größe von 62,5 qm vorgesehen (vgl.
Klassenräume). Pro Zug einer Grundschule ist ein Mehrzweckraum vorzuhalten.
Die Mehrzweckräume dienen einer multifunktionalen Nutzung die im
Vormittagsbereich fachunterrichtlichen Zwecken und sollen im Nachmittagsbereich
der Betreuung zur Verfügung stehen.
Sporthallen
Berücksichtigung
von individuellen Platzbedarfen im Falle Gemeinsamen Lernens/Inklusion,
Betreuungsangeboten oder Kapazität für Sport-AG‘s. Alle Sporthallen an
Grundschulstandorten mit einem Betreuungsangebot werden dem Betreuungsträger
bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Sporthallen sind Unterrichtsräume und
werden entsprechend des Medienentwicklungsplans ertüchtigt.
Bibliothek/Selbstlernzentrum
Unterrichtsziel für die Schüler/innen ist nicht nur die Speicherung von
Wissen, sondern die Fähigkeit, sich selbst Informationen zu beschaffen und mit
ihnen umzugehen. Insofern erfüllt die Bibliothek zukünftig auch die Funktion
des Selbstlernzentrums einer Schule und bietet eine wichtige Grundlage für die
Selbstarbeit, z.B. bei der Ausarbeitung von Referaten. An Grundschulen sollte
eine Bibliothek eingerichtet werden, um Kinder bereits im Primarbereich an
selbständiges Lernen heranzuführen. Insbesondere an Grundschulen sollten hier
Leseecken eingerichtet werden, in denen in Kleingruppen ungestört die
Lesekompetenz gestärkt werden kann. Zudem stehen die Schulbibliotheken der
Betreuung für ergänzende Angebote im offenen Ganztag zur Verfügung.
Bibliotheken den Schülern und Schülerinnen Raum zur Entspannung. Auch unter
Berücksichtigung des Ziels der Stärkung der Integration sowie der Verbesserung
der Sprachkompetenz von Schüler/innen mit und ohne Migrationshintergrund kommt
den Schulbibliotheken eine große Bedeutung zu.
Aus den Erfahrungen der bisherigen Planungs- und Bauphasen ist
festzustellen, dass der strategischen Verortung der Bibliothek im
Gebäudekomplex eine wichtigere Rolle zukommt als die Festlegung auf eine
definierte Quadratmeterzahl. Es sollte jedoch die Größe eines Klassenraumes
nicht unterschritten werden.
Ganztagsbereich/Betreuung
Die Einführung der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich stand unter
einem hohen zeitlichen Druck, unter welchem die baulichen Voraussetzungen zu
schaffen waren. Die bisher gesammelten Erfahrungswerte zeigen, dass neben den
räumlichen Ressourcen für den Aufenthaltsbereich ein separater Speiseraum
benötigt wird.
Es besteht die Möglichkeit der multifunktionalen Nutzung von
Klassenräumen/Mehrzweckräumen/Differenzierungsräumen für Hausaufgabenbetreuung
oder andere Projekte/AG‘s im offenen Ganztag oder für weitere
Betreuungsangebote (Schule von 8-1, Übermittagsbetreuung).
Die Platzbedarfe orientieren sich an den Raumgrößen für Klassenräume,
die 2,5 qm pro Schüler/in vorsehen. Bei der Berechnung wird von der maximalen
Auslastung im laufenden Betrieb des offenen Ganztages/ zusätzliche Betreuung
ausgegangen.
Raum für individuelle Angebote (Gemeinsames Lernen/Inklusion)
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen hat u.a.
Auswirkungen auf den Schulbereich. Durch Art. 24 der Konvention erkennen die
Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an. Um
dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit
zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein „inklusives“
Bildungssystem auf allen Ebenen. Seitens der Vertragsstaaten ist dabei
sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen werden. Kinder mit einer Behinderung dürfen nicht
vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule aufgrund ihrer
Behinderung ausgeschlossen werden, sondern ihnen soll gleichberechtigt mit
anderen der Zugang zu einem einbeziehenden, hochwertigen Unterricht ermöglicht
werden. Innerhalb des allgemeinen Bildungssystems sind daher angemessene
Vorkehrungen zu treffen, damit den Eltern eine echte Wahlfreiheit und der
Zugang zu dem bestmöglichen Bildungs- und Förderort für ihre Kinder eröffnet
wird. So individuell sich Erfahrungshintergrund, Voraussetzungen und Kenntnisse
der Kinder bereits beim Schuleintritt unterscheiden, so vielfältig gilt es
insbesondere für förderbedürftige Kinder einzelfallbezogene unterstützende
Fördermaßnahmen bereit zu halten. Bei der Aufstellung der schulbezogenen
Konzeption sind jedoch folgende Nutzungen zu berücksichtigen:
•Therapie (wie Ergotherapie)
•Krankengymnastik
•Psychomotorik
•Logopädie
•Ruheraum
•Raum für Individualförderung
•Krisenraum
•Ergänzende Ganztagsangebote
Die individuelle Ausgestaltung obliegt dem Planungsprozess mit der
jeweiligen Schule in Kenntnis der dortigen Erfahrungen und Bedarfe. Im
Grundprogramm sind bei einer zwei-zügigen Grundschule 2 Räume je 62,5 m² und
bei einer drei-zügigen Grundschule 3 Räume je 62,5 m² für individuelle Angebote
im Inklusions-/GL-Bereich vorzuhalten.
Aula/Forum
Knotenpunkt im Raumkonzept der Schulanlage ist die Aula. Diese soll eine
multifunktionale interne Nutzung haben. Zugleich soll die Aula aber auch das
Bindeglied der Schule zum Stadtteil sein. Durch geschickte Planung der Lage
können Erweiterungsmöglichkeiten, z.B. durch optionale Mitnutzung des
Eingangsbereiches geschaffen werden.
Anpassungen:
In den Baumaßnahmen wurden individuelle Anpassungen ermöglicht. Einige
davon werden in das Standardraumprogramm integriert. Ebenso müssen Eckpunkte
für die Verwaltungsräume (kein Schwerpunkt) definiert werden:
Sozialraumküche
Die Sozialraumküche dient als Ort zur Stärkung von individuellen
Kompetenzen für Kleingruppen oder im Rahmen der Inklusion. Individuelle
Potentiale können durch spezielle Lern- und Bildungsangebote in praktischer
Arbeit gefördert werden. Zur Durchführung von Kleinstprojekten wird dieser Raum
mit einer kleinen Küchenzeile bestehend aus Arbeitsfläche, Herd, Backofen,
Kühlschrank, Spüle und Küchenschränken ausgestattet.
Verwaltungsräume
Der Verwaltungsbereich ist kein Schwerpunkt des Raumprogramms. Die Flächen
müssen jedoch individuell an das Schulkonzept angepasst werden.
Dementsprechend muss das Sekretariat den Bedarfen je nach Schulgröße und
Schultyp entsprechen. Bei der Berechnung der Kapazitäten im Lehrerzimmer müssen
neben dem Lehrerkollegium auch Referendare und Sonderpädagogen berücksichtigt
werden. Flächen für Schulsozialarbeit und für Inklusionshelfer sind
einzuplanen.
Ein separater Kopierraum muss den geltenden arbeits- und
datenschutzrechtlichen Standards entsprechen.
Die Schulverwaltung in Teil- und Nebenstandorten stellen eigene
Ansprüche an die Raumgestaltung. Diese Bedarfe müssen je Standort gesondert
festgestellt und bei der Planung berücksichtigt werden. Dementsprechend muss am
Neben-/Teilstandort ein weiterer Verwaltungstrakt mit Schulleitungsbüro,
Sekretariat und Lehrerzimmer eingerichtet werden.
Toilettenanlagen
Die Toilettenanlagen an Schulen werden zukünftig in das Schulgebäude
integriert. Fast alle Grundschulen verfolgen das Hausschuhprinzip um weniger
Dreck in das Gebäude zu tragen. Der Weg über den Schulhof zur Toilette ist
dahingehend kontraproduktiv. Eine Aufsicht kann in den meisten Fällen nicht
gewährleistet werden. Zudem sind Außentoilettenanlagen häufig von Vandalismus
betroffen.
Als
Grundlagentabelle ergibt sich folgende Matrix:
|
|
Soll |
|
|
|
|
|
2 Züge |
|
|
3 Züge |
|
|
Anzahl |
Größe |
Summe |
Anzahl |
Größe |
Summe |
|
allgemeine
Unterrichtsbereich |
|
|
|
|
|
|
Klassenraum |
8 |
62,5 (2,5
qm je Schüler) |
500 |
12 |
62,5 |
750 |
Mehrzweckraum |
2 |
62,5 |
125 |
3 |
62,5 |
187,5 |
Gruppen-
Differenzierungsraum |
4 |
36 |
144 |
6 |
36 |
216 |
Sportbereich |
|
|
|
|
|
|
Sporthalle |
|
|
37,5 |
|
|
37,5 |
Außerunterrichtlicher
Bereich |
|
|
|
|
|
|
Forum/Aula |
|
150 |
150 |
|
150 |
150 |
Bibliothek/Selbstlernzentrum |
|
72 |
72 |
|
72 |
72 |
Sozialraumküche |
1 |
individuell
ca 15 m² |
|
1 |
individuell
ca. 15 m² |
|
Ganztagsbereich |
|
|
|
|
|
|
Küche/Lager/Verwaltung/Personaltoiletten/OGS
Leitung |
|
60 |
60 |
|
75 |
75 |
Speiseraum |
|
80 |
80 |
|
120 |
120 |
OGS/
zusätzliche Betreuung Aufenthalt |
je SuS
2,5 qm |
|
|
je SuS
2,5 qm |
|
|
Inklusionsflächen |
|
|
|
|
|
|
Raumfläche
für individuelle Angebote (z.B. Therapieraum, Krankengymnastik,
Psychomotorik, Ergotherapie, Logopädie, Individualförderung, Ruheraum,
ergänzende Ganztagsangebote) |
2 |
62,5 |
125 |
3 |
62,5 |
187,5 |
Verwaltungsbereich |
|
|
|
|
|
|
Lehrerzimmer |
1 |
individuell |
|
1 |
individuell |
|
Kopierraum |
1 |
Individuell |
|
1 |
individuell |
|
Bei Umbauten in Bestandsgebäuden können sich durch die vorgegebenen Bedingungen Abweichungen in beide Richtungen ergeben und sinnvoll sein.