Betreff
Grundschuloffensive "Standardisierung des Raumprogramms für Grundschulen"
Vorlage
373/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung der Standardisierung des Raumprogramms für Grundschulen zur Kenntnis und beschließt die dargestellten Anpassungen.

 


Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.04.2017 die räumlichen Mindeststandards für Schulstandorte der Primarstufe festgelegt (vgl. Vorlage 096/17).  In diesen Standards werden die baulichen Voraussetzungen wie Raumgröße, Raumanzahl und ggf. die Lage im Gebäude festgelegt. Eine Ausstattung der Räume wird hier nicht definiert.

 

Das erstellte Standardraumprogramm wurde mit dem Schwerpunkt Offener Ganztag und Inklusion für die städtischen Grundschulen in Rheine erarbeitet und beschlossen.

 

 

Raumprogramm für Grundschulen der Stadt Rheine (Standardisierung)

 

Schule hat in den letzten Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen. Neben der reinen Wissensvermittlung muss Schule auf die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag zunehmend auch den Bedürfnissen an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer der Kinder an den Schulen sowie zu Veränderungen der Pädagogik der Wissensvermittlung. Gleichzeitig gilt es, den sozialpolitischen Ansatz auf Chancengleichheit sowie gleichberechtigter Teilhabe an Bildung zu stärken. Auch der demographische Wandel erfordert die Stärkung der Potentiale aller Kinder. Jedes einzelne Kind braucht die bestmögliche Förderung, um seine Bildungschancen zu erhöhen, aber auch um zu einer Persönlichkeit zu reifen, die es ihm erlaubt, später ein eigenverantwortliches, selbstständiges Leben zu führen. Diese ganzheitliche Förderung zu erreichen ist – neben der Familie – insbesondere eine Aufgabe der Schulen. Darüber hinaus wird die Öffnung und Verankerung von Schulen in dem jeweiligen Sozialraum als Qualitätsmerkmal von Schulen gefordert. Um dieser Palette neuer Anforderungen genügen zu können, brauchen Schulen Zeit und Raum. Schule als Lern- und Lebensort braucht ein gestalterisches Umfeld, in dem Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer sich gerne aufhalten und abwechslungsreiche Möglichkeiten haben, den Bildungsauftrag zu erfüllen.

 

Bestandsaufnahme

 

Die Stadt Rheine verfügt derzeit über 14 Grundschulen an 17 Standorten. Die Canisiusschule als Grundschulverbund verfügt neben dem Hauptstandort in Altenrheine über einen Teilstandort in Rodde. Die Südeschschule betreibt in der ehemaligen Konradschule einen Nebenstandort und die Johannesschule Mesum/Elte als weiterer Grundschulverbund hat neben dem Hauptstandort in Mesum den Teilstandort in Elte.

 

Fünf Grundschulen im Stadtgebiet sind als Schulen des gemeinsamen Lernens festgelegt und eingerichtet worden. Hierdurch soll eine wohnortnahe, integrative Förderung, Prävention und eine Bündelung von Unterstützungsangeboten für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sichergestellt werden.

 

Darüber hinaus wird an 12 der 14 Grundschulen im Stadtgebiet die außerunterrichtliche Betreuungsform des Offenen Ganztages, teilweise ergänzt um eine zusätzliche Übermittagsbetreuung, angeboten. Lediglich an der Canisiusschule und der Kardinal-von-Galen-Schule ist eine Betreuung bis um maximal 14:00 Uhr im Rahmen der „Schule von 8 -1“ möglich. Alle angebotenen Betreuungsplätze sind nahezu belegt.

 

Ab dem Schuljahr 2026 soll der Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag eingeführt werden.

Geplant ist, dass der Rechtsanspruch zum 1. August 2026 in Kraft tritt. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es nicht.

 

Die Verwaltung und der Schulausschuss haben in ihrem Beschluss vom 26.04.2017 unter anderen einen Schwerpunkt in Bereich Inklusion gesetzt. Insbesondere sollen

 

-      zusätzlichen Differenzierungsräume im Unterrichtsbereich berücksichtigt werden

-      alle Schulen eine räumliche Ausstattung für den Ganztags-/Betreuungsbetrieb erhalten

-      für individuelle Angebote im Rahmen des inklusiven Unterrichts Räume vorgesehen werden.

 

Das Raumprogramm soll – sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen - bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung finden und so sukzessive eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte mit dem Ziel der Entwicklung möglichst „schulformneutraler Schulstandorte“ im Sinne „einer Schule für alle“ bewirken. Der Ausbau aller Schulstandorte der Primarstufe zur Ermöglichung der Durchführung des Konzeptes „Gemeinsames Lernen“ entspricht dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 12.03.2021, wonach alle Grundschulen zukünftig das gemeinsame Lernen ermöglichen sollen.

 

Entsprechend der vom Schulausschuss beschlossenen Priorisierung wurden bisher die Schulgebäude der Johannesschule Eschendorf, die Edith-Stein-Schule und die Gertrudenschule nach dem Musterraumprogramm umgebaut. Die Paul-Gerhardt-Schule befindet sich in der Bauphase. Bei der Michaelschule und der Canisiusschule sind die Planungsphasen abgeschlossen.

 

Die abgeschlossenen und geplanten Baumaßnahmen zeigen, dass die festgelegten Schwerpunkte eingehalten werden konnten und auch beibehalten werden sollen. Die Eckpunkte werden nochmals kurz beschrieben:

 

Klassenräume

Um zukünftig auf sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können, sollen im Primarbereich jedem Schüler 2,5 qm Raumbedarf vorgehalten werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Schülerzahl von 25 Kindern pro Klasse im Stadtgebiet Rheine, wird eine Klassenraumgröße von 62,5 qm zu Grunde gelegt (25 Schüler x 2,5 qm). Dieses Raummaß lässt alternative Sitzordnungen zu. Stuhlkreise, PC-Plätze und Leseecken können einen Platz finden. Die Einrichtung soll mit dem pädagogischen Konzept der Schule in Einklang stehen. Jeder Klassenraum ist zeitgemäß entsprechend den Vorgaben des Medienentwicklungsplanes auszustatten. Eine Nutzung im Nachmittagsbereich für die Bildung von Kleingruppen für Hausaufgabenbetreuung wird ermöglicht.

 

Differenzierungsflächen

Für je 2 Klassen soll zukünftig ein Gruppenraum á 36 qm zur Differenzierung vorgehalten werden. Die Bestimmung und Nutzung dieser Räume ist abhängig von den Bedürfnissen der jeweils beschulten Kinder. Daher ist eine multifunktionale Ausrichtung erforderlich, um einen größtmöglichen Nutzwert zu erzielen. So dienen diese Räume z.B. als Erweiterungsflächen für Arbeit in Kleingruppen, als Selbstlernorte zur Aufbereitung von Informationen oder bieten die Möglichkeit zur individuellen (Einzel-)Förderung. Dem Grundgedanken des inklusiven Ansatzes (Index für Inklusion) folgend, bezieht sich die individuelle Förderung dabei nicht nur auf die Ertüchtigung der Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen oder zum Ausgleich von Sprachdefiziten, sondern bezieht z.B. auch Angebote zur individuellen Förderung besonders begabter Schüler/innen ein. Je nach Ausstattung dieser zur Differenzierung vorgesehenen Gruppenräume können hier auch „Lernwerkstätten“ eingerichtet werden. Diese dienen dem praktischen Lernen zur Ausbildung handwerklicher Fähigkeit und bieten eine Basis, um lebenspraktische Grundfertigkeiten einüben zu können.

Auch im Nachmittagsbereich ist eine Nutzung für Betreuungsangebote vorgesehen.

 

Mehrzweckräume

Die Mehrzweckräume werden in Anwendung der Vorgaben gem. BASS 1.0.4. und 4.0.6 im Primarbereich mit einer Größe von 62,5 qm vorgesehen (vgl. Klassenräume). Pro Zug einer Grundschule ist ein Mehrzweckraum vorzuhalten.

Die Mehrzweckräume dienen einer multifunktionalen Nutzung die im Vormittagsbereich fachunterrichtlichen Zwecken und sollen im Nachmittagsbereich der Betreuung zur Verfügung stehen.

 

Sporthallen

Berücksichtigung von individuellen Platzbedarfen im Falle Gemeinsamen Lernens/Inklusion, Betreuungsangeboten oder Kapazität für Sport-AG‘s. Alle Sporthallen an Grundschulstandorten mit einem Betreuungsangebot werden dem Betreuungsträger bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Sporthallen sind Unterrichtsräume und werden entsprechend des Medienentwicklungsplans ertüchtigt.

 

Bibliothek/Selbstlernzentrum

Unterrichtsziel für die Schüler/innen ist nicht nur die Speicherung von Wissen, sondern die Fähigkeit, sich selbst Informationen zu beschaffen und mit ihnen umzugehen. Insofern erfüllt die Bibliothek zukünftig auch die Funktion des Selbstlernzentrums einer Schule und bietet eine wichtige Grundlage für die Selbstarbeit, z.B. bei der Ausarbeitung von Referaten. An Grundschulen sollte eine Bibliothek eingerichtet werden, um Kinder bereits im Primarbereich an selbständiges Lernen heranzuführen. Insbesondere an Grundschulen sollten hier Leseecken eingerichtet werden, in denen in Kleingruppen ungestört die Lesekompetenz gestärkt werden kann. Zudem stehen die Schulbibliotheken der Betreuung für ergänzende Angebote im offenen Ganztag zur Verfügung. Bibliotheken den Schülern und Schülerinnen Raum zur Entspannung. Auch unter Berücksichtigung des Ziels der Stärkung der Integration sowie der Verbesserung der Sprachkompetenz von Schüler/innen mit und ohne Migrationshintergrund kommt den Schulbibliotheken eine große Bedeutung zu.

 

Aus den Erfahrungen der bisherigen Planungs- und Bauphasen ist festzustellen, dass der strategischen Verortung der Bibliothek im Gebäudekomplex eine wichtigere Rolle zukommt als die Festlegung auf eine definierte Quadratmeterzahl. Es sollte jedoch die Größe eines Klassenraumes nicht unterschritten werden.

 

 

Ganztagsbereich/Betreuung

Die Einführung der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich stand unter einem hohen zeitlichen Druck, unter welchem die baulichen Voraussetzungen zu schaffen waren. Die bisher gesammelten Erfahrungswerte zeigen, dass neben den räumlichen Ressourcen für den Aufenthaltsbereich ein separater Speiseraum benötigt wird.

Es besteht die Möglichkeit der multifunktionalen Nutzung von Klassenräumen/Mehrzweckräumen/Differenzierungsräumen für Hausaufgabenbetreuung oder andere Projekte/AG‘s im offenen Ganztag oder für weitere Betreuungsangebote (Schule von 8-1, Übermittagsbetreuung).

Die Platzbedarfe orientieren sich an den Raumgrößen für Klassenräume, die 2,5 qm pro Schüler/in vorsehen. Bei der Berechnung wird von der maximalen Auslastung im laufenden Betrieb des offenen Ganztages/ zusätzliche Betreuung ausgegangen.

 

Raum für individuelle Angebote (Gemeinsames Lernen/Inklusion)

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen hat u.a. Auswirkungen auf den Schulbereich. Durch Art. 24 der Konvention erkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein „inklusives“ Bildungssystem auf allen Ebenen. Seitens der Vertragsstaaten ist dabei sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Kinder mit einer Behinderung dürfen nicht vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule aufgrund ihrer Behinderung ausgeschlossen werden, sondern ihnen soll gleichberechtigt mit anderen der Zugang zu einem einbeziehenden, hochwertigen Unterricht ermöglicht werden. Innerhalb des allgemeinen Bildungssystems sind daher angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit den Eltern eine echte Wahlfreiheit und der Zugang zu dem bestmöglichen Bildungs- und Förderort für ihre Kinder eröffnet wird. So individuell sich Erfahrungshintergrund, Voraussetzungen und Kenntnisse der Kinder bereits beim Schuleintritt unterscheiden, so vielfältig gilt es insbesondere für förderbedürftige Kinder einzelfallbezogene unterstützende Fördermaßnahmen bereit zu halten. Bei der Aufstellung der schulbezogenen Konzeption sind jedoch folgende Nutzungen zu berücksichtigen:

 

•Therapie (wie Ergotherapie)

•Krankengymnastik

•Psychomotorik

•Logopädie

•Ruheraum

•Raum für Individualförderung

•Krisenraum

•Ergänzende Ganztagsangebote

 

Die individuelle Ausgestaltung obliegt dem Planungsprozess mit der jeweiligen Schule in Kenntnis der dortigen Erfahrungen und Bedarfe. Im Grundprogramm sind bei einer zwei-zügigen Grundschule 2 Räume je 62,5 m² und bei einer drei-zügigen Grundschule 3 Räume je 62,5 m² für individuelle Angebote im Inklusions-/GL-Bereich vorzuhalten.

 

Aula/Forum

Knotenpunkt im Raumkonzept der Schulanlage ist die Aula. Diese soll eine multifunktionale interne Nutzung haben. Zugleich soll die Aula aber auch das Bindeglied der Schule zum Stadtteil sein. Durch geschickte Planung der Lage können Erweiterungsmöglichkeiten, z.B. durch optionale Mitnutzung des Eingangsbereiches geschaffen werden.

 

Anpassungen:

 

In den Baumaßnahmen wurden individuelle Anpassungen ermöglicht. Einige davon werden in das Standardraumprogramm integriert. Ebenso müssen Eckpunkte für die Verwaltungsräume (kein Schwerpunkt) definiert werden:

 

Sozialraumküche

Die Sozialraumküche dient als Ort zur Stärkung von individuellen Kompetenzen für Kleingruppen oder im Rahmen der Inklusion. Individuelle Potentiale können durch spezielle Lern- und Bildungsangebote in praktischer Arbeit gefördert werden. Zur Durchführung von Kleinstprojekten wird dieser Raum mit einer kleinen Küchenzeile bestehend aus Arbeitsfläche, Herd, Backofen, Kühlschrank, Spüle und Küchenschränken ausgestattet.

 

Verwaltungsräume

Der Verwaltungsbereich ist kein Schwerpunkt des Raumprogramms. Die Flächen müssen jedoch individuell an das Schulkonzept angepasst werden.

Dementsprechend muss das Sekretariat den Bedarfen je nach Schulgröße und Schultyp entsprechen. Bei der Berechnung der Kapazitäten im Lehrerzimmer müssen neben dem Lehrerkollegium auch Referendare und Sonderpädagogen berücksichtigt werden. Flächen für Schulsozialarbeit und für Inklusionshelfer sind einzuplanen.

Ein separater Kopierraum muss den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Standards entsprechen.

 

Die Schulverwaltung in Teil- und Nebenstandorten stellen eigene Ansprüche an die Raumgestaltung. Diese Bedarfe müssen je Standort gesondert festgestellt und bei der Planung berücksichtigt werden. Dementsprechend muss am Neben-/Teilstandort ein weiterer Verwaltungstrakt mit Schulleitungsbüro, Sekretariat und Lehrerzimmer eingerichtet werden.

 

Toilettenanlagen

Die Toilettenanlagen an Schulen werden zukünftig in das Schulgebäude integriert. Fast alle Grundschulen verfolgen das Hausschuhprinzip um weniger Dreck in das Gebäude zu tragen. Der Weg über den Schulhof zur Toilette ist dahingehend kontraproduktiv. Eine Aufsicht kann in den meisten Fällen nicht gewährleistet werden. Zudem sind Außentoilettenanlagen häufig von Vandalismus betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Grundlagentabelle ergibt sich folgende Matrix:

 

 

 

Soll

 

 

 

 

2 Züge

 

 

3 Züge

 

Anzahl

Größe

Summe

Anzahl

Größe

Summe

allgemeine Unterrichtsbereich

 

 

 

 

 

 

Klassenraum

8

62,5 (2,5 qm je Schüler)

500

12

62,5

750

Mehrzweckraum

2

62,5

125

3

62,5

187,5

Gruppen- Differenzierungsraum

4

36

144

6

36

216

Sportbereich

 

 

 

 

 

 

Sporthalle

 

 

37,5

 

 

37,5

Außerunterrichtlicher Bereich

 

 

 

 

 

 

Forum/Aula

 

150

150

 

150

150

Bibliothek/Selbstlernzentrum

 

72

72

 

72

72

Sozialraumküche

1

individuell ca 15 m²

 

1

individuell ca. 15 m²

 

Ganztagsbereich

 

 

 

 

 

 

Küche/Lager/Verwaltung/Personaltoiletten/OGS Leitung

 

60

60

 

75

75

Speiseraum

 

80

80

 

120

120

OGS/ zusätzliche Betreuung Aufenthalt

je SuS 2,5 qm

 

 

je SuS 2,5 qm

 

 

Inklusionsflächen

 

 

 

 

 

 

Raumfläche für individuelle Angebote (z.B. Therapieraum, Krankengymnastik, Psychomotorik, Ergotherapie, Logopädie, Individualförderung, Ruheraum, ergänzende Ganztagsangebote)

2

62,5

125

3

62,5

187,5

Verwaltungsbereich

 

 

 

 

 

 

Lehrerzimmer

1

individuell

 

1

individuell

 

Kopierraum

1

Individuell

 

1

individuell

 

 

 

Bei Umbauten in Bestandsgebäuden können sich durch die vorgegebenen Bedingungen Abweichungen in beide Richtungen ergeben und sinnvoll sein.