Betreff
Beteiligung einer Vertretung der Stadtschulpflegschaft im SchulA als Sachkundige/r Einwohner/in
Vorlage
379/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt, zu seinen Ausschusssitzungen eine Vertretung der Stadtschulpflegschaft als beratende sachverständige Person einzuladen. Die Stadtschulpflegschaft benennt in ihrer konstituierenden Sitzung eine Person als Sachkundige/n Einwohner/in sowie dessen/deren Stellvertreter/in.


Begründung:

Nach § 58 (3) GO NRW kann ein Ausschuss Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen.

Elternmitwirkung ist seit Jahrzehnten ein wichtiges Element bei der konkreten Beteiligung in der einzelnen Schule und im Austausch der Elternverbände mit dem Schulministerium.

Im Schulgesetz des Landes ist die Elternmitwirkung durch Schulpflegschaften und deren Mitwirkung in der Schulkonferenz rechtlich verbindlich verankert. Eltern leisten hier ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag bei der inneren Schulentwicklung und übernehmen Verantwortung.

Auf kommunaler Ebene soll eine Stadtschulpflegschaft gebildet werden. Sie bündelt Elterninteressen über die eigene Schule hinaus und bringt diese in die Diskussion der Schulentwicklung vor Ort mit ein.

Die Verwaltung begrüßt das Anliegen der Eltern zur Gründung einer Schulpflegschaft und den Wunsch des Schulausschusses der Stadt Rheine der neu gegründeten Stadtschulpflegschaft einen Platz mit beratender Stimme einzuräumen.