Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss beschließt, zu
seinen Ausschusssitzungen eine Vertretung der Stadtschulpflegschaft als beratende sachverständige Person einzuladen. Die
Stadtschulpflegschaft benennt in ihrer konstituierenden Sitzung eine Person als
Sachkundige/n Einwohner/in sowie dessen/deren Stellvertreter/in.
Begründung:
Nach §
58 (3) GO NRW kann ein Ausschuss Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen.
Elternmitwirkung
ist seit Jahrzehnten ein wichtiges Element bei der konkreten Beteiligung in der
einzelnen Schule und im Austausch der Elternverbände mit dem Schulministerium.
Im
Schulgesetz des Landes ist die Elternmitwirkung durch Schulpflegschaften und
deren Mitwirkung in der Schulkonferenz rechtlich verbindlich verankert. Eltern
leisten hier ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag bei der inneren Schulentwicklung
und übernehmen Verantwortung.
Auf
kommunaler Ebene soll eine Stadtschulpflegschaft gebildet werden. Sie bündelt
Elterninteressen über die eigene Schule hinaus und bringt diese in die
Diskussion der Schulentwicklung vor Ort mit ein.
Die
Verwaltung begrüßt das Anliegen der Eltern zur Gründung einer Schulpflegschaft
und den Wunsch des Schulausschusses der Stadt Rheine der neu gegründeten
Stadtschulpflegschaft einen Platz mit beratender Stimme einzuräumen.