Betreff
Ausbau des südlichen Gehweges am "Robberskamp" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
245/07
Aktenzeichen
I - FB 5.3 - Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


Begründung: 

 

1.       Ausgangslage:

 

Die Straße Robberskamp befindet sich in den Grenzen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. L 26, Kennwort: „Hilgenfeld-Hauenhorst“ und Nr. L 38, Kennwort: „Hauenhorst-Hilgenfeldweg“.

Sie ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit überwiegender Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße hat eine derzeitige Fahrbahnbreite von 6,00m und enthält an der nördlichen Seite einen plattierten Gehweg in einer Breite von 1,50 m. Dieser ist durch ein Hochbord von der Fahrbahn abgetrennt. Auf der südlichen Fahrbahnseite befindet sich ebenfalls eine Bordanlage mit einer unbefestigten Gehwegfläche von 1,50 m Breite.

Die Fahrbahn und der nördliche Gehweg sind bereits im Jahre 1975

erstmalig hergestellt worden. Da die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. L 26 (Bereich südlich der Straße Robberskamp) erst im Jahr 2003 beschlossen wurde, ist die Herstellung des südlichen Gehweges zurückgestellt worden bis die Bebauung der Anliegergrundstücke auf dieser Seite größtenteils erfolgt war. Da inzwischen ca. 80% der Grundstücke bebaut worden sind, soll der Gehweg auf südlicher Seite nun einem endgültigen Ausbau zugeführt werden.

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die  Straße Robberskamp ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie ist zur Zeit als T-30-Zone ausgeschildert und dient überwiegend der Erschließung.

 

Mit der Herstellung des südlichen Gehweges wird die Straße Robberskamp auf gesamter Breite des Verkehrsraumes fertig gestellt sein.

 

 

  1. Notwendige Breiten der Verkehrsflächen:

 

Südlicher Gehweg:

 

Der Gehweg wird in 1,50 m Breite mit Platten und im Bereich privater Zufahrten mit Rechteckpflaster befestigt.

 

 

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über die bereits vorhandene 16 cm breite Entwässerungsrinne. Die Rinnenabläufe sind an der bestehenden Mischwasserkanalisation angeschlossen.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Entlang des vorhandenen nördlichen Gehweges sind bei dessen erstmaliger Herstellung Pilzleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 5,00 m in einem Abstand von etwa 45 m aufgestellt worden. Die vorhandenen Leuchten bleiben bestehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Es wird eine Offenlage der Planunterlagen seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zur Lage und Breite der geplanten Zufahrten zu äußern.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau des Gehweges handelt es sich um die Erweiterung der bereits erstmalig hergestellten Erschließungsanlage Robberskamp.

Der auf der ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Fläche ruhende Erschließungsbeitrag, sowie die Kosten für die Herstellung des südlichen Gehweges fanden Berücksichtigung bei der Kalkulation des Verkaufspreises der neu entstandenen Baugrundstücke.

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2008.

 

 

 


Anlage:

 

1)    Lageplan Blatt 1+2