Betreff
Förderung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf der Basis eine Initiative des MKFFI NRW - Interessenbekundung des Kinderschutzbundes Rheine und Antrag auf Übernahme der Restkosten
Vorlage
391/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Landesinitiative und Förderung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sowie das Interesse der Kinderschutzbundes Rheine zur Teilnahme am Interessenbekundungs- und Förderverfahren zur Kenntnis.

 

2.      Der JHA bestätigt im Rahmen der Jugendhilfeplanungsverantwortung, dass die Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Rheine fachlich und inhaltlich in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in Maßnahmen nach § 8a SGB VIII einbezogen ist, und beauftragt die Verwaltung diese für das Förderverfahren notwendige Bescheinigung über die Einbeziehung in die örtliche Jugendhilfe auszustellen.

 

3.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der Restpersonalkosten bis zu einer Deckung von mindestens 97% einer Fachkraftstelle mit einem 0,6 VZÄ nach TVÖD SuE Gruppe 15 Stufe 3, sowie die Übernahme von Sach- und Gemeinkosten von pauschal 20%.

 


Begründung:

 

Im 1. Quartal 2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (kurz: MKFFI) NRW über die Landesinitiative zum Ausbau und zur Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Form eines Förderaufrufes über den Verteiler der Landesjugendämter informiert.

 

Hintergrund der Landesinitiative ist das Vorhaben die strukturellen Rahmenbedingungen für spezialisierte Beratungsanliegen bei Vorliegen von sexualisierter Gewalt und den Schutz von Betroffenen deutlich und dauerhaft zu verbessern.  Bereits bestehende, spezialisierte Beratungsangebote sollen entweder ausgebaut oder neue, zusätzliche Beratungsangebote geschaffen werden.

Zielrichtung ist, dass diese spezialisierten Beratungsangebote für die Zielgruppen gut und schnell erreichbar sind, und diese die erforderlichen Hilfen, Beratungen oder Therapien erhalten können. Ferner sollen die Jugendämter, sowie die Träger und Dienste im Feld der Jugendhilfe auf die spezialisierte Form der Beratung und Unterstützung zugreifen können, um die Herausforderungen in diesem hoch sensiblen Beratungsbereich in verbesserter und qualifizierter Form wahrnehmen zu können.

 

Das Land beteiligt sich nicht an der Finanzierung bereits in diesem Feld auf Initiative der kommunalen Jugendhilfe bestehenden Angeboten. Lediglich darüber hinausgehende neue Angebote können zu Förderung beantragt werden.

Das Land fördert ausschließlich die Personalkosten der eingesetzten Fachkräfte. Diese müssen mindestens in einem Volumen von über 0,5 VZÄ beantragt werden. Der Förderanteil beträgt nach den Richtlinien des Landes 80% der Personalkosten.

Weitere Informationen können aus der Anlage „Information des MKFFI zum Förderaufruf“ entnommen werden.

 

Im März 2021 haben die Leitungskräfte der Jugendämter im Kreis Steinfurt in einer Videokonferenz den Inhalt des Förderaufrufes erörtert und die weitere Verfahrensweise abgestimmt.

Die Jugendamtsleitungen haben unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebote an Familienberatung im Kreis die fachliche Einschätzung vertreten, dass ein Ausbaubedarf an spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für das gesamte Kreisgebiet im Umfang von 3,0 VZÄ liege. In der Folge wurde eine Antragstellung mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen im Kreisgebiet erörtert, da nach mehrheitlicher Auffassung der Jugendamtsleitungen ein dezentraler und ortsnaher Angebotsausbau den Bedarf am besten decken würde.

Auf Initiative der Stadt Rheine wurde zusätzlich mit dem Träger der Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Kontakt aufgenommen, da dieser Träger bereits seit mehr als 30 Jahren spezialisierte Beratungsangebote gegen sexualisierte Gewalt in Rheine und auch entgeltfinanziert über Rheine hinaus anbietet, sowie als Kinderschutzzentrum qualitätsgeprüft und zertifiziert arbeitet

 

In weiteren Videokonferenzen mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen sowie dem Kinderschutzbund wurden die qualitativen Herausforderungen bei einem Ausbau, die Rahmenbedingungen der finanziellen Förderung des Landes und die Möglichkeiten der Übernahme der Restkosten erörtert.

Dabei ist deutlich geworden, dass die Vertragsrahmen zur Übernahme von pauschalierten Förderungen von Beratungsleistungen in den Jugendämtern nicht im Detail identisch sind.

Es ist daher mehrheitlich die Auffassung vertreten worden sich an den bestehenden Förderungen der Erziehungsberatungsstellen zu orientieren. Danach sollte sich eine Finanzierung der Restkosten sich nach folgendem Grundsatz richten:

1.      Finanzierungsanteil des Landes in Höhe von 80% eines Landestarifwertes

2.      Kommunaler Personalkostenzuschuss in Höhe von 10% des Landestarifwertes

3.      Kommunaler Zuschuss zu den Sach- und Gemeinkosten von 20% des o. g. Wertes

 

Für die Stadt Rheine erfolgte eine weitere Abstimmung des Jugendamtes mit dem Träger der Erziehungsberatungsstelle, sowie mit dem Träger Kinderschutzbund Rheine. Darin wurde vereinbart, dass der CV Rheine für die Erziehungsberatungsstelle in Rheine nicht in Konkurrenz zu der etablierten, spezialisierten Beratung des Kinderschutzzentrums des Kinderschutzbundes Rheine einen Ausbau nach dem Förderaufruf des Landes anstreben werde, sondern der Kinderschutzbund Rheine in Abstimmung an der Interessenbekundung teilnehmen solle. Der Beigeordnete war in diesen Abstimmungsprozess involviert.

 

Der Träger Kinderschutzbund Rheine hat auf seine Interessenbekundung im 2. Quartal 2021 hin jetzt eine Aufforderung des MKFFI erhalten einen vollständigen Antrag zu stellen und die erforderliche Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe diesem Antrag beizufügen.

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die formale Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe nach den Gesprächen mit dem Jugendamt und den Erfahrungen aus der seit über 30 Jahren an spezialisierter Beratung in diesem Feld erfolgt sei und im Rahmen des Antragsverfahrens bescheinigt werden kann. (Anlage)

 

Die Verwaltung ist ferner der Auffassung, dass auf dem Hintergrund der bisherigen Vertragsgestaltung mit dem Träger Kinderschutzbund Rheine von dem o. g. Grundsatz der Restkostenfinanzierung im Kreis abgewichen werden kann, da mit diesem eher finanzschwachen Träger in der Vergangenheit eine alternative Förderung praktiziert worden ist.

Nach dieser Förderung würde sich die Restkostenfinanzierung so darstellen, wie in dem Antrag vom Träger beantragt worden ist.

Da zum jetzigen Zeitpunkt der o. g. Landestarifwert von Seiten des Landesjugendamtes nicht sicher mitgeteilt werden konnte, ist eine genaue Kostenberechnung nicht sicher entwickelbar.

Nach den mündlichen Aussagen des Landesjugendamtes könnte der Landestarifwert bei ca. 64.000,-€ AG Brutto liegen.

Vorbehaltlich der Bestätigung dieses Ausgangswertes würde eine Restkostenfinanzierung bei einem Stellenanteil von 0,6 VZÄ durch die Stadt Rheine jährlich ca. 14.200,-€ betragen.

In 2021, beim Start des Beratungsangebotes zum 01.09.2021, würden die Restkosten 4740,-€ betragen.

 

Die Verwaltung begrüßt abschließend außerordentlich, dass sich das Land NRW nach vielen Jahren dazu entschlossen hat den Ausbau von spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche landesweit voranzutreiben und zu fördern. In Rheine hatten sich bereits von mehr als 30 Jahren die fachlich und politisch Verantwortlichen dazu entschlossen in diesem Feld den Herausforderungen sexueller Gewalt mit präventiven, therapeutischen und Beratungsangeboten zu stellen. Diese bestehende kommunale Förderung und Struktur in Rheine sollte aber nicht dazu führen, auf die jetzt zur Verfügung stehenden  Landesmittel zu verzichten. Vor dem Hintergrund der Fachpublikationen zu den Auswirkungen der Coronapandemie auf familiäre Strukturen, sowie den kritischen Entwicklungen zu Konfliktlösungen und Gewalt in Familien, sollte dieser beantragte Ausbau der spezialisierten Beratung in Rheine fachlich und finanziell unterstützt werden.

 

Aufgrund der bestehenden Einzugs- und Versorgungsbereiche der Erziehungsberatung im gesamten Kreis Steinfurt hat der Träger Kinderschutzbund Rheine an dem Interessensbekundungsverfahren nicht nur für die Stadt Rheine (0,6 VZÄ), sondern auch für die Kommunen Neuenkirchen und Wettringen (0,15 VZÄ), also mit einem Gesamtvolumen einer spezialisierten  Beratung von insgesamt 0,75 VZÄ teilgenommen.

Die Stadt Rheine fördert lediglich den im Jugendamtsbereich Rheine tätigen Stellenanteil von 0,6 VZÄ. Der Träger Kinderschutzbund wird die Finanzierung des 0,15 VZÄ Stellenanteils parallel beim Kreisjugendamt beantragen.   

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Fördergrundsätze zum Ausbau spezialisierter Beratung (Information des MKFFI)

Anlage 2: Antrag des Kinderschutzbundes Rheine auf Übernahme der Restkosten

Anlage 3: Muster der Bescheinigung über die Abstimmung des Angebotes der Familienberatungsstelle mit der örtlichen Jugendhilfe