Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die
Landesinitiative und Förderung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sowie das Interesse der
Kinderschutzbundes Rheine zur Teilnahme am Interessenbekundungs- und Förderverfahren
zur Kenntnis.
2.
Der JHA bestätigt im Rahmen der
Jugendhilfeplanungsverantwortung, dass die Beratungsstelle des
Kinderschutzbundes Rheine fachlich und inhaltlich in die örtliche
Jugendhilfestruktur sowie in Maßnahmen nach § 8a SGB VIII einbezogen ist, und
beauftragt die Verwaltung diese für das Förderverfahren notwendige
Bescheinigung über die Einbeziehung in die örtliche Jugendhilfe auszustellen.
3.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Übernahme der Restpersonalkosten bis zu einer Deckung von mindestens 97% einer
Fachkraftstelle mit einem 0,6 VZÄ nach TVÖD SuE Gruppe 15 Stufe 3, sowie die
Übernahme von Sach- und Gemeinkosten von pauschal 20%.
Begründung:
Im 1. Quartal 2021
hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (kurz:
MKFFI) NRW über die Landesinitiative zum Ausbau und zur Förderung der
spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
in Form eines Förderaufrufes über den Verteiler der Landesjugendämter
informiert.
Hintergrund der
Landesinitiative ist das Vorhaben die strukturellen Rahmenbedingungen für spezialisierte
Beratungsanliegen bei Vorliegen von sexualisierter Gewalt und den Schutz von Betroffenen
deutlich und dauerhaft zu verbessern.
Bereits bestehende, spezialisierte Beratungsangebote sollen entweder
ausgebaut oder neue, zusätzliche Beratungsangebote geschaffen werden.
Zielrichtung ist,
dass diese spezialisierten Beratungsangebote für die Zielgruppen gut und
schnell erreichbar sind, und diese die erforderlichen Hilfen, Beratungen oder
Therapien erhalten können. Ferner sollen die Jugendämter, sowie die Träger und
Dienste im Feld der Jugendhilfe auf die spezialisierte Form der Beratung und
Unterstützung zugreifen können, um die Herausforderungen in diesem hoch
sensiblen Beratungsbereich in verbesserter und qualifizierter Form wahrnehmen
zu können.
Das Land beteiligt
sich nicht an der Finanzierung bereits in diesem Feld auf Initiative der kommunalen
Jugendhilfe bestehenden Angeboten. Lediglich darüber hinausgehende neue
Angebote können zu Förderung beantragt werden.
Das Land fördert
ausschließlich die Personalkosten der eingesetzten Fachkräfte. Diese müssen
mindestens in einem Volumen von über 0,5 VZÄ beantragt werden. Der Förderanteil
beträgt nach den Richtlinien des Landes 80% der Personalkosten.
Weitere
Informationen können aus der Anlage „Information des MKFFI zum
Förderaufruf“ entnommen werden.
Im März 2021 haben
die Leitungskräfte der Jugendämter im Kreis Steinfurt in einer Videokonferenz
den Inhalt des Förderaufrufes erörtert und die weitere Verfahrensweise
abgestimmt.
Die
Jugendamtsleitungen haben unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebote an
Familienberatung im Kreis die fachliche Einschätzung vertreten, dass ein
Ausbaubedarf an spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche für das gesamte Kreisgebiet im Umfang von 3,0 VZÄ liege. In der
Folge wurde eine Antragstellung mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen
im Kreisgebiet erörtert, da nach mehrheitlicher Auffassung der Jugendamtsleitungen
ein dezentraler und ortsnaher Angebotsausbau den Bedarf am besten decken würde.
Auf Initiative der
Stadt Rheine wurde zusätzlich mit dem Träger der Beratungsstelle des Kinderschutzbundes
Kontakt aufgenommen, da dieser Träger bereits seit mehr als 30 Jahren
spezialisierte Beratungsangebote gegen sexualisierte Gewalt in Rheine und auch
entgeltfinanziert über Rheine hinaus anbietet, sowie als Kinderschutzzentrum
qualitätsgeprüft und zertifiziert arbeitet
In weiteren
Videokonferenzen mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen sowie dem Kinderschutzbund
wurden die qualitativen Herausforderungen bei einem Ausbau, die Rahmenbedingungen
der finanziellen Förderung des Landes und die Möglichkeiten der Übernahme der
Restkosten erörtert.
Dabei ist deutlich
geworden, dass die Vertragsrahmen zur Übernahme von pauschalierten Förderungen
von Beratungsleistungen in den Jugendämtern nicht im Detail identisch sind.
Es ist daher
mehrheitlich die Auffassung vertreten worden sich an den bestehenden
Förderungen der Erziehungsberatungsstellen zu orientieren. Danach sollte sich
eine Finanzierung der Restkosten sich nach folgendem Grundsatz richten:
1.
Finanzierungsanteil
des Landes in Höhe von 80% eines Landestarifwertes
2.
Kommunaler
Personalkostenzuschuss in Höhe von 10% des Landestarifwertes
3.
Kommunaler
Zuschuss zu den Sach- und Gemeinkosten von 20% des o. g. Wertes
Für die Stadt
Rheine erfolgte eine weitere Abstimmung des Jugendamtes mit dem Träger der Erziehungsberatungsstelle,
sowie mit dem Träger Kinderschutzbund Rheine. Darin wurde vereinbart, dass der
CV Rheine für die Erziehungsberatungsstelle in Rheine nicht in Konkurrenz zu
der etablierten, spezialisierten Beratung des Kinderschutzzentrums des
Kinderschutzbundes Rheine einen Ausbau nach dem Förderaufruf des Landes
anstreben werde, sondern der Kinderschutzbund Rheine in Abstimmung an der
Interessenbekundung teilnehmen solle. Der Beigeordnete war in diesen
Abstimmungsprozess involviert.
Der Träger
Kinderschutzbund Rheine hat auf seine Interessenbekundung im 2. Quartal 2021
hin jetzt eine Aufforderung des MKFFI erhalten einen vollständigen Antrag zu
stellen und die erforderliche Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe diesem
Antrag beizufügen.
Die Verwaltung
vertritt die Auffassung, dass die formale Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe
nach den Gesprächen mit dem Jugendamt und den Erfahrungen aus der seit über 30
Jahren an spezialisierter Beratung in diesem Feld erfolgt sei und im Rahmen des
Antragsverfahrens bescheinigt werden kann. (Anlage)
Die Verwaltung ist
ferner der Auffassung, dass auf dem Hintergrund der bisherigen Vertragsgestaltung
mit dem Träger Kinderschutzbund Rheine von dem o. g. Grundsatz der
Restkostenfinanzierung im Kreis abgewichen werden kann, da mit diesem eher
finanzschwachen Träger in der Vergangenheit eine alternative Förderung
praktiziert worden ist.
Nach dieser
Förderung würde sich die Restkostenfinanzierung so darstellen, wie in dem
Antrag vom Träger beantragt worden ist.
Da zum jetzigen
Zeitpunkt der o. g. Landestarifwert von Seiten des Landesjugendamtes nicht sicher
mitgeteilt werden konnte, ist eine genaue Kostenberechnung nicht sicher
entwickelbar.
Nach den mündlichen
Aussagen des Landesjugendamtes könnte der Landestarifwert bei ca. 64.000,-€ AG
Brutto liegen.
Vorbehaltlich der
Bestätigung dieses Ausgangswertes würde eine Restkostenfinanzierung bei einem
Stellenanteil von 0,6 VZÄ durch die Stadt Rheine jährlich ca. 14.200,-€
betragen.
In 2021, beim
Start des Beratungsangebotes zum 01.09.2021, würden die Restkosten 4740,-€ betragen.
Die Verwaltung
begrüßt abschließend außerordentlich, dass sich das Land NRW nach vielen Jahren
dazu entschlossen hat den Ausbau von spezialisierter Beratung bei
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche landesweit voranzutreiben
und zu fördern. In Rheine hatten sich bereits von mehr als 30 Jahren die
fachlich und politisch Verantwortlichen dazu entschlossen in diesem Feld den
Herausforderungen sexueller Gewalt mit präventiven, therapeutischen und Beratungsangeboten
zu stellen. Diese bestehende kommunale Förderung und Struktur in Rheine sollte
aber nicht dazu führen, auf die jetzt zur Verfügung stehenden Landesmittel zu verzichten. Vor dem
Hintergrund der Fachpublikationen zu den Auswirkungen der Coronapandemie auf
familiäre Strukturen, sowie den kritischen Entwicklungen zu Konfliktlösungen
und Gewalt in Familien, sollte dieser beantragte Ausbau der spezialisierten
Beratung in Rheine fachlich und finanziell unterstützt werden.
Aufgrund der
bestehenden Einzugs- und Versorgungsbereiche der Erziehungsberatung im gesamten
Kreis Steinfurt hat der Träger Kinderschutzbund Rheine an dem
Interessensbekundungsverfahren nicht nur für die Stadt Rheine (0,6 VZÄ),
sondern auch für die Kommunen Neuenkirchen und Wettringen (0,15 VZÄ), also mit
einem Gesamtvolumen einer spezialisierten
Beratung von insgesamt 0,75 VZÄ teilgenommen.
Die Stadt Rheine
fördert lediglich den im Jugendamtsbereich Rheine tätigen Stellenanteil von 0,6
VZÄ. Der Träger Kinderschutzbund wird die Finanzierung des 0,15 VZÄ
Stellenanteils parallel beim Kreisjugendamt beantragen.
Anlagen:
Anlage 1: Fördergrundsätze zum Ausbau spezialisierter Beratung (Information des MKFFI)
Anlage 2: Antrag des Kinderschutzbundes Rheine auf Übernahme der Restkosten
Anlage 3: Muster der Bescheinigung über die Abstimmung des Angebotes der Familienberatungsstelle mit der örtlichen Jugendhilfe