Betreff
Einziehung eines Teilstückes der Germanenallee
Vorlage
246/07
Aktenzeichen
FB 5/62-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass aufgrund der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, das Teilstück der Germanenallee, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 30, Flurstück 396 tlw., einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Das Teilstück der Germanenallee, im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellt, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 30, Flurstück 396 tlw., wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.


Begründung:

 

Die Renk AG beabsichtigt, ihr Betriebsgebäude nach Süden hin zu erweitern. Hierbei soll auch der öffentliche Weg überplant werden.

 

Der Weg soll in diesem Bereich geringfügig verschwenkt werden, damit eine Erweiterung des Betriebsgebäudes somit ermöglicht wird.

Die Überplanung und der Verkauf des anteiligen Weges setzen jedoch ein förmliches Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen voraus, da die Germanenallee als öffentliche Straße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen anzusehen ist.

 

Die Einziehung ist gerechtfertigt, wenn entweder Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung sprechen oder jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Die Renk AG sichert mit der Erweiterung ihres Betriebsgebäudes den Standort am Rodder Damm. Im Zeitalter der hohen Arbeitslosigkeit muss demnach eine Betriebssicherung auch im öffentlichen Interesse sein. Folglich liegen die überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohles vor, die die Einziehung dieser Straße rechtfertigen.

Der Weg soll aber nicht gänzlich aufgegeben werden. Durch die geringfügige Verschwenkung des Weges, wie sie im beigefügten Lageplan dargestellt ist, verliert die bisherige öffentliche Wegeparzelle jegliche Verkehrsbedeutung.

 

Die Einziehungsabsicht ist vom Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Rheine in seiner Sitzung vom 14. Juni 2007 unter Vorlagen-Nummer 256/07 beschlossen worden. Die amtliche Bekanntmachung ist am 21. Juni 2007 erfolgt. Gegen die Einziehung sind Einwendungen nicht erhoben worden.

Damit der Verkauf nunmehr auch durchgeführt werden kann, ist das Einziehungsverfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen.


Anlagen: Lageplan