Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Feststellung
des Jahresabschlusses 2020 in der Fassung vom 22. Juli 2021 gemäß
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu beschließen und den
ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 4.880.543,65 € der
Ausgleichsrücklage zu zuführen.
2.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem
Bürger-meister, Herrn Dr. Lüttmann, die Entlastung nach
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Gemäß
§ 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die
Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der HDF der Stadt Rheine hat durch Delegierung vom Rat gem.
§ 60 GO NRW in seiner Sitzung am 27. April 2021 den
vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss
zur Prüfung weitergeleitet.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 und
§ 102 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss einer
Gemeinde. Er bedient sich nach § 102 Abs. 2 GO NRW zur
Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Örtliche Rechnungsprüfung
der Stadt Rheine hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 geprüft.
Dabei sind
gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob
·
der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,
·
die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
·
der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und
·
er
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Während der
Prüfung ist die Finanzbuchhaltung regelmäßig über Prüfungsfeststellungen
unterrichtet worden, um so zeitnah Anpassungen vornehmen zu können. Der
Jahresabschluss 2020 in der Fassung vom 22. Juli 2021
(Anlage 1) beinhaltet die Änderungen, die im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung an der Bilanz und der Ergebnisrechnung vorgenommen
wurden.
Der
Jahresabschluss 2020 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven
Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss von 4.880.543,65 € aus.
Jahresüberschüsse können laut
§ 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand
in Höhe von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses
aufweist.
Die
allgemeine Rücklage weist zum 31. Dezember 2020 einen Bestand in Höhe
von 243.088.852,51 € aus und liegt mit 34,3 % Anteil an der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der
Jahresüberschuss 2020 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die
Zuführung erfolgt erst nach dem Beschluss des Rates, da dieser gemäß
§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW neben der
Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Verwendung des Jahresüberschusses
zu beschließen hat.
Die Örtliche
Rechnungsprüfung schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss den beiliegen-den
Bericht über die Beratung der Jahresabschlussprüfung 2020 (Anlage 2) vor, der
die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat bildet, den
Jahresabschluss2 2020 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu
erteilen.
Anlagen:
Anlage 1:
Jahresabschluss 2020 der Stadt Rheine (Fassung vom 22. Juli 2021)
Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses