Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt
Rheine fasst folgende Beschlüsse:
1.
Änderungssatzung
Satzung zur
Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt
Rheine vom 12. Januar 2009
Aufgrund der §§ 7
Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S.
666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheine in seiner
Sitzung am ___________________ die folgende Änderungssatzung zur Satzung
über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine erlassen:
Art. I
§ 3 wird um
folgenden Absatz 6 ergänzt:
(6) Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen
ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Blinden- und
Begleithunde.
Art. II
§ 7 wird um
folgenden Absatz 1 Bst. e) ergänzt:
e) wer einen Hund auf Spielplätzen,
ausgenommen Blindenhunde und Begleithunde, mit sich
führt.
Art. III
Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2.
Änderung
einer ordnungsbehördlichen Verordnung
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt
Rheine vom 15. Dezember 2011
Aufgrund des § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse
der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai
1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), in der zurzeit gültigen Fassung, wird von
der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der
Stadt Rheine vom __________________ für das Gebiet der Stadt Rheine die
vorgenannte Verordnung wie folgt geändert:
Art. I
§ 5 wird um
folgenden Absatz 5 ergänzt:
(5) Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen
ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Blinden- und
Begleithunde.
Art. II
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
In den Sitzungen
des Unterausschusses „Kinderspielplätze“ im Januar 2020 und März 2021 wurde der
Auftrag an die Verwaltung erteilt, ein Betretungsverbot von Hunden auf
Spielflächen zu prüfen. Begründet wurde dieser Auftrag mit zunehmenden
Beschwerden von Anwohner(inne)n. Diese Beschwerden und Auffälligkeiten wurden
ebenfalls von den Spielplatzpaten bestätigt. Durch diese Verunreinigungen sind
das Wohl und die Gesundheit der Kinder beeinträchtigt. In anderen
vergleichbaren Kommunen gilt ein Betretungsverbot für Hunde auf Spielflächen.
Ein Verbot ist
durch eine Änderung der Satzung „Benutzung der öffentlichen Spielanlagen“
möglich. Hier sind die Benutzungsregeln und Ordnungswidrigkeiten entsprechend
anzupassen. Ausgenommen von dieser Regelung wären jedoch Blinden- und
Begleithunde. Die Benutzung von Rad- und Fußwegen, die über eine Spielfläche
führen, von Personen mit angeleinten Hunden, wird zudem verboten.
Ebenfalls ist der
§ 5 Halten und Mitführen von Tieren in der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsprechend zu
ändern.
Durch die
Änderungen der Satzung bzw. ordnungsbehördlichen Verordnung wird das Mitführen
von Hunden auf Spielflächen zu einer Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend
geahndet werden.
Die vorhandenen
Hinweisschilder können mit einem weiteren Symbol ergänzt werden, welches das
Betretungsverbot von Hunden deutlich macht. Die Kosten für die zusätzlichen
Piktogramme betragen ca. 700 €.
Anleinmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Spielplätze werden noch geprüft.
Anlagen:
Änderungen in den entsprechenden Regelungswerken