Betreff
Resolution: Änderung der § § 8 und 8a Kommunalabgabengesetz NRW - Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
444/21
Aktenzeichen
5.80 - stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

I.   Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

     Der Rat der Stadt Rheine verabschiedet auf Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 1) die in der Anlage 2 formulierte Resolution der Bürgerinitiative „Bürger gegen STRABS“ zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach §§ 8 und 8 a Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen..

 

II.  Beschlussvorschlag der Verwaltung 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt zu diesem Zeitpunkt keine weitere Resolution zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach §§ 8 und 8 a Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

 

 


Begründung:

 

I.   Auf die Begründung des Antrags der SPD-Fraktion vom 24.8.2021 (Anlage 1) auf Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird verwiesen.

 

II.  Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, welches erstmalig 1969 in Kraft trat, beinhaltet für Gemeinden in § 8 die Ermächtigung, für dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze Beiträge für deren Erneuerung bzw. Verbesserung zu erheben (im Sinne einer Erhebungspflicht). Diese Erhebung ist aufgrund ihrer teilweise hohen und erheblichen finanziellen Belastung der betroffenen Grundstückseigentümer/innen in die Kritik geraten. Die öffentliche Kritik einhergehend mit der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge (initiiert durch den Bund der Steuerzahler) hat auch den Rat der Stadt Rheine im Jahr 2018 veranlasst, in seiner Sitzung am 10.7.2018 auf Antrag der SPD-Fraktion vom 1.6.2018 (Vorlage-Nr. 258/18) einstimmig mit 2 Enthaltungen folgende Resolution zu beschließen:

     Der Rat der Stadt Rheine fordert die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, die Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW für Straßenbaumaßnahmen abzuschaffen und die Finanzierung des Straßenausbaus der Gemeinden und Kommunen durch Steuern zuzulassen.“

 

     Nach einer umfassenden Beteiligung und öffentlichen Diskussion hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2019 ein von der Landesregierung eingebrachtes Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

     Diese Modernisierung des Straßenausbaubeitragsrechts in Nordrhein-Westfalen hat zwei zentrale Elemente:

·         Änderungen im Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) durch Einführung eines neuen § 8a sowie

  • ein landeseigenes Förderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer sowie Erbbauberechtigten um 50 % bei Straßenausbaubeitragsforderungen.

 

Die Förderrichtlinie gilt seit dem 2.2.2020 und tritt zum 31.12.2024 außer Kraft.

 

Die Verwaltung ist nicht grundsätzlich gegen die Abschaffung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Allerdings sind die möglichen Alternativen zur Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen ebenfalls teils mit erheblichen Nachteilen verbunden und führen aus Sicht der Verwaltung nicht unbedingt zu einer gerechteren Belastung der Bürgerinnen und Bürger.

 

Auch die von der SPD-Fraktion und der Bürgerinitiative in der beantragten Resolution angeregte Finanzierung durch pauschalierte Investitionszuschüsse wirft einige kritische Aspekte / Fragen auf:

 

·         die Gegenfinanzierung der pauschalierten Investitionszuschüsse führt zu Steuererhöhungen, bei denen u.a. auch Einwohnerinnen und Einwohner belastet werden, die nicht über Grundeigentum verfügen

·         die großen Unterschiede in den Kommunen in NRW (Ballungsraum – ländlicher Raum, arm – reich, Zustand des Straßennetzes, Größe des Straßenetzes etc.) machen es schwierig einen gerechten, adäquaten pauschalen Verteilungsschlüssel zu finden

·         der Umfang der zu erneuernden Straßen richtet sich nicht nach dem Bedarf sondern nach der Höhe der Investitionspauschale usw.

 

Angesichts der befristeten Förderrichtlinie und der im Vorfeld kritischen Betrachtung und Abwägung über die Beibehaltung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist davon auszugehen, dass vor Ablauf der Förderung die zukünftige Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen ohnehin auf der Grundlage der mit der Förderung gemachten Erfahrungen evaluiert wird. Die Verwaltung hält es daher für nicht erforderlich und  in Anbetracht der Sach- und Rechtslage auch nicht für empfehlenswert, dass der Rat der Stadt Rheine über eine erneute Resolution beschließt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.8.2021

Anlage 2: Antrag der Bürgerinitiative „Bürger gegen STRABS“ vom 31.3.2021