Betreff
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rheine (19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung)
hier: Anlage 2 - Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte
Vorlage
449/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die in Anlage 1 zur Vorlage aufgeführte Variante „Verwaltungsvorschlag (blaue Schrift)“ als 19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine.

2.      Übernommen werden ebenfalls die in grün markierten Formulierungen. Sie stammen aus dem Vorschlag Fraktionsantrag (rote Schrift) und werden von der Verwaltung begrüßt.

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die in Anlage 1 zur Vorlage aufgeführte Variante „Fraktionsantrag“ (rote Schrift) als 19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine.

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW kann der Rat eine Änderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen.

 

Auf den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Anlage 2) vom 01.09.2021 wird verwiesen.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die Wiedereinrichtung von Stadtteilbeiräte beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, im Zusammenwirken mit den bisherigen Stadtteilbeiratsvorsitzenden, den Fraktionen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept für die weitere Arbeit der Stadtteilbeiräte zu erstellen, in dem eine bessere Einbindung im Sinne einer optimalen Bürgerbeteiligung sichergestellt wird.

 

Zu diesem Zweck hat die Verwaltung am 08.03.2021 die o.g. Akteurinnen und Akteure zu einem digitalen Runden Tisch zur Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte eingeladen, um gemeinsam zu erarbeiten, wie es gelingen kann, die Stadtteilbeiräte zu einer „Drehscheibe“ für Bürgerengagement in Rheine weiterzuentwickeln. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in Anlage 3 beigefügt.

 

Außerdem fanden zu diesem Zweck nach Abschluss der Bewerbungsphase in den Monaten Juli und August 2021, auch auf Wunsch der politischen Vertreter/-innen, in allen Stadtteilen Gesprächsrunden zu den Möglichkeiten der Stadtteilbeiratsarbeit statt. Der Teilnehmerkreis bestand aus den Stadtteilbeiratsbewerber/-inne/-n, den jetzigen Stadtteilbeiratsmitgliedern und -pat/-inn/-en, Vertreter/-innen aus Politik und Verwaltung sowie ggf. stadtteilbeiratsähnlichen Akteuren im Stadtteil. Die Protokolle der Gesprächsrunden sind in Anlage 4 beigefügt.

 

Die Ergebnisse des Runden Tisches zur Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte sind in die Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte (Variante „Runder Tisch“ als Verwaltungsvorschlag in blauer Schrift) eingeflossen.

 

Die wesentlichen Änderungen werden nachstehend beschrieben:

 

·         Die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile sollen künftig noch aktiver in die Stadtteilbeiratsarbeit eingebunden und dazu eingeladen werden, sich an stadtteilbezogenen Projekten zu beteiligen. Die hierzu erforderliche Öffentlichkeitsarbeit soll mit Unterstützung des städtischen Pressereferats optimiert werden, sodass die Bürgerinnen und Bürger noch besser über Sitzungen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten der Stadtteilbeiräte informiert und zum Mitmachen motiviert werden.

·         Die Stadtteilbeiräte können jährlich Projektmittel in festgelegter Höhe für die Umsetzung stadtteilbezogener Projekte (z. B. Erstellung einer Informationsbroschüre, Durchführung einer Fragebogenaktion usw.) im Rahmen der vom Rat der Stadt Rheine hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel abrufen, die sie selbstständig verwalten. Darüber hinaus soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, für große und kostenintensive Projekte, die sich mit den jährlich ausgezahlten Projektmitteln nicht finanzieren lassen, beim Rat der Stadt Rheine zusätzliche Finanzmittel zu beantragen. Die Anträge auf zusätzliche finanzielle Förderung sollen an die/den Bürgermeister/-in gerichtet werden, der/die sie im Rat bekannt gibt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen soll der Rat dann entscheiden, welchen der Anträge stattgegeben wird. Dieses Vorgehen setzt voraus, dass die Stadtteilbeiräte große Projekte mit entsprechendem Vorlauf planen, damit sie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das nächste Haushaltsjahr eingestellt werden können.

·         Da die Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte in die Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung der Stadt Rheine eingebettet ist, wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Optimierung der Verfahrensregelungen im Rahmen dieses Prozesses möglich ist.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1.            Synopse der Anlage 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine mit Änderungen

Anlage 2.            Fraktionsantrag vom 01.09.2021

Anlage 3.            Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem digitalen Runden Tisch zur Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte

Anlage 4.            Protokolle der Gesprächsrunden