hier: Anlage 2 - Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die in Anlage 1 zur Vorlage aufgeführte Variante
„Verwaltungsvorschlag (blaue Schrift)“
als 19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine.
2.
Übernommen
werden ebenfalls die in grün markierten Formulierungen. Sie stammen aus dem
Vorschlag Fraktionsantrag (rote Schrift) und werden von der Verwaltung begrüßt.
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die in Anlage 1 zur Vorlage aufgeführte Variante
„Fraktionsantrag“ (rote Schrift) als 19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der
Stadt Rheine.
Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 3
Satz 3 GO NRW kann der Rat eine Änderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder beschließen.
Auf den Antrag der
Fraktionen von CDU und FDP (Anlage 2) vom 01.09.2021 wird verwiesen.
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die Wiedereinrichtung von Stadtteilbeiräte beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, im Zusammenwirken mit den bisherigen Stadtteilbeiratsvorsitzenden, den Fraktionen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept für die weitere Arbeit der Stadtteilbeiräte zu erstellen, in dem eine bessere Einbindung im Sinne einer optimalen Bürgerbeteiligung sichergestellt wird.
Zu diesem Zweck hat die Verwaltung am 08.03.2021 die o.g. Akteurinnen und Akteure zu einem digitalen Runden Tisch zur Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte eingeladen, um gemeinsam zu erarbeiten, wie es gelingen kann, die Stadtteilbeiräte zu einer „Drehscheibe“ für Bürgerengagement in Rheine weiterzuentwickeln. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in Anlage 3 beigefügt.
Außerdem fanden zu diesem Zweck nach Abschluss der Bewerbungsphase in den Monaten Juli und August 2021, auch auf Wunsch der politischen Vertreter/-innen, in allen Stadtteilen Gesprächsrunden zu den Möglichkeiten der Stadtteilbeiratsarbeit statt. Der Teilnehmerkreis bestand aus den Stadtteilbeiratsbewerber/-inne/-n, den jetzigen Stadtteilbeiratsmitgliedern und -pat/-inn/-en, Vertreter/-innen aus Politik und Verwaltung sowie ggf. stadtteilbeiratsähnlichen Akteuren im Stadtteil. Die Protokolle der Gesprächsrunden sind in Anlage 4 beigefügt.
Die Ergebnisse des Runden Tisches zur Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte sind in die Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte (Variante „Runder Tisch“ als Verwaltungsvorschlag in blauer Schrift) eingeflossen.
Die wesentlichen Änderungen werden nachstehend beschrieben:
·
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile
sollen künftig noch aktiver in die Stadtteilbeiratsarbeit eingebunden und dazu
eingeladen werden, sich an stadtteilbezogenen Projekten zu beteiligen. Die
hierzu erforderliche Öffentlichkeitsarbeit soll mit Unterstützung des
städtischen Pressereferats optimiert werden, sodass die Bürgerinnen und Bürger
noch besser über Sitzungen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten der
Stadtteilbeiräte informiert und zum Mitmachen motiviert werden.
·
Die Stadtteilbeiräte können jährlich
Projektmittel in festgelegter Höhe für die Umsetzung stadtteilbezogener
Projekte (z. B. Erstellung einer Informationsbroschüre, Durchführung einer
Fragebogenaktion usw.) im Rahmen der vom Rat der Stadt Rheine hierfür
bereitgestellten Haushaltsmittel abrufen, die sie selbstständig verwalten.
Darüber hinaus soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, für große und
kostenintensive Projekte, die sich mit den jährlich ausgezahlten Projektmitteln
nicht finanzieren lassen, beim Rat der Stadt Rheine zusätzliche Finanzmittel zu
beantragen. Die Anträge auf zusätzliche finanzielle Förderung sollen an die/den
Bürgermeister/-in gerichtet werden, der/die sie im Rat bekannt gibt. Im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen soll der Rat dann entscheiden, welchen der Anträge
stattgegeben wird. Dieses Vorgehen setzt voraus, dass die Stadtteilbeiräte
große Projekte mit entsprechendem Vorlauf planen, damit sie im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für das nächste Haushaltsjahr eingestellt werden
können.
· Da die Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte in die Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung der Stadt Rheine eingebettet ist, wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Optimierung der Verfahrensregelungen im Rahmen dieses Prozesses möglich ist.
Anlagen:
Anlage 1.
Synopse
der Anlage 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine mit Änderungen
Anlage 2.
Fraktionsantrag
vom 01.09.2021
Anlage 3. Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem digitalen Runden Tisch zur Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte
Anlage 4. Protokolle der Gesprächsrunden