Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Verkaufspreise
Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke
für eine Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausbebauung und für
Mehrfamilienhausbebauung
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt für den Verkauf der 69 Grundstücke im III.
Vermarktungsabschnitt des Westteils der „Eschendorfer Aue“ (s. Anlage 1) die nachfolgenden
Grundstückspreise auf der Basis der in den Anlagen 2.1 bis 2.4 farblich dargestellten Preiszonen:
Die
Verkaufspreise bzw. der Preisnachlass für „gefördert“ in Höhe von 8,00 €/m² bei
den Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausgrundstücken setzen voraus, dass der
Grundstückskäufer ein Haus bzw. bei Wohnungen diese mietpreisgebunden nach den
Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes NRW baut. Bei Häusern mit mehreren
Wohnungen, in denen nicht alle Wohnungen gefördert werden, wird der
Preisnachlass anteilig nach der geförderten Wohnfläche bestimmt.
Neben
der Kaufpreisbildung setzt sich der Kaufpreis im Einzelfall auch aus
Preisnachlässen zusammen, die aufgrund grundstücksspezifischer Besonderheiten
zu berücksichtigen sind
(s.
Anlagen 3.1 bis 3.4):
Preisnachlass
·
für 10
Grundstücke mit wertvollem
und massivem Baumbestand -5.000,00 € je massivem Baum
(max. 15.000,00 €)
·
für Grundstücke
mit verbliebenen
Gruben aus abgebrochenen Kellern oder Bunkern 10,00 €/m³ Volumen
Für
Grundstücke, in denen lt. Plananlagen
3.1 – 3.4 der Verbleib von Betonleitungen (Anlagen 3.1 – 3.4) und von
Betonpfeilern (Anlage 3.3) in ca. 3 m Tiefe ausgewiesen wird (ca. 30 cm
Durchmesser), wird kein Preisnachlass gewährt.
2. Vergabekriterien
Endverbraucher Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke
für Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausbebauung:
Für
die Grundstücke von Endverbrauchern, auf die sich mehrere Interessenten
bewerben, erfolgt die Vergabe nach folgendem Punktekatalog:
|
Punkte |
Kinder, von ungeboren (Nachweis
durch Mutterpass) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr im Haushalt lebend (auch
Dauerpflegekinder) 1. und 2. Kind Weitere |
je 8 je 10 |
Ehepaare oder gleichgestellte
Paare, bei dem keiner das 40. Lebensjahr vollendet hat |
5 |
Schwerbehinderte Bewohner ab 50
% Grad der Behinderung oder Bewohner mit Pflegegrad |
je 8 |
Ehrenamtskarte Vorlage einer gültigen
Ehrenamtskarte (max. je Bewerbung eine) (Bei auswärtigen Bewerbern
genügt ggfls. der Nachweis des Bereiches Bürgerengagement, Sport der Stadt
Rheine über den Anspruch) |
5 |
je Jahr seit erstmaliger
Bewerbung (max. 6 Punkte) |
2 |
energetische Qualität des
Gebäudes entspricht zum Zeitpunkt des Bauantrages mindestens der zweiten
Förderstufe der KfW (aktuell KfW-Effizienzhaus 40) |
4 |
Sollten
nach dem Punktekatalog mehrere Bewerber/innen die gleiche Punktzahl haben,
entscheidet das Los.
3. Vergabekriterien
Eschendorfer Aue - Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke
für eine Mehrfamilienhausbebauung
Für
den Verkauf der 9 Mehrfamilienhausgrundstücke gelten die nachfolgenden
Vermarktungskriterien:
Die
Stadt Rheine bietet die Grundstücke (Anlage 2.3 und 2.4) unter Hinweis auf die
Festsetzungen des Bebauungsplanes und die in Anlage 4 aufgeführten
städtebaulichen Gestaltungsempfehlungen zu einem Mindestkaufpreis (180,00 €/m²)
gegen Gebot an. Die Auswahlkriterien werden mit dem Angebot öffentlich bekannt
gemacht. Kaufinteressenten haben innerhalb einer angemessenen, von der Stadt
Rheine benannten Frist ein Kaufpreisangebot einzureichen. Kaufangebote nach
Ablauf der Frist werden zunächst nicht berücksichtigt, erst nach Abschluss der
ersten oder ggfls. einer 2. Vermarktungsrunde.
Jeder
Bewerber kann sich in der ersten Vermarktungsrunde auf ein
Mehrfamilienhausgrundstück bewerben.
Insgesamt
strebt die Stadt Rheine für alle entstehenden Wohnungen einen Anteil von
mindestens 25% für geförderte mietpreisgebundene Wohnungen an.
Die Bewerber sollen
einreichen:
·
Kaufpreisgebot
ab Mindestkaufpreis
·
Lageplan mit
dem geplanten Bauvorhaben und Nebenanlagen (z.B. Stellplätze)
·
Ansichten
·
Baubeschreibung
mit Aussagen zum Bauvorhaben, öffentlicher mietpreisgebundener Förderung,
ökologischen Aspekten etc.
Sollten bei Planungen
mit öffentlich geförderten Wohnungen trotz vollständiger Antragstellung keine
öffentlichen Landesmittel verfügbar sein, wird die Bauverpflichtung um ein Jahr
verlängert, um einen Wiederholungsantrag zu stellen. Sollte auch der erfolglos
sein, kann sich der Bewerber entscheiden zwischen:
a.
freiwillige
Mietpreisbindung für 20 Jahre
b.
je nicht
geförderter Wohnung erhöht sich der Grundstückskaufpreis nachträglich um
5.000,00 € je Wohnung.
Die Bewerbungen werden
bepunktet nach folgenden Kriterien:
A)
Kaufpreis (max.
10 Punkte)
·
Kaufpreis je 5%
über Mindestkaufpreis 1 Punkt
B)
Soziale Kriterien
(max. 40 Punkte)
Zum
Beispiel:
·
je
rollstuhlgerechter Wohnung 3 Punkte
·
je öffentlich
geförderter und mietpreisgebundener Wohnung 5 Punkte
C)
Ökologische
Kriterien (max. 40 Punkte)
Zum
Beispiel:
·
Passivhausstandard
(5 Punkte)
·
Dachbegrünung
(max. 8 Punkte)
·
ab 50 %
Dachausnutzung mit Solar oder Thermie (5 Punkte)
·
Mobilitätsangebote (max. 10 Punkte)
·
nachhaltige
ökologische Baukonstruktion (z.B. Holzrahmenbauweise) (max. 5 Punkte)
·
Sonstiges (z.B.
Grauwassernutzung, …) max. 7 Punkte
D)
Gestalterische
Kriterien (max. 30 Punkte)
·
Städtebauliche
Gestaltung (anhand der Gestaltungsempfehlungen Anlage 4)
Die Bewertung erfolgt in
einem verwaltungsinternen Auswahlgremium.
Eine Nachbesserung von
Planungen durch Bieter soll zunächst nicht ermöglicht werden.
Verfahren:
Variante 1 – ein Bieter
erhält den Zuschlag aufgrund der höchsten Punktzahl
Variante 2 – bei
Punktgleichheit entscheidet das Gremium vorrangig nach städtebaulichen
Aspekten
Variante 3 - bei geringer Nachfrage wird nur noch nach
gestalterischen Aspekten
entschieden im Rahmen einer 2. Vermarktungsrunde
In
den Kaufverträgen sind die Vergabepunkte durch Vertragsstrafen zu sichern. Die
im Rahmen des Kaufpreisgebotes eingereichten Pläne werden Vertragsbestandteil.
Nach
Vergabe erfolgt die Reservierung zunächst für 6 Monate. Sollte der Bewerber mit
den höchsten Punkten für das Grundstück keinen Kaufvertrag schließen, kann der
Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl nachrücken.
4. Weitere
Eckpunkte der Verträge für Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III.
Vermarktungsabschnitt:
Für
alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:
·
Alle
Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).
·
Die
Erschließungsbeiträge werden gesondert erhoben, Kanalanschlussbeiträge fallen
nicht mehr an.
·
Bauverpflichtung
innerhalb von 3 Jahren bei Einzel- bzw. Doppelhausbebauung und für die
Mehrfamilienhausgrundstücke. In dieser Zeit müssen die Gebäude bezugsfertig
erstellt sein. Die Bauverpflichtungen werden grundbuchlich gesichert.
·
Anschluss und
Benutzungszwang für die in Anlage 5 dargestellten Grundstücke an das
Nahwärmenetz der Eschendorfer Aue (einige Einfamilienhaus- und alle
Mehrfamilienhausgrundstücke).
·
Sollen
Grundstückskäufer einen Kaufpreis „gefördert“ erhalten haben, ohne später ein
gefördertes Objekt zu errichten, fordert die Stadt Rheine die Differenz
zwischen dem Grundstückskaufpreis „gefördert“ und „ungefördert“ nach. Bei
Häusern mit mehreren Wohnungen entsprechend der geschaffenen geförderten
Wohnflächen.
·
Verstoßen Erwerber
gegen die nachfolgend beschlossenen Vergabekriterien oder erreichen sie den
Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das
Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das
Grundstück noch unbebaut ist oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen
Betrag in Höhe von 10 % des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des
fiktiv unbebauten Grundstückes nachzufordern.
·
Die
Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke werden von der Stadt Rheine nur an
Endverbraucher, nicht an Bauträger veräußert. Ab dem Zeitpunkt, wo keine
Interessentenliste mehr besteht, können auch Bauträger oder private Investoren
zur Vermietung oder Verkauf ein Grundstück erwerben.
·
Die
energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer
mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf die zum Zeitpunkt des
Bauantrages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.
5. Beteiligung
der Stadt Rheine an Fundamentresten/Altlasten/Kampfmitteln
Für
das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den Kaufverträgen
verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen Fundamentresten oder doch
verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu beteiligen. Diese Beteiligung wird
in den Kaufverträgen begrenzt und ist für das Quartier „Eschendorfer Aue“ auf
maximal 250.000,00 € beschränkt.
6. Eschendorfer
Aue – Teilgebiet West, IV. Vermarktungsabschnitt
Die
Verkaufspreise für den IV. Vermarktungsabschnitt werden noch gesondert
beschlossen, wenn eine Vermarktung der Grundstücke ansteht.
Begründung:
Die
zu erzielenden Verkaufspreise bzw. Mindestverkaufspreise wurden auf der Basis
des Wohnbaulandkonzeptes der Stadt Rheine sowie unter Berücksichtigung der
bisherigen und zu erwartenden Entwicklungskosten und der bereits erzielten oder
beschlossenen Verkaufspreise aktuell neu kalkuliert.
Im
Wesentlichen ergaben sich folgende Werte oder Veränderungen:
·
Im Ostteil und
im I. Vermarktungsabschnitt West hat
die Stadt Rheine für die Einfamilienhausgrundstücke
und die Mehrfamilienhausgrundstücke bereits erlöst: 16,45 Mio. €
·
Voraussichtlicher
Gesamterlös aus der Vermarktung II. Abschnitt
West (noch nicht alle Verträge sind abgewickelt) 6,22 Mio. €
·
Lt.
Beschlussvorlage zu erwartende Erlöse für den III. Vermarktungs-
abschnitt inkl. Kita 6,89 Mio. €
·
Kalkulierte
Erlöse für den noch zu erschließenden IV. Vermarktungs-
Abschnitt 4,30 Mio. €
Summe:
33,86 Mio. €
Die
Verwaltung geht davon aus, mit diesen bereits erzielten bzw. kalkulierten
Verkaufserlösen die sogenannte „schwarze Null“ für das Gesamtprojekt
Eschendorfer Aue zu erreichen.
Kalkulation nach dem Wohnbaulandkonzept
Die
Gesamtkosten haben sich unter Berücksichtigung der hohen Entwicklungskosten
zwar geändert – allerdings gab es innerhalb der Kalkulationspositionen
Mehrkosten, denen aber Minderausgaben oder Mehreinnahmen gegenüberstanden.
Bei
der Berechnung der Verkaufspreise wurde von nachfolgenden Vorgaben ausgegangen:
·
Ziel der
Preisbildung ist eine "schwarze Null" = keine Gewinne - keine Verluste.
·
Grundlage für
die Kalkulation ist das Wohnbaulandkonzept der Stadt Rheine.
·
Eine Anpassung
der Verkaufspreise sollte in Zukunft möglich sein, wenn die Entwicklungskosten
einen Rahmen überschreiten, der voraussichtlich nicht durch die nach dem Wohnbaulandkonzept
vorgesehenen kalkulatorischen Risiken gedeckt ist (aktuell sind die Angebote
noch im kalkulierten Rahmen).
·
Ein Preismodell
sollte nachvollziehbar und einfach zu handhaben sein.
·
Ein Preismodell
sollte möglichst vielen Bevölkerungsschichten den Erwerb von Grundeigentum
ermöglichen und insbesondere geförderten Wohnungsbau im Bereich
Eigenheime unterstützen.
Die
„Eschendorfer Aue“ bietet von der Lage und Ausrichtung begünstigte und weniger
begünstigte Grundstücke, zum Beispiel durch
·
unterschiedliche
planerische Ausnutzungsmöglichkeiten,
·
ungünstigere
Ausrichtung oder verkehrlich ungünstiger gelegen,
·
oder
Grundstücke mit bautechnischen Besonderheiten
Die
lagebezogenen Unterschiede wurden in den dargestellten Kaufpreisen
werttechnisch abgebildet.
Preisnachlässe für grundstücksbezogene
Besonderheiten
Die
Grundstücke im III. Vermarktungsabschnitt sind geprägt von diversen einzelnen
Besonderheiten, die bei der Vermarktung und Preisbildung zu berücksichtigen
sind. Die im Beschluss eingepreisten Abschläge wurden den Grundstücken
zugeordnet. Aus den lagebezogenen Preisen und den Preisnachlässen aus
grundstücksbezogenen Besonderheiten ergibt sich ein Verkaufspreis, der nur noch
um 8,00 €/m² Kauffläche gemindert werden kann, wenn der Käufer eines Grundstückes
für ein Einfamilien- oder Doppelhaus ein öffentlich gefördertes Objekt
errichtet.
Die
grundstücksbezogenen Preisnachlässe sind erforderlich, um Anreize für die
Vermarktung einzelner Grundstücke abzubilden, die durch zu erhaltenden
Baumbestand, zu verfüllende Gruben oder abzufangende Böschungen geringere
Ausnutzbarkeit oder Mehrkosten für den Bau verursachen.
Bei
den Gruben stand die Verwaltung vor der Frage, auf Kosten der Stadt lagenweise
zu verfüllen und zu verdichten oder mit den Gruben preisgemindert zu verkaufen.
Hier hat sich die Verwaltung für den preisgeminderten Verkauf entschieden, der
verschiedene Vorteile für Käufer und Stadt bietet. Die Stadt Rheine ist
gegenüber den Käufern nicht in der Gewährleistung für die Tragfähigkeit und
mancher Käufer erspart sich Bodenaushub und Entsorgung für einen Keller. Der
Preisnachlass wurde grundstücksbezogen ermittelt. Im Rahmen der Vermarktung der
bisherigen Grundstücke in den Vermarktungsabschnitten Ostteil sowie, I und II
des Westteils hat sich diese Praxis bewährt und wurde von den Käufern der
Grundstücke positiv angenommen.
Die
dargestellten Verkaufspreise sichern der Stadt Rheine den Rückfluss des
Kaufpreises an die BIMA und die Entwicklungskosten (schwarze Null).
Gleichzeitig
wird ein attraktives Preismodell geschaffen mit einfachen und klaren
Preisbildungen für weite Teile der Bevölkerung.
Die
Preise verstehen sich zuzüglich Erschließungsbeiträge – die evtl. über
Ablöseverträge erhoben werden. Vermessungskosten fallen für die Käufer der
Grundstücke nicht an. Die Baugrundstücke werden von der Stadt Rheine im Vorfeld
eingemessen und die Vermessungskosten wurden beim Ankauf von der BIMA bereits
kaufpreismindernd berücksichtigt.
Für
alle Grundstücke im Westteil der Eschendorfer Aue wurden in früheren Jahren im
Rahmen der Nutzung als Kaserne bereits Kanalanschlussbeiträge erhoben und eine
erneute Abrechnung ist rechtlich nicht mehr zulässig. Hausanschlusskosten
tragen die Käufer.
Bezogen
auf einen lagebezogenen Grundstückspreis sollten weitere Preisnachlässe nur
gewährt werden für öffentlich geförderte Projekte.
Im
Rahmen der Förderungen durch das Land NRW oder durch das Förderprogramm der
Stadt Rheine erhalten die Käufer solcher Grundstücke finanzielle Anreize, die
sich z.B. aus Kinderzahl, Behinderungen oder pflegebedürftigen Angehörigen
berechnen. Zusammen mit den hier dargestellten Preisbildungen für geförderte
Bauvorhaben ergibt sich insgesamt ein erheblicher finanzieller Vorteil durch
geminderte Grundstückspreise, Landesförderung und die Wohnungsbauförderung der
Stadt Rheine.
Käuferbezogene
Besonderheiten werden im Rahmen der öffentlichen Förderung des Landes NRW und
der Wohnungsbauförderung der Stadt Rheine geprüft und fließen in die Förderung
ein. Doppelprüfungen und bürokratischer Aufwand werden so vermieden bzw. stark
minimiert.
Bei
diesem Preismodell muss aber berücksichtigt werden, dass durch den Verzicht auf
die Festlegung von starren Flächenanteilen für geförderten und ungeförderten
Wohnungsbau die Stadt Rheine im Extremfall Gefahr laufen könnte, durch mehr
geförderten Wohnungsbau wie hier flächenmäßig kalkuliert die Gesamtkosten nicht
mehr zu erlösen. Diese Gefahr wird allerdings realistisch nicht gesehen, da die
Quote für den geförderten Wohnungsbau in den letzten Jahren geringer war.
Mit
diesem Preismodell soll gerade versucht werden, mehr und neue Förderanreize zu
schaffen und diese Quote deutlich zu erhöhen.
Gleichzeitig
wird mit diesem Preismodell für geförderten und ungeförderten Wohnungsbau
vermieden, in Verkaufsplänen Grundstücke für geförderten Wohnungsbau konkret
auszuweisen und unter Umständen damit zu stigmatisieren, da leider noch immer
von sozialem statt gefördertem Wohnungsbau gesprochen wird. Mit diesem
Preismodell wird erreicht, dass sich durch „Zufall“ die unterschiedlichen
Käuferschichten mischen und keine festen Bereiche mitfast ausschließlich
Sozialwohnungen/Gebäude entstehen. Durch die steigenden Rabatte in den
Preiszonen wird auch ein Anreiz geschaffen, in höherwertigen Lagen geförderten
Wohnungsbau zu verwirklichen – auch wenn dies mit steigenden Grundstückskosten
schwieriger wird.
Vergabekriterien für Endverbraucher
Vergabekriterien
wurden in der Vergangenheit und sollten auch hier ähnlich der Vermarktung der
bisherigen Abschnitte nur angewendet werden, wenn sich auf ein Grundstück mehr
wie ein Käufer bewerben.
Anhand
der Vergabekriterien kann dann nachvollziehbar und transparent entschieden
werden, welcher Kaufinteressent den Zuschlag erhält. Alle genannten Kriterien
werden bei der Auswahl der Käufer eine Rolle spielen, wenn eine Auswahl nach
Punkten notwendig wird, da z.B. mehrere Bewerber für ein Grundstück vorhanden
sind. Dies
Verfahren ermöglicht größtmögliche Chancengleichheit und Transparenz. Die hier
dargestellten Vergabekriterien haben sich in den ersten Vermarktungsabschnitten
bewährt und sind auch Bestandteil des Entwurfes des
Wohnraumversorgungskonzeptes.
Vergabekriterien
für die Investoren der Mehrfamilienhäuser
Im
Bereich der Mehrfamilienhausgrundstücke haben sich das Verfahren und die
Auswahlkriterien bewährt und sollten wie in den vorherigen Vergaberunden der
Eschendorfer Aue Anwendung finden.
Fundamentreste /
Altlasten / Kampfmittel
Es kann für das Gesamtgebiet nicht ganz ausgeschlossen
werden, dass spätere Käufer doch noch bisher unbekannte oder nicht vollständig
entfernte Fundamente, Altlasten oder Kampfmittel vorfinden. Dies kann
insbesondere die Bauherren von Einfamilienhäusern in Schwierigkeiten bringen.
Im Rahmen des Ankaufes von der BIMA hat die Stadt Rheine auch Kosten für
Risiken (Wagnisse) in die Preisfindung einfließen lassen. Von diesem Ansatz
wird ein Teil zu Gunsten der späteren Käufer eingesetzt. Im Ostteil musste
davon in nicht nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht werden. Im Westteil haben
sich aktuell einige Umstände ergeben, die evtl. eine Beteiligung aus diesem
Ansatz erforderlich machen.
Hier gab es bisher unbekannte Fundamentreste und auf der
entstehenden Baustelle für die 2. Kindertagesstätte Kampfmittelfunde, die
vor Ort gesprengt werden mussten. Da es sich um eine ehemalige
Bundesliegenschaft handelt, haben die Käufer der Grundstücke die Kosten der
Kampfmittelräumung zu tragen. Die Verwaltung geht davon aus, dass einzelne
betroffene Grundstückskäufer entsprechende Kosten einfordern werden.
EFH Grundstücke
Es haben sich bereits mehrere hundert
mögliche Käufer registrieren lassen. Diese werden nach Beschluss dieser Vorlage
angeschrieben und auf die anstehende Vermarktung hingewiesen. Gleichzeitig
erfolgt noch einmal eine Bewerbung der Grundstücke in der Presse und über
Internetseiten. Damit wird sichergestellt, alle Bewerber zu erreichen, die
Interesse an den Grundstücken haben. Die Vermarktungen der letzten Zeit haben
gezeigt, dass dieser „Zwischenschritt“ sinnvoll ist, da viele Kontaktdaten nach
längerer Zeit auf der Interessentenliste nicht mehr aktuell sind.
Die eigentlichen Bewerbungen auf drei
Grundstücke mit einer Priorisierung und mit ausgefülltem Fragebogen zur
Ermittlung der Bepunktung für die Vergabekriterien müssen dann bis zu einem
noch zu benennenden Stichtag vorliegen.
Manche dieser Antworten sind direkt zu
belegen - andere werden teilweise später im Kaufvertrag vereinbart und sind
nachzuweisen - bei Verstößen drohen Vertragsstrafen.
Als Erste kommen bei der endgültigen
Grundstücksaufwahl die zum Zuge, die alleinige Bewerber für ein Grundstück sind
oder die, die die meisten Punkte erhalten. Sollten sich bei einem Grundstück
mehrere Käufer mit gleicher Punktzahl bewerben, wird gelost.
In den Verträgen werden die Rabatte für
geförderten Wohnungsbau bei Endverbrauchern mit einer Nachzahlungsregelung
vereinbart, für den Fall, dass entgegen der vertraglichen Regelung kein
gefördertes Objekt gebaut wurde. Dabei wird auf eine dingliche Sicherung, z.B.
durch Eintragung einer Restkaufpreishypothek verzichtet, da diese im Grundbuch
an rangletzter Stelle einzutragen wäre und somit die Sicherungswirkung nur
gering wäre. Da es sich vermutlich nur um wenige Einzelfälle handelt, sollte
dies denkbare Risiko eingegangen werden.
Ziel der Stadt Rheine ist es, den Kaufinteressenten
bis Ende Dezember 2021 eine verbindliche Zusage für ein bestimmtes Grundstück
zukommen zu lassen
MFH Grundstücke
Die
Stadt wird zunächst die Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke in die
Vermarktung bringen und spätestens ab Anfang 2022 die 9
Mehrfamilienhausgrundstücke bewerben. Das Verfahren für die Bewerbung und die
Auswahl wird sich, wie beschrieben, bis ca. Mitte 2022 erstrecken.
Anlagen:
Anlage 1: Vermarktungsabschnitte
Anlagen
2.1-2.4: Preiszonen
Anlagen
3.1-3.4: Darstellung Standorte mit
Bäumen und Grundstücke mit
Besonderheiten
Anlage
4: Gestaltungsempfehlungen für die Mehrfamilienhausgrundstücke
Anlage
5: Grundstücke mit Anschluss und Benutzungszwang Fernwärme