Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis.

2.      Der Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushalts-planes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünf-jährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Wie aktuell fast alle Lebensbereiche war und ist auch die Haushalts- und Finanzplanung 2022 – 2025 durch die Folgen aus der COVID-19-Pandemie (Corona) geprägt.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 26. August 2021 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2022 - 2025 beraten und festgelegt.

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fach-und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

1.      Haushaltsausgleich im Ergebnisplan

2.      Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

3.      Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind

4.      Keine Liquiditätskredite

5.      Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung

Die Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 46,332 Mio. EUR auf Basis folgender Grundlagen produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden:

-     voraussichtliches Ergebnis des laufenden Jahres

-     bekannte Tarif-/Stufensteigerungen

-     bekannte Anpassungen von Sozialversicherungsbeiträgen

-     bekannte Besoldungserhöhungen

-     weitere Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2,50 % pro Jahr

-     Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und
       abgänge

 

Der ermittelte Gesamtbetrag liegt um 0,772 Mio. EUR über der bisherigen Planung im Haus­haltsplan 2021 für 2022. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2021 beträgt die Steigerung 1,096 Mio. EUR = 2,42 %. Dieser Wert basiert vorrangig auf der Einrichtung und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener Stellen/Positionen.

Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) be­rücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (Nr. 413/21) enthalten.

Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisun­gen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

Die Interne Leistungsverrechnung (ILV) wurde ebenfalls überarbeitet. Das mit Abstand größte Budget, das umgelegt wird, ist das der Zentralen Gebäudewirtschaft („Interne Mieten“). Die ILV gleicht sich in Erträgen und Aufwendungen insgesamt aus und hat demzufolge keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Gleichwohl sind die Daten der ILV für die Betrachtung in den einzelnen Produkten notwendig, damit ermittelt werden kann, welche Aufwendungen/Erträge bei diesen Produkten anfallen.

Ebenso sind die Leistungsbeziehungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine (TBR) und der Stadt Rheine aktualisiert worden. Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Ansätze für Leistungen auf Basis von Ist-Kosten ermittelt worden. Diese realitätsnähere Ansatzplanung kann zu Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Produkte führen

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen Be­teiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2021. Über Ände­rungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

Das Ziel „1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan“ wird weder in 2022 noch in den Folgejahren erreicht. Das Minus für das Jahr 2022 beträgt rd. 5.312 TEUR. Damit weist der Haushalt erneut einen Fehlbetrag aus. Insbesondere in Folge der Corona-Pandemie und aufgrund der geplanten großen (Schul-)Baumaßnahmen lässt sich aktuell ein Ausgleich nicht darstellen.

Das Ziel „2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig eingehalten. In den Planungen sind aber Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.

Das Ziel „3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls erfüllt.

Das Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ kann in keinem Jahr eingehalten werden. Daneben wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land getragen werden. 

Das Ziel „5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nicht erreicht. In den kommenden Jahren ergibt sich ein Kreditbedarf, der deutlich über den planmäßigen Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.

 

B. Erläuterung zu den Beschlussvorschlägen

1.     Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltspla­nes für das Haushaltsjahr 2022 am 21. September 2021 auf- und festgestellt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 

2.     Teil-Ergebnispläne und Teil-Investitionspläne

Gegenüber dem Haushaltsplan 2021 haben sich für die Jahre 2022 - 2025 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den Teil-Investitionsplänen ergeben. Die größeren Änderungen für die Teil-Ergebnispläne des Haushaltsjahres 2022 werden in der Anlage 5 dargestellt.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

1.     Zeitplanung

Anfang Oktober 2021                        Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Hinweis auf Möglichkeit für Einwohner und Abgabepflichtige, Einwendungen zu erheben

Für die anschließende Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende Terminplan (siehe auch Anlage 6):

Nov. 2021                                          Fachausschussberatungen

 

21.12.2021                                         Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen  im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss

 

18.01.2022 (voraussichtlich)            Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat

 

 

2.    Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

 

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden (siehe Anlage 9).

 

 

3.   Einbindung Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)

Der Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.

Die Einbindung wird in folgender Form umgesetzt:

-           Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht

-           Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden IEHK-Leitprojekte

-           Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.

 

Insbesondere aufgrund des technologischen Wandels und der gesellschaftlichen Veränderungen ist eine Fortschreibung des aktuellen IEHK 2025 geplant gewesen. In diesem Entwicklungsprozess sollte mit umfassender Bürgerbeteiligung eine Strategie bis zum Jahr 2030 unter dem Motto „Unser Rheine 2030“ entwickelt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Planungsprozesse nicht in dem beabsichtigten Umfang durchgeführt werden. Zwischenzeitlich ist ein Strategiepapier entwickelt worden, das derzeit in den verschiedenen politischen Gremien vorgestellt und beraten wird. Die Beratungsergebnisse der Ausschüsse sollen in den Entwurf eingearbeitet und dann dem Rat der Stadt Rheine zur endgültigen Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

 

4. Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Als Anlage 7 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:

-           Gliederungspunkt I: „Fundstellen“ (Wo finde ich was?)

-           Gliederungspunkt II: „Steuerungsrelevante Daten“ (Welche Daten sind steuerungsrelevant?)

-           Gliederungspunkt III: „Konkrete Steuerungsmöglichkeiten“ (Welche gibt es?)

 

Eine tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im Haus­halt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.

 

5.   Umstellung auf proDoppik

Die Umstellung von KIS auf proDoppik von der Firma H+H aus Berlin beginnt mit der Haushaltsplanung 2023.

 

Die Vorbereitungen dafür laufen bereits in vielen Bereichen. Zahlreiche Gespräche mit im Hause Betroffenen wurden geführt. Aktuell steht die Datenaufbereitung in KIS für eine Überführung in proDoppik im Fokus.

 

In diesem Zusammenhang war auch eine Überarbeitung der Produktstruktur erforderlich. Im Haushaltsplanentwurf 2022 werden die neuen Produktnummern bereits nachrichtlich dargestellt.

 

Ende 2021 soll das Projektauftaktgespräch mit der Firma H+H stattfinden. In 2022 erfolgen dann die Datenübernahmen und die Schulungen der Anwenderinnen und Anwender.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung 2022

Anlage 3: Gesamtplan 2022

Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen 2022

Anlage 6: Terminplanung Haushalt 2022

Anlage 7: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Anlage 8: Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW

Anlage 9: Coronabedingte Belastungen 2022