Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur
Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt
Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushalts-planes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
fünf-jährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.
Begründung:
A. Allgemeines
Wie aktuell fast alle Lebensbereiche war
und ist auch die Haushalts- und Finanzplanung 2022 – 2025 durch die Folgen aus
der COVID-19-Pandemie (Corona) geprägt.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner
Sitzung am 26. August 2021 die Eckdaten für die Ergebnis- und
Investitionsplanung 2022 - 2025 beraten und festgelegt.
Die zur
Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den
Fach-und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden
Zielsetzungen:
1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan
2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur
bei unabweisbarem Bedarf
3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die
nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind
4. Keine Liquiditätskredite
5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite
– kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung
Die
Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.
Ferner
sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von
46,332 Mio. EUR auf Basis folgender Grundlagen produktscharf kalkuliert und
zugeordnet worden:
- voraussichtliches Ergebnis
des laufenden Jahres
- bekannte Tarif-/Stufensteigerungen
- bekannte Anpassungen von
Sozialversicherungsbeiträgen
- bekannte Besoldungserhöhungen
- weitere Tarif- und Besoldungserhöhungen von
je 2,50 % pro Jahr
- Berücksichtigung der bereits jetzt
feststehenden oder absehbaren Personalzu- und
–abgänge
Der
ermittelte Gesamtbetrag liegt um 0,772 Mio. EUR über der bisherigen Planung im
Haushaltsplan 2021 für 2022. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2021 beträgt
die Steigerung 1,096 Mio. EUR = 2,42 %. Dieser Wert basiert vorrangig auf der
Einrichtung und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener
Stellen/Positionen.
Bei den
o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) berücksichtigt.
Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere
Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (Nr.
413/21) enthalten.
Die
Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus
Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.
Die
Interne Leistungsverrechnung (ILV) wurde ebenfalls überarbeitet. Das mit
Abstand größte Budget, das umgelegt wird, ist das der Zentralen
Gebäudewirtschaft („Interne Mieten“). Die ILV gleicht sich in Erträgen und
Aufwendungen insgesamt aus und hat demzufolge keine Auswirkungen auf das
Jahresergebnis. Gleichwohl sind die Daten der ILV für die Betrachtung in den
einzelnen Produkten notwendig, damit ermittelt werden kann, welche
Aufwendungen/Erträge bei diesen Produkten anfallen.
Ebenso
sind die Leistungsbeziehungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine
(TBR) und der Stadt Rheine
aktualisiert worden. Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Ansätze für
Leistungen auf Basis von Ist-Kosten ermittelt worden. Diese realitätsnähere
Ansatzplanung kann zu Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Produkte
führen
Die
Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen
Beteiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen
2021. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.
Der
Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 –
Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen
im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.
Das Ziel „1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan“ wird
weder in 2022 noch in den Folgejahren erreicht. Das Minus für das Jahr 2022 beträgt
rd. 5.312 TEUR. Damit weist der Haushalt erneut einen Fehlbetrag aus.
Insbesondere in Folge der Corona-Pandemie und aufgrund der geplanten großen
(Schul-)Baumaßnahmen lässt sich aktuell ein Ausgleich nicht darstellen.
Das Ziel „2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur
bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig eingehalten. In den
Planungen sind aber Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch
aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.
Das Ziel „3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die
nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls erfüllt.
Das
Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ kann
in keinem Jahr eingehalten werden. Daneben wurden Mittel aus dem Programm „Gute
Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über
Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land
getragen werden.
Das
Ziel „5. Abbau der Verschuldung für
Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nicht
erreicht. In den kommenden Jahren ergibt sich ein Kreditbedarf, der deutlich
über den planmäßigen Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für
Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob und gegebenenfalls in
welcher Höhe eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug
zeigen.
B. Erläuterung zu
den Beschlussvorschlägen
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und
des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 am 21. September 2021 auf- und festgestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne
der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.
Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden
zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige
Haushaltsplanentwurfes in das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.
2.
Teil-Ergebnispläne
und Teil-Investitionspläne
Gegenüber dem Haushaltsplan 2021 haben sich für die Jahre 2022 - 2025
aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den
Teil-Ergebnisplänen und in den Teil-Investitionsplänen ergeben. Die größeren
Änderungen für die Teil-Ergebnispläne des Haushaltsjahres 2022 werden in der
Anlage 5 dargestellt.
C. Weitere Hinweise
1.
Zeitplanung
Anfang Oktober 2021 Öffentliche
Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Hinweis auf Möglichkeit
für Einwohner und Abgabepflichtige, Einwendungen zu erheben
Für die anschließende
Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende Terminplan (siehe auch
Anlage 6):
Nov. 2021 Fachausschussberatungen
21.12.2021 Beratung
der Ergebnisse der Fachausschussberatungen
im Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss
18.01.2022
(voraussichtlich) Verabschiedung
der Haushaltssatzung im Rat
2. Finanzielle Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Zur Entlastung der
Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus
der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und
zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach
eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und
2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat die
Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden
Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für
das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022
alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den
Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR als
coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden (siehe
Anlage 9).
3. Einbindung Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025
(IEHK)
Der Rat der
Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als
Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen.
Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen
integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.
Die Einbindung wird in folgender Form
umgesetzt:
- Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht
- Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden
IEHK-Leitprojekte
- Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang,
einschließlich einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.
Insbesondere aufgrund des technologischen
Wandels und der gesellschaftlichen Veränderungen ist eine Fortschreibung des
aktuellen IEHK 2025 geplant gewesen. In diesem Entwicklungsprozess sollte mit
umfassender Bürgerbeteiligung eine Strategie bis zum Jahr 2030 unter dem Motto
„Unser Rheine 2030“ entwickelt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die
Planungsprozesse nicht in dem beabsichtigten Umfang durchgeführt werden.
Zwischenzeitlich ist ein Strategiepapier entwickelt worden, das derzeit in den
verschiedenen politischen Gremien vorgestellt und beraten wird. Die
Beratungsergebnisse der Ausschüsse sollen in den Entwurf eingearbeitet und dann
dem Rat der Stadt Rheine zur endgültigen Beratung und Entscheidung vorgelegt
werden.
4. Hinweise
und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt
Als
Anlage 7 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen
Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:
- Gliederungspunkt I:
„Fundstellen“ (Wo finde ich was?)
- Gliederungspunkt II: „Steuerungsrelevante Daten“ (Welche Daten sind
steuerungsrelevant?)
- Gliederungspunkt III: „Konkrete Steuerungsmöglichkeiten“ (Welche gibt
es?)
Eine
tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im
Haushalt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie
im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur
Verfügung gestellt.
5. Umstellung auf proDoppik
Die Umstellung von KIS auf proDoppik von
der Firma H+H aus Berlin beginnt mit der Haushaltsplanung 2023.
Die Vorbereitungen dafür laufen bereits in
vielen Bereichen. Zahlreiche Gespräche mit im Hause Betroffenen wurden geführt.
Aktuell steht die Datenaufbereitung in KIS für eine Überführung in proDoppik im
Fokus.
In diesem Zusammenhang war auch eine
Überarbeitung der Produktstruktur erforderlich. Im Haushaltsplanentwurf 2022
werden die neuen Produktnummern bereits nachrichtlich dargestellt.
Ende 2021 soll das Projektauftaktgespräch
mit der Firma H+H stattfinden. In 2022 erfolgen dann die Datenübernahmen und
die Schulungen der Anwenderinnen und Anwender.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung 2022
Anlage 3: Gesamtplan 2022
Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen 2022
Anlage 6: Terminplanung Haushalt 2022
Anlage 7: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt
Anlage 8: Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW
Anlage 9: Coronabedingte Belastungen 2022