Betreff
Maßnahmen aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel 1, Kommunalinvestitonsförderungsgesetz - Kapitel 2, Gute Schule 2020 und DigitalPakt Schule
Vorlage
456/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den Förderpro-grammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 1 und Kapitel 2 entsprechend der Anlagen 1 und 2 zu verwenden.

 

2.    Der Rat der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und DigitalPakt Schule NRW entsprechend der Anlagen 3 und 4 zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine wird auch in 2022 und den Folgejahren Zuwendungen aus diversen Förder-programmen erhalten. Ziel der Verwaltung ist die vollständige Inanspruchnahme der Förder-gelder und ihre möglichst vorrangige Verwendung im Ergebnisplan.

 

Letztmalig ist mit der Vorlage 375/20 über die Förderprogramme berichtet worden.

 

 

1. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) – Anlage 1

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) rund 4,069 Mio. EUR an Zuwendungen aus Bundesmitteln. Der Schwer-punkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung. Der städtische Eigenanteil be-trägt 10 %, so dass das Volumen der Fördermaßnahmen bei 4,521 Mio. EUR liegt. Am 27.03.2020 sind im Rahmen einer Gesetzesänderung die Fristen zur Umsetzung der Kapitel 1 und 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG I und II) um jeweils ein Jahr verlängert worden.

 

Die Maßnahmen nach dem KInvFG I müssen nunmehr bis zum 31.12.2021 abgeschlossen worden sein. Der Mittelabruf muss bis Ende 2022 erfolgt sein.

 

Zwischenzeitlich sind aus dem Förderprogramm bereits rund 3,666 Mio. EUR abgerufen wor-den, das entspricht 90,1 % der bewilligten Fördermittel aus dem KInvFG I. Wegen des geplanten Abrisses der Sporthalle am Emslandstadion hat die Stadt Rheine Fördermittel für die Sanierung der Außentüren und Fenster in Höhe von 63 TEUR zurückgezahlt. Die freigewordenen Mittel sollen für die noch offenen Maßnahmen verwendet werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat im September 2019 (vgl. Vorlage 338/19) beschlossen, die noch offenen Fördermittel unter anderem für die beiden Maßnahmen

 

·         Stadthalle Rheine – Austausch der Beleuchtungsmittel

·         Euregio-Gesamtschule – Dachsanierung Gebäudeteil A 

 

zu verwenden.

 

Infolge einer Ausweitung der Maßnahme „Stadthalle Rheine – Austausch der Beleuchtungsmittel“ können für dieses Projekt mehr Fördermittel als ursprünglich geplant verwendet werden.

 

Die Dachsanierung an der Euregio-Gesamtschule kann in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden. Die noch offenen Fördermittel aus dem KInvFG I sollen stattdessen anteilig für eine aktuelle Dachsanierung an der Alexander-von-Humboldt-Schule verwendet werden.

 

Maßnahme

Aufwendungen

Fördermittel

Stadthalle Rheine - Austausch der Beleuchtungsmittel

450.000 EUR

405.000 EUR

Alexander-von-Humboldt-Schule – Dachsanierung (anteilig)

140.000 EUR

126.000 EUR

 

Mit der Planung und Realisierung der letzten Maßnahmen ist zwischenzeitlich begonnen worden, so dass spätestens in 2021 die noch offenen Fördermittel abgerufen werden können.

 

 

2. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II (KInvFG II) – Anlage 2

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II (KInvFG II) rd. 4,123 Mio. € Zuwendungen an Bundesmitteln. Auch bei diesem Förderprogramm beträgt der städtische Eigenanteil mindestens 10 %, so dass die Fördermaßnahmen einen Volumen von insgesamt 4,535 Mio. € haben. Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme liegt bei 40.000 €. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2023.

Der Förderbereich des KInvFG II umfasst Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmeweise den Ersatzbau von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern, z.B. Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten, Ganztagsräume, Labore.

Ursprünglich sollten über dieses Programm auch die folgenden Maßnahmen anteilig gefördert werden:

Maßnahme

Aufwendungen

Fördermittel

Paul-Gerhardt-Schule (Grundschuloffensive)

500.000 EUR

450.000 EUR

Canisiusschule Altenrheine (Grundschuloffensive)

240.000 EUR

216.000 EUR

Annetteschule (Grundschuloffensive)

540.000 EUR

486.000 EUR

Marienschule Hauenhorst (Grundschuloffensive)

150.000 EUR

135.000 EUR

 

Da bei diesen Maßnahmen eine Abrechnung bis zum Ende des Förderzeitraums nicht sichergestellt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, die noch offenen Mittel anderweitig zu verwenden.

Wie bereits oben erwähnt, wird die Dachsanierung an der Euregio-Gesamtschule erst in 2022 durchgeführt werden können. Aus diesem Grund regt die Verwaltung an, die Maßnahme mit Mitteln aus dem KInvFG II fördern zu lassen.

Derzeit plant die Stadt Rheine die Sanierung der Kopernikussporthalle. Für diese Maßnahme sind Mittel aus dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beantragt. Bereits im vergangenen Jahr ist die Maßnahme vom Land nicht gefördert worden. Es ist zu erwarten, dass diese Maßnahme auch bei zweiten und gleichzeitig letzten Bewilligungsrunde keine Berücksichtigung findet. Stattdessen soll die Maßnahme über das KInvFG II gefördert werden.

Maßnahme

Aufwendungen

Fördermittel

Euregio-Gesamtschule, Gebäudeteil A– Dachsanierung

140.000 EUR

126.000 EUR

Kopernikus-Sporthalle – Sanierung

1.700.000 EUR

1.530.000 EUR

 

 

3. Gute Schule 2020 – Anlage 3

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2017 - 2020 jährlich jeweils rd. 1,750 Mio. EUR, also insgesamt rd. 7 Mio. EUR. Ein städtischer Eigenanteil ist bei diesem Förderprogramm nicht zu leisten.

 

Es werden Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegen-ständen). Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, gering-wertige Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.

 

Die Mittel für die Stadt Rheine sind in 2020 vollständig abgerufen worden.

 

 

4. DigitalPakt Schulen – Anlage 4

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ rund 2,958 Mio. EUR. Bei diesem Förderprogramm beträgt der städtische Eigenanteil mindestens 10 %, so dass sich das Volumen der Fördermaßnahmen auf insgesamt 3,287 Mio. EUR beläuft.

 

Schwerpunkt dieses Förderprogramms ist die Verbesserung der Digitalisierung der Schulen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für den Aufbau und für die Verbesserung der IT-Grundstruktur, d. h. für den Aufbau bzw. die Verbesserung einer digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Aufbau eines schulischen WLANs sowie Beschaffung und Einbau von Anzeige- und Interaktionsgeräten. Weiterhin werden digitale Arbeitsgeräte, die insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung sowie für die berufs-bezogene Ausbildung oder für Lehrerarbeitsplätze eingesetzt werden, gefördert.

Die Zuwendungen können auch für die Beschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten eingesetzt werden, allerdings dürfen hierfür nur 20 Prozent der Gesamtinvestitionen für alle allgemeinbildenden Schulen eines Schulträgers und pro Schule maximal nur 25.000 EUR verwendet werden.

 

Die ersten Mittel aus diesem Förderprogramm sind zwischenzeitlich beantragt und abgerufen worden.

 

 

5. Finanzielle Auswirkungen

 

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen in den kommenden Jahren wie folgt ver-wendet werden:

 

Jahr

konsumtiv

investiv

2022

729.400 EUR

1.722.000 EUR

2023

360.000 EUR

0 EUR

2024

90.000 EUR

0 EUR

2025

0 EUR

0 EUR

Gesamt

       1.179.400 EUR

1.722.000 EUR

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG I

Anlage 2: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG II

Anlage 3: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020

Anlage 4: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule