Betreff
Vierteljährlicher Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG
Vorlage
457/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage und die Entwicklungen. Zuletzt wurde dem Rat am 29.06.2021 (vgl. 346/21) berichtet.

 

Der beiliegende Bericht berücksichtigt die aktuelle Situation und die derzeitigen Prognosen für das laufende Haushaltsjahr 2021. Die Ermittlung der Belastungen erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 NKF-CIG mittels eines Vergleichs der aktuellen Prognosewerte mit den Daten der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im Haushaltsplan 2020 für das Jahr 2021. Diese Plandaten enthalten noch keine Haushaltsbelastungen aus der COVID-19-Pandemie.

 

Im Haushalt 2021 sind außerordentliche Erträge in Höhe von 10,521 Mio. EUR eingeplant worden.

 

Im Vergleich zum letzten Bericht vom 29.06.2021 können aktuell nur geringfügige Änderungen prognostiziert werden. Mit weiteren konkreteren Änderungen ist nach dem Berichtswesen zum 31.10.2021 zu rechnen.

 

Nach Berücksichtigung der aktuellen Prognosewerte beläuft sich der coronabedingte und somit gemäß NKF-CIG zu isolierende Schaden für das Haushaltsjahr 2021 momentan auf 11,455 Mio. EUR und liegt somit 14,3 TEUR unter dem bisherigen Prognosewert.

 

Im Vergleich zum Planwert 2021 erhöhen sich die außerordentlichen Erträge um 934 TEUR.

 

 


Anlage:

 

Coronabedingte Belastungen, Stand: 15.09.2021