Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach
§ 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 2 Abs. 2
des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den
Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die
finanzielle Lage und die Entwicklungen. Zuletzt wurde dem Rat am 29.06.2021
(vgl. 346/21) berichtet.
Der beiliegende
Bericht berücksichtigt die aktuelle Situation und die derzeitigen Prognosen für
das laufende Haushaltsjahr 2021. Die Ermittlung der Belastungen erfolgt gemäß §
4 Abs. 3 S. 2 NKF-CIG mittels eines Vergleichs der aktuellen Prognosewerte mit
den Daten der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im Haushaltsplan 2020
für das Jahr 2021. Diese Plandaten enthalten noch keine Haushaltsbelastungen
aus der COVID-19-Pandemie.
Im Haushalt 2021
sind außerordentliche Erträge in Höhe von 10,521 Mio. EUR eingeplant worden.
Im Vergleich zum
letzten Bericht vom 29.06.2021 können aktuell nur geringfügige Änderungen
prognostiziert werden. Mit weiteren konkreteren Änderungen ist nach dem
Berichtswesen zum 31.10.2021 zu rechnen.
Nach
Berücksichtigung der aktuellen Prognosewerte beläuft sich der coronabedingte
und somit gemäß NKF-CIG zu isolierende Schaden für das Haushaltsjahr 2021
momentan auf 11,455 Mio. EUR und liegt somit 14,3 TEUR unter dem bisherigen
Prognosewert.
Im Vergleich zum
Planwert 2021 erhöhen sich die außerordentlichen Erträge um 934 TEUR.
Anlage:
Coronabedingte Belastungen, Stand: 15.09.2021