Betreff
Antrag der Fraktion Bürger für Rheine zum Zertifizierungssystem "Meilenstein" der LAG 21 NRW e. V.
Vorlage
463/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung des Antragstellers:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass die Stadt Rheine gemäß dem Antrag der Fraktion Bürger für Rheine (BfR) vom 06.09.2021 ihre Mitgliedschaft für das Zertifizierungssystem „Meilenstein“ der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. erklärt.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung der Verwaltung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass die Stadt Rheine ihre Mitgliedschaft für das Zertifizierungssystem „Meilenstein“ der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. nicht erklärt.

 


Begründung des Antragstellers:

siehe Anlage 1 zu dieser Vorlage

 

Begründung der Verwaltung:

Es ist unstrittig, dass auch in Rheine der Flächenverbrauch zur Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauland für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung, die auch die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, des Umgangs mit Starkregenereignissen und des Hochwasserschutzes beinhaltet,  auf ein angemessenes Maß zu begrenzen ist.

Die vorhandenen und zukünftigen Bedarfe für bauliche Entwicklungen und Nutzungen sollten vorrangig durch Innenentwicklungen und Optimierung von untergenutzten Bestandsflächen gedeckt werden, jedoch wird es auch zukünftig erforderlich sein, insbesondere im Bereich der gewerblichen Entwicklung, aber in Teilen auch für eine ausgewogene Wohnbaulandentwicklung, „neue“, bisher unbebaute Flächen bereit zu stellen.

 

Die „Leitplanken“ und Zielsetzungen für die zukünftige Flächenentwicklung im Stadtgebiet Rheine für die nächsten 15 bzw. 20 Jahre werden zzt. im Rahmen der Erarbeitung und Erörterung des Wohnraumversorgungskonzeptes (WRVK) und des von der EWG Rheine betreuten Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GEK) festgelegt. Diese werden ergänzt durch bereits beschlossene Vorgaben und Handlungsempfehlungen aus verschiedenen Fachbereichen, hier ist insbesondere der im September 2019 beschlossene „Masterplan Grün“ zu nennen.

 

Diese Ziele bedürfen selbstverständlich einer periodischen Prüfung, Bewertung und ggf. Nachjustierung. Dadurch ist bereits der potentielle Nutzen und (Mehr-)Wert eines Monitorings im Sinne des Zertifizierungsverfahrens „Meilenstein“ der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 gegeben.

 

Die vom Antragsteller angeregte Mitgliedschaft bzw. Teilnahme am Zertifizierungsverfahren würde jedoch sowohl bei der Erarbeitung als auch der Fortschreibung zeitliche, inhaltliche und nicht zuletzt personelle Ressourcen binden, ohne dass ein tatsächlicher Mehrwert oder Nutzen gegenüber dem geplanten Vorgehen erkennbar ist.

 

Zusätzliche Organisationsstrukturen innerhalb der Verwaltung, externe Beratungsangebote und eine öffentliche Auszeichnung der eigenen Leistungen rechtfertigen ein solches Vorgehen nicht.

 

Diese Einschätzung deckt sich auch mit Rückmeldungen aus Kommunen, die sich in der Vergangenheit an diesem Zertifizierungsprozess beteiligt haben, aber – wie im Fall der Stadt Recklinghausen -, die inhaltliche Ziele und Maßnahmen zwar weiterverfolgen, sich an dem aufwendigen Verfahren aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Zertifizierungsprozess nicht mehr beteiligen.

 

Im Übrigen ist es auch nicht richtig, dass dem Verfahren mittlerweile viele Kreise und Städte beigetreten sind. So ist der Kreis Steinfurt zwar in dem LAG 21-Netzwerk Nachhaltigkeit NRW sehr aktiv und hast auch zum Thema Flächenverbrauch im Zuge seiner Nachhaltigkeitsstrategie eine entsprechende Haltung, er nimmt jedoch – abweichend von der Darstellung im vorliegenden Antrag – nicht am Zertifizierungssystem „Meilenstein“ teil. Dies ist auch nachvollziehbar, da Flächenentwicklung i. d. R. nicht Kreisaufgabe ist sondern kommunal gesteuert wird.

 

Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung daher, dem Zertifizierungsverfahren nicht beizutreten, sondern die inhaltlichen Zielsetzungen und Anforderungen an eine zukunftsfähige Stadt mit den vorhandenen Strategien und Mitteln fortzusetzen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Antrag der Bürger für Rheine (BfR) vom 06.09.2021