Beschlussvorschlag/Empfehlung des Antragstellers:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass die Stadt Rheine
gemäß dem Antrag der Fraktion Bürger für Rheine (BfR) vom 06.09.2021 ihre
Mitgliedschaft für das Zertifizierungssystem „Meilenstein“ der
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. erklärt.
Beschlussvorschlag/Empfehlung der Verwaltung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass die Stadt Rheine ihre
Mitgliedschaft für das Zertifizierungssystem „Meilenstein“ der
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. nicht erklärt.
Begründung des Antragstellers:
siehe Anlage 1 zu
dieser Vorlage
Begründung der Verwaltung:
Es ist unstrittig,
dass auch in Rheine der Flächenverbrauch zur Entwicklung von Wohn- und
Gewerbebauland für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung, die auch die Belange
des Umwelt- und Klimaschutzes, des Umgangs mit Starkregenereignissen und des
Hochwasserschutzes beinhaltet, auf ein
angemessenes Maß zu begrenzen ist.
Die vorhandenen
und zukünftigen Bedarfe für bauliche Entwicklungen und Nutzungen sollten
vorrangig durch Innenentwicklungen und Optimierung von untergenutzten
Bestandsflächen gedeckt werden, jedoch wird es auch zukünftig erforderlich
sein, insbesondere im Bereich der gewerblichen Entwicklung, aber in Teilen auch
für eine ausgewogene Wohnbaulandentwicklung, „neue“, bisher unbebaute Flächen
bereit zu stellen.
Die „Leitplanken“
und Zielsetzungen für die zukünftige Flächenentwicklung im Stadtgebiet Rheine
für die nächsten 15 bzw. 20 Jahre werden zzt. im Rahmen der Erarbeitung und
Erörterung des Wohnraumversorgungskonzeptes (WRVK) und des von der EWG Rheine
betreuten Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GEK) festgelegt. Diese werden
ergänzt durch bereits beschlossene Vorgaben und Handlungsempfehlungen aus
verschiedenen Fachbereichen, hier ist insbesondere der im September 2019
beschlossene „Masterplan Grün“ zu nennen.
Diese Ziele
bedürfen selbstverständlich einer periodischen Prüfung, Bewertung und ggf.
Nachjustierung. Dadurch ist bereits der potentielle Nutzen und (Mehr-)Wert
eines Monitorings im Sinne des Zertifizierungsverfahrens „Meilenstein“ der
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 gegeben.
Die vom
Antragsteller angeregte Mitgliedschaft bzw. Teilnahme am
Zertifizierungsverfahren würde jedoch sowohl bei der Erarbeitung als auch der
Fortschreibung zeitliche, inhaltliche und nicht zuletzt personelle Ressourcen
binden, ohne dass ein tatsächlicher Mehrwert oder Nutzen gegenüber dem
geplanten Vorgehen erkennbar ist.
Zusätzliche
Organisationsstrukturen innerhalb der Verwaltung, externe Beratungsangebote und
eine öffentliche Auszeichnung der eigenen Leistungen rechtfertigen ein solches
Vorgehen nicht.
Diese Einschätzung
deckt sich auch mit Rückmeldungen aus Kommunen, die sich in der Vergangenheit
an diesem Zertifizierungsprozess beteiligt haben, aber – wie im Fall der Stadt
Recklinghausen -, die inhaltliche Ziele und Maßnahmen zwar weiterverfolgen, sich
an dem aufwendigen Verfahren aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten
Zertifizierungsprozess nicht mehr beteiligen.
Im Übrigen ist es
auch nicht richtig, dass dem Verfahren mittlerweile viele Kreise und Städte
beigetreten sind. So ist der Kreis Steinfurt zwar in dem LAG 21-Netzwerk
Nachhaltigkeit NRW sehr aktiv und hast auch zum Thema Flächenverbrauch im Zuge
seiner Nachhaltigkeitsstrategie eine entsprechende Haltung, er nimmt jedoch –
abweichend von der Darstellung im vorliegenden Antrag – nicht am Zertifizierungssystem
„Meilenstein“ teil. Dies ist auch nachvollziehbar, da Flächenentwicklung i. d.
R. nicht Kreisaufgabe ist sondern kommunal gesteuert wird.
Im Ergebnis
empfiehlt die Verwaltung daher, dem Zertifizierungsverfahren nicht beizutreten,
sondern die inhaltlichen Zielsetzungen und Anforderungen an eine zukunftsfähige
Stadt mit den vorhandenen Strategien und Mitteln fortzusetzen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Bürger für Rheine (BfR) vom 06.09.2021